AVGS-Erfahrungsbericht: Wie Ralf von der Arbeitslosigkeit zur eigenen Fahrradwerkstatt startete

Jahrelang arbeitete Ralf Koslowski als angestellter Werkstattleiter und Geschäftsführer im Fahrradhandel. Seit über 30 Jahren dreht sich bei ihm alles ums Rad. Den Traum von der eigenen Werkstatt hatte er längst im Kopf, ihm fehlte nur der Mut, ihn umzusetzen. Erst als er arbeitslos wurde, wagte er den Schritt: Mit einem AVGS-Gutschein und dem Coaching der Gründer Piloten baute er sich seine eigene Fahrradwerkstatt VeloMotiv in Harsefeld auf und ist seit dem 15. Mai selbstständig. Hier erzählt er seine komplette Geschichte.

Dieser Erfahrungsbericht zeigt, wie der Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit mit staatlicher Förderung wirklich abläuft: vom ersten Kontakt über das AVGS-Gründercoaching bis zum Gründungszuschuss und dem Start der eigenen Werkstatt.

Ralfs Weg auf einen Blick
  • Wer: Ralf Koslowski, vorher angestellter Werkstattleiter und Geschäftsführer im Fahrradhandel
  • Auslöser: Arbeitslosigkeit, verbunden mit dem langgehegten Wunsch nach der eigenen Werkstatt
  • Heute: Selbstständig mit seiner Fahrradwerkstatt VeloMotiv in Harsefeld, seit dem 15. Mai
  • Förderung: AVGS-Gutschein (kostenloses Coaching) + Gründungszuschuss (Absicherung in den ersten Monaten)
  • Sein Fazit: Was er gelernt hat, war ihm am Ende mehr wert als der Zuschuss selbst.

Ralf erzählt seine Geschichte im Video. Oder lies das komplette Interview unten.

Vom Angestellten zur eigenen Werkstatt

Wie war deine Ausgangssituation, bevor du dich selbstständig gemacht hast?

Vorher war ich in einem Fahrradgeschäft als Geschäftsführer und Werkstattleiter angestellt. Ich habe schon lange mit dem Gedanken gespielt, mich selbstständig zu machen, und hatte auch immer einen Plan im Kopf. Aber ich hatte nie den Mut, das wirklich in die Praxis umzusetzen.

Dann wurde ich arbeitslos. Rückblickend war genau das der Anstoß, den ich gebraucht habe.

Was hat dir am Ende den Ausschlag gegeben, es wirklich zu wagen?

Ich wollte mich nicht auf der Arbeitslosigkeit ausruhen, das bin ich einfach nicht. Beim Arbeitsamt habe ich meine Vorstellung vorgetragen, dass ich mich selbstständig machen möchte.

Den AVGS-Gutschein für das Coaching habe ich allerdings nur auf Nachdruck bekommen: Ich musste das mehrmals ansprechen und wirklich selbst nachhaken. Wer diesen Weg gehen will, sollte also hartnäckig bleiben.

Ich hatte den Plan schon lange im Kopf. Was mir gefehlt hat, war der Mut, ihn umzusetzen.

– Ralf Koslowski, Gründer von VeloMotiv

Wie Ralf zu den Gründer Piloten kam

Wie bist du auf die Gründer Piloten gestoßen?

Ganz klassisch über Google. Ich habe euch gefunden, angeschrieben und sofort eine Antwort bekommen. Ab da wurde das schnell zum Selbstläufer: Was brauche ich, was braucht ihr? Das ging wirklich alles total einfach und vor allem schnell.

Wie hast du den ersten Kontakt erlebt?

Der Erstkontakt war sehr persönlich. Man merkt ja schnell, ob jemand nur eine Rolle spielt oder es wirklich ernst meint. Bei mir war von Anfang an eine gute Chemie da, ich habe mich sofort wohl und gut aufgehoben gefühlt.

Den Gründungszuschuss hast du dann gemeinsam mit den Gründer Piloten beantragt?

Genau. Den Gründungszuschuss habe ich zusammen mit René beantragt. Diese Zeit fand ich wirklich sehr gut, wir haben uns unglaublich gut verstanden. Es wurde auch immer besprochen, worauf es mir ankommt und was mir wichtig ist.

Das AVGS-Coaching: die Zusammenarbeit mit René

Du bist nach eigener Aussage recht naiv in die Sache reingegangen. Wie hat sich das verändert?

Am Anfang dachte ich: Zieh das mal eben durch, dann hast du es erledigt und kannst den Gründungszuschuss beantragen. Ziemlich schnell hat sich herausgestellt, dass da deutlich mehr dahintersteckt.

Genau diese Professionalität habe ich sofort gemerkt: Es läuft nicht nach Schema F, sondern jemand nimmt das wirklich ernst. René hatte immer einen klaren roten Faden, und jede einzelne Stunde war hilfreich. Es gab nicht einen Moment, in dem ich dachte, das hatten wir doch schon.

Was hat dir inhaltlich am meisten geholfen?

Mein großes Thema war die Buchhaltung, da habe ich wirklich Unterstützung gebraucht und auch bekommen. René hat sich voll darauf eingelassen und alles noch einmal ganz genau mit mir durchgesprochen.

Auch bei meiner Homepage, die ich selbst erstellt hatte, hat er ehrlich, aber absolut konstruktiv gesagt: Das machst du besser so. Und er konnte mir auch erklären, warum es besser ist. Das hat mich echt beeindruckt.

Jede einzelne Stunde war wirklich hilfreich und hat mich weitergebracht.

– Ralf Koslowski, Gründer von VeloMotiv

Was hat dich an der Zusammenarbeit besonders überzeugt?

Dass René ehrlich ist und nicht einfach seinen Stoff durchzieht. Er sagt dir klar: Das kannst du machen, das hört sich gut an, verfolg das weiter. Aber denk bitte an das und das.

In dieser kurzen Zeit bin ich der Selbstständigkeit gegenüber deutlich selbstbewusster geworden.

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Mit dem AVGS-Gutschein bekommst du ein 1:1 Gründercoaching, das dich komplett kostenfrei von der Idee bis zum Start begleitet. Prüfe in 2 Minuten, ob du förderfähig bist.

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Heute selbstständig: Ralfs Werkstatt läuft

Heute betreibt Ralf seine eigene Fahrradwerkstatt VeloMotiv in Harsefeld mit Inspektionen, Reparaturen und E-Bike-Service für alle Radtypen.

Wie sieht deine Situation heute aus?

Ich bin seit dem 15. Mai wirklich selbstständig, mit meiner eigenen Fahrradwerkstatt VeloMotiv. Das Feedback ist bisher sehr, sehr gut. Und jetzt fängt die Saison an, das wird richtig gut.

Was war dein größtes Learning aus dem Coaching?

Ganz klar der Umgang mit den sozialen Medien und der Homepage, und zwar nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis.

Genauso das Rechnen: mit den Zahlen jonglieren und ganz genau sagen können, was ich verdienen muss und woran ich denken muss. Solche Dinge übersieht man als Gründer leicht.

Was würdest du anderen mit auf den Weg geben?

Hol dir professionelle Hilfe ins Boot, statt einfach Bekannte zu fragen. Eine klare, professionelle Meinung ist Gold wert: jemand, der ehrlich sagt, das kannst du so machen, aber denk an das und das. Genau dafür stehen die Gründer Piloten.

Am Ende war mir fast egal, ob es mit dem Gründungszuschuss klappt. Was ich gelernt und erfahren habe, war für mich viel mehr wert.

– Ralf Koslowski, Gründer von VeloMotiv

AVGS & Gründungszuschuss: kurz erklärt

Zwei Förderungen haben Ralfs Start möglich gemacht. Hier die wichtigsten Fragen, die sich fast alle Gründer:innen aus der Arbeitslosigkeit stellen:

Häufige Fragen zu AVGS & Gründungszuschuss
Was ist ein AVGS-Gutschein und ist er seriös?

Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist eine offizielle, gesetzlich verankerte Leistung der Agentur für Arbeit nach § 45 SGB III. Damit wird ein Gründercoaching bei einem zugelassenen Bildungsträger wie den Gründer Piloten zu 100 % finanziert. Für dich entstehen keinerlei Kosten. Das ist völlig seriös und Standard.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Empfänger von Arbeitslosengeld I nach § 93 SGB III. Für sechs Monate bekommst du weiter dein Arbeitslosengeld plus zusätzlich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung, etwa für die Krankenkasse. So kannst du entspannt in die Selbstständigkeit starten, auch wenn am Anfang noch keine stabilen Einnahmen da sind.

Kann ich mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen?

Ja. Genau wie bei Ralf: Als arbeitslose oder arbeitssuchende Person kannst du dich jederzeit selbstständig machen. Die Agentur für Arbeit unterstützt diesen Schritt mit AVGS-Gutschein und Gründungszuschuss sogar aktiv. Wichtig ist, dass du dich gut vorbereitest und die Anträge in der richtigen Reihenfolge stellst.

Was mache ich, wenn die Agentur für Arbeit den AVGS erst nicht bewilligt?

Genau das war bei Ralf der Fall: Er hat den Gutschein nur auf Nachdruck bekommen. Der AVGS fürs Gründercoaching ist eine Ermessensleistung, kein automatischer Rechtsanspruch. Es lohnt sich also, hartnäckig zu bleiben, dein Vorhaben gut zu begründen und beim Vermittler nachzuhaken. Was du bei einer Ablehnung konkret tun kannst, liest du in unserem Ratgeber „AVGS abgelehnt: Was du jetzt tun kannst“.

Was kostet das Coaching mit AVGS-Gutschein?

Mit dem AVGS-Gutschein zahlst du 0 Euro. Die kompletten Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit direkt mit dem Bildungsträger. Keine Eigenbeteiligung, keine versteckten Gebühren, keine Rückzahlung.

Deine Chance

Du hast einen Plan im Kopf, aber noch nicht den Mut? Dann ist das dein Moment.

Egal ob du arbeitslos bist oder aus der Anstellung heraus gründen willst: Mit dem AVGS-Gutschein startest du kostenlos ins Gründercoaching, genau wie Ralf. Wir begleiten dich von der Idee bis zum Start.

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Du fragst dich, ob Ralfs Weg auch deiner sein könnte? Alle Details zum kostenlosen AVGS-Gründercoaching findest du hier. Und falls dein Gutschein zunächst abgelehnt wurde: In unserem Ratgeber AVGS abgelehnt: Was du jetzt tun kannst zeigen wir dir die nächsten Schritte.

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AVGS abgelehnt? Das kannst du jetzt tun

Erstellt von René Bilda, Unternehmer & AZAV-zertifizierter Gründer-CoachStand: Juni 2026Lesezeit: ca. 9 Min.

Dein AVGS-Antrag fürs Gründercoaching wurde abgelehnt? Das fühlt sich erst mal nach Sackgasse an: kostenloses Coaching weg, Gründung gefährdet, und niemand erklärt dir richtig, warum. Atme einmal durch. Eine AVGS-Ablehnung ist selten das Ende, sondern meistens nur der Anfang einer zweiten, besser vorbereiteten Runde. Hier bekommst du die echten Gründe, eine ehrliche Einschätzung deiner Erfolgsaussichten, Muster-Bausteine für den Widerspruch und alle Alternativen.

Gründer prüft nach einer AVGS-Ablehnung im Home-Office die nächsten Schritte für Widerspruch und Neuantrag
Kurzer, ehrlicher Hinweis vorweg: Wir sind die Gründer Piloten, ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger fürs Gründercoaching, keine Rechtsanwaltskanzlei. Alles hier ist sorgfältig recherchiert und am Gesetzestext geprüft, ersetzt im Einzelfall aber keine Rechtsberatung.

Erstmal durchatmen: Was eine Ablehnung bedeutet (und was nicht)

Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass dein Coaching gestorben ist. Sie bedeutet in den allermeisten Fällen nur: Die Argumentation oder die Vorbereitung haben die Sachbearbeitung noch nicht überzeugt. Daran lässt sich arbeiten.

Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, § 45 SGB III) ist keine Leistung, die dir automatisch zusteht. Die Agentur entscheidet im Einzelfall. Eine Ablehnung ist also keine Aussage über dich als Person und kein endgültiges Urteil über deine Geschäftsidee. Sie ist eine Verwaltungsentscheidung, und Verwaltungsentscheidungen kann man überprüfen lassen. Wenn du zuerst verstehen willst, wie der AVGS überhaupt funktioniert, haben wir das in unseren 24 Antworten zum AVGS-Gutschein aufbereitet.

Mündlich abgelehnt? Dann läuft noch keine Frist

Achte auf einen entscheidenden Punkt: Ein Satz wie „Sie sind doch bestens vermittelbar, das brauchen wir nicht“ im Gespräch ist keine rechtsverbindliche Ablehnung. Eine mündliche Absage ist kein rechtsmittelfähiger Bescheid und löst keine Widerspruchsfrist aus. Verlange immer einen schriftlichen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Erst damit weißt du, womit die Behörde wirklich argumentiert, und erst dann kannst du wirksam Widerspruch einlegen.

Ist das normal? Warum so viele AVGS abgelehnt werden

Ja, das ist normal. Und der Grund liegt nicht bei dir, sondern in der Konstruktion der Förderung. Schon der Wortlaut von § 45 SGB III zeigt den Charakter: In Absatz 1 heißt es, Arbeitsuchende und Arbeitslose „können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden“, und Nummer 4 nennt ausdrücklich die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“, also genau dein Gründercoaching. Das Wort „können“ ist juristisch entscheidend: Es begründet behördliches Ermessen, keinen festen Anspruch. Absatz 5 ergänzt, die Agentur „soll“ die Entscheidung von Eignung, persönlichen Verhältnissen und örtlicher Verfügbarkeit abhängig machen.

Das klingt erst mal nach schlechter Nachricht, ist aber dein größter Hebel. Wer Ermessen ausübt, muss sachgerecht abwägen und das nachvollziehbar begründen. Pauschale Floskeln, fehlende Einzelfallprüfung oder sachfremde Erwägungen sind Ermessensfehler, und auf genau die zielt ein guter Widerspruch. Hohe Ablehnungswahrscheinlichkeit heißt hier also auch: hohe Angreifbarkeit.

Anspruch oder Ermessen? Der Unterschied, den fast niemand sauber erklärt

Im Netz liest du oft, man habe nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit einen „Rechtsanspruch auf den AVGS“ und die Maßnahme „müsse“ bewilligt werden. Das ist verkürzt und für dein Gründercoaching schlicht falsch. Hier die saubere Version.

Die 6-Wochen-Regel gilt nur für die Vermittlung. § 45 Absatz 7 SGB III gibt tatsächlich einen Rechtsanspruch. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt ist, „hat Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2“. Dieser Verweis ist der Knackpunkt: Nummer 2 ist die erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Der Anspruch verpflichtet die Agentur also nur, dir einen Gutschein für einen privaten Arbeitsvermittler zu geben. Nicht dazu, dir ein Gründercoaching zu bezahlen.

Für Gründer zählt nur AVGS-MAT. § 45 Absatz 4 Satz 3 unterscheidet drei Wege: Nummer 1 ist der AVGS-MAT, eine Maßnahme bei einem nach § 179 SGB III zugelassenen Träger. Hierüber läuft das Gründercoaching. Nummer 2 ist der AVGS-MPAV, der private Arbeitsvermittler. Nummer 3 ist eine betriebliche Maßnahme beim Arbeitgeber. Dein Gründercoaching ist also Nummer 1 (MAT), der 6-Wochen-Anspruch aus Absatz 7 bezieht sich aber nur auf Nummer 2. Im Klartext: Fürs Coaching bleibt es immer eine Ermessensentscheidung. Du gewinnst dort nicht mit dem Verweis auf einen Anspruch, sondern mit guten Argumenten.

Und je nach Leistungsbezug: Mit Arbeitslosengeld I (SGB III) kannst du den AVGS bekommen, die Coaching-Förderung bleibt Ermessen. Bei Bürgergeld (SGB II) läuft der AVGS über § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III und ist durchgehend Ermessen, ohne 6-Wochen-Anspruch. Wer weder ALG I noch Bürgergeld bezieht und nicht gemeldet ist, hat in der Regel keinen Zugang zum AVGS. Für diese Gruppe sind die Alternativen weiter unten relevant.

Warum wurde mein AVGS abgelehnt? Die häufigsten Gründe und wie angreifbar sie sind

Vorab ehrlich: Es gibt keine offizielle Statistik der Bundesagentur, die Ablehnungsgründe nach Häufigkeit auflistet. Die folgende Einordnung ist eine begründete Einschätzung aus Gesetz, Fachweisung und Praxis. Sie hilft dir, deinen konkreten Ablehnungsgrund einzuordnen.

AblehnungsgrundAngreifbar?Dein Hebel
Vermittlungsvorrang („Du bist gut vermittelbar“)mittel bis gutAkteneinsicht nehmen, die konkreten Vermittlungsvorschläge einfordern. Oft gibt es keine.
Zweifel an der Tragfähigkeit der IdeemittelBeim AVGS ist kein fertiger Tragfähigkeitsnachweis verlangt. Das Coaching dient gerade dazu. Mit nachgeschärftem Konzept kontern.
Zweifel an deiner persönlichen EignungmittelEignungsprüfung muss am Einzelfall ausgerichtet sein. Qualifikation und Branchenerfahrung konkret nachweisen.
Mündliche Ablehnung ohne Bescheidsehr gutEine Ermessensentscheidung muss schriftlich begründet sein. Bescheid erzwingen. Ohne Bescheid läuft keine Frist gegen dich.
„Kein Budget“ / Mittel erschöpftgutDie Förderung steht nicht unter pauschalem Haushaltsvorbehalt. Ein reiner Budgetverweis ohne Einzelfallabwägung ist ermessensfehlerhaft.
Formale Voraussetzungen fehlen (nicht gemeldet, Gewerbe schon angemeldet)kaumHarte Voraussetzungen. Kein Widerspruch, sondern Voraussetzung herstellen (melden, Gewerbe noch nicht anmelden, Unterlagen nachreichen).
Coach oder Träger nicht AZAV-zugelassennicht, aber lösbar§ 45 fördert nur Maßnahmen bei einem nach § 179 zugelassenen Träger. Lösung: einen zugelassenen Träger wählen.
Örtliche Verfügbarkeit / vorhandene Vergabemaßnahmeniedrig bis mittelDurch § 45 Absatz 5 gedeckt. Angreifbar nur, wenn vor Ort keine passgenaue Alternative existiert.

Deine ersten 7 Tage nach der Ablehnung

Wenn die Ablehnung frisch ist, zählt jetzt Tempo plus Struktur. Diese vier Schritte bringen dich in die richtige Ausgangslage:

  • Schriftlichen Bescheid mit Begründung anfordern. War die Absage nur mündlich, fordere den Bescheid aktiv an. Ohne ihn läuft keine Frist, und du kennst die echten Gründe nicht.
  • Frist notieren. Ab Zugang des schriftlichen Bescheids hast du einen Monat Zeit (§ 84 SGG). Trag dir das Datum sofort ein.
  • Akteneinsicht verlangen. Nach § 25 SGB X darfst du in deine Akte sehen. So erfährst du, womit die Behörde tatsächlich argumentiert, oft der entscheidende Hebel.
  • Strategie wählen. Widerspruch oder ein sauber nachgebesserter Neuantrag? Dazu gleich mehr.

Widerspruch einlegen: so geht es, mit Muster-Bausteinen

Der Widerspruch ist dein wichtigstes Werkzeug, und er kostet dich nichts außer etwas Zeit. Die harten Fakten: Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). Die Form ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat. Das Verfahren ist kostenfrei und ohne Anwaltszwang. Du kannst zunächst fristwahrend Widerspruch einlegen und die ausführliche Begründung später nachreichen, idealerweise nach der Akteneinsicht. Im Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz: Die Behörde muss ihre Entscheidung von sich aus neu auf Recht- und Zweckmäßigkeit prüfen.

Die folgenden Textbausteine sind eine unverbindliche Hilfe, kein anwaltlich geprüftes Schreiben. Passe sie an deinen Fall an:

Fristwahrende Einleitung„Gegen Ihren Bescheid vom [Datum], zugegangen am [Datum], lege ich hiermit fristwahrend Widerspruch ein. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach Akteneinsicht nach.“
Gegen „gute Vermittelbarkeit“„Die Ablehnung stützt sich auf meine angeblich gute Vermittelbarkeit in eine abhängige Beschäftigung. Ich bitte um Offenlegung der konkreten Vermittlungsvorschläge, die dieser Einschätzung zugrunde liegen. Mein Eingliederungsziel ist die selbständige Tätigkeit nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB III, deren Förderung gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist.“
Gegen den pauschalen Budgetverweis„Die Ablehnung wird mit erschöpften Mitteln begründet. Die Förderung nach § 45 SGB III steht nicht unter einem pauschalen Haushaltsvorbehalt. Eine Ermessensentscheidung ist am individuellen Eingliederungsbedarf auszurichten. Ein pauschaler Budgetverweis ohne Einzelfallabwägung ist ermessensfehlerhaft.“
Gegen Tragfähigkeits- oder Eignungszweifel„Das AVGS-Gründercoaching dient der Heranführung an die selbständige Tätigkeit und setzt gerade keinen abgeschlossenen Tragfähigkeitsnachweis voraus. Anbei finden Sie [Businessplan-Entwurf / Marktanalyse / Qualifikationsnachweise], die meine Vorbereitung und Eignung belegen.“

Wenn die Behörde nicht reagiert oder ablehnt: Reagiert sie drei Monate gar nicht, ist eine Untätigkeitsklage nach § 88 SGG möglich. Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats vor dem Sozialgericht klagen, gerichtskostenfrei und ohne Anwaltszwang. Ehrlich eingeordnet: Bei einer Ermessensleistung prüft das Gericht nur, ob ein Ermessensfehler vorliegt, nicht, ob die Entscheidung zweckmäßig war. Dein Widerspruch zielt deshalb vor allem auf Begründungsmängel und pauschale Erwägungen.

Widerspruch oder neuer Antrag? Die strategische Entscheidung

Nicht immer ist der Widerspruch der beste Weg. Häufig ist ein sauber nachgebesserter Neuantrag schneller und schont die Beziehung zur Sachbearbeitung.

  • Neuer Antrag, wenn dein erster Antrag dünn begründet war. Mit klarem Coaching-Ziel, konkretem Bedarf, benanntem AZAV-Träger und nachgeschärfter Argumentation überzeugst du oft im zweiten Anlauf, ohne formalen Streit.
  • Widerspruch, wenn der Bescheid erkennbar schwach oder gar nicht begründet ist, oder wenn sonst die Frist verfallen würde.
  • Vorsicht Zeitfalle: Ziehst du als ALG-I-Bezieher den Gründungszuschuss in Betracht, achte auf deinen Restanspruch. Ein langes Widerspruchsverfahren kann ihn unter die nötigen 150 Tage drücken. Dann bereite beide Wege parallel vor.

Alternativen, wenn der AVGS endgültig abgelehnt bleibt

Wichtig zum Verständnis: Diese Förderungen konkurrieren nicht, sie greifen in unterschiedlichen Phasen. Der AVGS bezahlt das Coaching vor der Gründung. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sichern deinen Lebensunterhalt nach der Gründung. Die BAFA-Förderung bezuschusst Beratungskosten eines bereits gegründeten Unternehmens.

FörderungFür wenWas du bekommstKernvoraussetzung
AVGS-Gründercoaching (§ 45 SGB III)Arbeitslose / Arbeitsuchende (ALG I oder Bürgergeld), vor der GründungCoaching zu 100 % über den Gutschein, für dich kostenlosErmessensleistung; bei zugelassenem AZAV-Träger; noch keine Gewerbeanmeldung; gemeldet
Gründungszuschuss (§ 93 SGB III)Nur ALG-I-Bezieher, zur Existenzsicherung nach der GründungPhase 1: ALG I weiter plus 300 € monatlich für 6 Monate. Phase 2: 300 € monatlich für weitere 9 MonateErmessen; bei Aufnahme noch mind. 150 Tage ALG-I-Restanspruch; Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, HWK) zur Tragfähigkeit
Einstiegsgeld (§ 16b SGB II)Nur Bürgergeld-Bezieher, bei Aufnahme einer selbständigen TätigkeitZuschuss zusätzlich zum Bürgergeld, für höchstens 24 MonateErmessen, soweit zur Eingliederung erforderlich; Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit
BAFA „Förderung unternehmerischen Know-hows“Bereits gegründete Unternehmen, Freiberufler, Jungunternehmen50 % Zuschuss (max. 1.750 €) in den alten, bis 80 % (max. 2.800 €) in den neuen Bundesländern, Bemessungsgrundlage max. 3.500 € je BeratungAntrag vor Beratungsbeginn; nur BAFA-gelisteter Berater; Jungunternehmen brauchen vorab ein Informationsgespräch
Coaching ohne Gutschein (1:1 Mentoring-Programm)Wer keinen Förderanspruch hat oder dauerhaft abgelehnt wirdSelbst finanziertes 1:1 CoachingKein Leistungsstatus nötig, ideal zur Vorbereitung von Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder BAFA-Antrag

Ein Hinweis zur Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss: Diese Stellungnahme stellt eine externe fachkundige Stelle aus, etwa die IHK oder die Handwerkskammer. Als dein Coaching-Träger bereiten wir dich gründlich darauf vor, ausstellen dürfen wir sie für eigene Coaching-Kunden aber nicht.

Wie die Gründer Piloten dir bei einer Ablehnung helfen

Wir begleiten seit über 8 Jahren angehende Gründerinnen und Gründer, haben weit über 100 Menschen in die Selbständigkeit gebracht und führen selbst drei Unternehmen. Drei Dinge, die nach einer Ablehnung den Unterschied machen: Erstens sind wir ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger und lizensiertes BAFA-Beratungsunternehmen, der häufige Ablehnungsgrund „Träger nicht zugelassen“ fällt bei uns also von vornherein weg. Zweitens prüfen wir vorab gemeinsam deine Förderfähigkeit, statt dass du auf gut Glück erneut zur Agentur gehst. Und drittens machen wir den Antrag oder Neuantrag gemeinsam wasserdicht: Den AVGS-Antrag stellst du selbst, das schreibt die Neutralitätspflicht der Behörde vor, aber wir unterstützen dich bei Vorbereitung, Begründung und dem überzeugenden Auftritt im Gespräch.

AVGS abgelehnt? Lass uns gemeinsam draufschauen

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Häufige Fragen zur AVGS-Ablehnung

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen AVGS fürs Gründercoaching?

In der Regel nein. Der Rechtsanspruch nach § 45 Absatz 7 SGB III (nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit) gilt nur für die private Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Das Gründercoaching läuft über § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB III und ist eine Ermessensleistung. Die Behörde entscheidet im Einzelfall.

AVGS abgelehnt: was tun?

Fordere zuerst einen schriftlichen, begründeten Bescheid an, falls die Absage nur mündlich war. Prüfe die Begründung, nimm Akteneinsicht nach § 25 SGB X und lege innerhalb eines Monats kostenfrei Widerspruch ein oder stelle einen besser begründeten Neuantrag. Da der AVGS Ermessen ist, ist fast jede Ablehnung angreifbar.

Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?

Einen Monat ab Zugang des schriftlichen Ablehnungsbescheids (§ 84 SGG). Der Widerspruch ist kostenfrei und ohne Anwalt möglich, die Begründung kannst du nachreichen. Bei einer nur mündlichen Absage läuft keine Frist. Verlange daher immer zuerst einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe?

Vermittlungsvorrang („Du bist gut vermittelbar“), Zweifel an Tragfähigkeit oder Eignung, angeblich fehlendes Budget, fehlende Voraussetzungen (nicht gemeldet, Gewerbe schon angemeldet) und ein oft übersehener Grund: Der gewählte Coach oder Träger ist nicht AZAV-zugelassen. Dann ist der Gutschein gar nicht einlösbar.

Kostet der Widerspruch etwas?

Nein. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei und ohne Anwaltszwang. Auch eine anschließende Klage vor dem Sozialgericht ist für dich gerichtskostenfrei. Du trägst nur eigene Kosten, etwa wenn du freiwillig einen Anwalt beauftragst. Das Kostenrisiko ist damit sehr gering.

Widerspruch oder lieber ein neuer Antrag?

Beides kann sinnvoll sein. Ein sauberer Neuantrag mit konkretem Coaching-Ziel, klarem Bedarf und benanntem AZAV-Träger ist oft schneller und schont das Verhältnis zur Sachbearbeitung. Ein Widerspruch lohnt sich, wenn der Bescheid schwach begründet ist oder sonst die Frist verfällt. Achte beim Gründungszuschuss auf den 150-Tage-Restanspruch.

Bekommen Bürgergeld-Bezieher den AVGS anders als ALG-I-Bezieher?

Ja. Bei Bürgergeld läuft der AVGS über § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III und ist immer reine Ermessensleistung des Jobcenters, ohne 6-Wochen-Anspruch. Bei ALG I besteht zusätzlich der 6-Wochen-Anspruch, dieser gilt aber nur für die private Vermittlung, nicht für das Gründercoaching.

Kann ich gegen die Ablehnung vor dem Sozialgericht klagen?

Ja, aber erst nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren, also nach Erhalt des Widerspruchsbescheids. Die Klagefrist beträgt einen Monat, das Verfahren ist gerichtskostenfrei und ohne Anwaltszwang. Reagiert die Behörde drei Monate gar nicht, ist eine Untätigkeitsklage nach § 88 SGG möglich.

Welche Alternativen gibt es, wenn der AVGS endgültig abgelehnt wird?

Je nach Status: ALG-I-Bezieher können den Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) beantragen, Bürgergeld-Bezieher das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Für bereits Gegründete gibt es die BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows als Zuschuss zu Beratungskosten. Ein Coaching lässt sich notfalls auch selbst finanzieren.

AVGS Gründercoaching: kostenlos aus der Arbeitslosigkeit gründen

Erstellt von René Bilda, Unternehmer & AZAV-zertifizierter Gründer-CoachStand: Juni 2026Lesezeit: ca. 6 Min.

Du bist arbeitssuchend und träumst vom eigenen Business — weißt aber nicht, wo du anfangen sollst? Genau dafür gibt es die Gründer Piloten. In diesem Beitrag (und im Video) bekommst du in wenigen Minuten den kompletten Überblick: wer wir sind, wie wir dich unterstützen und warum dich unser 1:1-Gründercoaching keinen einzigen Cent kostet.

Wer sind die Gründer Piloten?

Wir sind ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger und begleiten Menschen auf dem Weg aus der Arbeitslosigkeit in die eigene Selbstständigkeit. Hinter den Gründer Piloten steht ein Team aus Coaches mit eigener Gründungserfahrung — wir haben selbst aufgebaut, was wir lehren. Bisher haben wir über 100 Gründer:innen deutschlandweit und komplett online begleitet.

Warum gibt es uns?

Viele scheitern nicht an ihrer Idee, sondern am Start: Bürokratie, Businessplan, Finanzplanung, das Gespräch mit der Agentur für Arbeit — das überfordert. Genau hier setzen wir an. Unsere Mission ist es, den Weg in die Selbstständigkeit verständlich, machbar und finanzierbar zu machen, damit du dich auf das konzentrieren kannst, was zählt: dein Business.

Was ist das AVGS-Gründercoaching?

Das Gründercoaching ist ein persönliches 1:1-Coaching mit deinem festen Coach — von der ersten Idee bis zur Anmeldung deines Gewerbes. Du bekommst keinen anonymen Online-Kurs, sondern echte Begleitung Schritt für Schritt. Inhaltlich decken wir alles ab, was du für einen erfolgreichen Start brauchst:

  • Geschäftsidee schärfen & Positionierung finden
  • Businessplan erstellen — das wichtigste Dokument für deinen Start
  • Finanz- & Liquiditätsplanung, damit die Zahlen tragen
  • Behördengänge, Anmeldung & rechtliche Grundlagen
  • Marketing, Kundengewinnung & dein erster Umsatz
  • Moderne Tools & KI, die dir als Solo-Gründer:in Zeit sparen
  • Vorbereitung auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit

Was kostet das Coaching? 0 € mit AVGS

Das Beste zuerst: Für dich ist das Coaching komplett kostenlos. Möglich macht das der AVGS — der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 SGB III). Wenn du arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet bist, kann dir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter diesen Gutschein ausstellen. Damit wird unser Coaching zu 100 % gefördert — du zahlst keinen Eigenanteil.

Ein vergleichbares 1:1-Gründercoaching kostet am freien Markt schnell mehrere Tausend Euro. Über den AVGS bekommst du diese Begleitung, ohne selbst dafür aufzukommen.

Für wen ist das Coaching geeignet?

Das AVGS-Gründercoaching richtet sich an alle, die arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind — ob du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehst — und den Schritt in die Selbstständigkeit gehen möchten. Dabei ist es egal, ob deine Idee schon feststeht oder noch vage ist: Wir helfen dir auch dabei, die richtige Idee zu finden und zu prüfen.

Brauchst du Vorkenntnisse?

Nein. Du brauchst kein BWL-Studium und keine Vorerfahrung. Wir holen dich genau dort ab, wo du gerade stehst, und übersetzen alles in verständliche, umsetzbare Schritte. Wichtig ist nur deine Motivation, etwas Eigenes aufzubauen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Der beste Zeitpunkt ist jetzt. Je früher du dich meldest — idealerweise schon während du Leistungen beziehst — desto reibungsloser läuft die Beantragung des AVGS. Du musst noch keine fertige Idee haben: Lieber früh starten und gemeinsam Klarheit gewinnen, als wertvolle Zeit (und deinen Förderanspruch) verstreichen lassen.

So startest du mit uns

  1. Förderfähigkeit prüfen: In 2 Minuten klärst du kostenlos und unverbindlich, ob dir ein AVGS zusteht.
  2. AVGS beantragen: Wir bereiten dich auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit vor, damit du den Gutschein erhältst.
  3. Coaching starten: Du startest mit deinem persönlichen Coach — von der Idee bis zur Gewerbeanmeldung.

Tipp: Neben dem geförderten Coaching kannst du als ALG-I-Bezieher:in zusätzlich den Gründungszuschuss beantragen — eine staatliche Förderung von bis zu 20.400 €, die dir den Lebensunterhalt in der Startphase sichert.

Bereit für dein eigenes Business?

Prüfe in 2 Minuten kostenlos, ob dir der AVGS zusteht — und starte dein 100 % gefördertes Gründercoaching. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei dir.

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Häufige Fragen zum AVGS-Gründercoaching

Kostet das Gründercoaching wirklich nichts?

Richtig — mit einem bewilligten AVGS ist das Coaching für dich zu 100 % kostenlos. Es gibt keinen Eigenanteil und keine versteckten Kosten.

Wer bezahlt das Coaching?

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, § 45 SGB III). Als AZAV-zertifizierter Träger rechnen wir direkt darüber ab.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Grundsätzlich Personen, die arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind (ALG I oder Bürgergeld) und sich selbstständig machen möchten. Ob es in deinem Fall passt, klären wir kostenlos im Förderfähigkeits-Check.

Brauche ich schon eine fertige Geschäftsidee?

Nein. Wir unterstützen dich auch dabei, deine Idee zu finden, zu schärfen und auf Tragfähigkeit zu prüfen.

Wie läuft das Coaching ab?

Persönlich und 1:1 mit deinem festen Coach, komplett online und flexibel — von der ersten Idee bis zur Gewerbeanmeldung.

Was ist der Unterschied zum Gründungszuschuss?

Der AVGS fördert das Coaching (deine Begleitung), der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung für deinen Lebensunterhalt in der Startphase. Beides lässt sich kombinieren — wir zeigen dir wie.

Geschäftsideen 2026: Die besten Ideen für deine Selbstständigkeit

Erstellt von René Bilda, Unternehmer & AZAV-zertifizierter Gründer-CoachStand: 30.05.2026Lesezeit: ca. 8 Min.
Geschäftsideen 2026 – Gründerin brainstormt Ideen am Schreibtisch
Die beste Geschäftsidee ist die, die zu dir, deinem Können und deinem Budget passt.

Du willst dich selbstständig machen, aber dir fehlt noch die zündende Idee? Damit bist du nicht allein — und die gute Nachricht: 2026 brauchst du für viele der gefragtesten Geschäftsideen weder ein Studium noch viel Startkapital. Hier bekommst du keine Hochglanz-Liste, sondern einen ehrlichen Überblick: Was läuft, was kostet der Einstieg, wo sind die Fallen — und wie du jede dieser Ideen mit AVGS-gefördertem Coaching aufbauen kannst.

Was macht 2026 eine gute Geschäftsidee aus?

Bevor du dich in eine Idee verliebst, prüfe sie an vier einfachen Fragen — so trennst du Hype von echtem Potenzial:

  • Gibt es echte Nachfrage? Zahlen Menschen oder Unternehmen heute schon Geld dafür?
  • Wie hoch ist die Einstiegshürde? Brauchst du viel Kapital, eine Zulassung oder einen Meister — oder reicht dein Können?
  • Passt sie zu dir? Deine Fähigkeiten, deine Interessen, dein Alltag.
  • Ist sie förderbar? Viele Ideen lassen sich mit dem AVGS 100 % gefördert aufbauen — dazu unten mehr.

Wir haben unsere beliebtesten Geschäftsmodelle ehrlich bewertet — mit einem Eignungs-Score von 1 bis 10 aus Sicht von Einsteiger:innen. Klick dich in jedes Profil für Verdienst, Vor- und Nachteile und einen Startplan.

Digitale Geschäftsideen — ortsunabhängig & mit wenig Startkapital

Wenn du von zuhause aus starten willst und kein Warenlager finanzieren möchtest, sind digitale Dienstleistungen der schnellste Weg. Du verkaufst dein Können — die Startkosten sind niedrig, erste Kunden oft in Wochen erreichbar.

Lokale & handfeste Geschäftsideen

Du arbeitest lieber mit den Händen oder direkt vor Ort? Diese Modelle sind krisensicher, weil die Nachfrage real und dauerhaft ist — und sie lassen sich mit einem Team skalieren.

Dazu passen weitere lokale Ideen mit niedriger Hürde, die wir (noch) nicht im Detail bewertet haben:

  • Hausmeisterservice — kleine Reparaturen, Pflege und Betreuung von Gebäuden, oft über feste Verträge.
  • Garten- & Grünpflege — saisonal stark, mit Stammkunden planbar.
  • Umzugs- & Entrümpelungsservice — wenig Theorie, hohe Nachfrage, körperlich.
  • Alltags- & Seniorenbegleitung — wachsender Markt durch die Demografie, oft förderfähig über Pflegekassen.
Selbstständig machen 2026 – entspannt im Homeoffice arbeiten
Viele Ideen kannst du nebenberuflich oder von zuhause aus starten — und mit Förderung aufbauen.

Weitere gefragte Geschäftsideen 2026

Diese Modelle sind ebenfalls beliebt — je nach Idee mit unterschiedlichem Kapital- und Wissensbedarf:

  • Onlineshop / E-Commerce — großes Potenzial, aber höherer Aufwand und Wettbewerb; ehrlich kein „schnelles Geld“.
  • Coaching & Beratung — in deinem Fachgebiet dein Wissen verkaufen; sehr niedrige Startkosten.
  • Online-Nachhilfe & digitale Kurse — Wissen einmal erstellen, mehrfach verkaufen.
  • Foto- & Videografie — gefragt für Hochzeiten, Unternehmen und Social Content.
  • Hunde- & Tierbetreuung — wachsender Markt, niedrige Hürde, ortsgebunden.
  • Nachhaltigkeits-Nische — Upcycling, Reparatur, Unverpackt: kleine, treue Zielgruppen.
  • Fitness- & Ernährungscoaching — online oder vor Ort, mit klarer Zielgruppe stark.

Ohne viel Startkapital starten — wie geht das?

Der größte Irrtum: dass man für die Selbstständigkeit erst einmal viel Geld braucht. Bei Dienstleistungs- und Online-Ideen verkaufst du dein Können, nicht ein teures Produkt — Laptop, ein paar Tools und eine einfache Online-Präsenz reichen oft für den Start. Virtuelle Assistenz, Copywriting oder Social Media kannst du mit wenigen Hundert Euro beginnen.

Und für den Aufbau gibt es Förderung: Mit einem AVGS-Gutschein von Jobcenter oder Agentur für Arbeit baust du dein Business im 100 % geförderten Gründercoaching auf — von der Idee über den Businessplan bis zu den ersten Kunden. Wer aus dem ALG I gründet, kann zusätzlich den Gründungszuschuss als finanzielle Starthilfe nutzen.

Welche Idee passt zu dir?

Die beste Geschäftsidee ist nicht die „mit dem meisten Potenzial“, sondern die, die zu dir passt. Frag dich: Arbeite ich lieber am Laptop oder mit den Händen? Was kann ich schon, was lerne ich gern? Wie viel Kapital habe ich? Aus den Antworten ergibt sich oft schon die Richtung.

Einen kompletten Überblick mit ehrlicher Bewertung findest du in unserem Geschäftsmodell-Check — und im kostenlosen Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, welches Modell zu deiner Situation passt.

Du hast die Idee — wir bringen dich in die Umsetzung

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Geschäftsidee zu dir passt und wie du sie 100 % gefördert über den AVGS-Gutschein von Jobcenter oder Agentur für Arbeit aufbaust.

AZAV-zertifizierter Bildungsträger · 100+ begleitete Gründer:innen · Keine Förderung? Wir begleiten dich im 1:1 Mentoring.

Häufige Fragen zu Geschäftsideen 2026

Welche Geschäftsidee ist 2026 besonders gefragt?

Stark gefragt sind digitale Dienstleistungen (KI-Agentur, Marketing, Webdesign, virtuelle Assistenz, Social Media, Copywriting) sowie krisensichere lokale Modelle wie Reinigung und Handwerk. Welche zu dir passt, hängt von deinen Fähigkeiten und deinem Kapital ab.

Welche Geschäftsidee funktioniert ohne viel Eigenkapital?

Vor allem Online- und Dienstleistungsmodelle: virtuelle Assistenz, Copywriting oder Social-Media-Management lassen sich mit wenigen Hundert Euro starten, weil du dein Können verkaufst und kein Warenlager brauchst.

Kann ich eine Geschäftsidee mit Förderung aufbauen?

Ja. Mit einem AVGS-Gutschein baust du dein Business im 100 % geförderten Gründercoaching auf — finanziert über Jobcenter oder Agentur für Arbeit. Wer aus dem ALG I gründet, kann zusätzlich den Gründungszuschuss nutzen.

Brauche ich für jede Geschäftsidee einen Meister?

Nein. Online- und Dienstleistungsideen brauchen keinen Meister. Bei vielen Handwerken (Anlage A) ist er Pflicht, bei anderen — etwa der Gebäudereinigung — nicht. Details findest du in den jeweiligen Geschäftsmodell-Profilen.

Wie finde ich heraus, welche Idee zu mir passt?

Gleiche deine Fähigkeiten, dein Kapital und deine Vorliebe (online oder vor Ort) mit den Modellen ab. Im kostenlosen Erstgespräch helfen wir dir, die passende Idee zu finden und einen realistischen Startplan zu bauen.

AVGS-Erfahrungsbericht: Wie Franzi in 6 Wochen aus dem Krankenstand in die Selbstständigkeit startete

Jahrelang war Franzi (31) als Fleischereifachverkäuferin unglücklich — bis ihre Ärztin ihr aus gesundheitlichen Gründen zur Kündigung riet. Was wie ein Tiefpunkt aussah, wurde zur größten Chance: Mit einem AVGS-Gutschein und dem Coaching der Gründer Piloten baute sie sich in nur sechs Wochen eine eigene Online-Selbstständigkeit als Social-Media-Managerin auf. Hier erzählt sie ihre komplette Geschichte.

Dieser Erfahrungsbericht zeigt, wie der Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit mit staatlicher Förderung tatsächlich abläuft — von den ersten Zweifeln über das AVGS-Coaching bis zum Gründerzuschuss und der Gewerbeanmeldung.

Franzis Weg auf einen Blick
  • Wer: Franzi, 31 Jahre, vorher Fleischereifachverkäuferin
  • Auslöser: Gesundheitliche Gründe — ärztliche Empfehlung zur Kündigung
  • Heute: Selbstständige Social-Media-Managerin, ortsunabhängig
  • Dauer: In 6 Wochen vom Coaching-Start zur eigenen Selbstständigkeit
  • Förderung: AVGS-Gutschein (kostenloses Coaching) + Gründerzuschuss (6 Monate Absicherung)

Franzi erzählt ihre Geschichte im Video — oder lies das komplette Interview unten.

Vom gesundheitlichen Tiefpunkt zur Entscheidung

Wie war deine Ausgangssituation, bevor du dich selbstständig gemacht hast?

Gesundheitlich ging es mir wirklich gar nicht gut. In der Fleischerei hatte ich starke Schmerzen in den Gelenken und war deswegen immer öfter krankgeschrieben. Irgendwann hat meine Ärztin gesagt: Du musst raus aus dem Job.

Danach war ich noch viele Monate krankgeschrieben, bis Ende Dezember 2025. Dann habe ich offiziell gekündigt und war im Januar einen Monat arbeitslos, weil es noch ein bisschen gedauert hat, bis das Coaching losging. Ab Februar bin ich dann bei den Gründer Piloten direkt reingestartet.

Warum war Selbstständigkeit für dich das Ziel — und nicht einfach eine neue Anstellung?

Ich habe mich schon viele Jahre vorher mit Persönlichkeitsentwicklung beschäftigt: meditiert, gejournalt, all diese Dinge. Dabei habe ich immer gemerkt, das kann noch nicht alles gewesen sein. Selbstständigkeit ist für mich der Schlüssel zu Freiheit und Selbstverwirklichung.

Für mich war klar: Ich möchte nicht in einen klassischen Job zurück. Denn wer sagt mir, dass meine Symptome nicht wiederkommen? Seit ich aus dem Job raus bin, sind meine Schmerzen, vor allem in den Händen, einfach weg. Ich bin gesund und mir geht es mental so gut wie nie zuvor.

Gab es vorher auch Zweifel oder Ängste?

Man hat ja immer diese alten Glaubenssätze im Kopf, das Thema der vermeintlichen Sicherheit im Angestelltenverhältnis. Aber ganz ehrlich: Sicher ist gar nichts. Und nur in der Selbstständigkeit hast du meiner Meinung nach wirklich die Chance, etwas Großes zu erreichen.

Ich habe auch eine Tochter, und ich kann mir meine Zeit jetzt selbst einteilen. Ich muss niemanden mehr um Urlaub fragen. Für mich ist das einfach das Größte.

Sicher ist gar nichts. Nur in der Selbstständigkeit hast du wirklich die Chance, etwas Großes zu erreichen.

— Franzi, Gründer-Piloten-Teilnehmerin

Wie Franzi zu den Gründer Piloten kam

Wie bist du auf die Gründer Piloten gestoßen?

Ich hatte einen Termin beim Arbeitsamt, der echt grausam war. Du bekommst Zettel mit Jobs, auf die du dich bewerben kannst, und ich dachte nur: Das will ich alles nicht. Aber ich wollte mich nicht darauf ausruhen, arbeitslos zu sein, das bin ich einfach nicht.

Und dann kam auf einmal diese Mail von meiner Coachin Franzi, in deren Newsletter ich schon länger war: ob ich arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet bin, und dass es da diese Riesenchance gibt, ein Coaching bezahlt zu bekommen. Für mich war das ein Zeichen. Wir haben telefoniert, dann habe ich mit den Gründer Piloten telefoniert, und für mich stand sofort fest: Ich mache das.

Hattest du beim Thema AVGS-Gutschein Zweifel, ob das seriös ist?

Ich habe natürlich erst mal gegoogelt, weil ich davon vorher noch nie gehört hatte. Aber ich habe direkt gelesen, dass das ganz normal ist, es gibt das wirklich. Da dachte ich: Probier es. Einfacher kannst du gar nicht in die Selbstständigkeit starten, wenn das auch noch unterstützt wird.

Und gerade mit dem Gründerzuschuss, den ich für die ersten sechs Monate bekomme, kann mir ja nichts passieren. Ich bin abgesichert und kann ganz entspannt nebenbei alles aufbauen und meine Kunden stabilisieren.

Wie lief der Onboarding-Prozess ab?

Über den Link in der Mail bin ich direkt auf die Webseite gekommen und habe mir ganz unverbindlich einen Termin gebucht. Man kann auswählen, wie dringend es ist und wie schnell man starten möchte, und für mich war klar: sofort. Am nächsten Tag haben wir telefoniert.

Ich habe mich super gut aufgehoben und total verstanden gefühlt. Man merkt richtig, dass die wirklich helfen wollen. Danach ging alles schnell: Sie haben mir Sachen zugeschickt, wie ich den Antrag am besten stelle. Ich war die ganze Zeit komplett betreut.

Wie lief der Weg über deinen Berater beim Arbeitsamt?

Ich habe die nötigen Dokumente an meinen Berater geschickt und mit ihm nochmal alles besprochen. Mein Berater wollte mich natürlich erst lieber in einen sicheren Job vermitteln, aber ich konnte ihn überzeugen. Ich habe gesagt: Wer weiß, ob es mir in einem normalen Job gesundheitlich überhaupt besser geht.

Dann hat er gesagt: Gut, dann möchte ich dir die Chance auch geben. So habe ich den Gutschein für das Coaching bekommen — der Ablauf war verständlich und unkompliziert, ich musste mich um fast nichts kümmern.

Das AVGS-Coaching: Wie die Zusammenarbeit lief

Wie hast du dich beim Thema Bürokratie und komplett neuem Gebiet gefühlt?

Ich finde es total normal, dass man Ängste hat, weil man sich in komplett neues Gebiet begibt. Aber Ängste sind nicht der Feind, sie gehören dazu. Man wächst über sich hinaus und baut neue Stärken und Fähigkeiten auf.

Aber ich hatte ja immer meine Coachin an meiner Seite. Egal was war, ich konnte ihr schreiben, sie hat super schnell geantwortet, und ich habe alles sofort umgesetzt. Dann kamen die Ergebnisse so schnell, dass ich selbst nicht damit gerechnet habe.

Wie war die Zusammenarbeit mit deiner Coachin?

Mein Coaching habe ich mit Franzi Friedel gemacht. Ich folge ihr schon seit zwei, drei Jahren auf Instagram und fand sie immer super sympathisch. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt: dass man einen Coach hat, der zu einem passt und bei dem man sich aufgehoben fühlt.

Egal welche Frage ich hatte, sie konnte sie perfekt beantworten und mir immer die nächsten Schritte erklären. Eine Selbstständigkeit alleine aufzubauen kann man machen, aber das dauert ewig. Wenn du jemanden an deiner Hand hast, der diesen Prozess schon durchlebt hat, ist das ein echter Game-Changer.

Was hat dir am meisten geholfen?

Auf jeden Fall der direkte Austausch. Es gibt so viele Kurse, bei denen du keinen persönlichen Ansprechpartner hast. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Eins-zu-eins-Austausch der Game-Changer ist.

Du kannst einen Kurs alleine durcharbeiten, aber wenn du Fragen oder Zweifel hast und niemand sagt dir „Hey, das ist ganz normal“ oder „Guck doch mal aus dieser Perspektive drauf“, dann fehlt das Entscheidende. Die Eins-zu-eins-Sessions waren für mich definitiv das Wertvollste.

Innerhalb von sechs Wochen konnte ich meine eigene Online-Selbstständigkeit aufbauen. Damit habe ich echt nicht gerechnet.

— Franzi, Gründer-Piloten-Teilnehmerin

Gab es etwas, das dich positiv überrascht hat?

Auf jeden Fall, dass es so schnell ging. Dass ich so schnell diese Resultate hatte und so schnell in dieses Mindset reingekommen bin: Ich bin jetzt selbstständig, ich bin jetzt Unternehmerin.

Dieser Switch zum Ende hin — „Ich gehe jetzt wirklich in die Selbstständigkeit, ich melde mein Gewerbe an“ — das war wirklich das Highlight.

Kostenloses Erstgespräch

Dein Weg in die Selbstständigkeit — genau wie bei Franzi.

Mit dem AVGS-Gutschein bekommst du ein 1:1 Gründercoaching, das dich komplett kostenfrei von der Idee bis zur Gewerbeanmeldung begleitet. Prüfe in 2 Minuten, ob du förderfähig bist.

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Heute selbstständig — Franzis Learnings

Wenn du vorher und heute vergleichst: Was hat sich verändert?

Vorher wusste ich gar nicht genau, wohin der Weg führt. Ich wusste nur: Ich möchte selbstständig sein, mein eigener Chef, ortsunabhängig arbeiten. Ich hatte ein paar Themen und Interessen, wusste aber nicht, womit ich mich selbstständig machen soll.

In diesem Kurs lernst du erst mal, dir selbst zu vertrauen. Während des Coachings hat sich herausgestellt, dass ich vor allem Coaches und Unternehmer im Hintergrund bei Social Media unterstützen möchte, damit sie mehr Zeit für ihre Kundinnen und Kunden haben. So wurde mir klar: Social-Media-Management ist mein Thema.

Hast du dein Business schon gestartet?

Ja, seit dem 1. April bin ich offiziell selbstständig. Direkt nach dem Coaching konnte ich starten, habe mein Gewerbe angemeldet und konnte schon erste Kundinnen gewinnen.

Ich erstelle für sie Content auf Instagram und nehme ihnen Arbeit ab, damit sie ihre Zeit für andere Dinge nutzen können. Ich kann es selbst kaum glauben, dass ich jetzt von zuhause aus arbeite und anderen helfe.

Was war dein größtes Learning?

Dass es egal sein muss, was andere denken. Du hast nur dieses eine Leben: Glaube an dich und geh wirklich für deine Träume und Ziele los. Nicht nur sagen „Ach, das hätte ich gerne“, sondern dich wirklich mit deinen Ängsten auseinandersetzen.

Ich habe alles losgelassen, setze jeden Tag um, und es kommen immer wieder neue Chancen und Möglichkeiten zu mir.

Was würdest du deinem alten Ich sagen?

Gib niemals auf, glaube an dich und lass dich nicht von anderen klein reden oder klein halten. Sei ein Vorbild, sei der Leuchtturm für dein Leben — vor allem auch für meine Tochter. Ich möchte ihr zeigen, dass es viel mehr Chancen und Möglichkeiten auf dieser Welt gibt, als uns oft eingetrichtert wird.

Für wen sind die Gründer Piloten besonders geeignet?

Ich kann die Gründer Piloten wirklich jedem empfehlen, der unglücklich im Job ist oder dem es gesundheitlich nicht gut geht. Es ist nicht schlimm, wenn man mal arbeitslos wird, das kann jedem passieren. Ich hatte vorher echt Angst davor, aber es war die größte Chance, ein echtes Geschenk.

Ihr habt einen super Support, könnt jederzeit eine Nachricht schicken und bekommt super schnell Antworten. Egal welche Fragen man hat: Einem wird immer geholfen.

Es war die größte Chance, ein echtes Geschenk. Nutzt die Möglichkeit, wenn ihr sie habt.

— Franzi, Gründer-Piloten-Teilnehmerin

AVGS & Gründerzuschuss — kurz erklärt

Zwei Förderungen haben Franzis Start möglich gemacht. Hier die wichtigsten Fragen, die sich fast alle Gründer:innen stellen:

Häufige Fragen zu AVGS & Gründerzuschuss
Was ist der Gründerzuschuss?

Der Gründerzuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für ALG-I-Empfänger. Für sechs Monate bekommst du weiter dein Arbeitslosengeld plus zusätzlich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung — etwa für die Krankenkasse. So kannst du entspannt in die Selbstständigkeit starten, auch wenn du am Anfang noch keine stabilen Einnahmen hast.

Was ist ein AVGS-Gutschein und ist er seriös?

Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist eine offizielle, gesetzlich verankerte Leistung der Agentur für Arbeit nach § 45 SGB III. Mit ihm wird ein Gründercoaching bei einem zugelassenen Bildungsträger wie den Gründer Piloten zu 100 % finanziert. Für dich entstehen keinerlei Kosten — das ist völlig seriös und Standard.

Kann ich mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen?

Ja. Als arbeitslose oder arbeitssuchende Person kannst du dich jederzeit selbstständig machen — die Agentur für Arbeit unterstützt diesen Schritt mit AVGS-Gutschein und Gründerzuschuss sogar aktiv. Wichtig ist, dass du dich vor der Gewerbeanmeldung vorbereitest und die Anträge in der richtigen Reihenfolge stellst.

Wie lange dauert es, mit Coaching selbstständig zu werden?

Das hängt von deinem Tempo ab. Franzi hat es in sechs Wochen geschafft — vom Coaching-Start bis zur eigenen Selbstständigkeit als Social-Media-Managerin. Entscheidend ist, dass du das Gelernte konsequent umsetzt. Das 1:1-Coaching beschleunigt den Prozess enorm gegenüber dem Alleingang.

Was kostet das Coaching mit AVGS-Gutschein?

Mit dem AVGS-Gutschein zahlst du 0 €. Die kompletten Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter direkt mit dem Bildungsträger. Keine Eigenbeteiligung, keine versteckten Gebühren, keine Rückzahlung.

Deine Chance

Du steckst gerade fest? Dann ist das dein Moment.

Egal ob du unglücklich im Job bist oder es dir gesundheitlich nicht gut geht: Mit dem AVGS-Gutschein startest du kostenlos ins Gründercoaching — genau wie Franzi. Wir begleiten dich von der Idee bis zur Gewerbeanmeldung.

Jetzt Förderfähigkeit prüfen

Du überlegst, ob Franzis Weg auch deiner sein könnte? In unserem ehrlichen Geschäftsmodell-Check „Social-Media-Manager werden“ findest du Aufgaben, Verdienst, Vor- und Nachteile und einen konkreten Startplan. Verwandtes Modell: Virtuelle Assistenz werden.

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AVGS Gutschein beantragen 2026 – Kostenloses Gründercoaching

Auf einen Blick
  • Kosten: 0 € — 100 % gefördert durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
  • Umfang: 100 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten)
  • Dauer: ca. 6 Wochen
  • Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III
  • Rechtsanspruch: ALG-I-Empfänger nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit
  • Ermessensleistung: Bürgergeld-Empfänger auf Antrag beim Jobcenter
  • Format: Individuelles 1:1 Online-Coaching

Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit nach § 45 SGB III. Mit dem AVGS Gutschein erhältst du ein kostenloses Gründercoaching bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Die Kosten übernimmt zu 100 % die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter — ohne Eigenanteil, ohne versteckte Gebühren, ohne Rückzahlung.

Für angehende Gründer ist der AVGS die wichtigste Förderung vor der Selbständigkeit. Im Coaching erstellst du deinen Businessplan, baust eine Finanzplanung auf und bereitest dich gezielt auf den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld vor. Trotzdem wissen viele Arbeitsuchende nicht, dass diese Förderung existiert — oder scheitern an der Beantragung.

Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, wie du den AVGS Gutschein 2026 beantragst, was du im Gespräch mit deinem Sachbearbeiter sagen solltest und was du tun kannst, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Wer bekommt einen AVGS für Gründercoaching?

Grundsätzlich jeder, der bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet ist. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Leistungsbezug:

ALG-I-Empfänger

Du hast nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch auf den AVGS. Das ist keine Ermessensentscheidung — dein Sachbearbeiter muss dir den Gutschein ausstellen, wenn du eine nachvollziehbare Gründungsabsicht vorlegst. Die Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III.

Bürgergeld-Empfänger

Auch mit Bürgergeld (ehemals ALG II) kannst du den AVGS beim Jobcenter beantragen. Allerdings ist die Bewilligung hier eine Ermessensleistung. Dein Sachbearbeiter entscheidet. Umso wichtiger: gute Vorbereitung auf das Gespräch und eine klare Geschäftsidee.

Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen

Du hast eine Kündigung erhalten oder dein befristeter Vertrag läuft aus? In vielen Fällen kannst du den AVGS bereits beantragen, bevor die Arbeitslosigkeit offiziell beginnt. Sprich frühzeitig mit deiner Arbeitsagentur.

Wer keinen AVGS bekommt

Wenn du bereits ein Gewerbe angemeldet hast oder selbständig tätig bist, ist der Anspruch in der Regel erloschen. Der AVGS fördert die Vorbereitung auf eine Gründung — nicht die Optimierung eines laufenden Unternehmens.

Vergleich: ALG I vs. Bürgergeld

ALG I (Arbeitsagentur) Bürgergeld (Jobcenter)
Anspruch Rechtsanspruch nach 6 Wochen Ermessensleistung
Rechtsgrundlage § 45 SGB III § 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II
Beantragt bei Agentur für Arbeit Jobcenter
Folgeförderung nach Gründung Gründungszuschuss (bis 20.000 €) Einstiegsgeld (§ 16b SGB II)
Coaching-Umfang 100 UE, 1:1 Format 100 UE, 1:1 Format
Kosten für dich 0 € 0 €

AVGS Gutschein beantragen — Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Beantragungsprozess ist nicht kompliziert, aber die Reihenfolge ist entscheidend. Wer die Schritte in der falschen Reihenfolge macht, riskiert eine Ablehnung.

Schritt 1 — Förderfähigkeit prüfen lassen

Bevor du zur Arbeitsagentur gehst: Lass deine Förderfähigkeit prüfen. Im kostenlosen Erstgespräch bei den Gründer Piloten klären wir in 30 Minuten, ob du die Voraussetzungen erfüllst, und bereiten dich auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter vor.

Das ist kein Muss. Aber aus Erfahrung gilt: Wer vorbereitet zum Termin geht, bekommt den AVGS deutlich häufiger bewilligt.

Schritt 2 — Termin bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter

Ruf bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter an und vereinbare einen persönlichen Termin. Teile bereits am Telefon mit, dass du dich selbständig machen möchtest und einen AVGS für ein Gründercoaching beantragen willst.

Tipp

Nutze die Formulierung „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit nach § 45 SGB III“. Das zeigt, dass du dich informiert hast.

Schritt 3 — Das Gespräch mit dem Sachbearbeiter

Das ist der entscheidende Moment. Dein Sachbearbeiter möchte drei Dinge sehen:

  1. Motivation — Warum willst du gründen?
  2. Eine nachvollziehbare Geschäftsidee — Was genau hast du vor?
  3. Einen konkreten Plan — Wie willst du dich vorbereiten?

Du brauchst keinen fertigen Businessplan. Eine verständliche Beschreibung deiner Idee und die Nennung eines konkreten Bildungsträgers reichen aus. Detaillierte Formulierungshilfen findest du im nächsten Abschnitt.

Schritt 4 — AVGS Gutschein erhalten und prüfen

Nach der Bewilligung erhältst du den Gutschein. Prüfe folgende Angaben:

Wichtig

Der AVGS MAT ist die richtige Variante für ein Gründercoaching. Der AVGS MPAV (privater Arbeitsvermittler) dient der Jobvermittlung und ist für die Gründung nicht relevant. Achte darauf, dass MAT auf dem Gutschein steht.

Schritt 5 — Bildungsträger wählen und Gutschein einreichen

Du reichst deinen AVGS bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger ein. Dieser übernimmt die Formalitäten mit der Agentur für Arbeit. Achte bei der Auswahl auf: AZAV-Zertifizierung, 1:1 Einzelcoaching statt Gruppenformat und Coaches mit eigener Gründungserfahrung.

Was dich im AVGS Gründercoaching konkret erwartet — Inhalte, Ablauf und Module — erfährst du im ausführlichen Artikel.

Schritt 6 — Coaching starten

Innerhalb weniger Tage steht dein Coach fest und das Coaching beginnt. Du buchst deine Termine flexibel — online, bundesweit, unabhängig von deinem Wohnort.

Formulierungshilfen — So überzeugst du deinen Sachbearbeiter

Das Gespräch bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter entscheidet über die Bewilligung. Hier sind konkrete Formulierungen, die in der Praxis funktionieren.

Für ALG-I-Empfänger

„Ich plane die Gründung eines Unternehmens im Bereich [deine Branche]. Ich habe mich bereits mit einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger in Verbindung gesetzt und bitte um einen AVGS MAT zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit nach § 45 SGB III. Im Coaching möchte ich meinen Businessplan erstellen und mich auf den Gründungszuschuss vorbereiten.“

Warum das funktioniert: Du nennst den Paragrafen, den Maßnahmentyp und ein konkretes Ziel. Das signalisiert, dass du dich ernsthaft informiert hast.

Für Bürgergeld-Empfänger

„Ich möchte mich beruflich neu orientieren und sehe in der Selbständigkeit im Bereich [deine Branche] eine realistische Perspektive. Ein professionelles Gründercoaching würde mir helfen, meine Idee zu prüfen und einen tragfähigen Businessplan zu erstellen. Ich bitte um einen AVGS für eine Maßnahme bei einem Träger.“

Warum das funktioniert: Bei Bürgergeld ist der AVGS eine Ermessensleistung. Betone, dass die Selbständigkeit ein nachhaltiger Weg aus dem Leistungsbezug ist.

Was du NICHT sagen solltest

Checkliste: Das nimmst du zum Termin mit

AVGS abgelehnt? Das sind deine Optionen

Eine Ablehnung kommt häufiger vor als du denkst — besonders beim Jobcenter. Die gute Nachricht: Du hast mehrere Möglichkeiten.

Häufigste Ablehnungsgründe

Ablehnungsgrund Was dahintersteckt
„Keine nachvollziehbare Geschäftsidee“ Deine Idee war im Gespräch zu vage oder unkonkret
„Vermittlung in Arbeit hat Vorrang“ Dein Sachbearbeiter sieht eine Festanstellung als besseren Weg
„Bereits selbständig“ Du hast schon ein Gewerbe angemeldet oder Rechnungen geschrieben
„Kein Bedarf für die Maßnahme“ Standard-Floskel — oft anfechtbar

Widerspruch einlegen

Du hast einen Monat ab Zustellung des Ablehnungsbescheids Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eine sachliche Begründung enthalten, warum die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist.

Formulierungsbeispiel:

„Gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [XY], lege ich hiermit Widerspruch ein. Die Ablehnung des AVGS ist nicht gerechtfertigt, da [Begründung: z.B. Rechtsanspruch nach § 45 SGB III bei ALG I / nachvollziehbare Gründungsabsicht / geeigneter Bildungsträger benannt]. Ich bitte um erneute Prüfung.“

Neuer Antrag

Alternativ kannst du einen neuen Termin vereinbaren — mit besserer Vorbereitung. Nutze die Ablehnungsgründe, um gezielt nachzubessern. Im kostenlosen Erstgespräch helfen wir dir, die Ablehnung zu analysieren und den nächsten Anlauf vorzubereiten.

5 Fehler, die deinen AVGS-Antrag gefährden

Fehler 1 — Gewerbe vor dem AVGS anmelden

Der häufigste und fatalste Fehler. Sobald du ein Gewerbe angemeldet hast, sieht die Arbeitsagentur keinen Bedarf mehr für ein vorbereitendes Coaching. Die richtige Reihenfolge: Erst AVGS beantragen, dann Coaching absolvieren, dann gründen. Mehr zur richtigen Reihenfolge: Aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen.

Fehler 2 — Unvorbereitet zum Termin gehen

„Ich möchte irgendwie was Eigenes machen“ reicht nicht. Dein Sachbearbeiter braucht eine nachvollziehbare Idee, einen konkreten Bildungsträger und das Gefühl, dass du es ernst meinst. Die Formulierungshilfen oben helfen dir dabei.

Fehler 3 — Den falschen AVGS-Typ beantragen

Du brauchst einen AVGS MAT (Maßnahme bei einem Träger) mit dem Ziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Nicht den AVGS MPAV für Arbeitsvermittlung. Sag das klar im Gespräch.

Fehler 4 — Zu lange warten

Der AVGS hat eine Gültigkeitsdauer von drei bis sechs Monaten. Wenn du nach Erhalt zu lange wartest, verfällt er. Und als ALG-I-Empfänger: Der Gründungszuschuss setzt voraus, dass du bei Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I hast. Die Uhr tickt.

Fehler 5 — Keine professionelle Vorbereitung

Die Bewilligungsquote steigt erheblich, wenn du vorbereitet ins Gespräch gehst. Ein kostenloses Erstgespräch mit einem erfahrenen Gründercoach gibt dir Sicherheit, konkrete Formulierungen und eine realistische Einschätzung deiner Chancen.

Häufig gestellte Fragen zum AVGS Gutschein

Wie beantrage ich den AVGS Gutschein bei der Arbeitsagentur?

Vereinbare einen Termin bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit und teile mit, dass du einen AVGS MAT zur „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III beantragen möchtest. Im Gespräch legst du deine Gründungsabsicht dar und nennst einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger.

Kann ich einen AVGS für Gründercoaching beim Jobcenter beantragen?

Ja. Auch Bürgergeld-Empfänger können den AVGS beim Jobcenter beantragen. Allerdings ist die Bewilligung eine Ermessensleistung — eine gute Vorbereitung auf das Gespräch ist hier besonders wichtig.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf den AVGS?

Als ALG-I-Empfänger hast du nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch. Bei Bürgergeld entscheidet dein Sachbearbeiter im Jobcenter nach Ermessen.

Was kostet das AVGS Gründercoaching?

Für dich 0 €. Die Kosten werden vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen. Es gibt keine Eigenanteile, keine Nachzahlungen und keine versteckten Gebühren.

Wie lange ist der AVGS Gutschein gültig?

In der Regel drei bis sechs Monate ab Ausstellungsdatum. Das Coaching muss innerhalb dieser Frist begonnen werden. Eine Verlängerung ist in der Regel nicht möglich.

Brauche ich schon eine fertige Geschäftsidee für den AVGS?

Nein. Eine grobe Richtung reicht. Im Coaching entwickelst und schärfst du deine Idee gemeinsam mit deinem Coach. Wichtig ist, dass du im Gespräch mit dem Sachbearbeiter erklären kannst, in welchen Bereich du gründen möchtest.

Kann ich das AVGS Coaching online machen?

Ja. Viele AZAV-zertifizierte Bildungsträger bieten das Gründercoaching als Online-Format an — per Videocall, bundesweit, mit flexibler Terminbuchung. Auf dem AVGS darf in diesem Fall keine regionale Einschränkung stehen.

Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Gründungszuschuss?

Der AVGS finanziert dein Coaching vor der Gründung. Der Gründungszuschuss sichert dich finanziell nach der Gründung ab. Beide Förderungen ergänzen sich und können zusammen einen Wert von über 20.000 € haben.

Dein nächster Schritt

Du willst den AVGS Gutschein beantragen und dein kostenloses Gründercoaching starten? Lass im ersten Schritt deine Förderfähigkeit prüfen. Im kostenlosen Erstgespräch bei den Gründer Piloten klären wir deine Situation, bereiten dich auf das Gespräch bei der Arbeitsagentur vor und geben dir die Formulierungshilfen an die Hand, die du brauchst.

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Lass deine Förderfähigkeit prüfen und starte dein AVGS Gründercoaching — 100 % kostenlos, individuell und online.

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Dieser Artikel wurde von René Bilda verfasst, Inhaber der B Media Agency GmbH und AZAV-zertifizierter Gründer-Coach bei den Gründer Piloten. Wir begleiten Gründungsinteressierte mit individuellem 1:1 Online-Coaching — von der Geschäftsidee bis zum Businessplan, zu 100 % gefördert durch den AVGS der Agentur für Arbeit.

Gründungszuschuss 2026: Voraussetzungen, Höhe & Antrag | Gründer Piloten

Gründungszuschuss 2026 – kurz erklärt

Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für ALG-I-Empfänger, die sich selbständig machen. Er sichert in der Startphase deinen Lebensunterhalt – steuerfrei und ohne Rückzahlung.

  • Höhe: 6 Monate ALG-I-Satz + 300 € pauschal, danach 9 Monate je 300 € – insgesamt bis zu rund 20.400 €.
  • Voraussetzung: Anspruch auf ALG I mit noch mindestens 150 Tagen Restanspruch und eine tragfähige Gründungsidee mit Businessplan.
  • Antrag: vor der Gewerbeanmeldung bei der Agentur für Arbeit stellen – die Bewilligung ist eine Ermessensleistung (kein Rechtsanspruch).

Du willst dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen? Dann ist der Gründungszuschuss die wichtigste Förderung, die du kennen solltest. Mit bis zu 20.400 € unterstützt dich die Agentur für Arbeit beim Start in die Selbständigkeit – steuerfrei und ohne Rückzahlung.

Klingt gut? Ist es auch. Aber der Gründungszuschuss ist kein Selbstläufer. Es gibt klare Voraussetzungen, einen festen Ablauf und einige Fehler, die deine Chancen auf eine Bewilligung drastisch senken können.

In diesem Leitfaden erfährst du alles, was du über den Gründungszuschuss 2026 wissen musst – von den Voraussetzungen über die Höhe bis zur konkreten Antragstellung.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 93 und 94 SGB III. Er richtet sich an Personen, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen und sich hauptberuflich selbständig machen möchten.

Die Förderung soll den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit finanziell absichern. Sie besteht aus zwei Phasen und kann insgesamt bis zu 15 Monate gezahlt werden.

Wichtig zu wissen

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung — du hast keinen Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Genau deshalb ist eine professionelle Vorbereitung entscheidend.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Die Höhe hängt von deinem individuellen Arbeitslosengeld ab. Die Förderung gliedert sich in zwei Phasen:

Phase 1 — 6 Monate

Dein volles Arbeitslosengeld I wird weitergezahlt, plus eine monatliche Pauschale von 300 € für die soziale Absicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.).

Phase 2 — bis zu 9 Monate

Die ALG-I-Zahlung endet. Du erhältst nur noch die Pauschale von 300 € pro Monat. Diese Phase muss separat beantragt werden und setzt voraus, dass du deine hauptberufliche Selbständigkeit nachweisen kannst.

Rechenbeispiel — 1.500 € ALG I / Monat
Phase 1: 6 × (1.500 € + 300 €)10.800 €
Phase 2: 9 × 300 €2.700 €
Gesamtförderung13.500 € steuerfrei
Gut zu wissen

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei nach § 3 Nr. 2a EStG. Er unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – er erhöht weder dein zu versteuerndes Einkommen noch deinen persönlichen Steuersatz.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Absolut kritisch

Der Antrag muss VOR der Gründung gestellt werden. Wer vorher das Gewerbe anmeldet, verliert den Anspruch — ohne Ausnahme.

Gründungszuschuss beantragen: Schritt für Schritt

1
Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren

Informiere deinen Arbeitsvermittler, dass du dich selbständig machen möchtest. Komme vorbereitet mit deiner Geschäftsidee. Der erste Eindruck zählt.

2
Antragsformular erhalten

Das Formular bekommst du nur persönlich bei deiner Agentur für Arbeit — es wird nicht online bereitgestellt.

3
Businessplan & Finanzplanung erstellen

Erstelle einen überzeugenden Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung. Bei den Gründer Piloten erstellen wir den Businessplan gemeinsam im AVGS-Coaching – kostenlos.

4
Tragfähigkeitsbescheinigung einholen

IHK, HWK, Steuerberater oder spezialisierte Gründungsberater können diese ausstellen.

5
Alle Unterlagen einreichen

Antrag + Businessplan + Finanzplanung + Tragfähigkeitsbescheinigung + Qualifikationsnachweise.

6
Entscheidung abwarten

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen.

7
Gewerbe anmelden & loslegen

Erst jetzt meldest du dein Gewerbe an und startest offiziell in die Selbständigkeit.

Welche Unterlagen brauchst du für den Antrag?

Für einen vollständigen Antrag benötigst du:

Tipp

Je vollständiger und professioneller deine Unterlagen sind, desto höher sind deine Bewilligungschancen. Ein Gründercoaching hilft dir, alle Dokumente in der geforderten Qualität zu erstellen.

Warum wird der Gründungszuschuss abgelehnt?

Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung:

Was tun bei Ablehnung?

Du kannst innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Alternativ kannst du deinen Businessplan überarbeiten und einen neuen Antrag stellen. Ein professionelles Gründercoaching hilft, die Schwachstellen zu identifizieren.

Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

Gründungszuschuss und AVGS-Gründercoaching: Die perfekte Kombination

Der AVGS-Gutschein und der Gründungszuschuss sind zwei Förderinstrumente, die sich optimal ergänzen. Der AVGS finanziert dein Gründercoaching vor der Gründung – der Gründungszuschuss sichert dich finanziell nach der Gründung ab.

Im AVGS-Gründercoaching bei den Gründer Piloten bereitest du dich gezielt auf den Gründungszuschuss vor. Du erstellst gemeinsam mit deinem Coach einen überzeugenden Businessplan und eine solide Finanzplanung, wirst auf das Gespräch bei der Agentur für Arbeit vorbereitet und bekommst Unterstützung bei der Zusammenstellung aller Antragsunterlagen.

Das Coaching ist für dich komplett kostenlos – die Kosten werden vollständig über den AVGS übernommen. So kombinierst du zwei Förderungen: kostenloses Coaching mit dem AVGS und finanzielle Starthilfe mit dem Gründungszuschuss.

Kostenloses Erstgespräch

Wir begleiten dich — von der Idee bis zur Bewilligung.

Im AVGS-Gründercoaching erstellst du gemeinsam mit deinem Coach den Businessplan und wirst optimal auf den Antrag vorbereitet. Komplett kostenlos mit dem AVGS-Gutschein.

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Gründungszuschuss vs. Einstiegsgeld: Was ist der Unterschied?

Wer Bürgergeld (ehemals ALG II) bezieht, kann keinen Gründungszuschuss beantragen. Stattdessen gibt es das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II.

Die wichtigsten Unterschiede: Der Gründungszuschuss steht ALG-I-Empfängern zu und wird von der Agentur für Arbeit bewilligt. Das Einstiegsgeld richtet sich an Bürgergeld-Empfänger und wird vom Jobcenter bewilligt. Die Höhe des Gründungszuschusses ist höher, da das volle ALG I plus 300 € pro Monat gezahlt wird. Beim Einstiegsgeld legt das Jobcenter die Höhe individuell fest.

Im Gründercoaching bei den Gründer Piloten klären wir, welche Förderung für dich infrage kommt – egal ob Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.

Gründungszuschuss: Häufig gestellte Fragen

FAQ zum Gründungszuschuss
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein. Der Gründungszuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Auch wenn du deine Selbständigkeit später wieder aufgibst, musst du nichts zurückzahlen.

Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?

Ja. Er ist nach § 3 Nr. 2a EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Er hat keinen Einfluss auf deinen Steuersatz.

Kann ich den Gründungszuschuss beantragen, wenn ich gekündigt wurde?

Ja, sofern du ALG I beziehst und noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast. Auch bei einer Sperrzeit ist eine Förderung möglich – die Auszahlung beginnt nach Ablauf der Sperrzeit.

Kann ich neben dem Gründungszuschuss noch angestellt arbeiten?

Grundsätzlich ja, aber die Selbständigkeit muss hauptberuflich sein – ihre Stunden müssen die einer Nebentätigkeit übersteigen. Ein Minijob ist in der Regel kein Problem.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

In der Regel zwei bis sechs Wochen. Plane vorsichtshalber einen Puffer von vier bis acht Wochen ein.

Kann ich den Gründungszuschuss auch als Freiberufler beantragen?

Ja, der Gründungszuschuss ist branchenoffen – er gilt für gewerbliche und freiberufliche Gründungen. Entscheidend ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit.

Was passiert, wenn mein Unternehmen nach dem Gründungszuschuss scheitert?

Du musst nichts zurückzahlen. Wenn du dich erneut arbeitslos meldest, hast du unter bestimmten Voraussetzungen wieder Anspruch auf ALG I – allerdings reduziert sich dein Restanspruch.

Was, wenn ich keinen Anspruch auf ALG I habe?

Wenn du Bürgergeld beziehst, kommt das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II infrage. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Förderung für dich passt.

Dein nächster Schritt

Du willst gründen und den Gründungszuschuss beantragen? Dann fang nicht alleine an. Im kostenlosen Erstgespräch bei den Gründer Piloten besprechen wir deine Situation und zeigen dir den besten Weg: vom AVGS-Gutschein über das Gründercoaching bis zur erfolgreichen Beantragung des Gründungszuschusses.

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Aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen

Du bist arbeitslos und spielst mit dem Gedanken, dich selbständig zu machen? Dann bist du nicht allein. Jedes Jahr nutzen tausende Menschen die Arbeitslosigkeit als Sprungbrett in die Selbständigkeit – mit staatlicher Förderung, die den Start deutlich einfacher macht, als die meisten denken.

In diesem Leitfaden erfährst du alles: welche Förderungen dir zustehen, wie du Schritt für Schritt vorgehst, welche Fehler du vermeiden solltest und warum ein kostenloses Gründercoaching deine Erfolgsaussichten massiv erhöht.

Warum der Schritt in die Selbständigkeit gerade jetzt Sinn macht

Arbeitslosigkeit fühlt sich oft wie ein Rückschlag an. Aber sie kann auch ein Wendepunkt sein – der Moment, in dem du aufhörst, für die Ziele anderer zu arbeiten, und anfängst, deine eigene berufliche Zukunft zu gestalten.

Die Ausgangslage ist besser als du denkst. Du hast Zeit, dich vorzubereiten. Du hast Zugang zu Förderungen, die Gründern in Festanstellung nicht zur Verfügung stehen. Und du hast nichts zu verlieren.

Das Wichtigste vorab

Der Staat möchte, dass du gründest. Die Agentur für Arbeit fördert Existenzgründungen aktiv – mit kostenlosem Gründercoaching (AVGS), Gründungszuschuss und weiteren Programmen. Diese Förderungen zusammen können einen Wert von über 20.000 € haben – und du musst davon keinen Cent zurückzahlen.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Diese Förderungen stehen dir zur Verfügung

Das Fördersystem für Gründer aus der Arbeitslosigkeit ist überraschend großzügig – aber kaum jemand kennt alle Möglichkeiten.

1. AVGS-Gutschein: Kostenloses Gründercoaching

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist die erste Förderung, die du beantragen solltest. Mit dem AVGS bekommst du ein professionelles 1:1 Gründercoaching – komplett kostenlos. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vollständig.

Im Coaching wirst du Schritt für Schritt auf die Gründung vorbereitet: Geschäftsidee schärfen, Businessplan erstellen, Finanzplanung aufsetzen, Marketingstrategie entwickeln. Bei den Gründer Piloten umfasst das Coaching 100 Unterrichtseinheiten – eines der umfangreichsten Programme am Markt.

2. Gründungszuschuss: Finanzielle Starthilfe (ALG I)

Der Gründungszuschuss ist die größte Einzelförderung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Er steht ALG-I-Empfängern zu und besteht aus zwei Phasen:

Gründungszuschuss — Beispielrechnung bei 1.500 € ALG I
Phase 1 (6 Monate): ALG I 1.500 € + 300 € Pauschale10.800 €
Phase 2 (9 Monate): 300 € Pauschale2.700 €
Gesamtförderung13.500 € steuerfrei
Wichtige Voraussetzung

Zum Zeitpunkt der Gründung müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bestehen. Der Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden.

3. Einstiegsgeld: Förderung mit Bürgergeld

Wenn du Bürgergeld (ehemals ALG II) beziehst, kommt statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II infrage. Die Höhe wird vom Jobcenter individuell festgelegt. Auch hier gilt: Ein überzeugender Businessplan und ein AVGS-Gründercoaching erhöhen deine Chancen deutlich.

Weitere Fördermöglichkeiten

Je nach Bundesland und Situation gibt es zusätzliche Optionen: KfW-Gründerkredite (z.B. ERP-Gründerkredit StartGeld bis 125.000 €), Mikrokredite, Landesförderprogramme und nach der Gründung das BAFA-Förderprogramm. Im Coaching prüfen wir, welche Kombination für dich am besten passt.

Schritt für Schritt: So machst du dich aus der Arbeitslosigkeit selbständig

1
Erstgespräch mit einem Gründercoach

Bevor du irgendetwas bei der Agentur für Arbeit tust, hol dir eine professionelle Einschätzung. Im kostenlosen Erstgespräch bei den Gründer Piloten prüfen wir deine Fördermöglichkeiten und geben dir einen klaren Fahrplan.

2
AVGS-Gutschein beantragen

Vereinbare einen Termin bei der Agentur für Arbeit. Zeige Motivation und Eigeninitiative – und erwähne, dass du bereits einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger gefunden hast.

3
Gründercoaching absolvieren

Nach Erhalt des AVGS startest du dein 1:1 Coaching. In 100 Unterrichtseinheiten erarbeitest du alles von der Potenzialanalyse über den Businessplan bis zur Marketingstrategie.

4
Businessplan & Finanzplanung erstellen

Gemeinsam mit deinem Coach erstellst du einen vollständigen Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung — die Grundlage für alle Förderanträge.

5
Tragfähigkeitsbescheinigung einholen

Eine fachkundige Stelle (IHK, HWK, Steuerberater) prüft deinen Businessplan und bestätigt die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Pflicht für den Gründungszuschuss.

6
Gründungszuschuss beantragen

Mit allen Unterlagen stellst du den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Bearbeitungszeit: in der Regel zwei bis sechs Wochen.

7
Gewerbe anmelden und durchstarten

Erst jetzt meldest du dein Gewerbe an. Du bist offiziell Unternehmer – mit finanzieller Absicherung und dem Know-how aus dem Coaching.

7 Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest

Erfolgsgeschichte: Vom Jobcenter zum eigenen Business

Praxisbeispiel

Thomas, 42, war nach einer Unternehmensumstrukturierung arbeitslos. Statt sich auf eine neue Anstellung zu bewerben, nutzte er seine langjährige Erfahrung als Handwerker und gründete einen eigenen Betrieb. Über das AVGS-Gründercoaching entwickelte er ein klares Geschäftskonzept, erstellte einen bankfähigen Businessplan und bereitete sich gezielt auf den Gründungszuschuss vor. Sechs Monate später hatte er seine ersten Stammkunden – heute beschäftigt er selbst zwei Mitarbeiter.

Selbständig machen mit Bürgergeld: Geht das?

Ja. Auch wenn du Bürgergeld beziehst, kannst du dich selbständig machen. Du hast keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss (der ist ALG-I-Empfängern vorbehalten), aber es gibt andere Wege.

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II fördert die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Zusätzlich kannst du einen AVGS-Gutschein für ein kostenloses Gründercoaching beantragen – auch als Bürgergeld-Empfänger.

Wichtig: Beim Bürgergeld wird Einkommen aus Selbständigkeit angerechnet, es gibt aber Freibeträge. Im Gründercoaching klären wir, wie du die Übergangsphase am besten gestaltest.

Nebenberuflich gründen während der Arbeitslosigkeit

Während du ALG I beziehst, darfst du eine selbständige Nebentätigkeit von weniger als 15 Stunden pro Woche ausüben. Einkommen wird auf dein Arbeitslosengeld angerechnet – es gibt aber einen Freibetrag von 165 € monatlich. Diese Regelung kann ein guter Weg sein, eine Geschäftsidee zu testen, bevor du voll einsteigst.

Hinweis

Sobald du den Gründungszuschuss beantragst und hauptberuflich gründest (ab 15 Std./Woche), endet der ALG-I-Bezug und die Gründungsförderung beginnt.

Warum ein Gründercoaching den Unterschied macht

Statistisch scheitern rund 30 % aller Gründungen in den ersten drei Jahren. Bei Gründern mit professionellem Coaching liegt die Quote deutlich niedriger. Der Grund: Im Coaching erkennst du Schwächen in deinem Konzept, bevor sie dich Geld kosten.

Bei den Gründer Piloten begleiten wir dich als AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit individuellem 1:1 Online-Coaching durch den gesamten Gründungsprozess. Das Coaching umfasst 100 Unterrichtseinheiten und wird zu 100 % über den AVGS-Gutschein finanziert – für dich komplett kostenlos.

Kostenloses Erstgespräch

Wir begleiten dich — von der Idee bis zur Bewilligung.

Im AVGS-Gründercoaching erstellst du gemeinsam mit deinem Coach den Businessplan und wirst optimal auf alle Förderanträge vorbereitet. Komplett kostenlos.

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Häufig gestellte Fragen

FAQ: Selbständig aus der Arbeitslosigkeit
Kann ich mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen?

Ja. Als arbeitssuchende Person kannst du dich jederzeit selbständig machen. Die Agentur für Arbeit unterstützt diesen Schritt aktiv. Voraussetzung: Vorbereitung vor der Gründung und Antragstellung vor der Gewerbeanmeldung.

Welche Förderungen bekomme ich?

AVGS-Gutschein für kostenloses Gründercoaching, Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger (bis zu 20.000 €) und Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger. Dazu KfW-Kredite, Mikrokredite und Landesförderprogramme.

Muss ich meinen Sachbearbeiter um Erlaubnis fragen?

Du brauchst keine Erlaubnis zum Gründen – aber die Zustimmung für AVGS und Gründungszuschuss. Deshalb ist es wichtig, überzeugend aufzutreten und einen klaren Plan zu präsentieren.

Was passiert mit meinem Arbeitslosengeld, wenn ich gründe?

Mit dem Gründungszuschuss endet dein ALG-I-Bezug und du bekommst stattdessen die Förderung. Dein Restanspruch reduziert sich um die Förderdauer. Scheitert die Gründung, kannst du dich erneut arbeitslos melden.

Wie lange dauert der Prozess von der Arbeitslosigkeit bis zur Gründung?

In der Regel vier bis zwölf Wochen. Bei den Gründer Piloten dauert das Coaching etwa sechs Wochen. Je früher du anfängst, desto besser.

Kann ich mich auch ohne AVGS und Gründungszuschuss selbständig machen?

Ja. Die Förderungen sind keine Pflicht, sondern eine Chance. Neben dem AVGS-geförderten Coaching bieten wir auch Programme für Selbstzahler an.

Dein nächster Schritt

Du bist arbeitslos und willst gründen? Dann fang nicht bei null an – fang bei uns an. Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir deine Situation, prüfen deine Fördermöglichkeiten und zeigen dir den schnellsten Weg vom aktuellen Stand in die Selbständigkeit.

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AVGS Gründercoaching – Mit staatlicher Förderung in die Selbstständigkeit starten

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Du willst dich selbständig machen, weißt aber nicht, wo du anfangen sollst? Genau dafür gibt es das AVGS Gründercoaching. Es ist ein individuelles 1:1 Coaching, das dich von der Geschäftsidee bis zum fertigen Businessplan begleitet – und das Beste daran: Es ist für dich komplett kostenlos.

In diesem Artikel erfährst du, was ein AVGS Gründercoaching genau beinhaltet, wer es bekommt, wie du es beantragst und was dich im Coaching erwartet. Kein Marketing-Sprech, sondern alle Fakten, die du brauchst.

Was ist ein AVGS Gründercoaching?

Ein AVGS Gründercoaching ist eine Maßnahme zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III. In verständlicher Sprache: Die Agentur für Arbeit bezahlt dir einen professionellen Coach, der dich auf deine Gründung vorbereitet.

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dieser Gutschein deckt die gesamten Kosten des Coachings ab. Für dich als Teilnehmer fallen null Euro an – keine Eigenanteile, keine versteckten Kosten, keine Nachzahlungen.

AZAV-Zertifizierung

Das Coaching wird von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt. Diese staatliche Qualitätsprüfung stellt sicher, dass der Anbieter bestimmte Standards erfüllt. Ohne diese Zertifizierung darf ein Bildungsträger keine AVGS-geförderten Maßnahmen anbieten.

Wer bekommt einen AVGS für ein Gründercoaching?

Grundsätzlich jeder, der bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet ist und sich selbständig machen möchte.

Wichtig

Eine bestehende oder bereits begonnene selbständige Tätigkeit darf nicht vorliegen. Der AVGS ist explizit für die Vorbereitung auf die Gründung gedacht – nicht für die Optimierung eines laufenden Unternehmens.

Was beinhaltet das Coaching konkret?

Ein gutes AVGS Gründercoaching deckt alle Themen ab, die du für eine erfolgreiche Gründung brauchst. Bei den Gründer Piloten umfasst das Coaching 100 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten), aufgeteilt in acht praxisnahe Module:

1
Potenzialanalyse & Zielklärung (10 UE)

Du analysierst deine persönliche Eignung für die Selbständigkeit. Was sind deine Stärken? Passt die Selbständigkeit zu dir und deiner Lebenssituation?

2
Geschäftsidee & Zielgruppenanalyse (15 UE)

Deine Idee wird geschärft und auf den Prüfstand gestellt. Wer genau sind deine Kunden? Was macht dich anders als die Konkurrenz?

3
Businessplanung (20 UE)

Du erstellst einen vollständigen Businessplan mit Geschäftsmodell, Marktanalyse und klarer Strategie. Dieses Dokument brauchst du für den Gründungszuschuss und für Bankgespräche.

4
Marketing & Vertrieb (20 UE)

Du entwickelst eine Marketingstrategie, die zu Budget und Zielgruppe passt. Wie wirst du sichtbar? Wie gewinnst du deine ersten Kunden? Online und offline.

5
Rechtliche & steuerliche Grundlagen (5 UE)

Welche Rechtsform passt? Was musst du bei der Gewerbeanmeldung beachten? Orientierung zu Steuern und Formalitäten.

6
Fördermittel & Finanzierung (15 UE)

Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, KfW-Kredit – welche Förderungen stehen dir zu? Hier entsteht auch deine Finanzplanung mit Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung.

7
Gründungsumsetzung & Meilensteinplanung (10 UE)

Du erstellst einen konkreten Zeitplan: Was passiert wann? Welche Schritte kommen zuerst? Wie gehst du mit Risiken um?

8
Abschluss & Zukunftsplanung (5 UE)

Zusammenfassung, Zielüberprüfung und finaler Gründungsfahrplan. Am Ende bist du bereit für den Start – oder für den Antrag auf Gründungszuschuss.

Individuell angepasst

Die inhaltliche Gewichtung wird auf deine Situation abgestimmt. Wenn du im Marketing schon fit bist, legen wir den Fokus stärker auf Finanzplanung. Kein Coaching gleicht dem anderen.

Wie läuft das Coaching ab?

Das Coaching findet als persönliches 1:1 Format statt – nur du und dein Coach. Kein Gruppenformat, kein Frontalunterricht, keine Standardinhalte.

Bei den Gründer Piloten läuft das gesamte Coaching zu 100 % online ab. Du buchst deine Termine flexibel über einen Online-Kalender und triffst dich per Videocall mit deinem Coach. Typischerweise finden zwei bis drei Sitzungen pro Woche statt, jeweils 90 Minuten. Die gesamte Maßnahme dauert in der Regel etwa sechs Wochen.

Zwischen den Sitzungen bekommst du konkrete Aufgaben: Marktrecherche, Texte für den Businessplan, Finanzplanung-Entwürfe. So nutzt du die Zeit effektiv und kommst schnell voran.

AVGS Gründercoaching vs. Gründerseminar: Was ist der Unterschied?

Coaching vs. Seminar — der direkte Vergleich
Format1:1 Coaching
InhalteIndividuell auf dich
TempoDein Tempo
BusinessplanGemeinsam erstellt
ErgebnisFertige Gründung

Ein Gründerseminar gibt dir einen guten Überblick, geht aber nicht auf deine individuelle Situation ein. Im 1:1 Coaching beschäftigt sich dein Coach ausschließlich mit dir, deiner Idee und deinen Herausforderungen. Du bekommst keine allgemeinen Folien, sondern konkrete Antworten auf deine konkreten Fragen.

So beantragst du den AVGS-Gutschein

1
Erstgespräch bei den Gründer Piloten

Bevor du zur Arbeitsagentur gehst, klärst du im kostenlosen Erstgespräch bei uns, ob das Coaching für dich passt. Wir bereiten dich mit Formulierungshilfen und einem Leitfaden auf das Gespräch vor.

2
Termin bei der Agentur für Arbeit

Teile deinem Sachbearbeiter mit, dass du ein Gründercoaching bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger absolvieren willst. Nenne die B Media Agency GmbH (Gründer Piloten) als Bildungsträger.

3
AVGS-Gutschein erhalten

Nach Bewilligung erhältst du den Gutschein mit der Maßnahmenart „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ und der Gültigkeitsdauer (in der Regel drei bis sechs Monate).

4
Gutschein bei uns einreichen

Du reichst den AVGS-Gutschein digital bei uns ein. Wir übernehmen alle Formalitäten mit der Agentur für Arbeit.

5
Coaching starten

Innerhalb weniger Tage startet dein persönliches 1:1 Coaching. Dein Coach und deine Termine werden abgestimmt.

Tipp fürs Gespräch

Zeige Eigeninitiative. Erwähne, dass du bereits einen zertifizierten Bildungsträger gefunden hast, dass das Coaching dir bei der Businessplanerstellung hilft und du dich auch auf den Gründungszuschuss vorbereiten möchtest. Das zeigt, dass du den Prozess ernst nimmst.

Wie hängen AVGS und Gründungszuschuss zusammen?

Der AVGS und der Gründungszuschuss sind zwei separate Förderungen, die sich perfekt ergänzen: Der AVGS finanziert dein Coaching vor der Gründung. Der Gründungszuschuss sichert dich finanziell nach der Gründung ab.

Die empfohlene Reihenfolge
Schritt 1AVGS beantragen
Schritt 2Coaching & Businessplan
Schritt 3Gründungszuschuss beantragen
Schritt 4Gewerbe anmelden & gründen

Im AVGS-Coaching bei den Gründer Piloten bereiten wir dich gezielt auf den Gründungszuschuss vor. Der Businessplan, den du im Coaching erstellst, ist gleichzeitig dein wichtigstes Dokument für den Gründungszuschuss-Antrag. So schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe.

Was macht ein gutes AVGS Gründercoaching aus?

Kostenloses Erstgespräch

Wir begleiten dich — von der Idee bis zur Bewilligung.

Im AVGS-Gründercoaching erstellst du gemeinsam mit deinem Coach den Businessplan und wirst optimal auf alle Förderanträge vorbereitet. Komplett kostenlos mit dem AVGS-Gutschein.

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Häufig gestellte Fragen

FAQ zum AVGS Gründercoaching
Was genau ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Fördermittel der Agentur für Arbeit nach § 45 SGB III. Arbeitssuchende können damit kostenlos an Maßnahmen teilnehmen, die sie auf die Selbständigkeit vorbereiten. Die Kosten trägt vollständig die Agentur für Arbeit.

Ist das AVGS Gründercoaching wirklich kostenlos?

Ja, zu 100 %. Mit einem gültigen AVGS-Gutschein entstehen dir keinerlei Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Bildungsträger und der Agentur für Arbeit.

Wie lange dauert das Coaching?

Bei den Gründer Piloten umfasst das Coaching 100 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten), verteilt über etwa sechs Wochen. Die genaue Dauer kann individuell angepasst werden.

Kann ich das Coaching online machen?

Ja. Bei den Gründer Piloten findet das gesamte Coaching zu 100 % online statt. Du brauchst nur ein Endgerät mit Kamera und stabiler Internetverbindung.

Brauche ich schon eine fertige Geschäftsidee?

Nein. Eine grobe Idee oder Richtung reicht aus. Ein Teil des Coachings ist es, deine Idee gemeinsam zu entwickeln, zu schärfen und auf Tragfähigkeit zu prüfen.

Was passiert nach dem Coaching?

Du hast einen fertigen Businessplan, eine Finanzplanung und einen klaren Gründungsfahrplan. Du bist bereit für die Beantragung des Gründungszuschusses und den Start in die Selbständigkeit.

Kann ich mir den Coach aussuchen?

Bei den Gründer Piloten wählen wir den Coach passend zu deiner Branche und deinem Gründungsvorhaben. Im Erstgespräch besprechen wir, welches Profil am besten zu dir passt.

Kann ich den AVGS auch mit Bürgergeld bekommen?

Ja, auch Bürgergeld-Empfänger können einen AVGS beantragen. Die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters. Eine klare Geschäftsidee und gute Vorbereitung erhöhen die Chancen deutlich.

Dein nächster Schritt

Du willst gründen und brauchst Unterstützung? Im kostenlosen Erstgespräch bei den Gründer Piloten besprechen wir deine Situation, prüfen deine Fördermöglichkeiten und zeigen dir, wie du den AVGS bekommst und dein Coaching starten kannst.

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