FAQ zum AVGS-Gründercoaching & Gründerzuschuss | Gründer Piloten
FAQ

Alle Fragen zum AVGS-Coaching,
Gründerzuschuss & 1:1 Mentoring.

Klare, verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen – damit du mit Sicherheit den nächsten Schritt in die Selbstständigkeit gehst.

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Fragen zum AVGS-Gründercoaching

Ein AVGS-Gründercoaching (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein individuelles 1:1 Einzelcoaching, das von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu 100 % finanziert wird. Es richtet sich an Personen, die eine selbstständige Tätigkeit anstreben. Das Coaching ist als „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit" nach § 45 SGB III förderfähig. Ziel: eine strukturierte, praxisnahe Vorbereitung auf die Selbstständigkeit – von der Geschäftsidee bis zum fertigen Businessplan.
Grundsätzlich können arbeitslose, arbeitssuchend gemeldete oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen einen AVGS erhalten – sowohl über die Agentur für Arbeit (ALG I) als auch über das Jobcenter (Bürgergeld). Der Gutschein ist eine Ermessensleistung: Die finale Entscheidung trifft immer die zuständige Ansprechperson. Wichtig: Eine bereits laufende Selbstständigkeit schließt die Förderung aus.
Nein – 0 €. Mit einem gültig bewilligten AVGS-Gutschein übernimmt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die gesamten Coaching-Kosten. Es gibt keine Vorkasse, keine versteckten Gebühren und keine Rückzahlung. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab – du musst nichts auslegen.
1. Kostenloses Erstgespräch bei den Gründer Piloten buchen.
2. Termin bei deiner Arbeitsvermittlung vereinbaren.
3. AVGS für eine „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit" mit 100 Unterrichtseinheiten beantragen.
4. Gutschein bei uns einreichen.
5. Coaching startet nach Aktivierung – in der Regel innerhalb weniger Tage.

Wir bereiten dich mit einem Leitfaden und konkreten Formulierungshilfen auf das Gespräch bei der Arbeitsagentur vor.
Das Coaching umfasst 8 praxisnahe Module mit 100 Unterrichtseinheiten: Potenzialanalyse, Geschäftsidee & Zielgruppe, Businessplan, Marketing & Vertrieb, rechtliche und steuerliche Grundlagen, Fördermittel & Finanzierung, Umsetzungsplanung und Abschluss/Zukunftsplanung. Du erarbeitest einen vollständigen Businessplan, eine Finanzplanung und einen konkreten Gründungsfahrplan.
Die Maßnahme umfasst 100 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) über maximal 6 Wochen. Die Termine sind flexibel planbar und werden individuell mit deinem Coach abgestimmt – angepasst an deinen Alltag und dein Tempo. Das Coaching findet vollständig online statt.
Ja. Wer keinen AVGS erhält oder schneller starten möchte, kann unser 1:1 Mentoring-Programm als Selbstzahler buchen. Es ist ideal für Gründer, die fundiertes Feedback, eine klare Positionierung und eine professionelle Vorbereitung wünschen – ohne Abhängigkeit von Förderbewilligungen.
Ja. Unser AVGS-Gründercoaching findet zu 100 % digital statt – ortsunabhängig, deutschlandweit. Du benötigst lediglich ein internetfähiges Endgerät und eine stabile Verbindung. Die Termine werden flexibel über unseren Online-Kalender gebucht.
Ausschließlich individuelles 1:1 Coaching. Du arbeitest direkt und persönlich mit einem erfahrenen Coach, der passend zu deiner Branche ausgewählt wird. Kein Gruppenunterricht, keine Standard-Videos – sondern echte, individuelle Unterstützung.
Ja. Du erhältst unseren Leitfaden für das Gespräch bei der Arbeitsagentur – mit konkreten Formulierungen, häufigen Fragen und Argumentationshilfen. Ziel ist, dass du strukturiert und überzeugend auftrittst und deine Chancen auf Bewilligung deutlich erhöhst.
Nein. Eine grobe Richtung oder ein erster Gedanke reicht vollständig aus. Die Entwicklung und Schärfung deiner Geschäftsidee ist expliziter Bestandteil des Coachings. Du musst nicht alles wissen – dafür sind wir da.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, prüfen wir gemeinsam Alternativen – z. B. einen Widerspruch, ein Gespräch mit einem anderen Vermittler oder die Option, als Selbstzahler zu starten. Bei Bürgergeld-Empfängern kommt ggf. auch das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) als Alternative infrage.
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Fragen zum Gründerzuschuss

Der Gründerzuschuss (§ 93 SGB III) ist eine staatliche Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Er sichert den Lebensunterhalt in der Gründungsphase und muss nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzungen: Du beziehst Arbeitslosengeld I (ALG I) und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch. Du nimmst die Selbstständigkeit hauptberuflich auf. Der Gründerzuschuss ist eine Ermessensleistung – ein Anspruch besteht nicht. Bürgergeld-Empfänger können stattdessen das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) beantragen.
Phase 1 (6 Monate): Dein bisheriges ALG I plus 300 € Pauschale zur sozialen Absicherung – je nach persönlichem ALG-I-Anspruch bis zu 2.400 € monatlich.
Phase 2 (optional, weitere 9 Monate): 300 € monatlich zur Stabilisierung.

Gesamtförderung: In günstigen Fällen bis zu ca. 20.400 €. Die genaue Höhe hängt immer vom individuellen ALG-I-Anspruch ab.
Nein. Der Gründerzuschuss ist eine Ermessensleistung – die Arbeitsagentur entscheidet individuell. Entscheidend sind: ein tragfähiges Konzept, eine nachvollziehbare Begründung und ein überzeugender Auftritt im Gespräch. Wer gut vorbereitet ist, hat deutlich bessere Chancen auf Bewilligung.
Ja. Im Rahmen des AVGS-Coachings bereiten wir dich gezielt auf den Gründerzuschuss-Antrag vor – mit Businessplan, Finanzplanung, Marktanalyse und Argumentationsstruktur für dein Gespräch bei der Arbeitsagentur. Ziel ist ein professionell aufbereitetes Konzept, das deine Seriosität und Planungssicherheit unterstreicht.
Vor der Aufnahme der Selbstständigkeit – eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Außerdem: Die Gewerbeanmeldung darf erst nach Einreichung des Antrags erfolgen. Plane daher genug Vorlaufzeit ein und starte das Gespräch mit der Arbeitsagentur frühzeitig.
Indirekt: ja. Das Coaching selbst ist kein formales Kriterium für den Gründerzuschuss. Es hilft dir aber dabei, ein professionell ausgearbeitetes Konzept vorweisen zu können – was deine Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft im Gespräch erheblich stärkt.
Nein. Der Gründerzuschuss ist ein staatlicher Zuschuss und muss unter normalen Umständen nicht zurückgezahlt werden – auch wenn die Selbstständigkeit später aufgegeben wird. Eine Ausnahme kann bei nachgewiesenem Betrug oder Falschangaben bestehen.
Mögliche Optionen: Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats), das Gespräch mit einer anderen Ansprechperson suchen oder das Konzept überarbeiten. Wir begleiten dich auch in diesem Fall und prüfen gemeinsam den sinnvollsten nächsten Schritt.
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Fragen zum 1:1 Mentoring

Das 1:1 Mentoring-Programm ist das Selbstzahler-Angebot der Gründer Piloten – ein intensives, persönliches Coaching für Gründungsinteressierte, die schnell und unabhängig von Förderentscheidungen starten möchten. Du arbeitest über 3 Monate eng mit einem erfahrenen Unternehmer-Coach zusammen, der deine Idee, dein Geschäftsmodell und deine Positionierung gemeinsam mit dir entwickelt.
Das Mentoring ist ideal für:
• Personen, die keinen Anspruch auf einen AVGS haben oder schneller starten wollen
• Gründer, die bereits erste Schritte gemacht haben und gezieltes Feedback brauchen
• Menschen, die eine klare Positionierung, Strategie und Umsetzungsplan für ihre Selbstständigkeit suchen
• Selbstständige in einer frühen Phase, die professionelle Begleitung wünschen
Das AVGS-Coaching ist staatlich finanziert, an die Maßnahme 311/36/26 gebunden und umfasst 100 Unterrichtseinheiten über max. 6 Wochen. Das 1:1 Mentoring ist flexibler, geht tiefer in strategische und unternehmerische Themen und läuft über 3 Monate – als Selbstzahler-Modell ohne Fördervoraussetzungen.
Die aktuellen Konditionen erfährst du im kostenlosen Erstgespräch. Das Mentoring ist als 3-Monats-Programm buchbar und kann in bestimmten Fällen durch BAFA-Fördermittel (Beratungsförderung für Existenzgründer) bezuschusst werden. Sprich uns darauf an.
Nach einem kostenlosen Erstgespräch und einer individuellen Analyse startet das 3-monatige Programm. Regelmäßige 1:1 Video-Sessions mit deinem Mentor, konkrete Arbeitsaufgaben zwischen den Sessions, direktes Feedback auf Businessplan, Positionierung und Pitch – alles vollständig online und flexibel terminierbar.
Abhängig von deinen Zielen können u. a. folgende Themen vertieft werden: Geschäftsmodell & Positionierung, Zielgruppen- und Marktanalyse, Businessplan und Finanzplanung, Marketing- und Vertriebsstrategie, Pricing, Gründungszuschuss-Vorbereitung, erste Kunden gewinnen, digitale Sichtbarkeit und persönliche Gründer-Mindset-Arbeit.
Grundsätzlich sind die Programme inhaltlich komplementär. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Einstieg für dich am sinnvollsten ist und wie eine mögliche Kombination aussehen kann.
Buche einfach ein kostenloses Erstgespräch über den Button auf dieser Seite. Wir schauen gemeinsam, wo du gerade stehst, was deine Ziele sind – und ob das Mentoring der richtige nächste Schritt für dich ist.

Frage nicht beantwortet?

Im kostenlosen 15-Minuten-Erstgespräch klären wir persönlich, was für dich möglich ist – AVGS, Gründerzuschuss oder 1:1 Mentoring.

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AVGS-Gründercoaching und Gründerzuschuss: Dein Weg in die Selbstständigkeit

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eines der wichtigsten Fördermittel für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger bieten die Gründer Piloten ein individuelles 1:1 Online-Coaching an, das vollständig über den AVGS der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziert wird – für dich also kostenlos.

Was ist der AVGS und wer hat Anspruch?

Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist eine Förderleistung nach § 45 SGB III, die Arbeitslosen und Arbeitssuchenden ermöglicht, bei einem zugelassenen Träger eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung zu absolvieren. Bei den Gründer Piloten handelt es sich dabei um eine „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit" – ein strukturiertes Gründercoaching mit 100 Unterrichtseinheiten. Berechtigt sind grundsätzlich Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind und eine Gründungsidee verfolgen möchten.

Gründerzuschuss: Die finanzielle Starthilfe der Arbeitsagentur

Wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) heraus gründet, kann zusätzlich den Gründerzuschuss nach § 93 SGB III beantragen. Dieser sichert in Phase 1 den Lebensunterhalt durch Weiterzahlung des bisherigen ALG I zuzüglich einer Pauschale von 300 € – für bis zu sechs Monate. In Phase 2 kann die Förderung um weitere neun Monate verlängert werden. Ein gut vorbereitetes Konzept, ein überzeugender Businessplan und eine fundierte Finanzplanung erhöhen die Bewilligungschancen erheblich. Genau dabei unterstützen wir dich im Coaching.

AZAV-Zertifizierung: Was bedeutet das für dich?

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger erfüllen die Gründer Piloten alle Qualitätsanforderungen der Bundesagentur für Arbeit. Die AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) stellt sicher, dass Coaches fachlich qualifiziert sind, Maßnahmen nachweislich wirksam sind und ein internes Qualitätsmanagement besteht. Für dich bedeutet das: Du erhältst ein professionelles, anerkanntes Coaching – das die Agentur für Arbeit akzeptiert und vollständig finanziert.

1:1 Mentoring für Gründer ohne AVGS-Berechtigung

Nicht jeder hat Anspruch auf einen AVGS oder möchte auf die Förderbewilligung warten. Für diese Zielgruppe bieten die Gründer Piloten ein intensives 1:1 Mentoring-Programm als Selbstzahler-Variante an. In einem dreimonatigen Begleitprogramm wird gemeinsam an Geschäftsmodell, Positionierung, Marketing, Finanzplanung und Umsetzungsstrategie gearbeitet – vollständig online, individuell zugeschnitten und mit direktem Zugang zu einem erfahrenen Unternehmer als persönlichem Mentor. In bestimmten Fällen ist das Mentoring durch BAFA-Beratungsförderung anteilig förderfähig.

Warum Gründer Piloten?

Die Gründer Piloten sind spezialisiert auf individuelles Gründercoaching mit Fokus auf praxisnahe, wirtschaftlich tragfähige Gründungsvorhaben. Alle eingesetzten Coaches verfügen über eigene unternehmerische Erfahrung und werden passend zur Branche des Teilnehmers ausgewählt. Das Coaching findet als Online-1:1-Coaching deutschlandweit statt – flexibel, ortsunabhängig und terminlich individuell abstimmbar. Bisher wurden zahlreiche Teilnehmer erfolgreich auf ihre Selbstständigkeit und den Gründerzuschuss vorbereitet.