Fachkundige Stellungnahme · § 93 SGB III

Tragfähigkeitsbescheinigung für deinen Gründungszuschuss

Du brauchst eine fachkundige Stellungnahme für deinen Antrag auf Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder für Bank und KfW? Wir organisieren deine Tragfähigkeitsbescheinigung – ausgestellt von einer unabhängigen fachkundigen Stelle nach § 93 SGB III. Mit oder ohne fertigen Businessplan.

Unabhängige Ausstellung · keine Interessenkonflikte · bundesweit & online.
AZAV-zertifizierter Bildungsträger BAFA-gelistetes Beratungsunternehmen Unabhängige fachkundige Stelle (§ 93 SGB III) 100+ begleitete Gründungen Bundesweit & online

Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung – auch fachkundige Stellungnahme genannt – bestätigt, dass deine geplante Selbstständigkeit wirtschaftlich trägt. Eine fachkundige Stelle prüft deinen Businessplan und deine Finanzplanung und bescheinigt, dass deine Gründung realistisch funktioniert. Du brauchst sie vor allem, wenn du staatliche Förderung beantragst.

Gründungszuschuss

Pflicht-Anlage zum Antrag bei der Agentur für Arbeit nach § 93 SGB III. Ohne tragfähige Stellungnahme keine Bewilligung.

Einstiegsgeld

Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit gegenüber dem Jobcenter nach § 16b SGB II für Gründungen aus dem Bürgergeld.

Bank & KfW

Stärkt deinen Antrag auf Förderkredite und Finanzierungen – eine unabhängige Tragfähigkeits-Prüfung schafft Vertrauen.

Zwei Wege zu deiner Bescheinigung

Du hast schon einen Plan

Businessplan liegt fertig vor

Du bringst Businessplan und Finanzplanung mit. Wir prüfen sie auf Vollständigkeit und leiten sie an die unabhängige fachkundige Stelle weiter, die die Stellungnahme ausstellt.

Wir bauen ihn mit dir

Noch kein tragfähiger Plan?

Im AVGS-geförderten Gründercoaching erarbeiten wir Businessplan und Finanzplan gemeinsam – danach geht alles in die unabhängige Prüfung.

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Unterlagen & Erstcheck

Du schickst uns deine Unterlagen – oder wir erstellen sie gemeinsam. Wir prüfen Vollständigkeit und Plausibilität.

2

Unabhängige Prüfung

Eine fachkundige Stelle nach § 93 SGB III bewertet die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner Gründung – neutral und unabhängig.

3

Bescheinigung erhalten

Du bekommst die fachkundige Stellungnahme für deinen Antrag auf Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder zur Vorlage bei Bank und KfW.

Der Unabhängigkeits-Vorteil

Warum die Unabhängigkeit zählt

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist nur dann belastbar, wenn die ausstellende Stelle nicht gleichzeitig am Coaching verdient. Genau deshalb trennen wir beides sauber: Die Gründer Piloten begleiten dich beim Aufbau deines Plans – die Bescheinigung stellt eine davon unabhängige fachkundige Stelle (Steuerberatungskanzlei nach § 93 SGB III) aus. Kein Interessenkonflikt, volle Anerkennung bei der Agentur für Arbeit.

Coaching und Prüfung getrennt Neutrale fachkundige Stelle Anerkannt nach § 93 SGB III

Tragfähigkeitsbescheinigung – das Wichtigste

Was kostet eine Tragfähigkeitsbescheinigung bei den Gründer Piloten?

Die Kosten hängen vom Umfang ab – ob du bereits einen fertigen Businessplan mitbringst oder wir ihn gemeinsam erstellen. Den genauen Preis nennen wir dir transparent nach einer kurzen Erstanfrage. Schreib uns einfach.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Liegen vollständige Unterlagen vor, stellt die fachkundige Stelle die Bescheinigung in der Regel innerhalb weniger Werktage aus. Müssen Businessplan und Finanzplan erst erstellt werden, planen wir den Zeitraum gemeinsam mit dir.

Wird die Bescheinigung von der Agentur für Arbeit anerkannt?

Ja. Die Ausstellung erfolgt durch eine fachkundige Stelle im Sinne von § 93 SGB III – zum Beispiel eine Steuerberatungskanzlei. Genau diese Stellen sind für die Tragfähigkeitsbescheinigung beim Gründungszuschuss vorgesehen.

Brauche ich dafür ein Coaching bei euch?

Nein. Die Bescheinigung kannst du auch dann anfragen, wenn du deinen Businessplan bereits fertig hast. Wenn du noch keinen tragfähigen Plan hast, erstellen wir ihn mit dir – beides ist möglich.

Wer stellt die Tragfähigkeitsbescheinigung aus?

Eine von uns unabhängige fachkundige Stelle – eine Steuerberatungskanzlei nach § 93 SGB III. So bleibt die Prüfung neutral und frei von Interessenkonflikten.

Was ist der Unterschied zwischen Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung?

Der Businessplan ist dein Konzept. Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist die unabhängige fachkundige Bestätigung, dass dieses Konzept wirtschaftlich trägt – sie baut auf deinem Businessplan und Finanzplan auf.

Welche Unterlagen brauche ich?

Im Kern: einen Businessplan und eine Finanzplanung mit Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau. Fehlt dir etwas davon, ergänzen wir es gemeinsam, bevor die Prüfung startet.

Bereit für deine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Schick uns kurz, wo du stehst – mit oder ohne fertigen Plan. Wir melden uns mit den nächsten Schritten und dem Preis für deine Bescheinigung.

Antwort in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss beantragen

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet und Gründungszuschuss beantragt, braucht eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Sie bestätigt der Agentur für Arbeit, dass deine Geschäftsidee wirtschaftlich trägt. Wir organisieren diese Bescheinigung für dich – egal, ob du deinen Businessplan schon fertig hast oder noch Unterstützung beim Aufbau brauchst.

Fachkundige Stellungnahme nach § 93 SGB III

Als fachkundige Stelle gelten unter anderem Steuerberatungskanzleien, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Für deine Bescheinigung arbeiten wir mit einer unabhängigen Steuerberatungskanzlei zusammen, die deine Tragfähigkeit nach § 93 SGB III bewertet und die fachkundige Stellungnahme ausstellt.

Mit oder ohne fertigen Businessplan

Du musst nicht Kunde unseres Gründercoachings sein, um eine Tragfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Bringst du Businessplan und Finanzplan mit, geht es direkt in die Prüfung. Fehlt dir noch ein tragfähiger Plan, erstellen wir ihn als AZAV-zertifizierter Bildungsträger gemeinsam mit dir – auf Wunsch AVGS-gefördert über das Gründercoaching.

Warum eine unabhängige fachkundige Stelle?

Die Trennung von Coaching und Bescheinigung ist kein Detail, sondern der Kern: Wer den Plan baut, soll ihn nicht selbst abnehmen. Deshalb erfolgt die Tragfähigkeitsprüfung bei uns immer durch eine unabhängige fachkundige Stelle. Das vermeidet Interessenkonflikte und sorgt für eine belastbare, anerkannte Stellungnahme.