Du brauchst eine fachkundige Stellungnahme für deinen Antrag auf Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder für Bank und KfW? Wir organisieren deine Tragfähigkeitsbescheinigung – ausgestellt von einer unabhängigen fachkundigen Stelle nach § 93 SGB III. Mit oder ohne fertigen Businessplan.
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung – auch fachkundige Stellungnahme genannt – bestätigt, dass deine geplante Selbstständigkeit wirtschaftlich trägt. Eine fachkundige Stelle prüft deinen Businessplan und deine Finanzplanung und bescheinigt, dass deine Gründung realistisch funktioniert. Du brauchst sie vor allem, wenn du staatliche Förderung beantragst.
Pflicht-Anlage zum Antrag bei der Agentur für Arbeit nach § 93 SGB III. Ohne tragfähige Stellungnahme keine Bewilligung.
Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit gegenüber dem Jobcenter nach § 16b SGB II für Gründungen aus dem Bürgergeld.
Stärkt deinen Antrag auf Förderkredite und Finanzierungen – eine unabhängige Tragfähigkeits-Prüfung schafft Vertrauen.
Du bringst Businessplan und Finanzplanung mit. Wir prüfen sie auf Vollständigkeit und leiten sie an die unabhängige fachkundige Stelle weiter, die die Stellungnahme ausstellt.
Im AVGS-geförderten Gründercoaching erarbeiten wir Businessplan und Finanzplan gemeinsam – danach geht alles in die unabhängige Prüfung.
Du schickst uns deine Unterlagen – oder wir erstellen sie gemeinsam. Wir prüfen Vollständigkeit und Plausibilität.
Eine fachkundige Stelle nach § 93 SGB III bewertet die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner Gründung – neutral und unabhängig.
Du bekommst die fachkundige Stellungnahme für deinen Antrag auf Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder zur Vorlage bei Bank und KfW.
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist nur dann belastbar, wenn die ausstellende Stelle nicht gleichzeitig am Coaching verdient. Genau deshalb trennen wir beides sauber: Die Gründer Piloten begleiten dich beim Aufbau deines Plans – die Bescheinigung stellt eine davon unabhängige fachkundige Stelle (Steuerberatungskanzlei nach § 93 SGB III) aus. Kein Interessenkonflikt, volle Anerkennung bei der Agentur für Arbeit.
Die Kosten hängen vom Umfang ab – ob du bereits einen fertigen Businessplan mitbringst oder wir ihn gemeinsam erstellen. Den genauen Preis nennen wir dir transparent nach einer kurzen Erstanfrage. Schreib uns einfach.
Liegen vollständige Unterlagen vor, stellt die fachkundige Stelle die Bescheinigung in der Regel innerhalb weniger Werktage aus. Müssen Businessplan und Finanzplan erst erstellt werden, planen wir den Zeitraum gemeinsam mit dir.
Ja. Die Ausstellung erfolgt durch eine fachkundige Stelle im Sinne von § 93 SGB III – zum Beispiel eine Steuerberatungskanzlei. Genau diese Stellen sind für die Tragfähigkeitsbescheinigung beim Gründungszuschuss vorgesehen.
Nein. Die Bescheinigung kannst du auch dann anfragen, wenn du deinen Businessplan bereits fertig hast. Wenn du noch keinen tragfähigen Plan hast, erstellen wir ihn mit dir – beides ist möglich.
Eine von uns unabhängige fachkundige Stelle – eine Steuerberatungskanzlei nach § 93 SGB III. So bleibt die Prüfung neutral und frei von Interessenkonflikten.
Der Businessplan ist dein Konzept. Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist die unabhängige fachkundige Bestätigung, dass dieses Konzept wirtschaftlich trägt – sie baut auf deinem Businessplan und Finanzplan auf.
Im Kern: einen Businessplan und eine Finanzplanung mit Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau. Fehlt dir etwas davon, ergänzen wir es gemeinsam, bevor die Prüfung startet.
Schick uns kurz, wo du stehst – mit oder ohne fertigen Plan. Wir melden uns mit den nächsten Schritten und dem Preis für deine Bescheinigung.
Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet und Gründungszuschuss beantragt, braucht eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Sie bestätigt der Agentur für Arbeit, dass deine Geschäftsidee wirtschaftlich trägt. Wir organisieren diese Bescheinigung für dich – egal, ob du deinen Businessplan schon fertig hast oder noch Unterstützung beim Aufbau brauchst.
Als fachkundige Stelle gelten unter anderem Steuerberatungskanzleien, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Für deine Bescheinigung arbeiten wir mit einer unabhängigen Steuerberatungskanzlei zusammen, die deine Tragfähigkeit nach § 93 SGB III bewertet und die fachkundige Stellungnahme ausstellt.
Du musst nicht Kunde unseres Gründercoachings sein, um eine Tragfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Bringst du Businessplan und Finanzplan mit, geht es direkt in die Prüfung. Fehlt dir noch ein tragfähiger Plan, erstellen wir ihn als AZAV-zertifizierter Bildungsträger gemeinsam mit dir – auf Wunsch AVGS-gefördert über das Gründercoaching.
Die Trennung von Coaching und Bescheinigung ist kein Detail, sondern der Kern: Wer den Plan baut, soll ihn nicht selbst abnehmen. Deshalb erfolgt die Tragfähigkeitsprüfung bei uns immer durch eine unabhängige fachkundige Stelle. Das vermeidet Interessenkonflikte und sorgt für eine belastbare, anerkannte Stellungnahme.