Gründungs­zuschuss Regensburg · AZAV-zertifizierter Bildungs­träger

Gründungs­zuschuss Regensburg: bis zu 20.400 €, Schritt für Schritt erklärt

Der Gründungs­zuschuss ist eine Ermessens­leistung der Agentur für Arbeit Regensburg für Menschen mit Arbeitslosen­geld I. Auf dem Weg zum Antrag warten einige Hürden, vom Finanzplan bis zur Tragfähigkeits­bescheinigung. Gemeinsam mit uns bekommst du sie in den Griff.

6MonatePhase 1: ALG I + 300 €
9MonatePhase 2: weitere je 300 €
Vordem Startstellst du den Antrag

Grundlage sind §§ 93, 94 und 324 SGB III; über beide Phasen entscheidet die Agentur für Arbeit Regensburg nach Ermessen, den Antrag stellst du vor dem Start.[1][2][3]

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5,0/5 aus Google- und ProvenExpert-Bewertungen
AZAV-Siegel CerturiaAZAV-zertifizierter Bildungs­träger
Inhaber einer Fahrradwerkstatt übergibt einer zufriedenen Stammkundin ihr repariertes Fahrrad, ein Bild für langfristige Selbstständigkeit
Dein Weg in Regensburg

Gründungs­zuschuss in Regensburg: Wer entscheidet, wie es losgeht

Das Gesetz knüpft die Zuständigkeit an deinen Wohnsitz. Wohnst du in Regensburg, sprichst du deshalb mit der Agentur für Arbeit Regensburg über deine Gründung.[4]

In zwei Sätzen

Mit Arbeitslosen­geld I und hauptberuflicher Gründung kann die Agentur für Arbeit Regensburg einen Zuschuss für Lebensunterhalt und Absicherung zahlen. Sie entscheidet nach Ermessen, eine Wirtschafts­förderung ist das nicht.[1][5]

  • Wohnort zählt: Agentur für Arbeit Regensburg

    Der Bezirk der Agentur für Arbeit Regensburg ist größer als die Stadt: Er reicht über den Landkreis Regensburg bis in die Bezirke Kelheim und Neumarkt in der Oberpfalz. Für dich zählt dabei der Wohnsitz, nicht der Ort deines künftigen Betriebs. Ziehst du nach dem Antrag, aber vor dem Start um, bleibt die bisherige Agentur zuständig.[4][6][7]

  • Beratung und Antrag: auch online vorab

    Ins Haus kommst du mit einem vorher gebuchten Termin, ohne Termin nur in dringenden Fällen. Eine Videoberatung von zu Hause aus bietet die Agentur ebenfalls an. Wie viele diesen Weg gehen, zeigt der Arbeits­marktreport der Statistik der Bundesagentur: Im September 2026 zählten in der Stadt Regensburg vorläufig 48 Menschen zu den mit Gründungs­zuschuss Geförderten, elf mehr als ein Jahr zuvor. Laut demselben Bericht beendeten von Januar bis September 2026 in der Stadt 194 Menschen ihre Arbeitslos­igkeit, weil sie sich selbstständig machten; im Vorjahreszeitraum waren es 66 weniger. Vorgesehen ist zuerst ein Beratungs­gespräch, danach kann der Online-Antrag freigeschaltet werden. Willst du schon vorher online beantragen, darf dir die Agentur das laut Weisung nicht verwehren.[7][8][9]

  • Zahl aus Regensburg

    Die Agentur betreut in Regensburg den Rechtskreis SGB III: Im September 2026 waren das laut Statistik der Bundesagentur 2.830 arbeitslose Menschen.[9]

In 2 Minuten zur ersten Einschätzung
Selbstständige Schneiderin näht an ihrer Nähmaschine, eine Tafel mit Haus und Schutzschild steht für den abgesicherten Lebensunterhalt in der Startphase
Bedingungen

Wer den Gründungs­zuschuss 2026 bekommen kann

Manche Punkte sind Pflicht, andere liegen im Ermessen der Agentur für Arbeit Regensburg.

Gesetzliche Pflicht

Alle Punkte müssen erfüllt sein.

  • Mindestens 150 Tage Arbeitslosen­geld I

    Dein ALG I muss beim Start noch 150 Tage reichen.[1][7]

    § 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III
  • Hauptberuflich selbstständig

    Keine Nebentätigkeit: wenigstens 15 Stunden pro Woche, nicht weniger als deine übrigen Tätigkeiten zusammen.[7][10]

    § 93 Abs. 1, § 138 Abs. 3 SGB III
  • Tragfähigkeit nachweisen

    Kammer, Verband, Bank oder Steuerberatung nimmt Stellung.[1][5]

    § 93 Abs. 2 SGB IIIHier helfen wir
  • Eignung belegen

    Zeugnisse oder Berufserfahrung belegen deine Eignung.[1][11]

    § 93 Abs. 2 Nr. 3 SGB IIIHier helfen wir

Das wägt die Agentur ab

Auch wenn alles passt, bleibt es für die Agentur für Arbeit Regensburg eine Ermessens­frage.[7][11]

  • Dauerhaft raus aus der Arbeitslos­igkeit?

    Beendet die Gründung deine Arbeitslos­igkeit dauerhaft? Das ist für die Agentur für Arbeit Regensburg das zentrale Kriterium.[7]

    Fachliche Weisungen 93.05Hier helfen wir
  • Förderbedarf

    Gezahlt wird nur bei Förderbedarf, ohne Bedürftigkeits­prüfung wie im SGB II.[7]

    Fachliche Weisungen 93.06Hier helfen wir
  • Stimmt die Reihenfolge?

    Erst der Antrag, dann der Start der Selbst­ständigkeit.[3]

    § 324 Abs. 1 SGB IIIHier helfen wir

Das wird oft übersehen

  • Stimme vorab mit der Agentur für Arbeit Regensburg ab, von welcher fachkundigen Stelle sie die Stellungnahme akzeptiert; darum bittet die IHK Regensburg ausdrücklich.[12]
  • Für ihre Stellungnahme rechnet die IHK Regensburg mit etwa ein bis zwei Wochen, gezählt ab ihrer Rechnung. Plane diese Zeit vor deinem Starttermin ein.[12]
  • Zu den Unterlagen gehört bei der IHK Regensburg der Vordruck der Agentur „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenz­gründung“, und zwar personalisiert und im Original.[12][13]
  • Gründest du mit einer Behinderung im Sinne von § 19 SGB III, ist der Gründungs­zuschuss laut IHK Regensburg auch dann möglich, wenn dir weniger als 150 Tage Arbeitslosen­geld bleiben.[5][12]
Achtung beim Starttermin

Vorsicht mit Mietvertrag und Wareneinkauf: Solche Schritte können bereits als Start gelten, und danach kommt ein Antrag bei der Agentur für Arbeit Regensburg zu spät.[3][7]

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Förderhöhe und Laufzeit

Wie viel Gründungs­zuschuss ist drin?

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, bestimmt dein zuletzt bezogenes Arbeitslosen­geld I. Über beide Phasen entscheidet die Agentur für Arbeit Regensburg getrennt nach Ermessen.[2][7]

  1. Die ersten 6 Monate: ALG I plus 300 €

    Sechs Monate dein letztes Arbeitslosen­geld I plus 300 € für die soziale Absicherung.[2]

    § 94 Abs. 1 SGB III
  2. Zwischenschritt: zweiter Antrag

    Für Phase 2 reichst du bei der Agentur für Arbeit Regensburg einen Bericht über Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben ein.[7]

    § 94 Abs. 2 SGB III
  3. Danach: weitere 9 Monate mit 300 €

    Weitere 9 Monate je 300 €, wenn bewilligt; reicht dein Einkommen schon, entfällt sie meist.[2][7]

SteuerfreiZuschuss, kein KreditAuszahlung monatlich nachträglich
Beispielrechnung
Phase 16 × (ALG I + 300 €)17.700 €
Phase 29 × 300 €, eigener Antrag nötig2.700 €
Zusammen, wenn beide Phasen bewilligt sind20.400 €
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Beispiel ohne Gewähr; die Höhe von Phase 1 hängt von deinem tatsächlichen ALG I ab. Die Agentur für Arbeit Regensburg entscheidet über jede Phase nach Ermessen; die Tage aus Phase 1 werden auf dein Arbeitslosen­geld angerechnet, ausgezahlt wird nachträglich.[2][7][14]

Dein Fahrplan in Regensburg

Gründungs­zuschuss in Regensburg beantragen: Schritt für Schritt

Sieben Schritte, und die Reihenfolge zählt. Über Phase 1 und Phase 2 wird jeweils nach Ermessen entschieden.

Schritte mit dunkler Nummer: Entscheidung nach Ermessen.

Gründerin plant am Schreibtisch mit Laptop, Zeitplan und Sparschwein die Finanzierung ihrer Startphase
  1. Förder­fähigkeit prüfen

    Ein paar Klicks zu Arbeitslosen­geld I, Vorhaben und Zeitplan, dann sagen wir dir, ob der Gründungs­zuschuss in Regensburg für dich realistisch ist.

  2. Gespräch mit deiner Vermittlungs­fachkraft in Regensburg

    Am Anfang steht die Beratung durch die Agentur für Arbeit Regensburg. Dort schilderst du deine Idee und klärst, ob es einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein) für ein Gründer­coaching gibt; darüber entscheidet die Agentur nach Ermessen. Wartest du auf den Termin, kannst du den Antrag trotzdem schon stellen.[7][15]

    Fachliche Weisungen V.GZ.01, V.GZ.05; § 45 SGB III
  3. Konzept, Businessplan und Finanzplan

    Angebot, Preise, Zielgruppe, Vertrieb, Steuern und Versicherungen: Am Ende stehen Businessplan und Finanzplan, wie die fachkundige Stelle sie prüfen will.[5][13]

    So helfen wir: Bereit für den Antrag auf Gründungs­zuschuss in 3 Wochen; mit bewilligtem AVGS ohne Eigenanteil.

  4. Tragfähigkeit bescheinigen lassen

    Als fachkundige Stelle kommen in Regensburg zum Beispiel die IHK Regensburg für Gewerbe und die Handwerks­kammer Niederbayern-Oberpfalz für das Handwerk in Frage. Welche Stelle du wählst, entscheidest du selbst; fallen Kosten an, trägst du sie, die Agentur für Arbeit Regensburg übernimmt sie nicht.[5][12]

    § 93 Abs. 2 SGB III

    So helfen wir: Auf Wunsch geht es über unsere Partner­kanzlei.

  5. Gewerbe­anzeige und Finanzamt

    In Regensburg ist für Gewerbe die Gewerbe­stelle im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr zuständig; freie Berufe melden sich beim Finanzamt. Laut Bundesagentur ist die Anzeige nur ein vorbereitender Schritt; die Eingangsbestätigung gehört zu den Antragsunterlagen.[7][16]

    Fachliche Weisungen 93.33, V.GZ.06
  6. Antrag, Start und Phase 1

    Der Antrag geht spätestens vor dem ersten Arbeitstag an die Agentur für Arbeit Regensburg, fehlende Unterlagen reichst du nach. Gefördert wird eine hauptberufliche Selbst­ständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden; über Phase 1 entscheidet die Agentur für Arbeit Regensburg nach Ermessen.[3][5][7][10]

    Entscheidung nach Ermessen§ 324 Abs. 1, § 94 Abs. 1 SGB III

    Tipp: Für die freiwillige Arbeitslosen­versicherung gilt eine Frist von drei Monaten ab dem Start; danach ist der Antrag nicht mehr möglich.[17]

  7. Nach sechs Monaten: Phase 2

    Die zweite Phase beantragst du gesondert, weitere 9 Monate mit je 300 €, wenn du der Agentur für Arbeit Regensburg deine Geschäfts­tätigkeit belegst.[2]

    Entscheidung nach Ermessen§ 94 Abs. 2 SGB III
Dein nächster Schritt

Wo stehst du gerade auf diesem Weg?

Sag uns kurz, wo du stehst. Wir melden uns und sortieren mit dir die nächsten Schritte bis zum Termin bei der Agentur für Arbeit Regensburg.

Maler mit Gründungsidee sitzt in der Pause auf einem Farbeimer und macht auf dem Smartphone den Förder-Check
Tragfähigkeits­bescheinigung

Wer in Regensburg die Tragfähigkeit bescheinigt

Welche Stelle deine Stellungnahme schreibt, ist nicht vorgegeben. Kammern stehen im Gesetz, Steuerberatungen nennt die Bundesagentur ausdrücklich, und ein genereller Ausschluss bestimmter Stellen ist nicht möglich.[1][5][7]

Gewerbe

IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Stellung nimmt die IHK Regensburg zu gewerblichen Gründungen, die in der Oberpfalz oder im Landkreis Kelheim geplant sind; Handwerk und freie Berufe gehören nicht dazu. Für die Bearbeitung verlangt sie ein Entgelt von 150 Euro, die Rechnung kommt digital und per Post.

Eingereicht wird ausschließlich über ein Online-Portal, das die IHK dafür vorgibt. Sehen will die IHK dort unter anderem Businessplan, privaten Finanzbedarf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungs­plan, eine Umsatz- und Rentabilitäts­vorschau, die die ersten drei Jahre abdeckt und das erste Jahr in Monaten zeigt, einen Liquiditäts­plan über mindestens ein Jahr sowie Lebensläufe aller Gründenden und Qualifikationsnachweise.⁠[12]

IHK Regensburg: Gründung aus der Arbeitslos­igkeit
Handwerk

Handwerks­kammer Niederbayern-Oberpfalz

Für Handwerks­betriebe nimmt die IHK Regensburg keine Stellung. Handwerks­kammern zählt das Gesetz ausdrücklich zu den fachkundigen Stellen; für Regensburg ist das die Handwerks­kammer Niederbayern-Oberpfalz, die außer in Passau auch hier eine Kammer­hauptverwaltung hat. Auf ihrer Seite zur Gründungs­finanzierung führt sie den Gründungs­zuschuss der Agentur auf und betont, dass du die dauerhafte Tragfähigkeit am besten mit einem Businessplan belegst.

Ein zulassungs­pflichtiges Handwerk nach Anlage A setzt den Eintrag in die Handwerks­rolle voraus, etwa mit Meister­prüfung oder einer anderen Voraussetzung nach § 7 HwO, die du selbst oder ein Betriebs­leiter erfüllst. Die Kammer rät, den Eintrag noch vor der Gewerbe­anmeldung zu erledigen. Zulassungs­freie und handwerksähnliche Gewerbe trägst du mit Betriebs­beginn in das jeweilige Verzeichnis ein; den Antrag schickst du unterschrieben an die Kammer oder über ihr Kundenportal.[1][12][18][19][20]

Handwerks­kammer Niederbayern-Oberpfalz: Eintragung bei der Kammer
Auf Wunsch über uns

Partner-Steuerberatungs­kanzlei

Auch über unsere Partner-Steuerberatungs­kanzlei möglich: Prüfung des Businessplans, Bescheinigung bei Tragfähigkeit.[5]

Mehr zur Tragfähigkeits­bescheinigung

Die Wahl der Stelle und etwaige Kosten liegen bei dir. Über den Zuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit Regensburg bei Arbeitslosen­geld I nach Ermessen.[5][7]

Gewerbe und Steuern

Anmeldung in Regensburg: Gewerbe oder freier Beruf

Was du anmeldest, hängt von deiner Tätigkeit ab: Gewerbe gehen an die Stadt, freie Berufe direkt an das Finanzamt. Im Handwerk kommt die Eintragung in die Handwerks­rolle dazu.[7]

Gewerbe

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Gewerbe­anzeigen bearbeitet in Regensburg das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, genauer dessen Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen. Digital meldest du dein Gewerbe samt Bezahlung über das BayernPortal an; das klappt zurzeit für Einzelunternehmen, e.K., OHG, GbR, UG und GmbH. Statt online sprichst du nach Terminvereinbarung im Amt vor oder schickst das Antragsformular per Post oder Mail. Die Bestätigung kommt danach zusammen mit der Kostenrechnung per Post. Die Gebühr liegt bei 45 Euro für natürliche und 55 Euro für juristische Personen. Vor privaten Formulardiensten im Internet warnt die Stadt: Sie sind oft kostenpflichtig, und die städtische Gebühr kommt in der Regel noch dazu.[16]

Gewerbe­anmeldung bei der Stadt Regensburg
Freie Berufe und Steuern

Finanzamt Regensburg

Für das Stadtgebiet und den Landkreis Regensburg ist ein gemeinsames Amt zuständig, das Finanzamt Regensburg. Gesammelt findest du beim Finanzamt Regensburg unter „Existenz­gründer“ das Merkblatt zur steuerlichen Erfassung, eine englische Fassung davon, eine Anleitung zur Registrierung bei ELSTER und die Steuertipps des bayerischen Finanz­ministeriums für die Gründung.

Ein Gewerbe meldet die Gemeinde dem Finanzamt, einen freien Beruf zeigst du selbst an. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verlangt die bayerische Steuerverwaltung in beiden Fällen, elektronisch und spätestens einen Monat nach dem Start; erst wenn er vorliegt, teilt dir das Finanzamt die Steuernummer per Post mit.[21][22][23][24][25]

Finanzamt Regensburg für Existenz­gründer

Die Reihenfolge, die zu den Belegen passt

  1. Gespräch mit der Vermittlungs­fachkraft der Agentur für Arbeit Regensburg
  2. Businessplan, Zahlen, Stellungnahme
  3. Gewerbe oder freien Beruf anmelden, Antrag spätestens jetzt stellen, Bestätigung hochladen oder nachreichen
  4. Erster Arbeitstag als Selbst­ständige oder Selbst­ständiger

Kann die Bestätigung nicht zeitnah vorgelegt werden, versieht die Agentur für Arbeit Regensburg den Bescheid mit einer Auflage; die Anzeige selbst gilt noch nicht als Aufnahme der Tätigkeit.[7]

Landes­programme

Was Bayern zusätzlich fördert und wie es zum Gründungs­zuschuss passt

Neben dem Gründungs­zuschuss sind andere Förderungen möglich, so die Bundesagentur. Entscheidend ist, was die Richtlinie des jeweiligen Programms erlaubt.[11]

Vorher klären

Gründungs­kredit Smart der LfA Förderbank Bayern

Förder­darlehen über die Hausbank mit verpflichtender Haftungs­freistellung von 80 Prozent

Für Gründungen und Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind, finanziert die LfA über deine Bank oder Sparkasse Vorhaben bis 150.000 Euro, mit Laufzeiten zwischen drei und zehn Jahren. Auch dieses Geld zahlst du zurück.

Mit dem Gründungs­zuschuss: Zum Gründungs­zuschuss sagt das Merkblatt der LfA nichts. Kläre die Kombination deshalb mit deiner Hausbank, bei der du den Antrag stellst.

Fang mit dem Vorhaben erst an, wenn der Antrag bei deiner Hausbank eingegangen ist; ein schon begonnenes Vorhaben schließt das Merkblatt aus.[26][27]

Zum Programm
Vorher klären

BayTOU, Programm für technologieorientierte Unternehmens­gründungen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung (Anteilsfinanzierung)

Mit BayTOU unterstützt der Freistaat Entwicklungs­vorhaben mit hohem Innovations­gehalt und technischem Risiko. Im Nebenerwerb ist das Programm nicht nutzbar, die Gründung muss den größten Teil deiner Arbeitszeit ausmachen.

Mit dem Gründungs­zuschuss: Laut FAQ ist bei BayTOU eine Doppelförderung ausgeschlossen. Ob der Gründungs­zuschuss darunter fällt, klärst du mit dem Projektträger Bayern.

Mit dem Entwicklungs­vorhaben fängst du erst an, wenn der Antrag vollständig eingereicht ist; ein früherer Beginn ist laut Projektträger förderschädlich.[28][29][30]

Zum Programm
Vorher klären

FLÜGGE, Förder­programm zum leichteren Übergang in eine Gründer­existenz

Stipendium für Gründungs­willige über die Hochschule, dazu Sachausgaben der Hochschule

FLÜGGE fördert innovative Gründungs­vorhaben aus staatlichen bayerischen Hochschulen: Über die Hochschule gibt es ein Stipendium von 2.500 Euro im Monat, dazu 150 Euro für jedes Kind, für das du unterhaltspflichtig bist.

Mit dem Gründungs­zuschuss: Neben dem Stipendium schließt der Projektträger andere Stipendien, Förder­programme und sonstige öffentlich finanzierte Fördermittel aus. Ob darunter auch der Gründungs­zuschuss fällt, sagt seine FAQ nicht; das klärst du vorab mit dem Projektträger Bayern.

Planst du nach dem Stipendium den Gründungs­zuschuss, kläre früh mit der Agentur für Arbeit, ob du Beiträge zur Arbeitslosen­versicherung zahlst. Der Projektträger nennt sie als Voraussetzung für Leistungen der Agentur, auch für den Gründungs­zuschuss.[31][32]

Zum Programm

Über jedes Programm entscheidet die jeweilige Förderstelle nach eigenen Regeln und Mitteln; eine Zusage ist nicht garantiert. Über den Gründungs­zuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit nur bei Arbeitslosen­geld I und nach Ermessen.[11]

Einstiegs­geld statt Gründungs­zuschuss?

Mit Grundsicherungs­geld (bis Juni 2026 Bürgergeld) allein kommt der Gründungs­zuschuss nicht in Frage; der Weg führt über das Jobcenter Stadt Regensburg und das Einstiegs­geld nach § 16b SGB II.[1][33][34]

Beziehst du in der Stadt Grundsicherungs­geld, ist das Jobcenter Stadt Regensburg deine Anlaufstelle für das Einstiegs­geld. Ein persönliches Gespräch vereinbarst du vorab telefonisch mit deiner Ansprechperson; online erreichst du das Jobcenter über jobcenter.digital und die Jobcenter-App. Am Anfang steht ein Beratungs­termin bei der Integrationsfachkraft, von ihr bekommst du auch die Zugangsdaten für den Online-Antrag. Gestellt sein muss er, bevor du gründest; fehlende Nachweise reichst du über die Vorgangsübersicht nach. Ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie viel Einstiegs­geld du wie lange bekommst, legt die Integrationsfachkraft fest; berücksichtigt werden etwa dein Haushalt, die Dauer deiner Arbeitslos­igkeit und deine Jobaussichten. Für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hält das Jobcenter Stadt Regensburg die Anlage EKS samt Ausfüllhinweisen bereit.[35][36][37]

Für Aufstockende mit Arbeitslosen­geld I kommt nur die Förderung der Agentur für Arbeit Regensburg in Betracht, also der Gründungs­zuschuss nach ihrem Ermessen.[7]

Infos der Bundesagentur zur Gründung aus dem Grundsicherungs­geld
Gründer Piloten an deiner Seite

In 3 Wochen startklar für den Antrag auf Gründungs­zuschuss

Wir machen mit dir den kompletten Plan für deinen Antrag bei der Agentur für Arbeit Regensburg: Geschäfts­konzept, Positionierung, Kunden­gewinnung, Bürokratie sowie Businessplan und Finanzplan. Den Antrag stellst du selbst; ob du mit Arbeitslosen­geld I gefördert wirst, entscheidet die Agentur nach Ermessen.

Keramikerin hakt am Wochenplaner die Wochen bis zu ihrem Antrag auf Gründungszuschuss ab
Das erarbeiten wir gemeinsam
  • Tragfähiges Geschäfts­konzept

    Aus deiner Idee wird ein Angebot mit Preisen, die sich für dich rechnen.

  • Klare Positionierung

    Du weißt, für wen du arbeitest und was dich unterscheidet.

  • Businessplan und Finanzplan

    Wir rechnen mit dir durch, wovon du in der Startphase lebst und wann sich dein Vorhaben trägt.

Kein Eigenanteil mit bewilligtem AVGS

Mit bewilligtem AVGS zahlst du für das Coaching nichts dazu; über den Gutschein entscheidet die Arbeits­vermittlung.⁠[15]

§ 45 SGB III

Bis zu 6 Wochen Coaching

Persönlich per Video, je nach Fortschritt bis zu 6 Wochen.

Erfahrung und Zulassung

AZAV-zertifizierter Bildungs­träger, beim BAFA registriertes Beratungs­unternehmen, 100+ begleitete Gründungen.

René Bilda, Gründer von Gründer PilotenMichelle Sadowski, Beraterin bei Gründer Piloten

Dein Team: René Bilda und Michelle Sadowski, im 1:1 per Videocall.

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Mehr zum AVGS-Gründer­coaching in Regensburg

Kundenstimmen

100+ Gründerinnen und Gründer haben wir begleitet. So erzählen sie davon.

5,0 bei Google5,00 bei ProvenExpert
ProvenExpert-Bewertung

… Rückblickend war das eine der besten Entscheidungen auf meinem Weg. Was mir besonders geholfen hat: Klarheit in der Positionierung: René hat mit mir herausgearbeitet, wofür ich stehe und welche Zielgruppe ich anspreche. Aus einem diffusen „Ich gestalte" wurde ein klarer, unterscheidbarer USP. Pricing & Geschäftsmodell: Endlich Sicherheit statt Bauchgefühl. …

Luise B.Kommunikationsdesignerin
Ganze Bewertung lesen
ProvenExpert-Bewertung

… Ich bin auch weiterhin sehr positiv überrascht von der Unterstützung und der Qualität der Beratung. Den Gründerzuschuss haben wir ebenfalls gemeinsam vorbereitet und eingereicht. …

Alexander M.Gründer, Immobilienbranche
Ganze Bewertung lesen
Google-Bewertung

Ich bin sehr zufrieden und kann Gründer Piloten absolut weiterempfehlen. Besonders positiv fand ich die schnelle und unkomplizierte Unterstützung. Trotz des großen Zeitdrucks haben wir gemeinsam alles geschafft und konnten ein tolles Ergebnis erzielen. Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit Rene B.!

Onur B.
Erfahrungsbericht

Jede einzelne Stunde war wirklich hilfreich und hat mich weitergebracht.

Ralf KoslowskiGründer von VeloMotiv
Ganzen Erfahrungsbericht lesen
Erfahrungsbericht

Innerhalb von sechs Wochen konnte ich meine eigene Online-Selbstständigkeit aufbauen. Damit habe ich echt nicht gerechnet.

FranziGründerin, Online-Selbstständigkeit
Ganzen Erfahrungsbericht lesen

Stimmen aus der Praxis; ob du einen Gründungszuschuss bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit Regensburg nach Ermessen und nur mit Arbeitslosengeld I.

FAQ

Gründungs­zuschuss in Regensburg: Antworten auf deine Fragen

Antworten zu Stellen und Wegen in Regensburg und zu den Regeln, nach denen die Agentur für Arbeit Regensburg entscheidet.

Stand: Oktober 2026 · Rechtsgrundlage §§ 93, 94 SGB III

Gründer sitzt am Küchentisch und spricht per Videocall mit seiner Coachin im persönlichen 1:1 Online-Coaching

Bei gewerblichen Gründungen in der Oberpfalz oder im Landkreis Kelheim ist es die IHK Regensburg: Sie berechnet 150 Euro, nimmt die Unterlagen nur über ein Online-Portal entgegen und braucht etwa ein bis zwei Wochen ab Rechnungs­stellung. Handwerk und freie Berufe prüft sie nicht. Im Handwerk kommt die Handwerks­kammer Niederbayern-Oberpfalz in Frage, und auch Steuerberatung führt die IHK als fachkundige Stelle auf, auf Wunsch also unsere Partner-Steuerberatungs­kanzlei. Welche Stelle die Agentur akzeptiert, klärst du vorher mit ihr; die Kosten trägst du selbst. Über den Zuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit Regensburg bei Arbeitslosen­geld I nach Ermessen.[1][5][12]

Weiterhin die Agentur für Arbeit Regensburg, denn ihr Bezirk umfasst auch den Landkreis Regensburg und die Bezirke Kelheim und Neumarkt in der Oberpfalz; maßgeblich ist dein Wohnsitz. Dienststellen gibt es in Kelheim, Mainburg und Neumarkt. Auch die IHK Regensburg bleibt deine Adresse: Sie nimmt zu gewerblichen Gründungen in der ganzen Oberpfalz, zu der die Landkreise Regensburg und Neumarkt gehören, und im Landkreis Kelheim Stellung. Nur beim Finanzamt trennt sich der Weg: Das Finanzamt Regensburg betreut Stadt und Landkreis, in Kelheim und Neumarkt ist in der Regel das Finanzamt deiner Region zuständig. Den Gründungs­zuschuss gibt es überall nur mit Arbeitslosen­geld I und nach Ermessen der Agentur.[4][6][8][12][21][38][39]

Online samt Bezahlung über das BayernPortal, wenn du als Einzelunternehmen, e.K., OHG, GbR, UG oder GmbH gründest, sonst mit Termin im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr oder per Post und Mail; die Gebühr beträgt 45 Euro, für juristische Personen 55 Euro. Für den Gründungs­zuschuss zählt die Abfolge: Die Agentur für Arbeit Regensburg sieht zuerst ein Beratungs­gespräch vor, den formlosen Antrag darfst du aber schon vorher stellen, spätestens bevor du anfängst. Mit der Anzeige allein hast du noch nicht gegründet. Die Bestätigung der Stadt gehört zu den Antragsunterlagen und darf nachgereicht werden; fehlt sie länger, sieht die Weisung eine Auflage im Bescheid vor. Voraussetzung bleibt Arbeitslosen­geld I, entschieden wird nach Ermessen.[3][7][16]

Für Stadt und Landkreis das Finanzamt Regensburg. Ein Gewerbe meldet die Stadt dorthin weiter, einen freien Beruf zeigst du selbst an. In beiden Fällen übermittelst du binnen eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über Mein ELSTER. Die Zugangsdaten kommen per Mail und per Post, und die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern; erledige sie deshalb vor dem Start. Deine Steuernummer erhältst du per Post, sobald der Fragebogen beim Amt vorliegt.[21][22][23][24][25]

Deine Kammer ist die Handwerks­kammer Niederbayern-Oberpfalz, die IHK Regensburg prüft Handwerk nicht. Für ein zulassungs­pflichtiges Handwerk der Anlage A brauchst du den Eintrag in die Handwerks­rolle, etwa mit Meister­prüfung oder einer anderen Voraussetzung nach § 7 HwO. Laut Kammer gehört er vor die Gewerbe­anmeldung, und wer ohne Eintrag arbeitet, riskiert ein Bußgeld. Zulassungs­freie und handwerksähnliche Gewerbe trägst du mit Betriebs­beginn ins Verzeichnis ein. Die Tragfähigkeit belegst du laut Kammer am besten mit einem Businessplan; über den Gründungs­zuschuss bei Arbeitslosen­geld I entscheidet die Agentur nach Ermessen.[12][19][20]

Den Gründungs­zuschuss erwähnt nur die FAQ zu FLÜGGE, dem Stipendium für innovative Gründungen aus staatlichen bayerischen Hochschulen, und zwar für die Zeit danach: Der Projektträger rät, früh mit der Agentur für Arbeit über Beiträge zur Arbeitslosen­versicherung zu sprechen. Neben dem Stipendium schließt er andere öffentlich finanzierte Fördermittel aus, ohne den Gründungs­zuschuss zu nennen; ob er betroffen ist, klärst du mit dem Projektträger Bayern. BayTOU schließt eine Doppelförderung aus, nennt den Gründungs­zuschuss aber nicht; das klärst du mit dem Projektträger Bayern. Beim Gründungs­kredit Smart der LfA fragst du deine Hausbank, denn das Merkblatt regelt nur andere Förder­darlehen. Über den Gründungs­zuschuss selbst entscheidet die Agentur für Arbeit Regensburg bei Arbeitslosen­geld I nach Ermessen.[26][27][28][32]

Verlassen kannst du dich darauf nicht, denn die Agentur entscheidet nach Ermessen über jeden Antrag einzeln. Sie prüft vor allem, ob deine Gründung die Arbeitslos­igkeit dauerhaft beenden kann. Mit Arbeitslosen­geld I, einem tragfähigen Plan und vollständigen Unterlagen schaffst du die Grundlage für ihre Entscheidung.[7][11]

Mehr zum Thema

Nachbarstädte, Coaching in Regensburg und die Hauptseite zum Gründungs­zuschuss.

Belege und Abrufdaten
  1. [1]§ 93 SGB III, gesetze-im-internet.de
  2. [2]§ 94 SGB III, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  3. [3]§ 324 SGB III, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  4. [4]§ 327 SGB III, gesetze-im-internet.de
  5. [5]Gründungs­zuschuss beantragen, Bundesagentur für Arbeit
  6. [6]Presseinfo Nr. 33: Leichte Erholung am Arbeitsmarkt (September 2026), Agentur für Arbeit Regensburg, Stand 30.09.2026
  7. [7]Fachliche Weisungen Gründungs­zuschuss, §§ 93, 94 SGB III (PDF), Bundesagentur für Arbeit, Zentrale, Stand 13.09.2023
  8. [8]Agentur für Arbeit Regensburg, Startseite mit Kontakt, Bundesagentur für Arbeit
  9. [9]Arbeits­marktreport (Monatszahlen) Regensburg, Stadt, September 2026 (XLSX), Statistik der Bundesagentur für Arbeit (statistik.arbeitsagentur.de), Berichtsmonat September 2026, erstellt 23.09.2026
  10. [10]§ 138 SGB III, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  11. [11]Hinweise und Hilfen zur Existenz­gründung (Flyer, PDF), Bundesagentur für Arbeit, Stand April 2023, abgerufen 07.10.2026
  12. [12]Gründung aus der Arbeitslos­igkeit (Stellungnahme der fachkundigen Stelle), IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, aktualisiert am 26.03.2026
  13. [13]Vordruck BA GZ 04, Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenz­gründung (PDF), Bundesagentur für Arbeit, Stand 01/2025
  14. [14]§ 148 SGB III, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  15. [15]§ 45 SGB III, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  16. [16]Gewerbe­anmeldung (Bürgerservice, Dienstleistungen), Stadt Regensburg, Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
  17. [17]§ 28a SGB III, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  18. [18]Impressum (Herausgeber und Kammer­hauptverwaltungen), Handwerks­kammer Niederbayern-Oberpfalz
  19. [19]Finanzierung und Förder­möglichkeiten (Existenz­gründung), Handwerks­kammer Niederbayern-Oberpfalz
  20. [20]Eintragung in die Handwerks­rolle oder in die Verzeichnisse der zulassungs­freien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe, Handwerks­kammer Niederbayern-Oberpfalz
  21. [21]Allgemeines: Amtsbezirk des Finanzamts Regensburg, Bayerische Steuerverwaltung, Finanzamt Regensburg
  22. [22]Existenz­gründer: Merkblatt, Informationsblatt ELSTER und Formulare, Bayerische Steuerverwaltung, Finanzamt Regensburg
  23. [23]Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit (PDF), Bayerisches Landesamt für Steuern, Stand Juni 2025
  24. [24]Existenz­gründer: Fragebögen für die steuerliche Erfassung, Bayerisches Landesamt für Steuern
  25. [25]§ 138 AO, gesetze-im-internet.de
  26. [26]Merkblatt Gründungs­kredit Smart (GK1) (PDF), LfA Förderbank Bayern, München, 31.07.2026
  27. [27]Gründungs­kredit Smart (Förder­angebot mit Konditionen), LfA Förderbank Bayern, Konditionen Stand 06.10.2026
  28. [28]BayTOU: Häufig gestellte Fragen, Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern
  29. [29]BayTOU: Förder­bedingungen, Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern
  30. [30]BayTOU: Verfahren, Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern
  31. [31]FLÜGGE: Förder­bedingungen, Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern
  32. [32]FLÜGGE: Häufig gestellte Fragen, Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern
  33. [33]§ 16b SGB II, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  34. [34]§ 19 SGB II, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  35. [35]Jobcenter Stadt Regensburg (Ämterübersicht, Kontakt, Termine, Unterlagen), Stadt Regensburg
  36. [36]Einstiegs­geld für eine Selbst­ständigkeit, Bundesagentur für Arbeit
  37. [37]Existenz­gründung mit Hilfe des Jobcenters, Bundesagentur für Arbeit
  38. [38]Statistischer Bericht Einwohnerzahlen am 31. Dezember 2025, Gemeinden, Kreise und Regierungs­bezirke in Bayern (PDF), Bayerisches Landesamt für Statistik, Bestellnr. A1200C 202544, Basis Zensus 2022
  39. [39]Finanzämter in Bayern (Zuständigkeit und Verzeichnis), Bayerisches Landesamt für Steuern

Angaben ohne Gewähr, Förder­entscheidungen treffen allein die genannten Stellen. Stand der Abrufe: 08.10.2026, abweichende Daten stehen beim Eintrag.

Dein nächster Schritt

Der Weg ist komplex.
Du gehst ihn nicht allein.

Der Gründungs­zuschuss verlangt Arbeitslosen­geld I, einen tragfähigen Plan und die richtige Reihenfolge. Am Ende entscheidet die Agentur für Arbeit Regensburg nach Ermessen. Bis dahin bist du mit uns nicht allein.

  • Die Zeit läuft mit

    Beim Start brauchst du noch 150 Tage Arbeitslosen­geld I, und jeder Bezugstag zählt.[1][14]

  • Keine Zusage vorab

    Ob gezahlt wird, steht erst mit dem Bescheid fest; entschieden wird nach Ermessen.[5][7]

  • Wege zu verschiedenen Stellen

    Agentur, fachkundige Stelle, Gewerbeamt und Finanzamt wollen jeweils etwas von dir.[7][25]

  • 1:1 per Videocall
  • Kein Eigenanteil mit bewilligtem AVGS
  • Rückmeldung in 24 Stunden
Dein nächster Schritt

So geht es nach deinem Klick weiter

  1. Ein paar Fragen beantworten

    In rund 2 Minuten erledigt.

  2. Wir melden uns bei dir

    Innerhalb von 24 Stunden von uns.

  3. Kostenloses Erstgespräch

    Wir klären, ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie dein Weg zum Antrag aussieht.

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Die Agentur für Arbeit Regensburg entscheidet über den Gründungs­zuschuss nach Ermessen; ob du einen AVGS bekommst, entscheidet die Arbeits­vermittlung.