Gründungszuschuss 2026 · AZAV-zertifizierter Bildungsträger

Bis zu 20.400 € vom Staat für deine Gründung.

Mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kannst du bis zu 20.400 € erhalten: steuerfrei und ohne Rückzahlung. Wir begleiten dich 1:1 bis zum Antrag, kostenlos mit bewilligtem AVGS-Gutschein.

20.400€Förderung bis zu
15MonateLaufzeit, bis zu
0€Rückzahlung
Jetzt Gründungszuschuss beantragen

Kostenlos · Unverbindlich · In 2 Minuten

5,0/5 aus Google- und ProvenExpert-Bewertungen
AZAV-Siegel CerturiaAZAV-zertifiziert
Gefördert durchBundesagentur für Arbeit & Jobcenter
Gründerin plant am Schreibtisch mit Laptop, Zeitplan und Sparschwein die Finanzierung ihrer Startphase
Was ist der Gründungszuschuss?

Dein Startkapital vom Staat: steuerfrei.

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Förderung der Agentur für Arbeit. Er sichert deinen Lebensunterhalt, während du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machst. Der Weg dorthin ist allerdings anspruchsvoll: Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung, Fristen und das Gespräch mit der Arbeitsagentur müssen sitzen.

Kurz erklärt

Wer Arbeitslosengeld I bezieht und noch mindestens 150 Tage Anspruch hat, kann für die Gründung den Gründungszuschuss beantragen. In den ersten 6 Monaten gibt es das bisherige ALG I plus 300 € im Monat, danach kann die Agentur auf Antrag für weitere 9 Monate 300 € im Monat zahlen. Voraussetzung ist unter anderem eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle.

  • Steuerfrei und kein Kredit

    Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss und nach § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG steuerfrei. Zurückzahlen musst du nur, wenn die Bewilligung aufgehoben wird, etwa wegen falscher Angaben.

  • Ermessensleistung

    Es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit prüft deinen Antrag genau, deshalb kommt es auf einen überzeugenden Businessplan und eine gute Vorbereitung an.

  • Persönliche Begleitung

    Genau dabei unterstützen wir dich: von der ersten Idee bis zur Bewilligung, inklusive Businessplan und Vorbereitung auf das Gespräch, kostenlos mit bewilligtem AVGS-Gutschein.

Förderfähigkeit in 2 Minuten prüfen
Selbstständige Schneiderin näht an ihrer Nähmaschine, eine Tafel mit Haus und Schutzschild steht für den abgesicherten Lebensunterhalt in der Startphase
Voraussetzungen

Wer bekommt den Gründungszuschuss 2026?

Ein Teil ist klar im Gesetz geregelt. Über den anderen entscheidet deine Agentur für Arbeit nach eigenem Ermessen. Genau dort entscheidet sich, ob dein Antrag durchgeht, und genau dort bereiten wir dich vor.

Das verlangt das Gesetz

Diese Punkte müssen erfüllt sein, sonst ist keine Förderung möglich.

  • Mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch

    am Tag, an dem du selbstständig startest

    § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III
  • Hauptberufliche Gründung

    mindestens 15 Stunden pro Woche und mindestens so viel Zeit wie alle anderen Tätigkeiten zusammen

    § 93 Abs. 1, § 138 Abs. 3 SGB III
  • Tragfähigkeitsbescheinigung

    von einer fachkundigen Stelle, zum Beispiel IHK, Handwerkskammer, Fachverband oder Kreditinstitut

    § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB IIIHier helfen wir
  • Keine Gründungsförderung in den letzten 24 Monaten

    in der Regel, gerechnet ab dem Ende der letzten Förderung

    § 93 Abs. 4 SGB III

Darüber entscheidet die Agentur

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Du hast keinen Rechtsanspruch, aber Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung.

  • Überzeugen Idee und Businessplan?

    Du musst deine Kenntnisse und Fähigkeiten darlegen, und die Vermittlungsfachkraft muss vom Plan überzeugt sein.

    § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IIIHier helfen wir
  • Beendet die Gründung deine Arbeitslosigkeit dauerhaft?

    Die Agentur prüft, ob du von deiner Selbstständigkeit dauerhaft leben kannst. Ein durchgerechneter Plan ist dafür der wichtigste Beleg.

    § 93 SGB III, Fachliche Weisungen der BAHier helfen wir
  • Stimmt die Reihenfolge?

    Antrag vor dem Start, Starttermin passend zu den 150 Tagen, Unterlagen vollständig.

    § 324 Abs. 1 SGB IIIHier helfen wir
Typische Stolperfalle: zu früh gestartet

Als Start zählt schon, wenn du nach außen tätig wirst, zum Beispiel Räume mietest oder Ware einkaufst. Liegt das vor deinem Antrag, gibt es in der Regel keinen Gründungszuschuss mehr. Wir planen die Reihenfolge mit dir.

Jetzt Gründungszuschuss beantragen Kostenlos · Unverbindlich · In 2 Minuten
Förderhöhe & Laufzeit

Wie viel Geld gibt es 2026?

Der Gründungszuschuss kann in zwei Phasen gezahlt werden, insgesamt bis zu 15 Monate. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Die Arbeitsagentur entscheidet zweimal, erst über Phase 1 und später über Phase 2.

  1. Phase 1: ALG I + 300 € für 6 Monate

    Wird dein Antrag bewilligt, bekommst du 6 Monate lang einen Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I. Dazu kommen 300 € im Monat für deine soziale Absicherung, zum Beispiel für die Krankenversicherung.

    § 94 Abs. 1 SGB III
  2. Nach 6 Monaten: neuer Antrag

    Für Phase 2 legst du einen schriftlichen Bericht vor: was du unternehmerisch getan hast und welche Einnahmen und Ausgaben du hattest. Die Arbeitsagentur entscheidet erneut.

    § 94 Abs. 2 SGB III
  3. Phase 2: 300 € für weitere 9 Monate

    Bewilligt die Arbeitsagentur auch Phase 2, bekommst du 9 weitere Monate je 300 € für deine soziale Absicherung.

SteuerfreiZuschuss, kein KreditBis zu 15 Monate
Dein Rechenbeispiel
Phase 16 × (ALG I + 300 €)17.700 €
Phase 29 × 300 €, nur bei erneuter Bewilligung2.700 €
Zusammen, wenn bewilligt20.400 €
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Rechenbeispiel ohne Gewähr. Die Arbeitsagentur entscheidet über beide Phasen nach Ermessen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Phase 1 wird auf deinen restlichen ALG-I-Anspruch angerechnet. Zurückgefordert werden kann Geld, wenn du vorzeitig aufgibst oder Angaben nicht stimmen.

So läuft es ab

Gründungszuschuss beantragen: Schritt für Schritt

Vom ersten Check bis zur Entscheidung der Arbeitsagentur sind es sieben Schritte, und die Reihenfolge zählt. Dreimal wird dabei nach Ermessen entschieden: über deinen AVGS-Gutschein, über Phase 1 und über Phase 2. Wir bereiten dich auf jeden Schritt vor, damit dein Antrag überzeugt.

Dunkle Nummer: Hier wird nach Ermessen entschieden.

Coach und Gründerin stehen am Whiteboard und besprechen die einzelnen Schritte bis zum Antrag auf den Gründungszuschuss
  1. Förderfähigkeit prüfen lassen

    Klick auf „Jetzt Förderfähigkeit prüfen“ und beantworte in 2 Minuten ein paar kurze Fragen. Wir schauen uns deine Situation an, zum Beispiel wie viele Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I du noch hast, und besprechen mit dir, ob der Gründungszuschuss für dich infrage kommt.

    So helfen wir: kostenlos und unverbindlich, mit einer ehrlichen Einschätzung, welcher Schritt bei dir als Nächstes dran ist.

  2. Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur und AVGS-Gutschein

    Vor dem Antrag auf Gründungszuschuss steht in der Regel ein Beratungsgespräch bei deiner Arbeitsagentur. Dort stellst du deinen Gründungsplan vor und fragst nach einem AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching. Ob du ihn bekommst, entscheidet die Arbeitsagentur oder das Jobcenter nach Ermessen.

    Entscheidung nach Ermessen§ 45 SGB III

    So helfen wir: Wir bereiten dich auf das Gespräch vor, damit du deine Idee klar und überzeugend vorstellen kannst.

  3. Gründercoaching: dein Konzept entsteht

    Im persönlichen 1:1-Coaching arbeiten wir mit dir an Geschäftsmodell, Zielgruppe, Marketing und Finanzen. Daraus entstehen dein Businessplan und deine Finanzplanung mit Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Und wir bereiten dich auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur vor.

    Das Coaching dauert bis zu 6 Wochen, abhängig von deiner individuellen Situation und deinem Fortschritt. Die genaue Dauer stimmen wir gemeinsam ab.

    So helfen wir: 1:1 und komplett online. Mit bewilligtem AVGS-Gutschein ist das Coaching für dich kostenlos, denn es wird zu 100 % aus Fördermitteln der Arbeitsagentur oder des Jobcenters nach § 45 SGB III gefördert.

  4. Tragfähigkeits­bescheinigung einholen

    Die Arbeitsagentur verlangt die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, zum Beispiel einer IHK, einer Handwerkskammer, eines Fachverbands oder eines Kreditinstituts. Welche Stelle du wählst, entscheidest du selbst. Sie prüft deinen Businessplan, deinen Lebenslauf und deine Finanzplanung und nimmt Stellung, ob deine Gründung tragfähig ist.

    § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB III

    So helfen wir: Wir erarbeiten mit dir die Unterlagen so, dass die fachkundige Stelle sie prüfen kann. Die Bescheinigung stellt eine unabhängige Stelle aus, nicht wir.

  5. Antrag stellen, bevor du startest

    Den Antrag stellst du bei deiner Arbeitsagentur, bevor du selbstständig tätig wirst. Als Start zählt schon, wenn du nach außen auftrittst, zum Beispiel Räume mietest oder Ware einkaufst. Brauchst du eine Gewerbeanmeldung, machst du sie sicherheitshalber erst nach dem Antrag. Zu den Unterlagen gehören Businessplan, Finanzplanung, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und die Stellungnahme der fachkundigen Stelle.

    § 324 Abs. 1 SGB III

    So helfen wir: Wir planen mit dir Reihenfolge und Starttermin. Dabei behalten wir im Blick, dass du beim Start noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I brauchst.

  6. Start und Entscheidung über Phase 1

    Du startest hauptberuflich, also mit mindestens 15 Stunden pro Woche und nicht weniger als alle anderen Tätigkeiten zusammen. Die Arbeitsagentur prüft deinen Antrag und entscheidet nach Ermessen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Bewilligt sie Phase 1, bekommst du ab deinem Start 6 Monate lang einen Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I plus 300 € im Monat.

    Entscheidung nach Ermessen§ 93, § 94 Abs. 1 SGB III

    Tipp: Willst du dich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, stell den Antrag spätestens 3 Monate nach dem Start, danach geht es nicht mehr (§ 28a SGB III).

  7. Phase 2 extra beantragen

    Phase 2 kommt nicht automatisch. Du beantragst sie extra und legst einen schriftlichen Bericht vor: was du unternehmerisch getan hast und welche Einnahmen und Ausgaben du hattest. Die Arbeitsagentur entscheidet erneut nach Ermessen über 9 weitere Monate mit je 300 €. Deckt dein Einkommen schon deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung, gibt es Phase 2 in der Regel nicht.

    Entscheidung nach Ermessen§ 94 Abs. 2 SGB III

    So helfen wir: Nach dem Coaching ist nicht Schluss. Bei Fragen bleiben wir per E-Mail oder WhatsApp in Kontakt, auch Monate später. Unser Tipp: Stell den Antrag gegen Ende von Phase 1.

Kostenloser Förder-Check

Wo stehst du gerade auf diesem Weg?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Wir schauen gemeinsam, ob der Gründungszuschuss und ein gefördertes Gründercoaching für dich infrage kommen und mit welchem Schritt du startest.

Maler mit Gründungsidee sitzt in der Pause auf einem Farbeimer und macht auf dem Smartphone den kostenlosen Förder-Check
AVGS-Gründercoaching

Gut vorbereitet zum Gründungszuschuss

Businessplan, Zahlen, Tragfähigkeitsbescheinigung und das Gespräch mit der Arbeitsagentur: Für den Gründungszuschuss muss vieles zusammenpassen. Im 1:1-Gründercoaching bereiten wir dich Schritt für Schritt darauf vor. Kostenlos mit bewilligtem AVGS-Gutschein, denn dann ist dein Coaching zu 100 % gefördert.

Gründer sitzt am Küchentisch und spricht per Videocall mit seiner Coachin im persönlichen 1:1 Online-Coaching
Das erarbeiten wir gemeinsam
  • Geschäftsmodell und Angebot

    Aus deiner Idee wird ein klares Angebot mit Preisen, die sich für dich rechnen.

  • Zielgruppe und Positionierung

    Wer kauft bei dir und warum? Wir schärfen, wie du dich vom Wettbewerb abhebst.

  • Marketing und Kundengewinnung

    Website, Social Media oder persönlicher Kontakt: Wir planen, wie deine ersten Kundinnen und Kunden dich finden.

  • Finanzen, verständlich erklärt

    Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau: ohne BWL-Vorwissen, in deinem Tempo.

  • Dein Businessplan

    Wir erarbeiten ihn mit dir so, dass die fachkundige Stelle ihn für die Tragfähigkeitsbescheinigung prüfen kann.

  • Gespräch mit der Arbeitsagentur

    Wir bereiten dich auf das Gespräch vor und planen mit dir die Reihenfolge, damit dein Antrag vor dem Start vollständig ist und überzeugt.

Mit Gutschein zu 100 % gefördert

Fördermittel der Arbeitsagentur oder des Jobcenters. Mit bewilligtem Gutschein: kein Eigenanteil, keine Rückzahlung.

§ 45 SGB III

Bis zu 6 Wochen

Das Coaching dauert bis zu 6 Wochen, abhängig von deiner individuellen Situation und deinem Fortschritt. Die genaue Dauer stimmen wir gemeinsam ab.

1:1 und komplett online

Per Videocall, Termine nach deinem Alltag. Auch nach dem Coaching bleiben wir per E-Mail oder WhatsApp für dich erreichbar.

AZAV-Siegel Certuria

AZAV-zertifiziert

Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem zugelassenen Träger mit zugelassener Maßnahme. Wir sind AZAV-zertifizierter Bildungsträger.

René Bilda, Gründer von Gründer Piloten Michelle Sadowski, Beraterin bei Gründer Piloten

Wir begleiten dich persönlich. Ob du einen AVGS-Gutschein bekommst, entscheidet deine Arbeitsagentur oder dein Jobcenter nach Ermessen. Wir zeigen dir, wie du dein Vorhaben dort vorstellst.

Jetzt Gründungszuschuss beantragen

Kostenlos · Unverbindlich · In 2 Minuten

Mehr zum AVGS-Gründercoaching

In 3 Wochen bereit für den Gründungszuschuss

Wir machen mit dir den vollständigen Plan: Businessplan, Finanzplan, Marketing-Strategie, die Unterlagen für deinen Gründungszuschuss-Antrag und deine ersten Vertriebs-Hebel. Persönlich, 1:1 und mit bewilligtem AVGS-Gutschein zu 100 % gefördert. Das Coaching dauert bis zu 6 Wochen, abhängig von deiner individuellen Situation und deinem Fortschritt. Die genaue Dauer stimmen wir gemeinsam ab.

Keramikerin hakt am Wochenplaner die Wochen bis zu ihrem Gründungszuschuss-Antrag ab

1:1-Begleitung durch erfahrene Unternehmer

Keine Theorie, sondern persönliche Unterstützung von Menschen, die selbst erfolgreich gegründet haben.

Unterstützung beim Gründungszuschuss

Wir erarbeiten die Unterlagen mit dir und begleiten dich bis zu deinem Antrag. Die Entscheidung trifft deine Arbeitsagentur nach Ermessen.

Voller Fokus auf deine Idee

Wir arbeiten individuell an deinem Geschäftsmodell. Keine Gruppen, kein Einheitsprogramm.

100 % gefördert, für dich kostenlos

Das gilt mit bewilligtem AVGS-Gutschein, einem Fördermittel der Arbeitsagentur oder des Jobcenters.

So läuft das Coaching bei den Gründer Piloten

Persönlich, digital und flexibel, genau so, wie es zu deiner Situation passt.

Komplett online

Dein Coaching findet per Videocall statt, bequem von zu Hause aus und mit deinem persönlichen Coach.

Praxis statt Theorie

Wir arbeiten mit dir an den echten Fragen deines Starts: Angebot, Preise, Kundengewinnung, Finanzen und Businessplan für deinen Antrag.

Flexibel zu jeder Zeit

Termine vereinbaren wir individuell, angepasst an deinen Alltag und nicht umgekehrt.

1:1 statt Gruppe

Bei uns bekommst du volle Aufmerksamkeit. Kein Massencoaching, sondern individuell auf dich zugeschnitten.

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Wir helfen dir dabei

Damit aus deiner Idee ein tragfähiges Geschäft wird und dein Antrag auf den Gründungszuschuss überzeugt: praxisnah, verständlich und individuell.

Inhaber einer Fahrradwerkstatt übergibt einer zufriedenen Stammkundin ihr repariertes Fahrrad, ein Bild für langfristige Selbstständigkeit
  • Deine Geschäftsidee konkret entwickeln

    Von der groben Idee hin zu einem klaren, tragfähigen Konzept.

  • Dein Angebot richtig positionieren

    Lerne, wie du deine Zielgruppe erreichst und dich vom Wettbewerb abhebst.

  • Kunden gewinnen, online und offline

    Ob Social Media, Website oder persönlicher Kontakt: Wir zeigen dir, wie moderner Vertrieb funktioniert.

  • Businessplan und Finanzplanung aufstellen

    Wir erarbeiten beides mit dir so, dass die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit prüfen kann. Ob sie die Bescheinigung ausstellt, entscheidet sie, nicht wir.

  • Professionell nach außen auftreten

    Von Logo und Markenname bis zur Website: Wir entwickeln gemeinsam deinen Außenauftritt.

  • Langfristig selbstständig bleiben

    Lerne, wie du mit Klarheit, Struktur und Strategie nachhaltig erfolgreich wirst.

Deine Vorteile auf einen Blick

Was du von unserem Gründercoaching erwarten kannst? Klar, persönlich und auf den Punkt.

100 % Förderung mit AVGS-Gutschein

Mit bewilligtem AVGS-Gutschein ist das Coaching für dich kostenlos: zu 100 % gefördert durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter.

Begleitung durch echte Unternehmer

Wir wissen, wovon wir sprechen, weil wir selbst gegründet haben und unsere Erfahrung an dich weitergeben.

Individuelles 1:1-Coaching

Keine Gruppen-Calls, keine Standard-Folien. Volle Aufmerksamkeit nur für dich und deine Geschäftsidee.

Vorbereitung auf deinen Gründungszuschuss-Antrag

Wir erarbeiten die Unterlagen mit dir und bereiten dich auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur vor. Über deinen Antrag entscheidet sie nach eigenem Ermessen.

Coaching, das in deinen Alltag passt

Termine, die du selbst legst: tagsüber, abends oder am Wochenende. Komplett online, kein Anfahrtsweg, kein Vor-Ort-Zwang.

Nachhaltige Unterstützung über das Coaching hinaus

Nach dem Coaching ist nicht Schluss. Bei Fragen bleiben wir per E-Mail oder WhatsApp in Verbindung, auch Monate später.

Tragfähigkeitsbescheinigung

Auch die Bescheinigung bekommst du über uns.

Für deinen Antrag brauchst du die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Auf Wunsch übernimmt das unsere Partner-Steuerberatungskanzlei: Sie prüft deinen Businessplan und stellt die Bescheinigung aus, wenn dein Vorhaben tragfähig ist.

Mehr zur Tragfähigkeitsbescheinigung
FAQ

Häufige Fragen zum Gründungszuschuss

Hier findest du die wichtigsten Antworten zu Voraussetzungen, Höhe, Antrag und unserer Unterstützung. Kurz und verständlich erklärt.

Stand: September 2026 · Rechtsgrundlage §§ 93, 94 SGB III

Maler mit Gründungsidee sitzt in der Pause auf einem Farbeimer und macht auf dem Smartphone den kostenlosen Förder-Check

Einen festen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall. Beantragen kannst du ihn, wenn du bei deinem Start noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I hast und dich hauptberuflich (mindestens 15 Stunden pro Woche) selbstständig machst. Dazu kommen Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, und du legst dar, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringst. Umso wichtiger ist ein Antrag, der überzeugt.

Bewilligt die Arbeitsagentur deinen Antrag, bekommst du in Phase 1 für 6 Monate einen Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I plus 300 € im Monat für deine soziale Absicherung. In Phase 2 kann sie dir für 9 weitere Monate je 300 € im Monat zahlen, dafür stellst du einen eigenen Antrag. Insgesamt sind bis zu 20.400 € möglich, abhängig von der Höhe deines ALG I und davon, ob die Arbeitsagentur beide Phasen bewilligt. Gut zu wissen: Die Monate aus Phase 1 werden auf deinen restlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld I angerechnet.

Ja. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Arbeitsagentur entscheidet zweimal nach Ermessen: erst über Phase 1, später erneut über Phase 2. Sie prüft im Einzelfall, ob deine Gründung gute Erfolgsaussichten hat und ob du die Förderung brauchst. Umso wichtiger ist eine gute Vorbereitung: ein schlüssiger Businessplan, eine nachvollziehbare Finanzplanung und ein selbstsicherer Auftritt im Gespräch mit der Arbeitsagentur. Darauf bereiten wir dich im Coaching vor, die Entscheidung trifft die Arbeitsagentur.

Laut Arbeitsagentur gehören dazu: Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit. Das ist einiges, vor allem, wenn du so etwas noch nie gemacht hast. Im Coaching erarbeiten wir mit dir Schritt für Schritt Geschäftsmodell, Zielgruppe, Marketing und Finanzen und bringen alles in einen Businessplan mit Finanzplanung, den die fachkundige Stelle prüfen kann. BWL-Wissen oder einen fertigen Plan brauchst du dafür nicht.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Fördermittel der Arbeitsagentur oder des Jobcenters nach § 45 SGB III. Mit einem bewilligten AVGS-Gutschein ist unser Gründercoaching für dich kostenlos, es wird zu 100 % gefördert. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet deine Arbeitsagentur oder dein Jobcenter nach Ermessen. Wir zeigen dir, wie du das Gespräch vorbereitest. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger können wir deinen Gutschein einlösen. Im Coaching geht es um dein ganzes Vorhaben: Geschäftsmodell, Zielgruppe, Marketing, Finanzen, Businessplan und die Vorbereitung auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur, mit persönlicher Begleitung. Das Coaching dauert bis zu 6 Wochen, abhängig von deiner individuellen Situation und deinem Fortschritt. Die genaue Dauer stimmen wir gemeinsam ab.

Nein, und hier ist Vorsicht wichtig: Den Antrag stellst du, bevor du selbstständig tätig wirst. Als Start zählt schon, wenn du nach außen auftrittst, etwa Räume mietest oder Ware einkaufst. Die Gewerbeanmeldung allein gilt noch nicht als Start, erledige sie aber sicherheitshalber erst nach dem Antrag. Einen verspäteten Antrag lässt die Arbeitsagentur nur in Härtefällen zu. Wir erklären dir genau, was wann zu tun ist.

Nein. Gefördert wird nur, wer sich hauptberuflich selbstständig macht. Das heißt, du arbeitest mindestens 15 Stunden pro Woche in deinem Unternehmen und nicht weniger als in allen anderen Tätigkeiten zusammen. Eine Gründung nebenbei, etwa neben einem Job mit mehr Stunden, kommt dafür nicht infrage.

Mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) allein nicht. Der Gründungszuschuss setzt voraus, dass du beim Start noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast. Für Gründungen aus dem Grundsicherungsgeld gibt es beim Jobcenter einen eigenen Weg: das Einstiegsgeld. Auch darauf gibt es keinen Rechtsanspruch, und du beantragst es vor dem Start. Ein gefördertes Gründercoaching mit AVGS-Gutschein kann dir auch das Jobcenter bewilligen. Mehr zu Bürgergeld und Selbstständigkeit

Eine fachkundige Stelle. Das Gesetz nennt insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute (§ 93 Abs. 2 SGB III). Sie prüft deinen Businessplan und deine Finanzplanung und nimmt Stellung, ob deine Gründung tragfähig ist. Gründer Piloten stellt die Bescheinigung nicht aus. Wir erarbeiten mit dir Businessplan und Finanzplanung so, dass die fachkundige Stelle sie prüfen kann. Mehr zur Tragfähigkeitsbescheinigung

Phase 2 kommt nicht automatisch. Du stellst einen eigenen Antrag und legst einen schriftlichen Bericht vor: was du als Unternehmer*in getan hast und welche Einnahmen und Ausgaben du hattest. Die Arbeitsagentur erwartet eine intensive, hauptberufliche Geschäftstätigkeit und entscheidet erneut nach Ermessen. Deckt dein Einkommen schon deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung, gibt es Phase 2 in der Regel nicht. Unser Tipp: Stell den Antrag gegen Ende von Phase 1.

Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG) und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Er erhöht also nicht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte. Deinen Gewinn aus der Selbstständigkeit versteuerst du ganz normal. Anders beim Arbeitslosengeld, das du vor der Gründung bekommen hast: Es kann deinen Steuersatz im selben Jahr erhöhen.

In der Regel nicht, denn er ist ein Zuschuss und kein Kredit. Das gilt, solange du deine Selbstständigkeit hauptberuflich weiterführst, Auflagen der Arbeitsagentur erfüllst und deine Angaben stimmen. Gibst du die Selbstständigkeit vorzeitig auf, musst du Zahlungen für die Zeit danach zurückzahlen. Melde das deshalb sofort. Bei falschen oder unvollständigen Angaben kann die Arbeitsagentur auch schon gezahltes Geld zurückfordern.

Kundenstimmen

100+ Gründer*innen begleitet. Das sagen sie.

Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung, das Gespräch mit der Arbeitsagentur: Der Weg zur Förderung hat viele Schritte. So haben Teilnehmer*innen unsere Begleitung erlebt, in ihren eigenen Worten.

5,0/5 aus Google- und ProvenExpert-Bewertungen
Gründungszuschuss vorbereiten

Der Weg ist komplex.
Du gehst ihn nicht allein.

Für den Gründungszuschuss brauchst du mehr als eine gute Idee. Die Arbeitsagentur entscheidet nach Ermessen, deshalb kommt es auf eine gründliche Vorbereitung an. Wir gehen jede Etappe mit dir, damit dein Antrag überzeugt.

  • Businessplan und Finanzplan

    Mit Kapitalbedarf, Finanzierung sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

  • Tragfähigkeitsbescheinigung

    Eine fachkundige Stelle, zum Beispiel eine Kammer, prüft deine Unterlagen. Wir erarbeiten sie mit dir so, dass die Stelle sie prüfen kann.

  • Antrag vor dem Start

    Du stellst den Antrag, bevor du selbstständig tätig wirst. Die Reihenfolge behalten wir mit dir im Blick.

  • Gespräch mit der Arbeitsagentur

    Hier stellst du dein Vorhaben vor. Wir bereiten dich darauf vor, klar und sicher aufzutreten.

  • Keine Rückzahlung
  • Coaching mit AVGS-Gutschein 100 % gefördert
  • Deutschlandweit online
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So geht es nach deinem Klick weiter

  1. Ein paar Fragen beantworten

    Dauert etwa 2 Minuten.

  2. Wir melden uns bei dir

    Innerhalb von 24 Stunden, persönlich.

  3. Kostenloses Erstgespräch

    Wir klären, ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie dein Weg zum Antrag aussieht.

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Über den Gründungszuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen, über den AVGS-Gutschein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Ratgeber Gründungszuschuss

Gründungszuschuss 2026: was du vor dem Antrag wissen musst

Die wichtigsten Antworten zu Höhe, Voraussetzungen und Antrag, geprüft an § 93 und § 94 SGB III. Stand: September 2026.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die sich aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus selbstständig machen. Rechtsgrundlage sind § 93 und § 94 SGB III, oft liest du auch den Begriff Gründerzuschuss. Er soll deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung in der ersten Zeit nach der Gründung sichern. Mit bis zu 20.400 € Gesamtförderung, komplett steuerfrei und ohne Rückzahlungspflicht, gehört er zu den attraktivsten Förderprogrammen für Gründer*innen in Deutschland. Wie viel es bei dir wird, hängt von deinem Arbeitslosengeld I ab und davon, ob die Arbeitsagentur beide Phasen bewilligt. Zurückfordern kann sie Geld nur, wenn sie die Bewilligung aufhebt, etwa weil du die Selbstständigkeit vorzeitig aufgibst oder Angaben nicht stimmen.

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Der Gründungszuschuss kann in zwei Phasen gezahlt werden, insgesamt bis zu 15 Monate. Bewilligt die Arbeitsagentur deinen Antrag, bekommst du in Phase 1 sechs Monate lang einen Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I plus 300 € im Monat für deine soziale Absicherung. In Phase 2 kann sie dir 9 weitere Monate je 300 € zahlen, wenn du zeigst, dass du dein Unternehmen intensiv und hauptberuflich betreibst. Deckt dein Einkommen dann schon deinen Lebensunterhalt, gibt es Phase 2 in der Regel nicht. Gut zu wissen: Phase 1 wird auf deinen restlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet.

Wer kann den Gründungszuschuss bekommen?

Voraussetzung ist, dass du beim Start deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast. Außerdem gründest du hauptberuflich, also mit mindestens 15 Stunden pro Woche und nicht weniger als alle anderen Tätigkeiten zusammen, und legst deine Kenntnisse und Fähigkeiten dar. Endete eine frühere Gründungsförderung der Arbeitsagentur vor weniger als 24 Monaten, gibt es in der Regel keinen neuen Zuschuss. Einen Rechtsanspruch hast du nicht, die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall nach Ermessen. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du in 2 Minuten kostenlos prüfen lassen.

Welche Unterlagen verlangt die Arbeitsagentur?

Du brauchst einen Businessplan, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, deinen Lebenslauf und Qualifikationsnachweise. Dazu kommt die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit deiner Gründung. Die Zahlen müssen zueinander passen und zeigen, dass deine Selbstständigkeit dir voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bietet. Das ist der aufwendigste Teil des Antrags.

Wer stellt die Tragfähigkeitsbescheinigung aus?

Die Tragfähigkeitsbescheinigung stellt eine fachkundige Stelle aus, laut Gesetz insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Sie prüft, ob deine Gründung wirtschaftlich tragfähig ist. Wir sind nicht diese Stelle und stellen die Bescheinigung nicht aus. Wir erarbeiten mit dir Businessplan und Finanzplanung so, dass die fachkundige Stelle sie prüfen kann.

Wann musst du den Antrag stellen?

Den Antrag stellst du, bevor du deine Selbstständigkeit startest. Als Start zählt schon, wenn du nach außen tätig wirst, zum Beispiel Räume mietest oder Ware einkaufst. Die Gewerbeanmeldung allein ist noch kein Start, erledige sie aber sicherheitshalber erst nach dem Antrag. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kannst du nur bis spätestens 3 Monate nach dem Start beantragen. Für Phase 2 stellst du später einen eigenen Antrag mit einem schriftlichen Bericht über deine Geschäftstätigkeit, deine Einnahmen und Ausgaben. Unser Tipp: Stell ihn gegen Ende von Phase 1.

Warum passt ein AVGS-Gründungscoaching dazu?

Weil das Coaching dich genau auf die Hürden vorbereitet, an denen der Antrag hängt. Viele wissen nicht, dass sie bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter einen AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III) für ein Gründungscoaching beantragen können. Ob du ihn bekommst, entscheidet die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter nach Ermessen. Mit bewilligtem Gutschein ist unser 1:1 AVGS-Gründercoaching zu 100 % gefördert und für dich kostenlos. Wir arbeiten an Geschäftsmodell, Zielgruppe, Marketing und Finanzen, schreiben mit dir den Businessplan und bereiten dich auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur vor. Das Coaching dauert bis zu 6 Wochen, abhängig von deiner individuellen Situation und deinem Fortschritt. Die genaue Dauer stimmen wir gemeinsam ab.

Wer sind die Gründer Piloten?

Die Gründer Piloten sind ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit Sitz in Hückelhoven (NRW), betrieben von der B Media Agency GmbH. Hinter uns stehen 8+ Jahre Erfahrung in der Gründungsberatung und mehr als 100 begleitete Gründer*innen, bei Google bewertet mit 5,0 von 5 Sternen. Das Coaching findet online per Videocall statt, egal wo du wohnst. Infos für deine Region findest du auf unseren Standortseiten zum Gründungszuschuss.

Quellen: § 93 SGB III, § 94 SGB III, Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen. Stand: September 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Weitere Antworten im Gründungszuschuss-FAQ