Für Gründerinnen und Gründer aus Augsburg mit ALG I

Gründungs­zuschuss Augsburg: bis zu 20.400 € für deinen Start

Der Gründungs­zuschuss ist eine Ermessens­leistung der Agentur für Arbeit Augsburg für Menschen mit Arbeitslosen­geld I. Auf dem Weg zum Antrag warten einige Hürden, vom Finanzplan bis zur Tragfähigkeits­bescheinigung. Gemeinsam mit uns bekommst du sie in den Griff.

6MonatePhase 1: ALG I + 300 €
9MonatePhase 2: weitere je 300 €
Vordem Startstellst du den Antrag

Rechtsgrundlagen sind §§ 93, 94 und 324 SGB III. Ob und wie lange gezahlt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit Augsburg nach Ermessen, und zwar für jede Phase einzeln.[1][2][3][4]

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AZAV-Siegel CerturiaAZAV-zertifizierter Bildungs­träger
Selbstständige Schneiderin näht an ihrer Nähmaschine, eine Tafel mit Haus und Schutzschild steht für den abgesicherten Lebensunterhalt in der Startphase
Erste Anlaufstelle

Dein Weg zum Gründungs­zuschuss in Augsburg

Zuständig ist immer die Agentur für Arbeit an deinem Wohnort. Für dich heißt das: Dein Antrag, deine Beratung und die Entscheidung laufen über die Agentur für Arbeit Augsburg.[5]

Kurz erklärt

Mit Arbeitslosen­geld I und hauptberuflicher Gründung kann die Agentur für Arbeit Augsburg einen Zuschuss für Lebensunterhalt und Absicherung zahlen. Sie entscheidet nach Ermessen, eine Wirtschafts­förderung ist das nicht.[1][6]

  • Deine Agentur: Agentur für Arbeit Augsburg

    Der Bezirk der Agentur für Arbeit Augsburg reicht über die Stadtgrenze hinaus: Neben der Stadt gehören die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg dazu. Ziehst du nach dem Antrag, aber vor dem Start um, bleibt die bisherige Agentur zuständig.[4][5][7]

  • Antrag auch vor dem Termin möglich

    Für das Gespräch zum Gründungs­zuschuss vereinbarst du einen Termin, online geht das jederzeit; spontan vorsprechen kannst du nur für eine taggleiche Arbeitslos­meldung oder in dringenden Fällen. Wer im Umland wohnt, findet die Agentur für Arbeit Augsburg außer in der Stadt auch in Aichach und Schwabmünchen. Einen ersten Überblick gibt die Agentur in ihrer Onlineveranstaltung „Wege in die Selbst­ständigkeit“ über Microsoft Teams; Termine und Anmeldung findest du in ihrer Veranstaltungs­datenbank unter Ort Augsburg und Thema Existenz­gründung. Wie viele diesen Weg gehen, steht in der Arbeitsmarkt-Pressemitteilung der Agentur für September 2026: In der Stadt Augsburg wurden 70 Selbst­ständige mit einem Existenz­gründungs­zuschuss gefördert, im ganzen Bezirk 129. Vorgesehen ist zuerst ein Beratungs­gespräch, danach kann der Online-Antrag freigeschaltet werden. Willst du schon vorher online beantragen, darf dir die Agentur das laut Weisung nicht verwehren.[4][7][8][9][10]

  • So viele betreut die Agentur

    Die Agentur betreut in Augsburg den Rechtskreis SGB III: Im September 2026 waren das laut Statistik der Bundesagentur 6.015 arbeitslose Menschen.[11]

Erst mal prüfen, ob es passt
Coach und Gründerin stehen am Whiteboard und besprechen die einzelnen Schritte bis zum Antrag auf den Gründungszuschuss
Bedingungen

Was du für den Gründungs­zuschuss mitbringen musst

Ein Teil steht im Gesetz, den Rest beurteilt die Agentur für Arbeit Augsburg im Einzelfall.

Muss erfüllt sein

Ohne diese Punkte geht es nicht.

  • Restanspruch: 150 Tage ALG I

    Restanspruchsdauer am Starttag: mindestens 150 Tage.[1]

    § 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III
  • Hauptberuflich, nicht nebenbei

    Die Gründung ist dein Hauptberuf: ab 15 Wochenstunden und mindestens so viel Zeit wie alle anderen Tätigkeiten zusammen.[4][12]

    § 93 Abs. 1, § 138 Abs. 3 SGB III
  • Tragfähigkeit nachweisen

    Kammer, Verband, Bank oder Steuerberatung nimmt Stellung.[1][6]

    § 93 Abs. 2 SGB IIIHier helfen wir
  • Deine Eignung zeigen

    Zeugnisse oder Berufserfahrung belegen deine Eignung.[1][13]

    § 93 Abs. 2 Nr. 3 SGB IIIHier helfen wir

Das wägt die Agentur ab

Auch wenn alles passt, bleibt es für die Agentur für Arbeit Augsburg eine Ermessens­frage.[4][13]

  • Beendet die Gründung deine Arbeitslos­igkeit dauerhaft?

    Die Agentur für Arbeit Augsburg fragt, ob du dauerhaft aus dem Arbeitslosen­geld herauskommst.[4]

    Fachliche Weisungen 93.05Hier helfen wir
  • Förderbedarf

    Vermögen allein ist kein Ablehnungs­grund, Förderbedarf aber Voraussetzung.[4]

    Fachliche Weisungen 93.06Hier helfen wir
  • Antrag vor dem Start gestellt?

    Erst der Antrag, dann der Start der Selbst­ständigkeit.[3]

    § 324 Abs. 1 SGB IIIHier helfen wir

Weitere Punkte, die zählen

  • Die IHK Schwaben stellt klar: Direkt aus einer Beschäftigung in eine geförderte Selbst­ständigkeit zu wechseln, ist nicht möglich. Vor dem Start brauchst du Arbeitslosen­geld I.[1][14]
  • Für eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, etwa nach § 34 ff. Gewerbe­ordnung, zählt die IHK Schwaben die Erlaubnis zu den Qualifikationsnachweisen, die sie für ihre Stellungnahme sehen will.[14]
  • Hast du früher schon einmal ein Geschäft aufgegeben, möchte die IHK Schwaben eine Begründung dafür sehen.[14]
  • Mehr als einen Monat Lücke vor dem Start solltest du vermeiden.[4]
Stolperfalle: der Start vor dem Antrag

Mietest du schon Räume oder kaufst Ware ein, kann das bereits als Start gelten. Liegt das vor deinem Antrag bei der Agentur für Arbeit Augsburg, wird es eng; wir planen die Reihenfolge mit dir.[4]

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Förderhöhe und Laufzeit

So rechnet sich der Gründungs­zuschuss

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, bestimmt dein zuletzt bezogenes Arbeitslosen­geld I. Über beide Phasen entscheidet die Agentur für Arbeit Augsburg getrennt nach Ermessen.[2][4]

  1. Phase 1: ALG I + 300 € für 6 Monate

    Für sechs Monate ALG I in bisheriger Höhe und 300 € monatlich dazu.[2]

    § 94 Abs. 1 SGB III
  2. Zwischenschritt: zweiter Antrag

    Für Phase 2 reichst du bei der Agentur für Arbeit Augsburg einen Bericht über Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben ein.[4]

    § 94 Abs. 2 SGB III
  3. Phase 2: weitere 9 Monate je 300 €

    9 weitere Monate mit 300 €; dafür legst du deine Geschäfts­tätigkeit dar, und die Agentur entscheidet erneut nach Ermessen.[2][4]

Zuschuss, kein KreditSteuerfreiZwei Entscheidungen
Beispielrechnung
Phase 16 × (ALG I + 300 €)17.700 €
Phase 29 × 300 €, wenn auch Phase 2 bewilligt wird2.700 €
Gesamt, falls beide Phasen bewilligt werden20.400 €
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Rechenbeispiel ohne Gewähr; maßgeblich ist dein tatsächliches ALG I. Über beide Phasen entscheidet die Agentur für Arbeit Augsburg nach Ermessen, Phase 1 mindert deine restliche Anspruchs­dauer, gezahlt wird monatlich nachträglich.[2][4][15]

Ablauf in Augsburg

Sieben Schritte bis zu deinem Antrag in Augsburg

Sieben Schritte, und die Reihenfolge zählt. Über Phase 1 und Phase 2 wird jeweils nach Ermessen entschieden.

Schritte mit dunkler Nummer: Entscheidung nach Ermessen.

Gründer sitzt am Küchentisch und spricht per Videocall mit seiner Coachin im persönlichen 1:1 Online-Coaching
  1. Förder­fähigkeit prüfen

    Ein paar Klicks zu Arbeitslosen­geld I, Vorhaben und Zeitplan, dann sagen wir dir, ob der Gründungs­zuschuss in Augsburg für dich realistisch ist.

  2. Beratung bei der Agentur für Arbeit Augsburg

    Am Anfang steht die Beratung durch die Agentur für Arbeit Augsburg. Dort schilderst du deine Idee und klärst, ob es einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein) für ein Gründer­coaching gibt; darüber entscheidet die Agentur nach Ermessen. Wartest du auf den Termin, kannst du den Antrag trotzdem schon stellen.[4][16]

    Fachliche Weisungen V.GZ.01, V.GZ.05; § 45 SGB III
  3. Dein Konzept entsteht

    Im 1:1-Coaching schärfen wir Konzept, Positionierung und Kunden­gewinnung und klären Rechtsform, Finanzamt und Krankenkasse. So entstehen Businessplan und Finanzplan.[6]

    Das machen wir: Für den Gründungs­zuschuss in 3 Wochen zu vollständigen Unterlagen, mit bewilligtem AVGS ohne Eigenanteil.

  4. Stellungnahme einer fachkundigen Stelle in Augsburg

    Die Stellungnahme zur Tragfähigkeit können in Augsburg unter anderem die IHK Schwaben und, im Handwerk, die Handwerks­kammer für Schwaben abgeben. Die Wahl der Stelle liegt bei dir, ebenso etwaige Kosten der Stellungnahme.[4][6][14][17]

    § 93 Abs. 2 SGB III

    Das machen wir: Auf Wunsch geht es über unsere Partner­kanzlei.

  5. Gewerbe­anzeige und Finanzamt

    Ein Gewerbe zeigst du in Augsburg bei der Ordnungs­behörde der Stadt an, ein freier Beruf geht direkt an das Finanzamt. Eine Gewerbe­anzeige gilt für sich genommen noch nicht als Aufnahme der Selbst­ständigkeit; die Bestätigung reichst du mit dem Antrag ein oder nach.[4][18]

    Fachliche Weisungen 93.33, V.GZ.06
  6. Antrag stellen und starten

    Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit Augsburg spätestens vor dem ersten Arbeitstag als Selbst­ständige oder Selbst­ständiger; fehlende Unterlagen reichst du nach. Danach entscheidet sie nach Ermessen über Phase 1.[3][4][6]

    Entscheidung nach Ermessen§ 324 Abs. 1, § 94 Abs. 1 SGB III

    Tipp: Für die freiwillige Arbeitslosen­versicherung gilt eine Frist von drei Monaten ab dem Start; danach ist der Antrag nicht mehr möglich.[19]

  7. Nach sechs Monaten: Phase 2

    Phase 2 kommt nicht automatisch: Für weitere 9 Monate mit je 300 € stellst du einen eigenen Antrag mit Bericht; die Agentur für Arbeit Augsburg entscheidet erneut nach Ermessen.[2][4]

    Entscheidung nach Ermessen§ 94 Abs. 2 SGB III
Förder-Check in 2 Minuten

Wo stehst du gerade auf diesem Weg?

Sag uns kurz, wo du stehst. Wir melden uns und sortieren mit dir die nächsten Schritte bis zum Termin bei der Agentur für Arbeit Augsburg.

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Maler mit Gründungsidee sitzt in der Pause auf einem Farbeimer und macht auf dem Smartphone den Förder-Check
Tragfähigkeits­bescheinigung

Fachkundige Stellen für deine Stellungnahme in Augsburg

Für den Antrag brauchst du die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle auf dem Vordruck der Bundesagentur. Das Gesetz nennt Kammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute; die Bundesagentur ergänzt unter anderem Steuerberatungen.[1][6][20]

Gewerbe

IHK Schwaben

Als fachkundige Stelle nimmt die IHK Schwaben zur Tragfähigkeit gewerblicher Gründungen Stellung und berechnet dafür 50 Euro. Je nach Branche nennt sie auch Handwerks­kammern, berufsständische Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute sowie Steuerberatung, Wirtschafts­prüfung und Unternehmens­beratung als mögliche Stellen.

Erwartet werden in der Regel das Formular der Agentur zur Stellungnahme, ein Businessplan samt Kapitalbedarfs- und Finanzierungs­plan und einer Umsatz- und Rentabilitäts­vorschau für drei Jahre, wenn nötig ein Liquiditäts­plan für das erste Jahr, deine monatlichen Lebenshaltungs­kosten, Lebenslauf sowie Zeugnisse oder andere Qualifikationsnachweise.⁠[14]

IHK Schwaben zum Gründungs­zuschuss
Handwerk

Handwerks­kammer für Schwaben

Gründest du im Handwerk, ist die Handwerks­kammer für Schwaben deine Kammer, denn eintragen lassen musst du dich bei der zuständigen Handwerks­kammer. Auch als fachkundige Stelle kommt sie in Frage: Handwerks­kammern nennt § 93 SGB III ausdrücklich, und die IHK Schwaben führt sie je nach Branche ebenfalls auf.

Für ein zulassungs­pflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerks­ordnung brauchst du den Eintrag in die Handwerks­rolle, meist mit Meister­prüfung; zulassungs­freie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe kommen ohne Qualifikationsnachweis aus, eintragen lassen musst du dich aber auch dann. Das geht über die Kammer oder online.[1][14][17]

Handwerks­kammer für Schwaben: Eintrag in die Handwerks­rolle
Auf Wunsch über uns

Partner-Steuerberatungs­kanzlei

Eine Option ist unsere Partner-Steuerberatungs­kanzlei. Sie bescheinigt die Tragfähigkeit nach Prüfung deines Plans, wenn er trägt.[4]

Mehr zur Tragfähigkeits­bescheinigung

Du suchst die Stelle aus; verlangt sie für die Stellungnahme eine Gebühr, zahlst du sie selbst, erstattet wird das nicht. Entschieden wird über den Zuschuss bei Arbeitslosen­geld I nach Ermessen.[4][6]

Gewerbe und Steuern

Gewerbe anmelden und Finanzamt informieren in Augsburg

Ein Gewerbe zeigst du bei der Stadt an, die den Eingang innerhalb von drei Tagen bestätigen muss. Eine freiberufliche Tätigkeit meldest du dem Finanzamt.[4]

Gewerbe

Ordnungsamt der Stadt Augsburg

Zuständig ist in Augsburg das Ordnungsamt. Die Anzeige schickst du per Post oder online, einen Behördengang verlangt die Stadt dafür nicht. Online wählst du zwischen dem Formular der Stadt und dem BayernPortal, für das du dich einmal registrierst. Gibst du die Unterlagen lieber selbst ab, brauchst du einen Termin, und sofort bearbeitet wird die Anzeige auch dann nicht; fehlt etwas, meldet sich das Amt bei dir. Für eine Anmeldung berechnet die Stadt 60 Euro, für Einzelpersonen und Gesellschaften gleich. Ist deine Tätigkeit erlaubnispflichtig, überwachungs­bedürftig oder handwerklich, kommt zur Anmeldung eine Gewerbe­erlaubnis oder der Eintrag in die Handwerks­rolle hinzu; für eine Gaststätte gibt es ein eigenes Erlaubnisverfahren.⁠[18]

Gewerbe­anmeldung bei der Stadt Augsburg
Freie Berufe und Steuern

Finanzamt Augsburg-Stadt

Die kreisfreie Stadt Augsburg gehört zum Bezirk des Finanzamts Augsburg-Stadt. Das Finanzamt Augsburg-Land ist für die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg da, die die Stadt wie ein Ring umschließen. Auf seiner Seite für Existenz­gründer stellt das Finanzamt Augsburg-Stadt das Merkblatt zur steuerlichen Erfassung und ein Informationsblatt zur Registrierung bei ELSTER bereit.

Bei freien Berufen meldest du dich selbst beim Finanzamt, beim Gewerbe übernimmt das die Gemeinde. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung füllst du trotzdem immer aus, elektronisch über Mein ELSTER und binnen eines Monats; registrieren kannst du dich schon kurz vor dem Start.[21][22][23][24][25]

Finanzamt Augsburg-Stadt für Existenz­gründer

So ordnest du die Schritte

  1. Beratung bei der Agentur für Arbeit Augsburg
  2. Unterlagen und Stellungnahme der fachkundigen Stelle
  3. Anmeldung und Antrag (spätestens jetzt), Bestätigung hochladen oder nachreichen
  4. Start der Selbst­ständigkeit

Kann die Bestätigung nicht zeitnah vorgelegt werden, versieht die Agentur für Arbeit Augsburg den Bescheid mit einer Auflage; die Anzeige selbst gilt noch nicht als Aufnahme der Tätigkeit.[4]

Förderung in Bayern

Landes­programme neben dem Gründungs­zuschuss

Grundsätzlich kann der Gründungs­zuschuss neben sonstigen öffentlichen Mitteln gezahlt werden. Ob ein Landes­programm mitspielt, regelt dessen eigene Richtlinie.[13]

Vorher klären

Gründungs­kredit Smart der LfA Förderbank Bayern

Förder­darlehen über die Hausbank mit verpflichtender Haftungs­freistellung von 80 Prozent

Kapital für Investitionen und Betriebs­mittel bekommst du in Bayern über den Gründungs­kredit Smart: Deine Hausbank vergibt ihn, die LfA Förderbank Bayern stellt sie zu 80 Prozent von der Haftung frei. Es bleibt ein Kredit, den du in voller Höhe tilgst.

Kombination: Ob sich der Gründungs­kredit Smart mit dem Gründungs­zuschuss kombinieren lässt, klärst du mit deiner Hausbank, über die der Antrag läuft. Das Merkblatt der LfA regelt die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­darlehen, den Gründungs­zuschuss erwähnt es nicht.

Ein Vorhaben, das bei Antragseingang schon begonnen hat, kann die LfA nicht mehr berücksichtigen. Plane den Termin bei der Hausbank deshalb vor dem Start ein.[26][27]

Zum Programm
Vorher klären

Start?Zuschuss!

Zuschuss im Wettbewerbsverfahren, De-minimis-Beihilfe

Start?Zuschuss! ist ein Zuschuss des Freistaats für junge, technologieorientierte Gewerbe im Bereich Digitalisierung. Gefördert wird ein Jahr lang die Hälfte der förderfähigen Ausgaben, etwa für Personal oder Miete; wer zum Förderantrag kommt, entscheidet eine externe Jury im Wettbewerb.

Kombination: Grundsätzlich erlaubt das Ministerium andere öffentliche Förderungen neben Start?Zuschuss!, dieselben Ausgaben aber nur einmal. Wie sich das mit deinem Gründungs­zuschuss verträgt, besprichst du mit der Agentur für Arbeit, die über ihn entscheidet.

Bewerben kannst du dich schon vor der Gründung, wenn sie bis zum Ende der Bewerbungs­frist vollzogen ist; maßgeblich ist die Gewerbe­anmeldung oder der Eintrag ins Handels­register.[6][28][29]

Zum Programm
Vorher klären

FLÜGGE, Förder­programm zum leichteren Übergang in eine Gründer­existenz

Stipendium für Gründungs­willige über die Hochschule, dazu Sachausgaben der Hochschule

FLÜGGE fördert innovative Gründungs­vorhaben aus staatlichen bayerischen Hochschulen: Über die Hochschule gibt es ein Stipendium von 2.500 Euro im Monat, dazu 150 Euro für jedes Kind, für das du unterhaltspflichtig bist.

Kombination: Aufstocken lässt sich das Stipendium laut Projektträger nicht, andere öffentlich finanzierte Fördermittel sind daneben ausgeschlossen. Den Gründungs­zuschuss nennt die Klausel nicht ausdrücklich; frag deshalb beim Projektträger Bayern nach, bevor du beides einplanst.

Der Projektträger rät, schon während des Stipendiums Kontakt zur Agentur für Arbeit aufzunehmen, um gegebenenfalls Beiträge zur Arbeitslosen­versicherung zu zahlen. Sie sind laut FAQ Voraussetzung für spätere Leistungen wie den Gründungs­zuschuss.[30][31]

Zum Programm

Alle Programme haben eigene Bedingungen und Förder­stellen, die nach Ermessen entscheiden. Für den Gründungs­zuschuss bleibt es bei Arbeitslosen­geld I und der Entscheidung der Agentur.[13]

Einstiegs­geld statt Gründungs­zuschuss?

Mit Grundsicherungs­geld (bis Juni 2026 Bürgergeld) allein kommt der Gründungs­zuschuss nicht in Frage; der Weg führt über das Jobcenter Augsburg-Stadt und das Einstiegs­geld nach § 16b SGB II.[1][32][33]

Das Jobcenter Augsburg-Stadt, eine gemeinsame Einrichtung von Stadt und Agentur für Arbeit Augsburg, nennt Selbst­ständige ausdrücklich als Gruppe, für die es spezielle Angebote gibt. Fürs Einstiegs­geld sprichst du zuerst mit deiner Integrationsfachkraft; den Antrag stellst du danach online und vor dem Start, Nachweise darfst du nachreichen. Verlangt werden unter anderem ein Geschäfts­plan und eine Umsatz- und Rentabilitäts­vorschau für drei Jahre, unter Umständen auch die Stellungnahme einer Bank oder fachkundigen Stelle. Die Höhe legt die Integrationsfachkraft zu Beginn fest; in den ersten Monaten kann sie über dem Betrag am Ende liegen.[34][35][36][37]

Mit Arbeitslosen­geld I plus aufstockendem Grundsicherungs­geld bleibt die Agentur für Arbeit Augsburg zuständig; der Gründungs­zuschuss liegt dann in ihrem Ermessen.[4]

Infos der Bundesagentur zur Gründung aus dem Grundsicherungs­geld
Gründer Piloten an deiner Seite

In 3 Wochen vorbereitet auf deinen Gründungs­zuschuss

Du zeigst der Agentur für Arbeit Augsburg ein durchdachtes Vorhaben: Konzept, Positionierung, erste Kunden, Steuern und Gewerbe, dazu Businessplan und Finanzplan. Die Entscheidung über den Zuschuss aus dem Arbeitslosen­geld I trifft die Agentur nach Ermessen.

Inhaber einer Fahrradwerkstatt übergibt einer zufriedenen Stammkundin ihr repariertes Fahrrad, ein Bild für langfristige Selbstständigkeit
Inhalte der Vorbereitung
  • Tragfähiges Geschäfts­konzept

    Wir prüfen mit dir, ob Angebot, Preise und Aufwand zusammenpassen.

  • Marketing, Vertrieb und Kunden­gewinnung

    Von der Website bis zum ersten Angebot: Wir legen fest, wie du an Aufträge kommst.

  • Bürokratie im Griff

    Gewerbe, Rechtsform, Finanzamt, Krankenkasse und Steuern: Wir sortieren mit dir, was wann zu tun ist.

Kein Eigenanteil mit bewilligtem AVGS

Mit bewilligtem AVGS zahlst du für das Coaching nichts dazu; über den Gutschein entscheidet die Arbeits­vermittlung.⁠[16]

§ 45 SGB III

Bis zu 6 Wochen Coaching

1:1 per Videocall, je nach Fortschritt bis zu 6 Wochen.

AZAV und BAFA

Beim BAFA registriert, AZAV-zertifizierter Bildungs­träger, 100+ Gründerinnen und Gründer begleitet.

René Bilda, Gründer von Gründer PilotenMichelle Sadowski, Beraterin bei Gründer Piloten

Persönlich statt Callcenter: René Bilda und Michelle Sadowski sind deine Ansprechpartner.

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AVGS-Gründer­coaching in Augsburg

Kundenstimmen

Echte Stimmen von Menschen, die wir auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleitet haben.

5,0 bei Google5,00 bei ProvenExpert
Google-Bewertung

… Gemeinsam haben wir meine Geschäftsidee strukturiert, den Businessplan ausgearbeitet, die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und eine klare Strategie für den Markteintritt entwickelt. Besonders wertvoll war, dass auf meine Fragen immer ausführlich eingegangen wurde und ich sofort umsetzbare Tipps bekommen habe. …

Silke K.
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ProvenExpert-Bewertung

… Ich bin auch weiterhin sehr positiv überrascht von der Unterstützung und der Qualität der Beratung. Den Gründerzuschuss haben wir ebenfalls gemeinsam vorbereitet und eingereicht. …

Alexander M.Gründer, Immobilienbranche
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René Bilda von den GründerPiloten hat mich sehr kompetent und professionell unterstützt. Die Beratung war verständlich, zuverlässig und individuell auf meine Situation zugeschnitten. René nimmt sich wirklich Zeit, geht auf jede Frage ein und vermittelt einem das Gefühl, bestens aufgehoben zu sein. …

Mustafa H.M&M Sicherheitsdienst NRW
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Erfahrungsbericht

Innerhalb von sechs Wochen konnte ich meine eigene Online-Selbstständigkeit aufbauen. Damit habe ich echt nicht gerechnet.

FranziGründerin, Online-Selbstständigkeit
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Perfekte Beratung und sehr freundliche Mitarbeiter. Sehr hilfsbereit und helfen sehr schnell, falls man Probleme hat. Kann ich jedem ans Herz legen!

Marina S.

Persönliche Erfahrungen. Über den Gründungszuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit Augsburg nach Ermessen, nur mit Arbeitslosengeld I.

FAQ

Fragen zum Gründungs­zuschuss in Augsburg

Was Gründerinnen und Gründer aus Augsburg vor dem Antrag bei der Agentur für Arbeit Augsburg wissen wollen.

Stand: Oktober 2026 · Rechtsgrundlage §§ 93, 94 SGB III

Keramikerin hakt am Wochenplaner die Wochen bis zu ihrem Antrag auf Gründungszuschuss ab

Bei einer gewerblichen Gründung kannst du dich an die IHK Schwaben wenden, die für ihre Stellungnahme 50 Euro berechnet. Gründest du im Handwerk, kommt die Handwerks­kammer für Schwaben in Frage, denn Handwerks­kammern zählen laut Gesetz zu den fachkundigen Stellen. Daneben nennt die IHK Schwaben je nach Branche auch berufsständische Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute sowie Steuerberatung, Wirtschafts­prüfung und Unternehmens­beratung, auf Wunsch also auch unsere Partner-Steuerberatungs­kanzlei. Welche Stelle du wählst, bleibt dir überlassen; die Kosten übernimmt die Agentur nicht. Ob du den Zuschuss bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit Augsburg nach Ermessen, und zwar nur mit Arbeitslosen­geld I.[1][6][14]

Ja. Zuständig ist die Agentur an deinem Wohnort, und der Bezirk der Agentur für Arbeit Augsburg umfasst neben der Stadt auch die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg. Außer in Augsburg hat sie Agenturen in Aichach und Schwabmünchen. Beim Finanzamt trennt sich der Weg: Für die beiden Landkreise ist das Finanzamt Augsburg-Land zuständig, für die Stadt das Finanzamt Augsburg-Stadt. Im September 2026 zählte die Agentur im Landkreis Augsburg 34 und im Landkreis Aichach-Friedberg 25 Selbst­ständige, die mit einem Existenz­gründungs­zuschuss gefördert wurden. Auch im Umland gilt: Den Gründungs­zuschuss gibt es nur mit Arbeitslosen­geld I, und die Agentur entscheidet nach Ermessen.[1][5][7][9][21]

Die Anzeige geht an das Ordnungsamt der Stadt, per Post, über das Online-Formular der Stadt oder über das BayernPortal. Persönlich gibst du Unterlagen nur mit Termin ab, und sofort bearbeitet wird auch dann nicht. Die Anmeldung kostet 60 Euro. Anzeigen musst du das Gewerbe laut Stadt gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs. Für den Gründungs­zuschuss kommt es auf die Reihenfolge an: Vorgesehen ist zuerst das Beratungs­gespräch bei der Agentur für Arbeit Augsburg, den Antrag darfst du aber formlos und schon vor dem Termin stellen, auf jeden Fall vor dem Start. Die Gewerbe­anzeige allein ist noch kein Start. Ihre Eingangsbestätigung lädst du mit dem Antrag hoch oder reichst sie nach; kommt sie nicht zeitnah, kann der Bescheid eine Auflage enthalten.[3][4][18]

Wohnst du in der Stadt Augsburg, ist es das Finanzamt Augsburg-Stadt, in den umliegenden Landkreisen das Finanzamt Augsburg-Land. Bei einem Gewerbe gibt die Stadt deine Anmeldung an das Finanzamt weiter; als Freiberuflerin oder Freiberufler meldest du dich selbst. In beiden Fällen übermittelst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über Mein ELSTER. Weil die Registrierung dort bis zu zwei Wochen dauern kann, lohnt sie sich schon vor dem Start. Die Steuernummer schickt dir das Finanzamt danach per Post.[21][22][23][24][25]

Zuerst klärst du, in welche Gruppe dein Handwerk fällt. Ein zulassungs­pflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerks­ordnung setzt den Eintrag in die Handwerks­rolle voraus, in der Regel mit Meister­prüfung. Zulassungs­freie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe verlangen keinen Qualifikationsnachweis, bei der Kammer eintragen lassen musst du dich trotzdem. Das erledigst du über die Handwerks­kammer für Schwaben, auch online über „Handwerks­rolle online“. Die Stadt Augsburg verlangt den Eintrag zusätzlich zur Gewerbe­anmeldung. Zur Tragfähigkeit kann die Kammer als fachkundige Stelle Stellung nehmen, so nennt § 93 SGB III die Handwerks­kammern; über den Gründungs­zuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit Augsburg nach Ermessen, wenn du Arbeitslosen­geld I beziehst.[1][17][18]

Das hängt vom Programm ab. Neben dem Hochschul-Stipendium FLÜGGE schließt der Projektträger laut seiner FAQ andere Förder­programme und öffentlich finanzierte Fördermittel aus; den Gründungs­zuschuss nennt er dabei nicht, deshalb fragst du beim Projektträger Bayern nach. Den Gründungs­kredit Smart der LfA beantragst du über deine Hausbank; sein Merkblatt regelt nur die Kombination mit anderen Förder­darlehen und erwähnt den Gründungs­zuschuss nicht, deshalb klärst du die Frage mit der Bank. Start?Zuschuss! lässt andere öffentliche Mittel grundsätzlich zu, solange nicht dieselben Ausgaben doppelt gefördert werden; ob dein Gründungs­zuschuss berührt ist, klärst du laut FAQ des Programms mit dem Fördergeber, also mit der Agentur für Arbeit Augsburg. Sie entscheidet über den Zuschuss bei Arbeitslosen­geld I nach Ermessen.[26][27][29][31]

Eine Eigenkündigung allein für die Gründung schließt die Förderung meist aus. Hinzu kommt: Während einer Sperrzeit beim Arbeitslosen­geld I zahlt die Agentur keinen Gründungs­zuschuss. Sprich deinen Fall früh an, entschieden wird nach Ermessen.[1][4][6]

Das könnte dich auch interessieren

Nachbarstädte, Coaching in Augsburg und die Hauptseite zum Gründungs­zuschuss.

Alle Quellen dieser Seite
  1. [1]gesetze-im-internet.de: § 93 SGB III.
  2. [2]gesetze-im-internet.de: § 94 SGB III. Abgerufen am 07.10.2026.
  3. [3]gesetze-im-internet.de: § 324 SGB III. Abgerufen am 07.10.2026.
  4. [4]Bundesagentur für Arbeit, Zentrale: Fachliche Weisungen Gründungs­zuschuss, §§ 93, 94 SGB III (PDF), Stand 13.09.2023.
  5. [5]gesetze-im-internet.de: § 327 SGB III.
  6. [6]Bundesagentur für Arbeit: Gründungs­zuschuss beantragen.
  7. [7]Agentur für Arbeit Augsburg: Pressemitteilung Nr. 043/2026: Blick auf den Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Augsburg, September 2026 (PDF), Stand 30.09.2026.
  8. [8]Bundesagentur für Arbeit: Agentur für Arbeit Augsburg, Startseite mit Kontakt.
  9. [9]Bundesagentur für Arbeit: Agentur für Arbeit Augsburg, Über uns.
  10. [10]Agentur für Arbeit Augsburg: Wege in die Selbst­ständigkeit (Onlineveranstaltung zur Gründung aus der Arbeitslos­igkeit).
  11. [11]Statistik der Bundesagentur für Arbeit (statistik.arbeitsagentur.de): Arbeits­marktreport (Monatszahlen) Augsburg, Stadt, September 2026 (XLSX), Berichtsmonat September 2026, erstellt 23.09.2026. Abgerufen am 03.10.2026.
  12. [12]gesetze-im-internet.de: § 138 SGB III. Abgerufen am 07.10.2026.
  13. [13]Bundesagentur für Arbeit: Hinweise und Hilfen zur Existenz­gründung (Flyer, PDF), Stand April 2023. Abgerufen am 07.10.2026.
  14. [14]IHK Schwaben: Finanzielle Förderung von Gründungen: Unterlagen für die IHK als fachkundige Stelle.
  15. [15]gesetze-im-internet.de: § 148 SGB III. Abgerufen am 07.10.2026.
  16. [16]gesetze-im-internet.de: § 45 SGB III. Abgerufen am 07.10.2026.
  17. [17]Handwerks­kammer für Schwaben: Handwerks­rolle und Verzeichnis der zulassungs­freien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe.
  18. [18]Stadt Augsburg, Ordnungsamt: Gewerbe­betriebe: An-, Um- und Abmeldung.
  19. [19]gesetze-im-internet.de: § 28a SGB III. Abgerufen am 07.10.2026.
  20. [20]Bundesagentur für Arbeit: Vordruck BA GZ 04, Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenz­gründung (PDF), Stand 01/2025. Abgerufen am 07.10.2026.
  21. [21]Bayerische Steuerverwaltung, Finanzamt Augsburg-Land: Allgemeines: Amtsbezirk des Finanzamts Augsburg-Land.
  22. [22]Bayerische Steuerverwaltung, Finanzamt Augsburg-Stadt: Existenz­gründer: Merkblatt und Informationsblatt ELSTER.
  23. [23]Bayerisches Landesamt für Steuern: Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit (PDF), Stand Juni 2025.
  24. [24]Bayerisches Landesamt für Steuern: Existenz­gründer: Fragebögen für die steuerliche Erfassung.
  25. [25]gesetze-im-internet.de: § 138 AO.
  26. [26]LfA Förderbank Bayern: Gründungs­kredit Smart (Förder­angebot mit Konditionen), Konditionen Stand 06.10.2026.
  27. [27]LfA Förderbank Bayern: Merkblatt Gründungs­kredit Smart (GK1) (PDF), München, 31.07.2026.
  28. [28]Gründerland Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landes­entwicklung und Energie: Start?Zuschuss! (Programmseite mit Zeitplan des 23. Wettbewerbs).
  29. [29]Gründerland Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landes­entwicklung und Energie: FAQ Fragen und Antworten zum Förder­programm Start?Zuschuss! (PDF), Stand 05.10.2026.
  30. [30]Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern: FLÜGGE: Förder­bedingungen.
  31. [31]Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern: FLÜGGE: Häufig gestellte Fragen.
  32. [32]gesetze-im-internet.de: § 16b SGB II. Abgerufen am 07.10.2026.
  33. [33]gesetze-im-internet.de: § 19 SGB II. Abgerufen am 07.10.2026.
  34. [34]Jobcenter Augsburg-Stadt: Jobcenter Augsburg-Stadt, Beratung und Terminvereinbarung.
  35. [35]Jobcenter Augsburg-Stadt: Jobcenter Augsburg-Stadt, Über uns.
  36. [36]Bundesagentur für Arbeit: Einstiegs­geld für eine Selbst­ständigkeit.
  37. [37]Bundesagentur für Arbeit: Existenz­gründung mit Hilfe des Jobcenters.

Ohne Gewähr; entscheiden können nur die genannten Stellen. Abrufdatum 08.10.2026, wenn beim Eintrag kein anderes steht.

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Der Gründungs­zuschuss verlangt Arbeitslosen­geld I, einen tragfähigen Plan und die richtige Reihenfolge. Am Ende entscheidet die Agentur für Arbeit Augsburg nach Ermessen. Bis dahin bist du mit uns nicht allein.

  • Jeder Bezugstag zählt

    Mindestens 150 Tage Arbeitslosen­geld I müssen beim Start übrig sein.[1]

  • Zahlung im Nachhinein

    Das erste Geld kommt rund einen Monat nach dem Förderbeginn.[4]

  • Wege zu verschiedenen Stellen

    Agentur, fachkundige Stelle, Gewerbeamt und Finanzamt wollen jeweils etwas von dir.[4][25]

  • AZAV-zertifizierter Bildungs­träger
  • Kein Eigenanteil mit bewilligtem AVGS
  • Persönlich statt Massenprogramm
Dein nächster Schritt

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  1. Kurz Fragen beantworten

    In rund 2 Minuten erledigt.

  2. Wir melden uns bei dir

    Innerhalb von 24 Stunden, persönlich.

  3. Kostenloses Erstgespräch

    Wir schauen gemeinsam auf Voraussetzungen, Zeitplan und deine nächsten Schritte.

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Die Agentur für Arbeit Augsburg entscheidet über den Gründungs­zuschuss nach Ermessen; ob du einen AVGS bekommst, entscheidet die Arbeits­vermittlung.