Fachkundige Stellungnahme · § 93 SGB III

Tragfähigkeits­bescheinigung für deinen Gründungszuschuss

Du brauchst eine fachkundige Stellungnahme für deinen Antrag auf Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder für Bank und KfW? Wir organisieren deine Tragfähigkeitsbescheinigung, ausgestellt von einer unabhängigen fachkundigen Stelle im Sinne von § 93 SGB III. Mit oder ohne fertigen Businessplan.

  • Ausstellung durch eine unabhängige fachkundige Stelle
  • Mit oder ohne fertigen Businessplan
  • Für Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Bank und KfW
  • Bundesweit und online, 100+ begleitete Gründungen
5,0/5 aus Google- und ProvenExpert-Bewertungen
AZAV-Siegel CerturiaSiegel Registrierter BAFA-Berater, B Media Agency GmbHAZAV-zertifiziert und BAFA-registriert
Illustration: Gründerin hält ihre Tragfähigkeitsbescheinigung mit Siegel hoch

Kurz erklärt

Was ist eine Tragfähigkeits­bescheinigung?

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung, auch fachkundige Stellungnahme genannt, bestätigt, dass deine geplante Selbstständigkeit wirtschaftlich trägt. Eine fachkundige Stelle prüft deinen Businessplan und deine Finanzplanung und bescheinigt, dass deine Gründung realistisch funktioniert. Du brauchst sie vor allem, wenn du staatliche Förderung beantragst.

  • Gründungszuschuss

    Pflicht-Anlage zum Antrag bei der Agentur für Arbeit nach § 93 SGB III. Ohne Stellungnahme einer fachkundigen Stelle kein Gründungszuschuss.

  • Einstiegsgeld

    Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit gegenüber dem Jobcenter für Gründungen aus dem Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld): für Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) und Zuschuss für Sachgüter (§ 16c SGB II).

  • Bank und KfW

    Stärkt deinen Antrag auf Förderkredite und Finanzierungen, denn eine unabhängige Tragfähigkeitsprüfung schafft Vertrauen.

So läuft’s ab

Zwei Wege zu deiner Bescheinigung

Ob dein Businessplan schon fertig ist oder nicht: Am Ende prüft eine unabhängige fachkundige Stelle, ob deine Gründung trägt.

  • Du hast schon einen Plan

    Businessplan liegt fertig vor

    Du bringst Businessplan und Finanzplanung mit. Wir prüfen sie auf Vollständigkeit und leiten sie an die unabhängige fachkundige Stelle weiter, die die Stellungnahme ausstellt.

  • Wir bauen ihn mit dir

    Noch kein tragfähiger Plan?

    Im Gründercoaching erarbeiten wir Businessplan und Finanzplan gemeinsam, mit bewilligtem AVGS-Gutschein für dich kostenlos. Danach geht alles in die unabhängige Prüfung.

Ablauf

In drei Schritten zur Stellungnahme

  1. Schritt 1

    Unterlagen und Erstcheck

    Du schickst uns deine Unterlagen, oder wir erstellen sie gemeinsam. Wir prüfen Vollständigkeit und Plausibilität.

  2. Schritt 2

    Unabhängige Prüfung

    Eine fachkundige Stelle im Sinne von § 93 SGB III bewertet die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner Gründung, neutral und unabhängig.

  3. Schritt 3

    Bescheinigung erhalten

    Fällt die Prüfung positiv aus, bekommst du die fachkundige Stellungnahme für deinen Antrag auf Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder zur Vorlage bei Bank und KfW.

Der Unabhängigkeits-Vorteil

Warum die Unabhängigkeit zählt

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist nur dann belastbar, wenn die ausstellende Stelle nicht gleichzeitig am Coaching verdient. Genau deshalb trennen wir beides sauber: Die Gründer Piloten begleiten dich beim Aufbau deines Plans, die Bescheinigung stellt eine davon unabhängige fachkundige Stelle aus, eine Steuerberatungskanzlei im Sinne von § 93 SGB III. So gibt es keinen Interessenkonflikt.

  • Coaching und Prüfung getrennt

    Wer den Plan mit dir baut, stellt die Bescheinigung nicht aus.

  • Neutrale fachkundige Stelle

    Eine unabhängige Steuerberatungskanzlei bewertet deine Tragfähigkeit.

  • Fachkundige Stelle nach § 93 SGB III

    Genau solche Stellen sind für die Bescheinigung beim Gründungszuschuss vorgesehen.

Häufige Fragen

Tragfähigkeits­bescheinigung: das Wichtigste

Was kostet eine Tragfähigkeitsbescheinigung bei den Gründer Piloten?

Die Kosten hängen vom Umfang ab, also davon, ob du bereits einen fertigen Businessplan mitbringst oder wir ihn gemeinsam erstellen. Den genauen Preis nennen wir dir transparent nach einer kurzen Erstanfrage. Schreib uns einfach.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Liegen vollständige Unterlagen vor, stellt die fachkundige Stelle die Bescheinigung in der Regel innerhalb weniger Werktage aus. Müssen Businessplan und Finanzplan erst erstellt werden, planen wir den Zeitraum gemeinsam mit dir.

Wird die Bescheinigung von der Agentur für Arbeit anerkannt?

Die Stellungnahme kommt von einer fachkundigen Stelle im Sinne von § 93 SGB III, zum Beispiel einer Steuerberatungskanzlei. Genau solche Stellen sind für die Tragfähigkeitsbescheinigung beim Gründungszuschuss vorgesehen. Über den Gründungszuschuss selbst entscheidet deine Agentur für Arbeit nach Ermessen.

Brauche ich dafür ein Coaching bei euch?

Nein. Die Bescheinigung kannst du auch dann anfragen, wenn du deinen Businessplan bereits fertig hast. Wenn du noch keinen tragfähigen Plan hast, erstellen wir ihn mit dir. Beides ist möglich.

Wer stellt die Tragfähigkeitsbescheinigung aus?

Eine von uns unabhängige fachkundige Stelle, eine Steuerberatungskanzlei im Sinne von § 93 SGB III. So bleibt die Prüfung neutral und frei von Interessenkonflikten.

Was ist der Unterschied zwischen Businessplan und Tragfähigkeits­bescheinigung?

Der Businessplan ist dein Konzept. Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist die unabhängige fachkundige Bestätigung, dass dieses Konzept wirtschaftlich trägt. Sie baut auf deinem Businessplan und Finanzplan auf.

Welche Unterlagen brauche ich?

Im Kern einen Businessplan und eine Finanzplanung mit Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau. Fehlt dir etwas davon, ergänzen wir es gemeinsam, bevor die Prüfung startet.

Bereit für deine Tragfähigkeits­bescheinigung?

Schick uns kurz, wo du stehst, mit oder ohne fertigen Plan. Wir melden uns mit den nächsten Schritten und dem Preis für deine Bescheinigung.

Antwort in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Ratgeber

Gut zu wissen

Tragfähigkeits­bescheinigung für den Gründungszuschuss beantragen

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet und Gründungszuschuss beantragt, braucht eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Sie bestätigt der Agentur für Arbeit, dass deine Geschäftsidee wirtschaftlich trägt. Wir organisieren diese Bescheinigung für dich, egal ob du deinen Businessplan schon fertig hast oder noch Unterstützung beim Aufbau brauchst.

Fachkundige Stellungnahme nach § 93 SGB III

Als fachkundige Stellen nennt § 93 SGB III insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. In der Praxis stellen auch Steuerberatungskanzleien solche Stellungnahmen aus. Für deine Bescheinigung arbeiten wir mit einer unabhängigen Steuerberatungskanzlei zusammen, die deine Tragfähigkeit bewertet und die fachkundige Stellungnahme ausstellt.

Mit oder ohne fertigen Businessplan

Du musst nicht Kunde unseres Gründercoachings sein, um eine Tragfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Bringst du Businessplan und Finanzplan mit, geht es direkt in die Prüfung. Fehlt dir noch ein tragfähiger Plan, erstellen wir ihn als AZAV-zertifizierter Bildungsträger gemeinsam mit dir, mit bewilligtem AVGS-Gutschein kostenlos im AVGS-Gründercoaching.

Warum eine unabhängige fachkundige Stelle?

Die Trennung von Coaching und Bescheinigung ist kein Detail, sondern der Kern: Wer den Plan baut, soll ihn nicht selbst abnehmen. Deshalb erfolgt die Tragfähigkeitsprüfung bei uns immer durch eine unabhängige fachkundige Stelle. Das vermeidet Interessenkonflikte und sorgt für eine belastbare Stellungnahme.