Du willst dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen? Dann ist der Gründungszuschuss die wichtigste Förderung, die du kennen solltest. Mit bis zu 20.400 € unterstützt dich die Agentur für Arbeit beim Start in die Selbständigkeit – steuerfrei und ohne Rückzahlung.

Klingt gut? Ist es auch. Aber der Gründungszuschuss ist kein Selbstläufer. Es gibt klare Voraussetzungen, einen festen Ablauf und einige Fehler, die deine Chancen auf eine Bewilligung drastisch senken können.

In diesem Leitfaden erfährst du alles, was du über den Gründungszuschuss 2026 wissen musst – von den Voraussetzungen über die Höhe bis zur konkreten Antragstellung.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 93 und 94 SGB III. Er richtet sich an Personen, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen und sich hauptberuflich selbständig machen möchten.

Die Förderung soll den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit finanziell absichern. Sie besteht aus zwei Phasen und kann insgesamt bis zu 15 Monate gezahlt werden.

Wichtig zu wissen

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung — du hast keinen Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Genau deshalb ist eine professionelle Vorbereitung entscheidend.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Die Höhe hängt von deinem individuellen Arbeitslosengeld ab. Die Förderung gliedert sich in zwei Phasen:

Phase 1 — 6 Monate

Dein volles Arbeitslosengeld I wird weitergezahlt, plus eine monatliche Pauschale von 300 € für die soziale Absicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.).

Phase 2 — bis zu 9 Monate

Die ALG-I-Zahlung endet. Du erhältst nur noch die Pauschale von 300 € pro Monat. Diese Phase muss separat beantragt werden und setzt voraus, dass du deine hauptberufliche Selbständigkeit nachweisen kannst.

Rechenbeispiel — 1.500 € ALG I / Monat
Phase 1: 6 × (1.500 € + 300 €)10.800 €
Phase 2: 9 × 300 €2.700 €
Gesamtförderung13.500 € steuerfrei
Gut zu wissen

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei nach § 3 Nr. 2a EStG. Er unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – er erhöht weder dein zu versteuerndes Einkommen noch deinen persönlichen Steuersatz.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Absolut kritisch

Der Antrag muss VOR der Gründung gestellt werden. Wer vorher das Gewerbe anmeldet, verliert den Anspruch — ohne Ausnahme.

Gründungszuschuss beantragen: Schritt für Schritt

1
Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren

Informiere deinen Arbeitsvermittler, dass du dich selbständig machen möchtest. Komme vorbereitet mit deiner Geschäftsidee. Der erste Eindruck zählt.

2
Antragsformular erhalten

Das Formular bekommst du nur persönlich bei deiner Agentur für Arbeit — es wird nicht online bereitgestellt.

3
Businessplan & Finanzplanung erstellen

Erstelle einen überzeugenden Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung. Bei den Gründer Piloten erstellen wir den Businessplan gemeinsam im AVGS-Coaching – kostenlos.

4
Tragfähigkeitsbescheinigung einholen

IHK, HWK, Steuerberater oder spezialisierte Gründungsberater können diese ausstellen.

5
Alle Unterlagen einreichen

Antrag + Businessplan + Finanzplanung + Tragfähigkeitsbescheinigung + Qualifikationsnachweise.

6
Entscheidung abwarten

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen.

7
Gewerbe anmelden & loslegen

Erst jetzt meldest du dein Gewerbe an und startest offiziell in die Selbständigkeit.

Welche Unterlagen brauchst du für den Antrag?

Für einen vollständigen Antrag benötigst du:

Tipp

Je vollständiger und professioneller deine Unterlagen sind, desto höher sind deine Bewilligungschancen. Ein Gründercoaching hilft dir, alle Dokumente in der geforderten Qualität zu erstellen.

Warum wird der Gründungszuschuss abgelehnt?

Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung:

Was tun bei Ablehnung?

Du kannst innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Alternativ kannst du deinen Businessplan überarbeiten und einen neuen Antrag stellen. Ein professionelles Gründercoaching hilft, die Schwachstellen zu identifizieren.

Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

Gründungszuschuss und AVGS-Gründercoaching: Die perfekte Kombination

Der AVGS-Gutschein und der Gründungszuschuss sind zwei Förderinstrumente, die sich optimal ergänzen. Der AVGS finanziert dein Gründercoaching vor der Gründung – der Gründungszuschuss sichert dich finanziell nach der Gründung ab.

Im AVGS-Gründercoaching bei den Gründer Piloten bereitest du dich gezielt auf den Gründungszuschuss vor. Du erstellst gemeinsam mit deinem Coach einen überzeugenden Businessplan und eine solide Finanzplanung, wirst auf das Gespräch bei der Agentur für Arbeit vorbereitet und bekommst Unterstützung bei der Zusammenstellung aller Antragsunterlagen.

Das Coaching ist für dich komplett kostenlos – die Kosten werden vollständig über den AVGS übernommen. So kombinierst du zwei Förderungen: kostenloses Coaching mit dem AVGS und finanzielle Starthilfe mit dem Gründungszuschuss.

Kostenloses Erstgespräch

Wir begleiten dich — von der Idee bis zur Bewilligung.

Im AVGS-Gründercoaching erstellst du gemeinsam mit deinem Coach den Businessplan und wirst optimal auf den Antrag vorbereitet. Komplett kostenlos mit dem AVGS-Gutschein.

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Gründungszuschuss vs. Einstiegsgeld: Was ist der Unterschied?

Wer Bürgergeld (ehemals ALG II) bezieht, kann keinen Gründungszuschuss beantragen. Stattdessen gibt es das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II.

Die wichtigsten Unterschiede: Der Gründungszuschuss steht ALG-I-Empfängern zu und wird von der Agentur für Arbeit bewilligt. Das Einstiegsgeld richtet sich an Bürgergeld-Empfänger und wird vom Jobcenter bewilligt. Die Höhe des Gründungszuschusses ist höher, da das volle ALG I plus 300 € pro Monat gezahlt wird. Beim Einstiegsgeld legt das Jobcenter die Höhe individuell fest.

Im Gründercoaching bei den Gründer Piloten klären wir, welche Förderung für dich infrage kommt – egal ob Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.

Gründungszuschuss: Häufig gestellte Fragen

FAQ zum Gründungszuschuss
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein. Der Gründungszuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Auch wenn du deine Selbständigkeit später wieder aufgibst, musst du nichts zurückzahlen.

Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?

Ja. Er ist nach § 3 Nr. 2a EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Er hat keinen Einfluss auf deinen Steuersatz.

Kann ich den Gründungszuschuss beantragen, wenn ich gekündigt wurde?

Ja, sofern du ALG I beziehst und noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast. Auch bei einer Sperrzeit ist eine Förderung möglich – die Auszahlung beginnt nach Ablauf der Sperrzeit.

Kann ich neben dem Gründungszuschuss noch angestellt arbeiten?

Grundsätzlich ja, aber die Selbständigkeit muss hauptberuflich sein – ihre Stunden müssen die einer Nebentätigkeit übersteigen. Ein Minijob ist in der Regel kein Problem.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

In der Regel zwei bis sechs Wochen. Plane vorsichtshalber einen Puffer von vier bis acht Wochen ein.

Kann ich den Gründungszuschuss auch als Freiberufler beantragen?

Ja, der Gründungszuschuss ist branchenoffen – er gilt für gewerbliche und freiberufliche Gründungen. Entscheidend ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit.

Was passiert, wenn mein Unternehmen nach dem Gründungszuschuss scheitert?

Du musst nichts zurückzahlen. Wenn du dich erneut arbeitslos meldest, hast du unter bestimmten Voraussetzungen wieder Anspruch auf ALG I – allerdings reduziert sich dein Restanspruch.

Was, wenn ich keinen Anspruch auf ALG I habe?

Wenn du Bürgergeld beziehst, kommt das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II infrage. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Förderung für dich passt.

Dein nächster Schritt

Du willst gründen und den Gründungszuschuss beantragen? Dann fang nicht alleine an. Im kostenlosen Erstgespräch bei den Gründer Piloten besprechen wir deine Situation und zeigen dir den besten Weg: vom AVGS-Gutschein über das Gründercoaching bis zur erfolgreichen Beantragung des Gründungszuschusses.

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René Bilda
René Bilda
Geschäftsführer & AZAV-zertifizierter Gründer-Coach

Dieser Artikel kommt von René Bilda – Founder und Coach bei den Gründer Piloten. Sein Job: Gründerinnen und Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen – von der Idee bis zum tragfähigen Business. Komplett individuell. Komplett online. Und mit dem AVGS-Gutschein komplett kostenlos und gefördert.