Mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kannst du bis zu 20.400 € erhalten: steuerfrei und ohne Rückzahlung. Wir begleiten dich 1:1 bis zum Antrag, kostenlos mit bewilligtem AVGS-Gutschein.
Kostenlos · Unverbindlich · In 2 Minuten
Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Förderung der Agentur für Arbeit. Er sichert deinen Lebensunterhalt, während du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machst. Der Weg dorthin ist allerdings anspruchsvoll: Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung, Fristen und das Gespräch mit der Arbeitsagentur müssen sitzen.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht und noch mindestens 150 Tage Anspruch hat, kann für die Gründung den Gründungszuschuss beantragen. In den ersten 6 Monaten gibt es das bisherige ALG I plus 300 € im Monat, danach kann die Agentur auf Antrag für weitere 9 Monate 300 € im Monat zahlen. Voraussetzung ist unter anderem eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle.
Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss und nach § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG steuerfrei. Zurückzahlen musst du nur, wenn die Bewilligung aufgehoben wird, etwa wegen falscher Angaben.
Es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit prüft deinen Antrag genau, deshalb kommt es auf einen überzeugenden Businessplan und eine gute Vorbereitung an.
Genau dabei unterstützen wir dich: von der ersten Idee bis zur Bewilligung, inklusive Businessplan und Vorbereitung auf das Gespräch, kostenlos mit bewilligtem AVGS-Gutschein.
Ein Teil ist klar im Gesetz geregelt. Über den anderen entscheidet deine Agentur für Arbeit nach eigenem Ermessen. Genau dort entscheidet sich, ob dein Antrag durchgeht, und genau dort bereiten wir dich vor.
Diese Punkte müssen erfüllt sein, sonst ist keine Förderung möglich.
am Tag, an dem du selbstständig startest
§ 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IIImindestens 15 Stunden pro Woche und mindestens so viel Zeit wie alle anderen Tätigkeiten zusammen
§ 93 Abs. 1, § 138 Abs. 3 SGB IIIvon einer fachkundigen Stelle, zum Beispiel IHK, Handwerkskammer, Fachverband oder Kreditinstitut
§ 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB IIIHier helfen wirin der Regel, gerechnet ab dem Ende der letzten Förderung
§ 93 Abs. 4 SGB IIIDer Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Du hast keinen Rechtsanspruch, aber Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung.
Du musst deine Kenntnisse und Fähigkeiten darlegen, und die Vermittlungsfachkraft muss vom Plan überzeugt sein.
§ 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IIIHier helfen wirDie Agentur prüft, ob du von deiner Selbstständigkeit dauerhaft leben kannst. Ein durchgerechneter Plan ist dafür der wichtigste Beleg.
§ 93 SGB III, Fachliche Weisungen der BAHier helfen wirAntrag vor dem Start, Starttermin passend zu den 150 Tagen, Unterlagen vollständig.
§ 324 Abs. 1 SGB IIIHier helfen wirAls Start zählt schon, wenn du nach außen tätig wirst, zum Beispiel Räume mietest oder Ware einkaufst. Liegt das vor deinem Antrag, gibt es in der Regel keinen Gründungszuschuss mehr. Wir planen die Reihenfolge mit dir.
Der Gründungszuschuss kann in zwei Phasen gezahlt werden, insgesamt bis zu 15 Monate. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Die Arbeitsagentur entscheidet zweimal, erst über Phase 1 und später über Phase 2.
Wird dein Antrag bewilligt, bekommst du 6 Monate lang einen Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I. Dazu kommen 300 € im Monat für deine soziale Absicherung, zum Beispiel für die Krankenversicherung.
§ 94 Abs. 1 SGB IIIFür Phase 2 legst du einen schriftlichen Bericht vor: was du unternehmerisch getan hast und welche Einnahmen und Ausgaben du hattest. Die Arbeitsagentur entscheidet erneut.
§ 94 Abs. 2 SGB IIIBewilligt die Arbeitsagentur auch Phase 2, bekommst du 9 weitere Monate je 300 € für deine soziale Absicherung.
Rechenbeispiel ohne Gewähr. Die Arbeitsagentur entscheidet über beide Phasen nach Ermessen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Phase 1 wird auf deinen restlichen ALG-I-Anspruch angerechnet. Zurückgefordert werden kann Geld, wenn du vorzeitig aufgibst oder Angaben nicht stimmen.
Vom ersten Check bis zur Entscheidung der Arbeitsagentur sind es sieben Schritte, und die Reihenfolge zählt. Dreimal wird dabei nach Ermessen entschieden: über deinen AVGS-Gutschein, über Phase 1 und über Phase 2. Wir bereiten dich auf jeden Schritt vor, damit dein Antrag überzeugt.
Dunkle Nummer: Hier wird nach Ermessen entschieden.
Klick auf „Jetzt Förderfähigkeit prüfen“ und beantworte in 2 Minuten ein paar kurze Fragen. Wir schauen uns deine Situation an, zum Beispiel wie viele Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I du noch hast, und besprechen mit dir, ob der Gründungszuschuss für dich infrage kommt.
So helfen wir: kostenlos und unverbindlich, mit einer ehrlichen Einschätzung, welcher Schritt bei dir als Nächstes dran ist.
Vor dem Antrag auf Gründungszuschuss steht in der Regel ein Beratungsgespräch bei deiner Arbeitsagentur. Dort stellst du deinen Gründungsplan vor und fragst nach einem AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching. Ob du ihn bekommst, entscheidet die Arbeitsagentur oder das Jobcenter nach Ermessen.
So helfen wir: Wir bereiten dich auf das Gespräch vor, damit du deine Idee klar und überzeugend vorstellen kannst.
Im persönlichen 1:1-Coaching arbeiten wir mit dir an Geschäftsmodell, Zielgruppe, Marketing und Finanzen. Daraus entstehen dein Businessplan und deine Finanzplanung mit Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Und wir bereiten dich auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur vor.
Das Coaching dauert bis zu 6 Wochen, abhängig von deiner individuellen Situation und deinem Fortschritt. Die genaue Dauer stimmen wir gemeinsam ab.
So helfen wir: 1:1 und komplett online. Mit bewilligtem AVGS-Gutschein ist das Coaching für dich kostenlos, denn es wird zu 100 % aus Fördermitteln der Arbeitsagentur oder des Jobcenters nach § 45 SGB III gefördert.
Die Arbeitsagentur verlangt die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, zum Beispiel einer IHK, einer Handwerkskammer, eines Fachverbands oder eines Kreditinstituts. Welche Stelle du wählst, entscheidest du selbst. Sie prüft deinen Businessplan, deinen Lebenslauf und deine Finanzplanung und nimmt Stellung, ob deine Gründung tragfähig ist.
So helfen wir: Wir erarbeiten mit dir die Unterlagen so, dass die fachkundige Stelle sie prüfen kann. Die Bescheinigung stellt eine unabhängige Stelle aus, nicht wir.
Den Antrag stellst du bei deiner Arbeitsagentur, bevor du selbstständig tätig wirst. Als Start zählt schon, wenn du nach außen auftrittst, zum Beispiel Räume mietest oder Ware einkaufst. Brauchst du eine Gewerbeanmeldung, machst du sie sicherheitshalber erst nach dem Antrag. Zu den Unterlagen gehören Businessplan, Finanzplanung, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und die Stellungnahme der fachkundigen Stelle.
So helfen wir: Wir planen mit dir Reihenfolge und Starttermin. Dabei behalten wir im Blick, dass du beim Start noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I brauchst.
Du startest hauptberuflich, also mit mindestens 15 Stunden pro Woche und nicht weniger als alle anderen Tätigkeiten zusammen. Die Arbeitsagentur prüft deinen Antrag und entscheidet nach Ermessen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Bewilligt sie Phase 1, bekommst du ab deinem Start 6 Monate lang einen Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I plus 300 € im Monat.
Tipp: Willst du dich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, stell den Antrag spätestens 3 Monate nach dem Start, danach geht es nicht mehr (§ 28a SGB III).
Phase 2 kommt nicht automatisch. Du beantragst sie extra und legst einen schriftlichen Bericht vor: was du unternehmerisch getan hast und welche Einnahmen und Ausgaben du hattest. Die Arbeitsagentur entscheidet erneut nach Ermessen über 9 weitere Monate mit je 300 €. Deckt dein Einkommen schon deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung, gibt es Phase 2 in der Regel nicht.
So helfen wir: Nach dem Coaching ist nicht Schluss. Bei Fragen bleiben wir per E-Mail oder WhatsApp in Kontakt, auch Monate später. Unser Tipp: Stell den Antrag gegen Ende von Phase 1.
Beantworte ein paar kurze Fragen. Wir schauen gemeinsam, ob der Gründungszuschuss und ein gefördertes Gründercoaching für dich infrage kommen und mit welchem Schritt du startest.
Businessplan, Zahlen, Tragfähigkeitsbescheinigung und das Gespräch mit der Arbeitsagentur: Für den Gründungszuschuss muss vieles zusammenpassen. Im 1:1-Gründercoaching bereiten wir dich Schritt für Schritt darauf vor. Kostenlos mit bewilligtem AVGS-Gutschein, denn dann ist dein Coaching zu 100 % gefördert.
Aus deiner Idee wird ein klares Angebot mit Preisen, die sich für dich rechnen.
Wer kauft bei dir und warum? Wir schärfen, wie du dich vom Wettbewerb abhebst.
Website, Social Media oder persönlicher Kontakt: Wir planen, wie deine ersten Kundinnen und Kunden dich finden.
Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau: ohne BWL-Vorwissen, in deinem Tempo.
Wir erarbeiten ihn mit dir so, dass die fachkundige Stelle ihn für die Tragfähigkeitsbescheinigung prüfen kann.
Wir bereiten dich auf das Gespräch vor und planen mit dir die Reihenfolge, damit dein Antrag vor dem Start vollständig ist und überzeugt.
Fördermittel der Arbeitsagentur oder des Jobcenters. Mit bewilligtem Gutschein: kein Eigenanteil, keine Rückzahlung.
§ 45 SGB IIIDas Coaching dauert bis zu 6 Wochen, abhängig von deiner individuellen Situation und deinem Fortschritt. Die genaue Dauer stimmen wir gemeinsam ab.
Per Videocall, Termine nach deinem Alltag. Auch nach dem Coaching bleiben wir per E-Mail oder WhatsApp für dich erreichbar.
Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem zugelassenen Träger mit zugelassener Maßnahme. Wir sind AZAV-zertifizierter Bildungsträger.
Wir begleiten dich persönlich. Ob du einen AVGS-Gutschein bekommst, entscheidet deine Arbeitsagentur oder dein Jobcenter nach Ermessen. Wir zeigen dir, wie du dein Vorhaben dort vorstellst.
Kostenlos · Unverbindlich · In 2 Minuten
Mehr zum AVGS-GründercoachingWir machen mit dir den vollständigen Plan: Businessplan, Finanzplan, Marketing-Strategie, die Unterlagen für deinen Gründungszuschuss-Antrag und deine ersten Vertriebs-Hebel. Persönlich, 1:1 und mit bewilligtem AVGS-Gutschein zu 100 % gefördert. Das Coaching dauert bis zu 6 Wochen, abhängig von deiner individuellen Situation und deinem Fortschritt. Die genaue Dauer stimmen wir gemeinsam ab.
Keine Theorie, sondern persönliche Unterstützung von Menschen, die selbst erfolgreich gegründet haben.
Wir erarbeiten die Unterlagen mit dir und begleiten dich bis zu deinem Antrag. Die Entscheidung trifft deine Arbeitsagentur nach Ermessen.
Wir arbeiten individuell an deinem Geschäftsmodell. Keine Gruppen, kein Einheitsprogramm.
Das gilt mit bewilligtem AVGS-Gutschein, einem Fördermittel der Arbeitsagentur oder des Jobcenters.
Persönlich, digital und flexibel, genau so, wie es zu deiner Situation passt.
Dein Coaching findet per Videocall statt, bequem von zu Hause aus und mit deinem persönlichen Coach.
Wir arbeiten mit dir an den echten Fragen deines Starts: Angebot, Preise, Kundengewinnung, Finanzen und Businessplan für deinen Antrag.
Termine vereinbaren wir individuell, angepasst an deinen Alltag und nicht umgekehrt.
Bei uns bekommst du volle Aufmerksamkeit. Kein Massencoaching, sondern individuell auf dich zugeschnitten.
Kostenlos · Unverbindlich · In 2 Minuten
Damit aus deiner Idee ein tragfähiges Geschäft wird und dein Antrag auf den Gründungszuschuss überzeugt: praxisnah, verständlich und individuell.
Von der groben Idee hin zu einem klaren, tragfähigen Konzept.
Lerne, wie du deine Zielgruppe erreichst und dich vom Wettbewerb abhebst.
Ob Social Media, Website oder persönlicher Kontakt: Wir zeigen dir, wie moderner Vertrieb funktioniert.
Wir erarbeiten beides mit dir so, dass die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit prüfen kann. Ob sie die Bescheinigung ausstellt, entscheidet sie, nicht wir.
Von Logo und Markenname bis zur Website: Wir entwickeln gemeinsam deinen Außenauftritt.
Lerne, wie du mit Klarheit, Struktur und Strategie nachhaltig erfolgreich wirst.
Was du von unserem Gründercoaching erwarten kannst? Klar, persönlich und auf den Punkt.
Mit bewilligtem AVGS-Gutschein ist das Coaching für dich kostenlos: zu 100 % gefördert durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter.
Wir wissen, wovon wir sprechen, weil wir selbst gegründet haben und unsere Erfahrung an dich weitergeben.
Keine Gruppen-Calls, keine Standard-Folien. Volle Aufmerksamkeit nur für dich und deine Geschäftsidee.
Wir erarbeiten die Unterlagen mit dir und bereiten dich auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur vor. Über deinen Antrag entscheidet sie nach eigenem Ermessen.
Termine, die du selbst legst: tagsüber, abends oder am Wochenende. Komplett online, kein Anfahrtsweg, kein Vor-Ort-Zwang.
Nach dem Coaching ist nicht Schluss. Bei Fragen bleiben wir per E-Mail oder WhatsApp in Verbindung, auch Monate später.
Tragfähigkeitsbescheinigung
Für deinen Antrag brauchst du die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Auf Wunsch übernimmt das unsere Partner-Steuerberatungskanzlei: Sie prüft deinen Businessplan und stellt die Bescheinigung aus, wenn dein Vorhaben tragfähig ist.
Mehr zur TragfähigkeitsbescheinigungHier findest du die wichtigsten Antworten zu Voraussetzungen, Höhe, Antrag und unserer Unterstützung. Kurz und verständlich erklärt.
Stand: September 2026 · Rechtsgrundlage §§ 93, 94 SGB III
Einen festen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall. Beantragen kannst du ihn, wenn du bei deinem Start noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I hast und dich hauptberuflich (mindestens 15 Stunden pro Woche) selbstständig machst. Dazu kommen Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, und du legst dar, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringst. Umso wichtiger ist ein Antrag, der überzeugt.
Bewilligt die Arbeitsagentur deinen Antrag, bekommst du in Phase 1 für 6 Monate einen Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I plus 300 € im Monat für deine soziale Absicherung. In Phase 2 kann sie dir für 9 weitere Monate je 300 € im Monat zahlen, dafür stellst du einen eigenen Antrag. Insgesamt sind bis zu 20.400 € möglich, abhängig von der Höhe deines ALG I und davon, ob die Arbeitsagentur beide Phasen bewilligt. Gut zu wissen: Die Monate aus Phase 1 werden auf deinen restlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld I angerechnet.
Ja. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Arbeitsagentur entscheidet zweimal nach Ermessen: erst über Phase 1, später erneut über Phase 2. Sie prüft im Einzelfall, ob deine Gründung gute Erfolgsaussichten hat und ob du die Förderung brauchst. Umso wichtiger ist eine gute Vorbereitung: ein schlüssiger Businessplan, eine nachvollziehbare Finanzplanung und ein selbstsicherer Auftritt im Gespräch mit der Arbeitsagentur. Darauf bereiten wir dich im Coaching vor, die Entscheidung trifft die Arbeitsagentur.
Laut Arbeitsagentur gehören dazu: Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit. Das ist einiges, vor allem, wenn du so etwas noch nie gemacht hast. Im Coaching erarbeiten wir mit dir Schritt für Schritt Geschäftsmodell, Zielgruppe, Marketing und Finanzen und bringen alles in einen Businessplan mit Finanzplanung, den die fachkundige Stelle prüfen kann. BWL-Wissen oder einen fertigen Plan brauchst du dafür nicht.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Fördermittel der Arbeitsagentur oder des Jobcenters nach § 45 SGB III. Mit einem bewilligten AVGS-Gutschein ist unser Gründercoaching für dich kostenlos, es wird zu 100 % gefördert. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet deine Arbeitsagentur oder dein Jobcenter nach Ermessen. Wir zeigen dir, wie du das Gespräch vorbereitest. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger können wir deinen Gutschein einlösen. Im Coaching geht es um dein ganzes Vorhaben: Geschäftsmodell, Zielgruppe, Marketing, Finanzen, Businessplan und die Vorbereitung auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur, mit persönlicher Begleitung. Das Coaching dauert bis zu 6 Wochen, abhängig von deiner individuellen Situation und deinem Fortschritt. Die genaue Dauer stimmen wir gemeinsam ab.
Nein, und hier ist Vorsicht wichtig: Den Antrag stellst du, bevor du selbstständig tätig wirst. Als Start zählt schon, wenn du nach außen auftrittst, etwa Räume mietest oder Ware einkaufst. Die Gewerbeanmeldung allein gilt noch nicht als Start, erledige sie aber sicherheitshalber erst nach dem Antrag. Einen verspäteten Antrag lässt die Arbeitsagentur nur in Härtefällen zu. Wir erklären dir genau, was wann zu tun ist.
Nein. Gefördert wird nur, wer sich hauptberuflich selbstständig macht. Das heißt, du arbeitest mindestens 15 Stunden pro Woche in deinem Unternehmen und nicht weniger als in allen anderen Tätigkeiten zusammen. Eine Gründung nebenbei, etwa neben einem Job mit mehr Stunden, kommt dafür nicht infrage.
Mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) allein nicht. Der Gründungszuschuss setzt voraus, dass du beim Start noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast. Für Gründungen aus dem Grundsicherungsgeld gibt es beim Jobcenter einen eigenen Weg: das Einstiegsgeld. Auch darauf gibt es keinen Rechtsanspruch, und du beantragst es vor dem Start. Ein gefördertes Gründercoaching mit AVGS-Gutschein kann dir auch das Jobcenter bewilligen. Mehr zu Bürgergeld und Selbstständigkeit
Eine fachkundige Stelle. Das Gesetz nennt insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute (§ 93 Abs. 2 SGB III). Sie prüft deinen Businessplan und deine Finanzplanung und nimmt Stellung, ob deine Gründung tragfähig ist. Gründer Piloten stellt die Bescheinigung nicht aus. Wir erarbeiten mit dir Businessplan und Finanzplanung so, dass die fachkundige Stelle sie prüfen kann. Mehr zur Tragfähigkeitsbescheinigung
Phase 2 kommt nicht automatisch. Du stellst einen eigenen Antrag und legst einen schriftlichen Bericht vor: was du als Unternehmer*in getan hast und welche Einnahmen und Ausgaben du hattest. Die Arbeitsagentur erwartet eine intensive, hauptberufliche Geschäftstätigkeit und entscheidet erneut nach Ermessen. Deckt dein Einkommen schon deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung, gibt es Phase 2 in der Regel nicht. Unser Tipp: Stell den Antrag gegen Ende von Phase 1.
Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG) und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Er erhöht also nicht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte. Deinen Gewinn aus der Selbstständigkeit versteuerst du ganz normal. Anders beim Arbeitslosengeld, das du vor der Gründung bekommen hast: Es kann deinen Steuersatz im selben Jahr erhöhen.
In der Regel nicht, denn er ist ein Zuschuss und kein Kredit. Das gilt, solange du deine Selbstständigkeit hauptberuflich weiterführst, Auflagen der Arbeitsagentur erfüllst und deine Angaben stimmen. Gibst du die Selbstständigkeit vorzeitig auf, musst du Zahlungen für die Zeit danach zurückzahlen. Melde das deshalb sofort. Bei falschen oder unvollständigen Angaben kann die Arbeitsagentur auch schon gezahltes Geld zurückfordern.
Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung, das Gespräch mit der Arbeitsagentur: Der Weg zur Förderung hat viele Schritte. So haben Teilnehmer*innen unsere Begleitung erlebt, in ihren eigenen Worten.
Ich bin unfassbar froh, das Coaching bei den Gründer Piloten gemacht zu haben. Mein Coach Herr Bilda hat mich mental total abgeholt: keine sture Theorie, sondern praxisnahe Unterstützung auf Augenhöhe. Ich gehe aus jedem Gespräch mit einer riesigen Portion Tatendrang raus. Erst war der AVGS-Gutschein da, jetzt wurde mein Gründungszuschuss offiziell genehmigt!
Persönliche Erfahrung. Über den Gründungszuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen.

Sehr unkomplizierte, strukturierte, fokussierte und moderne Zusammenarbeit. Absolut empfehlenswert im Prozess einer Gründung. Vielen Dank!
Ich wurde bei meinem Gründungsvorhaben im Immobiliensektor äußerst zielführend und kompetent beraten und unterstützt. Besonders hervorheben möchte ich, dass mir bereits zu Beginn die Möglichkeiten der KI verständlich erklärt und diese auch direkt begleitend eingesetzt wurde. Das hat mir bei vielen Aufgaben enorm viel Arbeit und Zeit erspart. Auch fachlich ist das Team hervorragend aufgestellt. Durch gute Kontakte und ein starkes Netzwerk an Partnern weiß das Team genau, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt sinnvoll und notwendig sind. Dadurch hatte ich jederzeit das Gefühl, gut aufgehoben und auf dem richtigen Weg zu sein. Auch meine Internetseiten wurden gründlich geprüft. Dabei wurden Fehler und Verbesserungspotenziale erkannt, die ich dank der Beratung gezielt beheben konnte. Ich bin auch weiterhin sehr positiv überrascht von der Unterstützung und der Qualität der Beratung. Den Gründerzuschuss haben wir ebenfalls gemeinsam vorbereitet und eingereicht. Ihr habt mir bei meinem Gründungsvorhaben wirklich sehr geholfen. Vielen Dank an das gesamte Team und ganz besonders an René! Ihr seid wirklich klasse! 🙌
Persönliche Erfahrung. Über den Gründungszuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen.
René Bilda von den GründerPiloten hat mich sehr kompetent und professionell unterstützt. Die Beratung war verständlich, zuverlässig und individuell auf meine Situation zugeschnitten. René nimmt sich wirklich Zeit, geht auf jede Frage ein und vermittelt einem das Gefühl, bestens aufgehoben zu sein. Ein wirklich hervorragender Berater mit viel Erfahrung, Engagement und einem sehr angenehmen Umgang. Ich bin mehr als zufrieden mit der Unterstützung und kann René Bilda und die GründerPiloten absolut weiterempfehlen. Vielen Dank für die großartige Arbeit!

Perfekte Beratung und sehr freundliche Mitarbeiter. Sehr hilfsbereit und helfen sehr schnell, falls man Probleme hat. Kann ich jedem ans Herz legen!

Als ich mit meiner Gründung gestartet bin, hatte ich eine Idee, aber ehrlich gesagt auch unzählige Fragen und überhaupt keine Vorstellung davon, was alles auf mich zukommt. René hat mich wirklich von Grund auf begleitet und mir von A bis Z gezeigt, worauf es bei einer Gründung ankommt. […] Ich bin heute mit meiner Selbstständigkeit an einem Punkt, an dem ich ohne René ganz sicher nicht wäre. Das Coaching hat mir nicht nur Wissen vermittelt, sondern mir auch unglaublich viel Sicherheit und Vertrauen in meinen eigenen Weg gegeben.

Ich kann die Gründer Piloten und besonders meinen Berater René Bilda sehr empfehlen. René hat mich besonders beim Businessplan enorm unterstützt und war während des gesamten Prozesses immer hilfsbereit, professionell und engagiert. Vor allem sein Knowledge Sharing im Bereich KI und moderne Tools war super wertvoll. Man merkt, dass er viel Erfahrung hat und wirklich individuell unterstützt. Vielen Dank für die tolle Begleitung, absolute Empfehlung!
Ich bin unglaublich dankbar für die Zusammenarbeit mit meinem Businesscoach. Von Anfang an wurde ich intensiv begleitet, alles verständlich erklärt. Meine Website wurde Schritt für Schritt durchgegangen, optimiert und perfektioniert. Auch das Team war eine enorme Unterstützung, besonders bei den bürokratischen Themen. Eine absolute Empfehlung für alle, die nicht nur Beratung, sondern echte Begleitung, Qualität und Herzblut suchen!

Ich bin Kommunikationsdesignerin und habe das Gründercoaching genutzt, um meine Selbstständigkeit wirklich auf solide Beine zu stellen, rückblickend eine der besten Entscheidungen auf meinem Weg. René hat mit mir eine klare Positionierung und ein tragfähiges Pricing erarbeitet: aus einem diffusen „ich gestalte“ wurde ein unterscheidbarer USP, und statt Bauchgefühl hatte ich endlich Sicherheit beim Geschäftsmodell. Besonders schätze ich, dass er sich Zeit genommen hat, mein Vorhaben zu verstehen, und mich immer auf Augenhöhe begleitet hat, von der Idee bis zum Launch.

Ich war ehrlich gesagt überfordert mit Jobcenter, Formularen und dem ganzen AVGS-Thema. Pavel hat mir alles ruhig erklärt und sogar geholfen, den Gutschein richtig zu beantragen. Das Coaching hat mich echt weitergebracht.

Durch das Coaching habe ich den Mut gefunden, endlich den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen und beruflich den Weg einzuschlagen, den ich mir eigentlich schon lange gewünscht habe. Das Team der Gründerpiloten hat mich dabei unglaublich unterstützt, mir Struktur gegeben und mir geholfen, meine Idee wirklich greifbar zu machen. Ich kann das Gründercoaching wirklich jedem empfehlen, der vielleicht gerade an einem ähnlichen Punkt im Leben steht.

Kompetenz von Anfang bis Ende. Die Beratung war sehr hilfreich und der Kurs ist individuell auf meine Bedürfnisse und Kompetenzen zugeschnitten. Das 1:1 Coaching ist sehr gut und Zeit wird effektiv genutzt. Auch das Kurs Material ist sehr informativ und hilfreich. Alles in Allem 10 von 10.

Ich bin sehr zufrieden und kann Gründer Piloten absolut weiterempfehlen. Besonders positiv fand ich die schnelle und unkomplizierte Unterstützung. Trotz des großen Zeitdrucks haben wir gemeinsam alles geschafft und konnten ein tolles Ergebnis erzielen. Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit Rene B.!
Ich habe mich während des Coachings gut aufgehoben gefühlt. Herr Bilda und sein Team sind sehr zuvorkommend und nehmen sich Zeit, alles verständlich zu erklären. Auf Fragen wurde immer schnell reagiert und man wurde zuverlässig unterstützt. Insgesamt eine sehr angenehme und hilfreiche Erfahrung.
Ich bedanke mich herzlich für die hervorragende Unterstützung und die stets zuverlässige Zusammenarbeit. Absolut empfehlenswert: fachlich stark, lösungsorientiert und jederzeit freundlich. Eine Partnerschaft, die wirklich weiterhilft.

Tolle Erfahrung. Sehr hilfsbereit und freundlich. Hatte viele durcheinander Ideen, aber mit Gründer Piloten sind die Ideen zum Konzept formuliert.

Für den Gründungszuschuss brauchst du mehr als eine gute Idee. Die Arbeitsagentur entscheidet nach Ermessen, deshalb kommt es auf eine gründliche Vorbereitung an. Wir gehen jede Etappe mit dir, damit dein Antrag überzeugt.
Mit Kapitalbedarf, Finanzierung sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
Eine fachkundige Stelle, zum Beispiel eine Kammer, prüft deine Unterlagen. Wir erarbeiten sie mit dir so, dass die Stelle sie prüfen kann.
Du stellst den Antrag, bevor du selbstständig tätig wirst. Die Reihenfolge behalten wir mit dir im Blick.
Hier stellst du dein Vorhaben vor. Wir bereiten dich darauf vor, klar und sicher aufzutreten.
Dauert etwa 2 Minuten.
Innerhalb von 24 Stunden, persönlich.
Wir klären, ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie dein Weg zum Antrag aussieht.
Kostenlos · Unverbindlich · In 2 Minuten
Lieber direkt sprechen? Erstgespräch buchenÜber den Gründungszuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen, über den AVGS-Gutschein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Die wichtigsten Antworten zu Höhe, Voraussetzungen und Antrag, geprüft an § 93 und § 94 SGB III. Stand: September 2026.
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die sich aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus selbstständig machen. Rechtsgrundlage sind § 93 und § 94 SGB III, oft liest du auch den Begriff Gründerzuschuss. Er soll deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung in der ersten Zeit nach der Gründung sichern. Mit bis zu 20.400 € Gesamtförderung, komplett steuerfrei und ohne Rückzahlungspflicht, gehört er zu den attraktivsten Förderprogrammen für Gründer*innen in Deutschland. Wie viel es bei dir wird, hängt von deinem Arbeitslosengeld I ab und davon, ob die Arbeitsagentur beide Phasen bewilligt. Zurückfordern kann sie Geld nur, wenn sie die Bewilligung aufhebt, etwa weil du die Selbstständigkeit vorzeitig aufgibst oder Angaben nicht stimmen.
Der Gründungszuschuss kann in zwei Phasen gezahlt werden, insgesamt bis zu 15 Monate. Bewilligt die Arbeitsagentur deinen Antrag, bekommst du in Phase 1 sechs Monate lang einen Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I plus 300 € im Monat für deine soziale Absicherung. In Phase 2 kann sie dir 9 weitere Monate je 300 € zahlen, wenn du zeigst, dass du dein Unternehmen intensiv und hauptberuflich betreibst. Deckt dein Einkommen dann schon deinen Lebensunterhalt, gibt es Phase 2 in der Regel nicht. Gut zu wissen: Phase 1 wird auf deinen restlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet.
Voraussetzung ist, dass du beim Start deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast. Außerdem gründest du hauptberuflich, also mit mindestens 15 Stunden pro Woche und nicht weniger als alle anderen Tätigkeiten zusammen, und legst deine Kenntnisse und Fähigkeiten dar. Endete eine frühere Gründungsförderung der Arbeitsagentur vor weniger als 24 Monaten, gibt es in der Regel keinen neuen Zuschuss. Einen Rechtsanspruch hast du nicht, die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall nach Ermessen. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du in 2 Minuten kostenlos prüfen lassen.
Du brauchst einen Businessplan, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, deinen Lebenslauf und Qualifikationsnachweise. Dazu kommt die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit deiner Gründung. Die Zahlen müssen zueinander passen und zeigen, dass deine Selbstständigkeit dir voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bietet. Das ist der aufwendigste Teil des Antrags.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung stellt eine fachkundige Stelle aus, laut Gesetz insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Sie prüft, ob deine Gründung wirtschaftlich tragfähig ist. Wir sind nicht diese Stelle und stellen die Bescheinigung nicht aus. Wir erarbeiten mit dir Businessplan und Finanzplanung so, dass die fachkundige Stelle sie prüfen kann.
Den Antrag stellst du, bevor du deine Selbstständigkeit startest. Als Start zählt schon, wenn du nach außen tätig wirst, zum Beispiel Räume mietest oder Ware einkaufst. Die Gewerbeanmeldung allein ist noch kein Start, erledige sie aber sicherheitshalber erst nach dem Antrag. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kannst du nur bis spätestens 3 Monate nach dem Start beantragen. Für Phase 2 stellst du später einen eigenen Antrag mit einem schriftlichen Bericht über deine Geschäftstätigkeit, deine Einnahmen und Ausgaben. Unser Tipp: Stell ihn gegen Ende von Phase 1.
Weil das Coaching dich genau auf die Hürden vorbereitet, an denen der Antrag hängt. Viele wissen nicht, dass sie bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter einen AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III) für ein Gründungscoaching beantragen können. Ob du ihn bekommst, entscheidet die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter nach Ermessen. Mit bewilligtem Gutschein ist unser 1:1 AVGS-Gründercoaching zu 100 % gefördert und für dich kostenlos. Wir arbeiten an Geschäftsmodell, Zielgruppe, Marketing und Finanzen, schreiben mit dir den Businessplan und bereiten dich auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur vor. Das Coaching dauert bis zu 6 Wochen, abhängig von deiner individuellen Situation und deinem Fortschritt. Die genaue Dauer stimmen wir gemeinsam ab.
Die Gründer Piloten sind ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit Sitz in Hückelhoven (NRW), betrieben von der B Media Agency GmbH. Hinter uns stehen 8+ Jahre Erfahrung in der Gründungsberatung und mehr als 100 begleitete Gründer*innen, bei Google bewertet mit 5,0 von 5 Sternen. Das Coaching findet online per Videocall statt, egal wo du wohnst. Infos für deine Region findest du auf unseren Standortseiten zum Gründungszuschuss.
Quellen: § 93 SGB III, § 94 SGB III, Arbeitsagentur: Gründungszuschuss beantragen. Stand: September 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Weitere Antworten im Gründungszuschuss-FAQ