Gründungs­zuschuss München · AZAV-zertifizierter Bildungs­träger

Gründungs­zuschuss München: bis zu 20.400 € für deine Selbst­ständigkeit

Der Gründungs­zuschuss ist eine Ermessens­leistung der Agentur für Arbeit München für Menschen mit Arbeitslosen­geld I. Auf dem Weg zum Antrag warten einige Hürden, vom Finanzplan bis zur Tragfähigkeits­bescheinigung. Gemeinsam mit uns bekommst du sie in den Griff.

6MonatePhase 1: ALG I + 300 €
9MonatePhase 2: weitere je 300 €
Vordem Startstellst du den Antrag

So regeln es §§ 93, 94 und 324 SGB III; über Phase 1 und Phase 2 entscheidet die Agentur für Arbeit München jeweils nach Ermessen.[1][2][3]

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5,0/5 aus Google- und ProvenExpert-Bewertungen
AZAV-Siegel CerturiaAZAV-zertifizierter Bildungs­träger
Gründerin plant am Schreibtisch mit Laptop, Zeitplan und Sparschwein die Finanzierung ihrer Startphase
Dein Weg in München

So beginnt dein Gründungs­zuschuss in München

Das Gesetz knüpft die Zuständigkeit an deinen Wohnsitz. Wohnst du in München, sprichst du deshalb mit der Agentur für Arbeit München über deine Gründung.[4]

Das Wichtigste vorab

Der Zuschuss ist für Menschen mit Arbeitslosen­geld I, die hauptberuflich gründen. Er finanziert keine Investitionen, sondern den Lebensunterhalt am Anfang; die Agentur für Arbeit München entscheidet nach Ermessen.[1][5]

  • Deine Agentur: Agentur für Arbeit München

    Für den Gründungs­zuschuss zählt dein Wohnsitz: Lebst du in der Landes­hauptstadt oder im Landkreis München, ist die Agentur für Arbeit München deine Stelle, denn ihr Bezirk schließt Stadt und Landkreis ein. Planst du einen Umzug: Liegt er zwischen Antrag und Start, entscheidet weiter die Agentur, bei der du den Antrag gestellt hast.[4][5][6]

  • Antrag auch vor dem Termin möglich

    Bei der Agentur für Arbeit München buchst du deinen persönlichen Termin online, zum Beispiel zur Arbeitslos­meldung, und mit Termin ist ein Gespräch auch außerhalb der Öffnungs­zeiten möglich. Anträge und Unterlagen gehen auch über die eServices der Bundesagentur; für ihr Online-Portal brauchst du inzwischen eine Anmeldung mit Multi-Faktor-Authentifizierung. Vorgesehen ist zuerst ein Beratungs­gespräch, danach kann der Online-Antrag freigeschaltet werden. Willst du schon vorher online beantragen, darf dir die Agentur das laut Weisung nicht verwehren.[5][7]

  • Arbeitslose im Rechtskreis SGB III

    Im September 2026 zählte die Statistik der Bundesagentur in München 28.087 Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, also Menschen, die von der Agentur für Arbeit betreut werden.[8]

In 2 Minuten zur ersten Einschätzung
Coach und Gründerin stehen am Whiteboard und besprechen die einzelnen Schritte bis zum Antrag auf den Gründungszuschuss
Wer gefördert werden kann

Was du für den Gründungs­zuschuss mitbringen musst

Manche Punkte sind Pflicht, andere liegen im Ermessen der Agentur für Arbeit München.

Gesetzliche Pflicht

Alle Punkte müssen erfüllt sein.

  • Restanspruch: 150 Tage ALG I

    Beim Start bleiben dir noch mindestens 150 Tage Arbeitslosen­geld I.[1]

    § 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III
  • Hauptberuflich selbstständig

    15 Wochenstunden oder mehr, und die Gründung darf nicht weniger Zeit einnehmen als andere Beschäftigungen zusammen.[5][9]

    § 93 Abs. 1, § 138 Abs. 3 SGB III
  • Tragfähigkeit nachweisen

    Kammer, Verband, Bank oder Steuerberatung nimmt Stellung.[1][10]

    § 93 Abs. 2 SGB IIIDabei unterstützen wir
  • Eignung belegen

    Du legst deine Kenntnisse und Fähigkeiten dar.[1]

    § 93 Abs. 2 Nr. 3 SGB IIIDabei unterstützen wir

Das wägt die Agentur ab

Die Agentur für Arbeit München entscheidet nach Ermessen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht; gewürdigt wird dein Einzelfall.[5][11]

  • Dauerhaft raus aus der Arbeitslos­igkeit?

    Die Gründung soll die Arbeitslos­igkeit auf Dauer beenden; darauf schaut die Agentur für Arbeit München.[5]

    Fachliche Weisungen 93.05Dabei unterstützen wir
  • Wird der Zuschuss gebraucht?

    Der Zuschuss muss für Lebensunterhalt und Absicherung nötig sein.[5]

    Fachliche Weisungen 93.06Dabei unterstützen wir
  • Stimmt die Reihenfolge?

    Beantragt wird vor dem Start, sonst nur bei unbilligen Härten.[3]

    § 324 Abs. 1 SGB IIIDabei unterstützen wir

Gut zu wissen

  • Die IHK für München und Oberbayern prüft dein Konzept auf Vollständigkeit, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit. Entscheidend ist für sie, ob du nach einer Anlaufphase von deiner Idee leben kannst.[12]
  • Die Stellungnahme bekommst du in München weder von der Agentur für Arbeit noch von der Stadt. Laut Münchner Gründungs­büro ist die Stadt als Trägerin des Jobcenters, das etwa über Einstiegs­geld entscheidet, für die Bewilligung von Förderungen zuständig und deshalb, wie die Agentur, keine fachkundige Stelle.[13][14]
  • Ist deine Tätigkeit erlaubnispflichtig, etwa als Immobilien- oder Versicherungs­vermittlung mit Erlaubnis der IHK, legst du die Erlaubnis in München schon bei der Gewerbe­anmeldung vor. Auch die Stellungnahme fragt, ob nötige Zulassungen vorliegen.[15][16]
  • Das Münchner Gründungs­büro rät, den Businessplan gleich in der Vorlage der Stelle zu schreiben, die ihn später prüft. Bei der IHK entstehen Text- und Zahlenteil online, die Handwerks­kammer bietet eine eigene Vorlage zum Herunterladen.[12][13]
Achtung beim Starttermin

Vorsicht mit Mietvertrag und Wareneinkauf: Solche Schritte können bereits als Start gelten, und danach kommt ein Antrag bei der Agentur für Arbeit München zu spät.[3][5]

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Förderhöhe und Laufzeit

Wie viel Gründungs­zuschuss ist drin?

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, bestimmt dein zuletzt bezogenes Arbeitslosen­geld I. Über beide Phasen entscheidet die Agentur für Arbeit München getrennt nach Ermessen.[2][5]

  1. Phase 1: sechs Monate, ALG I und 300 €

    Phase 1: sechs Monate ALG I plus 300 € Pauschale.[2]

    § 94 Abs. 1 SGB III
  2. Zwischenschritt: zweiter Antrag

    Für Phase 2 reichst du bei der Agentur für Arbeit München einen Bericht über Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben ein.[5]

    § 94 Abs. 2 SGB III
  3. Danach: weitere 9 Monate mit 300 €

    Weitere 9 Monate je 300 €, wenn bewilligt; reicht dein Einkommen schon, entfällt sie meist.[2][5]

Kein ProgressionsvorbehaltZahlung im NachhineinZwei Anträge
Rechne selbst
Phase 16 × (ALG I + 300 €)17.700 €
Phase 29 × 300 €, nur bei erneuter Bewilligung2.700 €
Zusammen, wenn beide Phasen bewilligt sind20.400 €
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Rechenbeispiel ohne Gewähr; maßgeblich ist dein tatsächliches ALG I. Über beide Phasen entscheidet die Agentur für Arbeit München nach Ermessen, Phase 1 mindert deine restliche Anspruchs­dauer, gezahlt wird monatlich nachträglich.[2][5][17]

Ablauf in München

Gründungs­zuschuss in München beantragen: Schritt für Schritt

Viele Stellen, ein Ziel: dein vollständiger Antrag vor dem Start. Zweimal fällt eine Entscheidung nach Ermessen.

Dunkle Nummer: Hier wird nach Ermessen entschieden.

Gründer sitzt am Küchentisch und spricht per Videocall mit seiner Coachin im persönlichen 1:1 Online-Coaching
  1. Mit dem Förder-Check starten

    Im Förder-Check beantwortest du in etwa 2 Minuten Fragen zu Arbeitslosen­geld I, Idee und Starttermin in München; danach melden wir uns persönlich.

  2. Beratung bei der Agentur für Arbeit München

    Vorgesehen ist zuerst ein Beratungs­gespräch; den Antrag kannst du aber formlos stellen, auch online vor dem Termin, und Unterlagen nachreichen. Frag im Termin auch nach einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein); ob du ihn bekommst, liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit München.[5][10][18]

    Fachliche Weisungen V.GZ.01, V.GZ.05; § 45 SGB III
  3. Unterlagen erarbeiten

    Markt, Positionierung, erste Kunden, Zahlen und Formalien ergeben zusammen Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungs­plan sowie Rentabilitäts­vorschau.⁠[10]

    So helfen wir: Bereit für den Antrag auf Gründungs­zuschuss in 3 Wochen; mit bewilligtem AVGS ohne Eigenanteil.

  4. Stellungnahme einer fachkundigen Stelle in München

    Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit bestätigen; in München sind das etwa die IHK für München und Oberbayern bei gewerblichen Gründungen und die Handwerks­kammer für München und Oberbayern im Handwerk. Die Wahl der Stelle liegt bei dir, ebenso etwaige Kosten der Stellungnahme.[5][10][12][13]

    § 93 Abs. 2 SGB III

    So helfen wir: Wir erarbeiten die Unterlagen mit dir, in deinen Worten und so, dass die Stelle sie prüfen kann.

  5. Anmelden in München

    In München ist für Gewerbe die Gewerbe­behörde im Kreisverwaltungs­referat zuständig; freie Berufe melden sich beim Finanzamt. Eine Gewerbe­anzeige gilt für sich genommen noch nicht als Aufnahme der Selbst­ständigkeit; die Bestätigung reichst du mit dem Antrag ein oder nach.[5][15]

    Fachliche Weisungen 93.33, V.GZ.06
  6. Antrag vor dem Start, dann Entscheidung über Phase 1

    Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit München spätestens vor dem ersten Arbeitstag als Selbst­ständige oder Selbst­ständiger; fehlende Unterlagen reichst du nach. Danach entscheidet sie nach Ermessen über Phase 1.[3][5][10]

    Entscheidung nach Ermessen§ 324 Abs. 1, § 94 Abs. 1 SGB III

    Tipp: Willst du dich freiwillig gegen Arbeitslos­igkeit versichern, stellst du den Antrag spätestens drei Monate nach dem Start.[19]

  7. Nach sechs Monaten: Phase 2

    Für weitere 9 Monate mit je 300 € legst du einen Bericht über Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben vor; die Agentur für Arbeit München entscheidet wieder nach Ermessen.[2][5]

    Entscheidung nach Ermessen§ 94 Abs. 2 SGB III
Dein nächster Schritt

Bist du bereit für Schritt 2?

Sag uns kurz, wo du stehst. Wir melden uns und sortieren mit dir die nächsten Schritte bis zum Termin bei der Agentur für Arbeit München.

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Maler mit Gründungsidee sitzt in der Pause auf einem Farbeimer und macht auf dem Smartphone den Förder-Check
Tragfähigkeits­bescheinigung

Deine Stellungnahme zur Tragfähigkeit: die Wahl in München

Für den Antrag brauchst du die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle auf dem Vordruck der Bundesagentur. Das Gesetz nennt Kammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute; die Bundesagentur ergänzt unter anderem Steuerberatungen.[1][10][16]

Gewerbe

IHK für München und Oberbayern

Die IHK für München und Oberbayern gibt die fachkundige Stellungnahme für gewerbliche Gründungen in München und Oberbayern ab, nicht aber für Handwerk oder freie Berufe. Abgewickelt wird sie ausschließlich digital, und die Kammer berechnet dafür 250 Euro einschließlich Mehrwertsteuer.

Online legst du dafür Textteil und Zahlen an: privaten Finanzbedarf für einen typischen Monat im ersten Jahr, Umsatz- oder Rentabilitäts­vorschau und Liquiditäts­plan über 36 Monate auf Monatsbasis, Kapitalbedarfs- und Finanzierungs­plan. Dazu kommen das Formular zur Tragfähigkeit, Lebenslauf mit Zeugniskopien und Arbeits­zeugnisse.

Fragen zur Förderung selbst klärst du laut IHK zuerst mit der Agentur für Arbeit, bei der du auch den Antrag stellst.[12]

IHK München zur fachkundigen Stellungnahme
Handwerk

Handwerks­kammer für München und Oberbayern

Für Gründungen im Handwerk nennt das Münchner Gründungs­büro der Stadt die Handwerks­kammer für München und Oberbayern als fachkundige Stelle; sie nimmt für ihre künftigen Mitglieder Stellung, also nicht für freie Berufe oder Gewerbe, die zur IHK gehören.

Einen neuen, noch nicht eingetragenen Betrieb bringst du über die Gründer­agentur der Kammer in die Handwerks­rolle; dort vereinbarst du einen Termin, und dieselbe Stelle nimmt auch Gewerbe­anmeldungen entgegen.[1][13][20][21]

Handwerks­kammer für München und Oberbayern: Handwerks­rolle
Auf Wunsch über uns

Partner-Steuerberatungs­kanzlei

Eine Option ist unsere Partner-Steuerberatungs­kanzlei. Sie bescheinigt die Tragfähigkeit nach Prüfung deines Plans, wenn er trägt.[5]

Mehr zur Tragfähigkeits­bescheinigung

Welche Stelle du wählst, entscheidest du; etwaige Kosten trägst du selbst. Über den Zuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit München nach Ermessen, Voraussetzung ist Arbeitslosen­geld I.[5][10]

Gewerbe und Steuern

Gewerbe anmelden und Finanzamt informieren in München

Was du anmeldest, hängt von deiner Tätigkeit ab: Gewerbe gehen an die Stadt, freie Berufe direkt an das Finanzamt. Im Handwerk kommt die Eintragung in die Handwerks­rolle dazu.[5]

Gewerbe

Gewerbeamt der Landes­hauptstadt München

In München nimmt das Gewerbeamt im Kreisverwaltungs­referat deine Anzeige entgegen, am liebsten online: Für die Online-Anmeldung genügt ein BayernID-Konto mit Benutzername und Passwort, einen Online-Ausweis brauchst du nicht. Unterlagen lädst du dabei hoch, die Gebühr von 50 bis 60 Euro je nach Rechtsform zahlst du online, eine Eingangsbestätigung kommt automatisch und der Gewerbe­schein später per Post. Lieber persönlich? Dann vereinbarst du vorher einen Termin. Eine meisterpflichtige Tätigkeit meldet das Amt erst an, wenn dein neuer Betrieb in der Handwerks­rolle steht.[15][22]

Gewerbe-Anmeldung bei der Stadt München
Freie Berufe und Steuern

Finanzamt München

Für Stadt und Landkreis gibt es ein gemeinsames Amt: Das Finanzamt München besteuert alle, die hier wohnen, und alle Gesellschaften mit Sitz hier. Mit rund 3.650 Beschäftigten ist es nach eigener Angabe das größte Finanzamt Deutschlands. Gewerbe­betriebe und selbständige Arbeit bearbeitet dort die Abteilung I, Personengesellschaften und Körperschaften die Abteilung III; ihre Finanz­amtsnummer bildet den vorderen Teil deiner Steuernummer. Die Steuernummer, die du für Rechnungen brauchst, kommt laut Münchner Gründungs­büro nach etwa vier bis acht Wochen; die Registrierung bei ELSTER dauert ein bis zwei Wochen.

Das Finanzamt erfährt von einem Gewerbe über die Gemeinde, von einer freiberuflichen Tätigkeit nur durch dich. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du so oder so binnen eines Monats elektronisch; registriere dich dafür früh bei Mein ELSTER, die Zugangsdaten kommen laut Landesamt für Steuern per Mail und per Post.[22][23][24][25][26][27]

Finanzamt München für Existenz­gründer

So ordnest du die Schritte

  1. Beratung bei der Agentur für Arbeit München
  2. Unterlagen und Stellungnahme der fachkundigen Stelle
  3. Anmeldung und Antrag (spätestens jetzt), Bestätigung hochladen oder nachreichen
  4. Start der Selbst­ständigkeit

Die Gewerbe­anmeldung ist für die Bundesagentur ein vorbereitender Schritt, noch nicht der Start. Ihre Bestätigung lädst du mit dem Antrag hoch oder reichst sie nach, wenn der Bescheid das als Auflage vorsieht.[5]

Landes­programme

Was Bayern zusätzlich fördert und wie es zum Gründungs­zuschuss passt

Neben dem Gründungs­zuschuss sind andere Förderungen möglich, so die Bundesagentur. Entscheidend ist, was die Richtlinie des jeweiligen Programms erlaubt.[11]

Vorher klären

Gründungs­kredit Smart der LfA Förderbank Bayern

Förder­darlehen über die Hausbank mit verpflichtender Haftungs­freistellung von 80 Prozent

Kapital für Investitionen und Betriebs­mittel bekommst du in Bayern über den Gründungs­kredit Smart: Deine Hausbank vergibt ihn, die LfA Förderbank Bayern stellt sie zu 80 Prozent von der Haftung frei. Es bleibt ein Kredit, den du in voller Höhe tilgst.

Mit dem Gründungs­zuschuss: Eine ausdrückliche Regel zum Gründungs­zuschuss enthält das Merkblatt nicht; ausgeschlossen sind dort andere öffentliche Förder­darlehen für dasselbe Vorhaben. Wie es bei dir aussieht, besprichst du mit deiner Hausbank und der LfA Förderbank Bayern.

Auch beim Gründungs­kredit Smart zählt die Reihenfolge: zuerst der Antrag über die Hausbank, danach der Beginn des Vorhabens.[28][29]

Zum Programm
Vorher klären

Start?Zuschuss!

Zuschuss im Wettbewerbsverfahren, De-minimis-Beihilfe

Start?Zuschuss! ist ein Zuschuss des Freistaats für junge, technologieorientierte Gewerbe im Bereich Digitalisierung. Gefördert wird ein Jahr lang die Hälfte der förderfähigen Ausgaben, etwa für Personal oder Miete; wer zum Förderantrag kommt, entscheidet eine externe Jury im Wettbewerb.

Mit dem Gründungs­zuschuss: Die FAQ zu Start?Zuschuss! verlangt, dass du mit dem jeweiligen Fördergeber klärst, ob das Programm andere öffentliche Mittel beeinträchtigt. Beim Gründungs­zuschuss ist das deine Agentur für Arbeit.

Ohne angemeldetes Gewerbe oder Handels­registereintrag bis zum Ende der Bewerbungs­frist kommt Start?Zuschuss! nicht in Frage.[10][30][31]

Zum Programm
Vorher klären

FLÜGGE, Förder­programm zum leichteren Übergang in eine Gründer­existenz

Stipendium für Gründungs­willige über die Hochschule, dazu Sachausgaben der Hochschule

FLÜGGE fördert innovative Gründungs­vorhaben aus staatlichen bayerischen Hochschulen: Über die Hochschule gibt es ein Stipendium von 2.500 Euro im Monat, dazu 150 Euro für jedes Kind, für das du unterhaltspflichtig bist.

Mit dem Gründungs­zuschuss: Neben dem Stipendium schließt der Projektträger andere Stipendien, Förder­programme und sonstige öffentlich finanzierte Fördermittel aus. Ob darunter auch der Gründungs­zuschuss fällt, sagt seine FAQ nicht; das klärst du vorab mit dem Projektträger Bayern.

Planst du nach dem Stipendium den Gründungs­zuschuss, kläre früh mit der Agentur für Arbeit, ob du Beiträge zur Arbeitslosen­versicherung zahlst. Der Projektträger nennt sie als Voraussetzung für Leistungen der Agentur, auch für den Gründungs­zuschuss.[32][33]

Zum Programm

Alle Programme haben eigene Bedingungen und Förder­stellen, die nach Ermessen entscheiden. Für den Gründungs­zuschuss bleibt es bei Arbeitslosen­geld I und der Entscheidung der Agentur.[11]

Einstiegs­geld statt Gründungs­zuschuss?

Den Gründungs­zuschuss gibt es nur mit Arbeitslosen­geld I. Mit Grundsicherungs­geld (bis Juni 2026 Bürgergeld) kann das Jobcenter München stattdessen Einstiegs­geld nach § 16b SGB II zahlen, höchstens 24 Monate und ohne Rechtsanspruch.[1][34][35]

Das Jobcenter München tragen die Bundesagentur und die Landes­hauptstadt gemeinsam. Vor einem Antrag auf Einstiegs­geld verlangt es laut Leitfaden der Stadt eine ausführliche Beratung bei seiner Arbeits­vermittlung. Infrage kommt es nur, solange du noch nicht hauptberuflich gestartet bist, und auch hier braucht es die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Fallen Voraussetzungen weg oder trägt das Vorhaben nicht, kann das Jobcenter das Einstiegs­geld einstellen oder zurückfordern; einen Rechtsanspruch gibt es nicht, es entscheidet im Einzelfall.[14][36]

Stockst du dein Arbeitslosen­geld I mit Grundsicherungs­geld auf, ist für die Gründungs­förderung weiter die Agentur für Arbeit München zuständig, und sie entscheidet nach Ermessen über den Gründungs­zuschuss.[5]

Leitfaden des Münchner Gründungs­büros
Vorbereitung mit Gründer Piloten

In 3 Wochen bereit für den Gründungs­zuschuss

Du zeigst der Agentur für Arbeit München ein durchdachtes Vorhaben: Konzept, Positionierung, erste Kunden, Steuern und Gewerbe, dazu Businessplan und Finanzplan. Die Entscheidung über den Zuschuss aus dem Arbeitslosen­geld I trifft die Agentur nach Ermessen.

Inhaber einer Fahrradwerkstatt übergibt einer zufriedenen Stammkundin ihr repariertes Fahrrad, ein Bild für langfristige Selbstständigkeit
Woran wir mit dir arbeiten
  • Ein Konzept, das trägt

    Wir prüfen mit dir, ob Angebot, Preise und Aufwand zusammenpassen.

  • Marketing, Vertrieb und Kunden­gewinnung

    Wir planen, wie Kundinnen und Kunden dich finden: online, im Netzwerk oder im persönlichen Kontakt.

  • Dein Plan in Zahlen

    Wir rechnen mit dir durch, wovon du in der Startphase lebst und wann sich dein Vorhaben trägt.

Kein Eigenanteil mit bewilligtem AVGS

Ist der AVGS bewilligt, hast du keinen Eigenanteil. Über den Gutschein entscheidet die Arbeits­vermittlung.⁠[18]

§ 45 SGB III

Bis zu 6 Wochen Coaching

1:1 per Videocall, je nach Fortschritt bis zu 6 Wochen.

Erfahrung und Zulassung

AZAV-zertifizierter Bildungs­träger, beim BAFA registriertes Beratungs­unternehmen, 100+ begleitete Gründungen.

René Bilda, Gründer von Gründer PilotenMichelle Sadowski, Beraterin bei Gründer Piloten

Persönlich statt Callcenter: René Bilda und Michelle Sadowski sind deine Ansprechpartner.

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Gründer­coaching mit AVGS in München

Kundenstimmen

Wie es anderen ergangen ist: Stimmen aus unseren Coachings.

5,0 bei Google5,00 bei ProvenExpert
Google-Bewertung

… Gemeinsam haben wir meine Geschäftsidee strukturiert, den Businessplan ausgearbeitet, die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und eine klare Strategie für den Markteintritt entwickelt. Besonders wertvoll war, dass auf meine Fragen immer ausführlich eingegangen wurde und ich sofort umsetzbare Tipps bekommen habe. …

Silke K.
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Google-Bewertung

… Während des gesamten Prozesses habe ich mich verstanden, ernst genommen und sehr gut aufgehoben gefühlt. Eine absolute Empfehlung für alle, die nicht nur Beratung, sondern echte Begleitung, Qualität und Herzblut suchen. Vielen Dank für alles!

Esra Y.
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Google-Bewertung

René Bilda von den GründerPiloten hat mich sehr kompetent und professionell unterstützt. Die Beratung war verständlich, zuverlässig und individuell auf meine Situation zugeschnitten. René nimmt sich wirklich Zeit, geht auf jede Frage ein und vermittelt einem das Gefühl, bestens aufgehoben zu sein. …

Mustafa H.M&M Sicherheitsdienst NRW
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Google-Bewertung

tolle Erfahrung.....Sehr hilfsbereit und freundlich. Hatt viele Durcheinander ideen aber mit Gründer piloten sind die Ideen zum Konzept formuliert

Abdelrahman G.
ProvenExpert-Bewertung

… Ich bin auch weiterhin sehr positiv überrascht von der Unterstützung und der Qualität der Beratung. Den Gründerzuschuss haben wir ebenfalls gemeinsam vorbereitet und eingereicht. …

Alexander M.Gründer, Immobilienbranche
Ganze Bewertung lesen

Persönliche Erfahrungen. Über den Gründungszuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit München nach Ermessen, nur mit Arbeitslosengeld I.

FAQ

Gründungs­zuschuss in München: Antworten auf deine Fragen

Was Gründerinnen und Gründer aus München vor dem Antrag bei der Agentur für Arbeit München wissen wollen.

Stand: Oktober 2026 · Rechtsgrundlage §§ 93, 94 SGB III

Keramikerin hakt am Wochenplaner die Wochen bis zu ihrem Antrag auf Gründungszuschuss ab

Die IHK für München und Oberbayern nennt derzeit vier bis sechs Wochen, gerechnet ab der Rechnung über ihr Entgelt von 250 Euro. Das spricht dafür, früh mit Businessplan und Zahlen anzufangen, aber nicht dafür, mit dem Antrag zu warten. Vorgesehen ist zuerst ein Beratungs­gespräch bei der Agentur für Arbeit München; den Antrag kannst du aber formlos und auf Wunsch online schon vor dem Termin stellen und die Stellungnahme nachreichen. Wichtig ist, dass er vor deinem ersten Arbeitstag als Selbst­ständige oder Selbst­ständiger eingeht. Über den Zuschuss entscheidet die Agentur bei Arbeitslosen­geld I nach Ermessen.[3][5][10][12]

IHK und Handwerks­kammer nehmen laut Münchner Gründungs­büro nur für ihre künftigen Mitglieder Stellung, freie Berufe gehören nicht dazu. Infrage kommen dann etwa deine berufsständische Kammer, die du über das BayernPortal findest, ein Fachverband oder eine Steuerberatung, auf Wunsch also unsere Partner-Steuerberatungs­kanzlei. Kläre vorher, ob du wirklich als freier Beruf giltst: Gewerbe­rechtlich und steuerlich wird das laut Gewerbeamt nicht gleich abgegrenzt. Welche Stelle du wählst, entscheidest du; die Kosten übernimmt die Agentur nicht. Über den Gründungs­zuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit München bei Arbeitslosen­geld I nach Ermessen.[1][10][13][15]

Ja. Der Bezirk der Agentur für Arbeit München umfasst die Landes­hauptstadt und den Landkreis, und zuständig ist die Agentur an deinem Wohnsitz. Auch das Finanzamt München ist für Menschen mit Wohnsitz in Stadt und Landkreis da, ebenso für Gesellschaften mit Sitz dort. Bei der Gewerbe­anmeldung trennt sich der Weg: Zuständig ist die Stadt oder Gemeinde, in der dein Betrieb künftig seinen Sitz hat, das Gewerbeamt der Landes­hauptstadt also nur bei einem Betriebssitz in München. Den Gründungs­zuschuss gibt es auch im Landkreis nur mit Arbeitslosen­geld I, und die Agentur entscheidet nach Ermessen.[4][6][15][22][23]

Das Gewerbeamt im Kreisverwaltungs­referat empfiehlt den Online-Weg: BayernID-Konto anlegen, Unterlagen hochladen, je nach Rechtsform 50 bis 60 Euro online zahlen; die Eingangsbestätigung kommt automatisch, der Gewerbe­schein per Post. Für den Gründungs­zuschuss gilt: Die Anzeige allein ist noch kein Start. Ihre Eingangsbestätigung lädst du mit dem Antrag hoch oder reichst sie nach, sonst kann der Bescheid eine Auflage enthalten. Den Antrag selbst stellst du bei der Agentur für Arbeit München vor dem Start, formlos und auf Wunsch schon vor dem Beratungs­termin.[3][5][15][22]

Zuerst die Handwerks­rolle: Eine meisterpflichtige Tätigkeit meldet das Gewerbeamt nur an, wenn dein neuer Betrieb dort schon eingetragen ist; den Termin dafür vereinbarst du bei der Gründer­agentur der Handwerks­kammer für München und Oberbayern. Ohne Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation kann eine gebührenpflichtige Ausnahmebewilligung oder Ausübungs­berechtigung in Frage kommen; der Antrag allein erlaubt dir aber noch nicht, selbstständig zu arbeiten. Zur Tragfähigkeit nimmt im Handwerk die Kammer als fachkundige Stelle Stellung. Über den Gründungs­zuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit München nach Ermessen, wenn du Arbeitslosen­geld I beziehst.[13][15][20][21]

Das hängt vom Programm ab. Neben einem Stipendium aus FLÜGGE, das staatliche bayerische Hochschulen für Gründungs­willige beantragen, schließt der Projektträger andere Förder­programme und öffentlich finanzierte Fördermittel aus; ob er den Gründungs­zuschuss dazuzählt, sagt seine FAQ nicht, das klärst du mit dem Projektträger Bayern. Kapital vergibt die LfA Förderbank Bayern über deine Hausbank, etwa als Gründungs­kredit Smart; dessen Merkblatt nennt den Gründungs­zuschuss nicht, kläre die Frage deshalb mit der Bank. Das Gespräch vorbereiten kannst du in einem Förder­mittelsprechtag von IHK und LfA. Bei Start?Zuschuss! verweist die FAQ des Programms an den jeweiligen Fördergeber, beim Gründungs­zuschuss also an die Agentur für Arbeit, die bei Arbeitslosen­geld I nach Ermessen entscheidet.[28][29][31][33][37]

Nein. Der Gründungs­zuschuss ist eine Ermessens­leistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Agentur muss davon überzeugt sein, dass deine Selbst­ständigkeit gute Erfolgsaussichten hat, und betrachtet deinen Einzelfall. Vollständige, schlüssige Unterlagen und ein gut vorbereitetes Gespräch sind deshalb wichtig, eine Zusage ersetzen sie nicht. Voraussetzung bleibt Arbeitslosen­geld I.[10][11]

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Nachbarstädte, Coaching in München und die Hauptseite zum Gründungs­zuschuss.

Alle Quellen dieser Seite
  1. [1]§ 93 SGB III, gesetze-im-internet.de
  2. [2]§ 94 SGB III, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  3. [3]§ 324 SGB III, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  4. [4]§ 327 SGB III, gesetze-im-internet.de
  5. [5]Fachliche Weisungen Gründungs­zuschuss, §§ 93, 94 SGB III (PDF), Bundesagentur für Arbeit, Zentrale, Stand 13.09.2023
  6. [6]Presseinfo Nr. 27: Die Entwicklung des Arbeits­marktes im Bezirk der Agentur für Arbeit München im September 2026, Agentur für Arbeit München, Stand 30.09.2026
  7. [7]Agentur für Arbeit München, Startseite mit Kontakt, Bundesagentur für Arbeit
  8. [8]Arbeits­marktreport (Monatszahlen) München, Landes­hauptstadt, September 2026 (XLSX), Statistik der Bundesagentur für Arbeit (statistik.arbeitsagentur.de), Berichtsmonat September 2026, erstellt 23.09.2026, abgerufen 03.10.2026
  9. [9]§ 138 SGB III, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  10. [10]Gründungs­zuschuss beantragen, Bundesagentur für Arbeit
  11. [11]Hinweise und Hilfen zur Existenz­gründung (Flyer, PDF), Bundesagentur für Arbeit, Stand April 2023, abgerufen 07.10.2026
  12. [12]Existenz­gründung aus der Arbeitslos­igkeit: fachkundige Stellungnahme der IHK, IHK für München und Oberbayern
  13. [13]Fachkundige Stellen für die Tragfähigkeits­prüfung in München (FAQ), Landes­hauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Münchner Gründungs­büro
  14. [14]Grundsicherungs­geld für Selbst­ständige in München: Der Leitfaden für Haupt- und Nebenerwerb, Landes­hauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Münchner Gründungs­büro
  15. [15]Gewerbe-Anmeldung (Gewerbeamt), Landes­hauptstadt München, Gewerbeamt
  16. [16]Vordruck BA GZ 04, Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenz­gründung (PDF), Bundesagentur für Arbeit, Stand 01/2025
  17. [17]§ 148 SGB III, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  18. [18]§ 45 SGB III, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  19. [19]§ 28a SGB III, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  20. [20]Handwerks­rolle: Eintragung in die Handwerks­rolle, Handwerks­kammer für München und Oberbayern
  21. [21]Gründer­agentur: Eintragung, Ausnahmebewilligung und Ausübungs­berechtigung, Handwerks­kammer für München und Oberbayern
  22. [22]Anmeldung: Wie melde ich meine Selbst­ändigkeit an? (Gewerbeamt und Finanzamt München), Landes­hauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Münchner Gründungs­büro
  23. [23]Über uns: Allgemeines (Zuständigkeit), Bayerische Steuerverwaltung, Finanzamt München
  24. [24]Bundeseinheitliche Finanz­amtsnummern, Bayerische Steuerverwaltung, Finanzamt München
  25. [25]Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit (PDF), Bayerisches Landesamt für Steuern, Stand Juni 2025
  26. [26]Existenz­gründer: Fragebögen für die steuerliche Erfassung, Bayerisches Landesamt für Steuern
  27. [27]§ 138 AO, gesetze-im-internet.de
  28. [28]Gründungs­kredit Smart (Förder­angebot mit Konditionen), LfA Förderbank Bayern, Konditionen Stand 06.10.2026
  29. [29]Merkblatt Gründungs­kredit Smart (GK1) (PDF), LfA Förderbank Bayern, München, 31.07.2026
  30. [30]Start?Zuschuss! (Programmseite mit Zeitplan des 23. Wettbewerbs), Gründerland Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landes­entwicklung und Energie
  31. [31]FAQ Fragen und Antworten zum Förder­programm Start?Zuschuss! (PDF), Gründerland Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landes­entwicklung und Energie, Stand 05.10.2026
  32. [32]FLÜGGE: Förder­bedingungen, Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern
  33. [33]FLÜGGE: Häufig gestellte Fragen, Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern
  34. [34]§ 16b SGB II, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  35. [35]§ 19 SGB II, gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026
  36. [36]Jobcenter München, Öffnungs­zeiten und Postanschriften der Jobcenter in den Sozial­bürgerhäusern, Jobcenter München
  37. [37]Beratung zu öffentlichen Förder­möglichkeiten der LfA und KfW (Förder­mittelsprechtage), IHK für München und Oberbayern

Ohne Gewähr; entscheiden können nur die genannten Stellen. Abrufdatum 08.10.2026, wenn beim Eintrag kein anderes steht.

Bereit für den Antrag?

Viele Hürden, ein Plan.
Wir gehen den Weg mit dir.

Der Gründungs­zuschuss verlangt Arbeitslosen­geld I, einen tragfähigen Plan und die richtige Reihenfolge. Am Ende entscheidet die Agentur für Arbeit München nach Ermessen. Bis dahin bist du mit uns nicht allein.

  • Die Zeit läuft mit

    Beim Start brauchst du noch 150 Tage Arbeitslosen­geld I, und jeder Bezugstag zählt.[1][17]

  • Das erste Geld kommt später

    Gezahlt wird monatlich nachträglich, die ersten Wochen überbrückst du selbst.[5]

  • Viele Ansprechpartner

    Du stimmst Agentur, fachkundige Stelle, Gewerbeamt und Finanzamt aufeinander ab.[5][27]

  • 1:1 per Videocall
  • Kein Eigenanteil mit bewilligtem AVGS
  • Rückmeldung in 24 Stunden
So startest du

Nach dem Klick in drei Schritten

  1. Ein paar Fragen beantworten

    In rund 2 Minuten erledigt.

  2. Persönliche Rückmeldung

    Innerhalb von 24 Stunden von uns.

  3. Kostenloses Erstgespräch

    Wir klären, ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie dein Weg zum Antrag aussieht.

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Über den Gründungs­zuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit München nach Ermessen, über einen AVGS die Arbeits­vermittlung.