Gründungs­zuschuss Rostock · AZAV-zertifizierter Bildungs­träger

Gründungs­zuschuss Rostock: bis zu 20.400 € für deinen Start

Über deinen Gründungs­zuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit Rostock, und zwar nach Ermessen. Der Weg dorthin ist ziemlich komplex: Businessplan, Finanzplan, Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und die richtige Reihenfolge. Mit unserer Hilfe ist er gut schaffbar.

6MonateALG I plus 300 € im Monat
9Monateweitere je 300 €, neuer Antrag
1.SchrittAntrag vor dem Start

So regeln es §§ 93, 94 und 324 SGB III; über Phase 1 und Phase 2 entscheidet die Agentur für Arbeit Rostock jeweils nach Ermessen.[1][2][3]

Jetzt Gründungs­zuschuss beantragen

Unverbindlich · In 2 Minuten · Rückmeldung in 24 Stunden

5,0/5 aus Google- und ProvenExpert-Bewertungen
AZAV-Siegel CerturiaAZAV-zertifizierter Bildungs­träger
Keramikerin hakt am Wochenplaner die Wochen bis zu ihrem Antrag auf Gründungszuschuss ab
Zuständig in Rostock

Dein Weg zum Gründungs­zuschuss in Rostock

Welche Agentur über deinen Antrag entscheidet, hängt nicht vom Firmensitz ab, sondern von deinem Wohnsitz. In Rostock ist das die Agentur für Arbeit Rostock.[4]

In zwei Sätzen

Beziehst du Arbeitslosen­geld I und machst dich hauptberuflich selbstständig, soll der Gründungs­zuschuss Lebensunterhalt und soziale Absicherung danach sichern. Er ist eine Ermessens­leistung, auf die du dich vorab nicht verlassen kannst.[1][5]

  • Wohnort zählt: Agentur für Arbeit Rostock

    Ihr Bezirk endet nicht an der Stadtgrenze: Er schließt den Landkreis Rostock ein, wo die Agentur zusätzlich Geschäfts­stellen in Güstrow und Bad Doberan unterhält. Ziehst du nach dem Antrag, aber vor dem Start um, bleibt die bisherige Agentur zuständig.[6][7]

  • Gespräch vorgesehen, Antrag schon vorher

    Für das Gespräch zum Gründungs­zuschuss buchst du dir dort einen Wunschtermin, online oder über das Servicecenter. Ohne Termin vorsprechen kannst du nur in akuten Notfällen oder wenn du schon arbeitslos bist und am selben Tag nichts frei ist. Laut Bundesagentur steht am Anfang die Beratung durch die Vermittlungs­fachkraft. Sie stellt fest, ob der Gründungs­zuschuss für dich in Frage kommt. Den Antrag selbst kannst du formlos stellen, auch schon vor dem Termin.[7][8][9]

  • Arbeitslose im Rechtskreis SGB III

    Die Agentur betreut in Rostock den Rechtskreis SGB III: Im September 2026 waren das laut Statistik der Bundesagentur 3.218 arbeitslose Menschen.[10]

Förder­fähigkeit in 2 Minuten prüfen
Gründerin plant am Schreibtisch mit Laptop, Zeitplan und Sparschwein die Finanzierung ihrer Startphase
Bedingungen

Wer den Gründungs­zuschuss 2026 bekommen kann

Manche Punkte sind Pflicht, andere liegen im Ermessen der Agentur für Arbeit Rostock.

Gesetzliche Pflicht

Alle Punkte müssen erfüllt sein.

  • Restanspruch: 150 Tage ALG I

    Beim Start bleiben dir noch mindestens 150 Tage Arbeitslosen­geld I.[1]

    § 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III
  • Mindestens 15 Stunden pro Woche

    Keine Nebentätigkeit: wenigstens 15 Stunden pro Woche, nicht weniger als deine übrigen Tätigkeiten zusammen.[7][11]

    § 93 Abs. 1, § 138 Abs. 3 SGB III
  • Fachkundige Stellungnahme

    Kammer, Verband, Bank oder Steuerberatung nimmt Stellung.[1][9]

    § 93 Abs. 2 SGB IIIDabei unterstützen wir
  • Kenntnisse und Fähigkeiten darlegen

    Du legst deine Kenntnisse und Fähigkeiten dar.[1]

    § 93 Abs. 2 Nr. 3 SGB IIIDabei unterstützen wir

Das wägt die Agentur ab

Die Agentur für Arbeit Rostock entscheidet nach Ermessen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht; gewürdigt wird dein Einzelfall.[5][7]

  • Beendet die Gründung deine Arbeitslos­igkeit dauerhaft?

    Die Gründung soll die Arbeitslos­igkeit auf Dauer beenden; darauf schaut die Agentur für Arbeit Rostock.[7]

    Fachliche Weisungen 93.05Dabei unterstützen wir
  • Wird der Zuschuss gebraucht?

    Vermögen allein ist kein Ablehnungs­grund, Förderbedarf aber Voraussetzung.[7]

    Fachliche Weisungen 93.06Dabei unterstützen wir
  • Antrag rechtzeitig?

    Wer schon gestartet ist, ist in der Regel zu spät.[3][5]

    § 324 Abs. 1 SGB IIIDabei unterstützen wir

Weitere Punkte, die zählen

  • Taxi- und Transportunternehmen, Gaststätten, Immobilienmakler, Hausverwaltungen und Bauträger brauchen laut IHK zu Rostock neben der Gewerbe­anmeldung eine eigene Erlaubnis; auch der Vordruck für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle fragt nach solchen Zulassungen.[12][13]
  • Startest du ohne Mitarbeitende und nur für einen Auftraggeber, rät die IHK zu Rostock, eine mögliche Scheinselbstständigkeit früh zu klären, etwa mit einer freiwilligen Statusfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung.⁠[12]
  • Die IHK zu Rostock erinnert daran, dass die erste Förderphase deinen ALG-I-Restanspruch eins zu eins aufbraucht: Um jeden Tag, für den du den Zuschuss in Höhe deines Arbeitslosen­gelds bekommst, verkürzt er sich.[14][15]
  • Ist dein Handwerks­betrieb das erste Gewerbe, das du als natürliche Person überhaupt anmeldest, und liegt dein Gewinn bei höchstens 25.000 Euro, erhebt die Handwerks­kammer Ostmecklenburg-Vorpommern im Jahr der Anmeldung keinen Beitrag; im zweiten und dritten Jahr entfallen Zusatzbeitrag und halber Grundbeitrag.[16]
Typische Stolperfalle: zu früh gestartet

Mietest du schon Räume oder kaufst Ware ein, kann das bereits als Start gelten. Liegt das vor deinem Antrag bei der Agentur für Arbeit Rostock, wird es eng; wir planen die Reihenfolge mit dir.[7]

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Förderhöhe und Laufzeit

Phase 1, Phase 2 und dein Rechenbeispiel

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, bestimmt dein zuletzt bezogenes Arbeitslosen­geld I. Über beide Phasen entscheidet die Agentur für Arbeit Rostock getrennt nach Ermessen.[2][7]

  1. Die ersten 6 Monate: ALG I plus 300 €

    Sechs Monate dein letztes Arbeitslosen­geld I plus 300 € für die soziale Absicherung.[2]

    § 94 Abs. 1 SGB III
  2. Vor Phase 2: Bericht und Antrag

    Phase 2 beantragst du bei der Agentur für Arbeit Rostock extra und belegst deine hauptberufliche Tätigkeit.[7][9]

    § 94 Abs. 2 SGB III
  3. Phase 2: 300 € für weitere 9 Monate

    9 weitere Monate mit 300 €; dafür legst du deine Geschäfts­tätigkeit dar, und die Agentur entscheidet erneut nach Ermessen.[2][7]

Kein ProgressionsvorbehaltZahlung im NachhineinZwei Anträge
Rechne selbst
Phase 16 × (ALG I + 300 €)17.700 €
Phase 29 × 300 €, nur bei erneuter Bewilligung2.700 €
Zusammen, wenn beide Phasen bewilligt sind20.400 €
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Rechenbeispiel ohne Gewähr; maßgeblich ist dein tatsächliches ALG I. Über beide Phasen entscheidet die Agentur für Arbeit Rostock nach Ermessen, Phase 1 mindert deine restliche Anspruchs­dauer, gezahlt wird monatlich nachträglich.[2][7][15]

Ablauf in Rostock

Gründungs­zuschuss in Rostock beantragen: Schritt für Schritt

Sieben Schritte, und die Reihenfolge zählt. Über Phase 1 und Phase 2 wird jeweils nach Ermessen entschieden.

Dunkel markiert: Hier entscheidet eine Behörde nach Ermessen.

Coach und Gründerin stehen am Whiteboard und besprechen die einzelnen Schritte bis zum Antrag auf den Gründungszuschuss
  1. Mit dem Förder-Check starten

    Im Förder-Check beantwortest du in etwa 2 Minuten Fragen zu Arbeitslosen­geld I, Idee und Starttermin in Rostock; danach melden wir uns persönlich.

  2. Gespräch mit deiner Vermittlungs­fachkraft in Rostock

    Am Anfang steht die Beratung durch die Agentur für Arbeit Rostock. Dort schilderst du deine Idee und klärst, ob es einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein) für ein Gründer­coaching gibt; darüber entscheidet die Agentur nach Ermessen. Wartest du auf den Termin, kannst du den Antrag trotzdem schon stellen.[7][17]

    Fachliche Weisungen V.GZ.01, V.GZ.05; § 45 SGB III
  3. Konzept, Businessplan und Finanzplan

    Im 1:1-Coaching schärfen wir Konzept, Positionierung und Kunden­gewinnung und klären Rechtsform, Finanzamt und Krankenkasse. So entstehen Businessplan und Finanzplan.[9]

    So helfen wir: In 3 Wochen startklar für den Gründungs­zuschuss; kein Eigenanteil mit bewilligtem AVGS.

  4. Stellungnahme einer fachkundigen Stelle in Rostock

    Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit bestätigen; in Rostock sind das etwa die IHK zu Rostock bei gewerblichen Gründungen und die Handwerks­kammer Ostmecklenburg-Vorpommern im Handwerk. Welche Stelle du wählst, entscheidest du selbst; fallen Kosten an, trägst du sie, die Agentur für Arbeit Rostock übernimmt sie nicht.[9][14][18]

    § 93 Abs. 2 SGB III

    So helfen wir: Wir erarbeiten die Unterlagen mit dir, in deinen Worten und so, dass die Stelle sie prüfen kann.

  5. Gewerbe oder freien Beruf anmelden

    In Rostock ist für Gewerbe die Gewerbe­behörde im Stadtamt Rostock zuständig; freie Berufe melden sich beim Finanzamt. Eine Gewerbe­anzeige gilt für sich genommen noch nicht als Aufnahme der Selbst­ständigkeit; die Bestätigung reichst du mit dem Antrag ein oder nach.[7][19]

    Fachliche Weisungen 93.33, V.GZ.06
  6. Antrag vor dem Start, dann Entscheidung über Phase 1

    Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit Rostock spätestens vor dem ersten Arbeitstag als Selbst­ständige oder Selbst­ständiger; fehlende Unterlagen reichst du nach. Danach entscheidet sie nach Ermessen über Phase 1.[3][7][9]

    Entscheidung nach Ermessen§ 324 Abs. 1, § 94 Abs. 1 SGB III

    Tipp: Für die freiwillige Arbeitslosen­versicherung gilt eine Frist von drei Monaten ab dem Start; danach ist der Antrag nicht mehr möglich.[20]

  7. Bericht und zweiter Antrag

    Für weitere 9 Monate mit je 300 € legst du einen Bericht über Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben vor; die Agentur für Arbeit Rostock entscheidet wieder nach Ermessen.[2][7]

    Entscheidung nach Ermessen§ 94 Abs. 2 SGB III
Kurz-Check

Bist du bereit für Schritt 2?

Ein paar Antworten genügen, dann melden wir uns persönlich mit einer Einschätzung zu deinem Weg in Rostock.

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Maler mit Gründungsidee sitzt in der Pause auf einem Farbeimer und macht auf dem Smartphone den Förder-Check
Tragfähigkeits­bescheinigung

Wer in Rostock die Tragfähigkeit bescheinigt

Welche Stelle deine Stellungnahme schreibt, ist nicht vorgegeben. Kammern stehen im Gesetz, Steuerberatungen nennt die Bundesagentur ausdrücklich, und ein genereller Ausschluss bestimmter Stellen ist nicht möglich.[1][7][9]

Gewerbe

IHK zu Rostock

Bei gewerblichen Gründungen fertigt die IHK zu Rostock die fachliche Stellungnahme zur voraussichtlichen Tragfähigkeit an, die du für den Gründungs­zuschuss brauchst.

Dafür will sie Unternehmens­konzept, Kapitalbedarfs- und Finanzierungs­planung, eine Rentabilitäts­vorschau über drei Jahre, Nachweise deiner Kenntnisse und deinen Lebenslauf sehen, nach Möglichkeit auch Gewerbe­anzeige oder Gewerbe­erlaubnis.[14]

IHK zu Rostock: Gründungen aus der Arbeitslos­igkeit
Handwerk

Handwerks­kammer Ostmecklenburg-Vorpommern

Im Handwerk gehörst du zur Handwerks­kammer Ostmecklenburg-Vorpommern, die einen ihrer beiden Hauptverwaltungs­sitze in Rostock hat. Handwerks­kammern nennt § 93 SGB III ausdrücklich als fachkundige Stellen; Ablauf und Kosten einer Stellungnahme besprichst du direkt mit ihr.

Für ein zulassungs­pflichtiges Handwerk trägt sie dich in der Regel mit Meisterbrief in die Handwerks­rolle ein; als Einzelperson, die die Voraussetzungen selbst erfüllt, zahlst du dafür laut Gebührenverzeichnis 90 Euro.[1][16][18][21]

Handwerks­kammer Ostmecklenburg-Vorpommern: Handwerks­rolle
Auf Wunsch über uns

Partner-Steuerberatungs­kanzlei

Auf Wunsch übernimmt unsere Partner-Steuerberatungs­kanzlei: Sie prüft deinen Businessplan und stellt aus, wenn das Vorhaben tragfähig ist.[7]

Mehr zur Tragfähigkeits­bescheinigung

Die Wahl der Stelle und etwaige Kosten liegen bei dir. Über den Zuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit Rostock bei Arbeitslosen­geld I nach Ermessen.[7][9]

Behördenwege in Rostock

Gewerbeamt und Finanzamt in Rostock

Was du anmeldest, hängt von deiner Tätigkeit ab: Gewerbe gehen an die Stadt, freie Berufe direkt an das Finanzamt. Im Handwerk kommt die Eintragung in die Handwerks­rolle dazu.[7]

Gewerbe

Stadtamt Rostock, Allgemeine Gewerbe­angelegenheiten

Gewerbe meldest du in der Hansestadt beim Stadtamt an, im Sachgebiet Allgemeine Gewerbe­angelegenheiten. Das geht persönlich, per Post, Fax oder E-Mail und online über das MV-Serviceportal. Bei persönlicher Vorsprache bekommst du die Bestätigung sofort, schriftlich oder elektronisch innerhalb von drei Tagen, wenn Formular und Unterlagen vollständig sind. Die Verwaltungs­gebühr beträgt 32 Euro. Die Stadt gibt deine Anmeldung danach unter anderem an Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Handwerks­kammer und IHK weiter. Anzumelden ist spätestens mit dem Betriebs­beginn, sonst droht eine Geldbuße; freie Berufe sind ausgenommen.[19][22]

Gewerbe anmelden bei der Hansestadt Rostock
Freie Berufe und Steuern

Finanzamt Rostock

In der Hansestadt sitzt das Finanzamt Rostock; Anlaufpunkt für Besuche ist seine Zentrale Informations- und Annahmestelle in der Möllner Straße. Ob es auch für deine Anschrift zuständig ist, verrät die Finanz­amtsuche des Bundeszentralamts für Steuern. Rostock zählt dort zu den Städten, in denen du für ein verlässliches Ergebnis mit der Postleitzahl suchen musst.

Vom angemeldeten Gewerbe hört das Finanzamt über die Gemeinde, eine freiberufliche Tätigkeit zeigst du ihm selbst an. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schuldest du in beiden Fällen: Die elektronische Übermittlung betont das Steuerportal des Landes, die Frist von einem Monat steht in § 138 AO.[23][24][25][26]

Finanzamt Rostock im Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern

So ordnest du die Schritte

  1. Beratung bei der Agentur für Arbeit Rostock
  2. Unterlagen und Stellungnahme der fachkundigen Stelle
  3. Anmeldung und Antrag (spätestens jetzt), Bestätigung hochladen oder nachreichen
  4. Start der Selbst­ständigkeit

Die Gewerbe­anzeige allein ist noch kein Start. Liegt die Bestätigung beim Antrag noch nicht vor, kann die Agentur für Arbeit Rostock sie mit einer Auflage im Bescheid nachfordern.[7]

Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Landes­programme neben dem Gründungs­zuschuss

Grundsätzlich kann der Gründungs­zuschuss neben sonstigen öffentlichen Mitteln gezahlt werden. Ob ein Landes­programm mitspielt, regelt dessen eigene Richtlinie.[5]

Nicht gleichzeitig

Gründungs­stipendium Mecklenburg-Vorpommern

Nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt (Stipendium)

Das Land fördert sehr innovative Vorhaben mit einem monatlichen Stipendium für den Lebensunterhalt, längstens 18 Monate. Bevor du den Antrag stellst, bewertet eine Fachjury deine Projektidee.

Neben dem Gründungs­zuschuss? Beziehst du den Gründungs­zuschuss, kommt das Stipendium für diese Zeit nicht in Frage: Die Richtlinie schließt zeitgleiche öffentliche Leistungen zum Lebensunterhalt aus, ausdrücklich auch nach dem SGB III, und genau dafür ist der Zuschuss nach § 93 SGB III da.

Der Weg führt über die Jury: Projektidee mit Konzept einreichen, Votum abwarten, dann Antrag stellen. Gezahlt wird erst nach der Gewerbe­anmeldung, bei freien Berufen nach der Bestätigung des Finanzamts.[1][27][28][29]

Zum Programm
Vorher klären

Mikrodarlehen Mecklenburg-Vorpommern

Rückzahlbares Darlehen

Für Neugründungen und Übernahmen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein Landes­darlehen mit tilgungs­freiem ersten Jahr und bis zu sechs Jahren Laufzeit.

Neben dem Gründungs­zuschuss? Die GSA setzt das Mikrodarlehen nur nachrangig ein, nach vorhandenen Eigenmitteln, erhaltenen Förder­mitteln und Krediten. Ob der Gründungs­zuschuss in diese Rechnung eingeht, sagt sie nicht; das klärst du vor dem Antrag mit der GSA.

Den Antrag stellst du mit dem passenden Formular vor dem Start oder in den ersten 36 Monaten danach; ausgezahlt wird erst, wenn der Bescheid bestandskräftig ist und Gewerbe­anmeldung oder Bestätigung des Finanzamts vorliegen.[18][30]

Zum Programm

Alle Programme haben eigene Bedingungen und Förder­stellen, die nach Ermessen entscheiden. Für den Gründungs­zuschuss bleibt es bei Arbeitslosen­geld I und der Entscheidung der Agentur.[5]

Kein ALG I? Dann zählt das Einstiegs­geld

Den Gründungs­zuschuss gibt es nur mit Arbeitslosen­geld I. Mit Grundsicherungs­geld (bis Juni 2026 Bürgergeld) kann das Hanse-Jobcenter Rostock stattdessen Einstiegs­geld nach § 16b SGB II zahlen, höchstens 24 Monate und ohne Rechtsanspruch.[1][31][32]

Das gilt für Wohnorte in der Hansestadt; im Landkreis Rostock ist ein eigenes Jobcenter zuständig. Einstiegs­geld kommt laut Bundesagentur nur in Frage, solange du dich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht hast. Laut IHK zu Rostock prüft das Jobcenter beim Einstiegs­geld neben der Tragfähigkeit auch deine persönliche Eignung für die Selbst­ständigkeit und entscheidet im Rahmen seines Ermessens.[6][8][14][33]

Mit Arbeitslosen­geld I plus aufstockendem Grundsicherungs­geld bleibt die Agentur für Arbeit Rostock zuständig; der Gründungs­zuschuss liegt dann in ihrem Ermessen.[7]

Infos der Bundesagentur zur Gründung aus dem Grundsicherungs­geld
Gründen in Rostock

Gründen in Rostock: die Zahlen

1.488 Gewerbe­anmeldungen weist die Statistik für Rostock im Jahr 2025 aus. Darunter waren 1.283 Neuerrichtungen, und die Anmeldungen lagen um 3,5 Prozent höher als im Vorjahr.[34]

Vorn lagen die Bereiche „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“, danach „Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“ sowie „Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (gewerblich)“.[34]

Rund drei Viertel der Anmeldungen kamen von Einzelunternehmen, nämlich 1.121; als GmbH wurden 253 Gewerbe angemeldet. Unter den 1.277 Abmeldungen waren 1.000 vollständige Aufgaben, also Betriebs­aufgaben, Stilllegungen oder Umwandlungen. Landesweit lief rund die Hälfte der 8.677 Neugründungen im Nebenerwerb, genau 4.353. Für den Gründungs­zuschuss reicht ein Nebenerwerb nicht, er setzt eine hauptberufliche Selbst­ständigkeit voraus.[1][34]

Viele gründen, doch jeder Antrag auf Gründungs­zuschuss wird einzeln geprüft, mit Arbeitslosen­geld I als Voraussetzung und nach Ermessen der Agentur. Deshalb kommt es auf deinen eigenen, durchgerechneten Plan an.

  • 1.283Neuerrichtungen 2025Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern⁠[34]
  • +3,5 %Anmeldungen gegenüber 20241.488 Anmeldungen, Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern⁠[34]
  • 1.277Gewerbe­abmeldungen 2025Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern⁠[34]
  • 204.929Einwohnerinnen und EinwohnerStatistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Stand 31.12.2025[35]
So bereiten wir dich vor

In 3 Wochen startklar für den Antrag auf Gründungs­zuschuss

Du zeigst der Agentur für Arbeit Rostock ein durchdachtes Vorhaben: Konzept, Positionierung, erste Kunden, Steuern und Gewerbe, dazu Businessplan und Finanzplan. Die Entscheidung über den Zuschuss aus dem Arbeitslosen­geld I trifft die Agentur nach Ermessen.

Inhaber einer Fahrradwerkstatt übergibt einer zufriedenen Stammkundin ihr repariertes Fahrrad, ein Bild für langfristige Selbstständigkeit
Das erarbeiten wir gemeinsam
  • Tragfähiges Geschäfts­konzept

    Aus deiner Idee wird ein Angebot mit Preisen, die sich für dich rechnen.

  • Zielgruppe und Positionierung

    Wer kauft bei dir und warum? Wir schärfen, wie du dich vom Wettbewerb abhebst.

  • Gewerbe, Rechtsform, Finanzamt

    Gewerbe, Rechtsform, Finanzamt, Krankenkasse und Steuern: Wir sortieren mit dir, was wann zu tun ist.

Mit bewilligtem AVGS ohne Eigenanteil

Ist der AVGS bewilligt, hast du keinen Eigenanteil. Über den Gutschein entscheidet die Arbeits­vermittlung.⁠[17]

§ 45 SGB III

Coaching bis zu 6 Wochen

1:1 und online, die genaue Dauer richtet sich nach deinem Fortschritt.

Zertifiziert und registriert

Beim BAFA registriert, AZAV-zertifizierter Bildungs­träger, 100+ Gründerinnen und Gründer begleitet.

René Bilda, Gründer von Gründer PilotenMichelle Sadowski, Beraterin bei Gründer Piloten

Persönlich statt Callcenter: René Bilda und Michelle Sadowski sind deine Ansprechpartner.

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Gründer­coaching mit AVGS in Rostock

Kundenstimmen

100+ Gründerinnen und Gründer haben wir begleitet. So erzählen sie davon.

5,0 bei Google5,00 bei ProvenExpert
ProvenExpert-Bewertung

… Unser Gründercoach hat uns durch all das begleitet: von der Geschäftsidee über die ganzen bürokratischen Hürden bis hin zu unserem ersten richtigen Event. Was uns besonders wichtig war: Wir konnten mit jeder noch so kleinen Frage kommen, egal wie oft, und haben immer eine geduldige, ehrliche und fachlich fundierte Antwort bekommen. …

MikeWanderofen
Ganze Bewertung lesen
ProvenExpert-Bewertung

… Ich bin auch weiterhin sehr positiv überrascht von der Unterstützung und der Qualität der Beratung. Den Gründerzuschuss haben wir ebenfalls gemeinsam vorbereitet und eingereicht. …

Alexander M.Gründer, Immobilienbranche
Ganze Bewertung lesen
Google-Bewertung

René Bilda von den GründerPiloten hat mich sehr kompetent und professionell unterstützt. Die Beratung war verständlich, zuverlässig und individuell auf meine Situation zugeschnitten. René nimmt sich wirklich Zeit, geht auf jede Frage ein und vermittelt einem das Gefühl, bestens aufgehoben zu sein. …

Mustafa H.M&M Sicherheitsdienst NRW
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Google-Bewertung

tolle Erfahrung.....Sehr hilfsbereit und freundlich. Hatt viele Durcheinander ideen aber mit Gründer piloten sind die Ideen zum Konzept formuliert

Abdelrahman G.
Google-Bewertung

Perfekte Beratung und sehr freundliche Mitarbeiter. Sehr hilfsbereit und helfen sehr schnell, falls man Probleme hat. Kann ich jedem ans Herz legen!

Marina S.

Erfahrungen aus unseren Coachings. Über den Gründungszuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit Rostock bei Arbeitslosengeld I nach Ermessen.

FAQ

Gründungs­zuschuss in Rostock: Antworten auf deine Fragen

Antworten zu Stellen und Wegen in Rostock und zu den Regeln, nach denen die Agentur für Arbeit Rostock entscheidet.

Stand: Oktober 2026 · Rechtsgrundlage §§ 93, 94 SGB III

Gründer sitzt am Küchentisch und spricht per Videocall mit seiner Coachin im persönlichen 1:1 Online-Coaching

Für ein Gewerbe fertigt sie die IHK zu Rostock an. Im Handwerk wendest du dich an die Handwerks­kammer Ostmecklenburg-Vorpommern und klärst dort Ablauf und Kosten. Auch Steuerberatungen zählt die Bundesagentur zu den fachkundigen Stellen, etwa unsere Partner-Steuerberatungs­kanzlei. Welche Stelle du wählst, entscheidest du; ihre Kosten erstattet die Agentur nicht. Ob du den Zuschuss bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit Rostock nach Ermessen; Voraussetzung ist Arbeitslosen­geld I.[1][9][14]

Beim Stadtamt der Hansestadt, persönlich, schriftlich, per E-Mail oder online über das MV-Serviceportal; die Verwaltungs­gebühr liegt bei 32 Euro. Für den Gründungs­zuschuss zählt die Reihenfolge: Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit Rostock vor dem Start, formlos und auf Wunsch auch online vor dem Beratungs­termin. Die Gewerbe­anzeige allein gilt noch nicht als Start; ihre Bestätigung lädst du mit dem Antrag hoch oder reichst sie nach. Entscheiden wird die Agentur bei Arbeitslosen­geld I nach Ermessen.[3][7][19][22]

Gründungs­stipendium und Meister­prämie nicht. Ihre Richtlinien schließen öffentliche Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts ausdrücklich auch nach dem SGB III aus, und eine solche Leistung ist der Gründungs­zuschuss nach § 93 SGB III: Das Stipendium gibt es nicht zeitgleich mit ihm, die Meister­prämie ist schon bei Erhalt solcher Leistungen ausgeschlossen. Wie sich das auf deinen Zeitplan auswirkt, klärst du vorab mit der GSA bzw. dem Landes­förderinstitut. Den Gründungs­zuschuss selbst gibt es nur mit Arbeitslosen­geld I und nach Ermessen der Agentur für Arbeit Rostock.[1][28][36][37]

Vor allem die Eintragung bei der Handwerks­kammer Ostmecklenburg-Vorpommern. Ohne eigenen Meisterbrief geht ein zulassungs­pflichtiges Handwerk auch mit angestelltem Betriebs­leiter, der die Qualifikation mitbringt; die Kammer berechnet dafür 150 Euro. Zulassungs­freie und handwerksähnliche Gewerbe zeigst du der Kammer an, die Eintragung ins Verzeichnis kostet eine Einzelperson 80 Euro. Für die Meister­prämie des Landes hält ein Betriebs­berater der Kammer das Ergebnis der Beratung zu deinem Konzept auf einem Vordruck des Landes­förderinstituts fest. Wer den Gründungs­zuschuss erhält, ist laut Landes­richtlinie von der Prämie ausgeschlossen, weil sie öffentliche Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB III ausschließt; Fragen zum Zeitpunkt klärst du vorab mit dem Landes­förderinstitut. Für den Gründungs­zuschuss selbst bleibt es bei Arbeitslosen­geld I und dem Ermessen der Agentur für Arbeit Rostock.[1][16][21][36][38]

Ja. Die Agentur für Arbeit Rostock ist für Hansestadt und Landkreis da und hat im Landkreis Geschäfts­stellen in Güstrow und Bad Doberan; entscheidend ist dein Wohnort. Anders beim Grundsicherungs­geld: Dafür hat der Landkreis ein eigenes Jobcenter, in der Hansestadt ist es das Hanse-Jobcenter Rostock. Den Gründungs­zuschuss gibt es nur mit Arbeitslosen­geld I, und die Agentur entscheidet darüber nach Ermessen.[4][6][8]

Nein. Der Gründungs­zuschuss ist nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Deinen Gewinn aus der Selbst­ständigkeit versteuerst du natürlich ganz normal. Den Zuschuss bekommst du nur mit Arbeitslosen­geld I und nach Ermessen der Agentur.[7][39]

Weiterlesen

Nachbarstädte, Coaching in Rostock und die Hauptseite zum Gründungs­zuschuss.

Quellen und Stand der Angaben
  1. [1]gesetze-im-internet.de: § 93 SGB III.
  2. [2]gesetze-im-internet.de: § 94 SGB III. Abgerufen am 07.10.2026.
  3. [3]gesetze-im-internet.de: § 324 SGB III. Abgerufen am 07.10.2026.
  4. [4]gesetze-im-internet.de: § 327 SGB III. Abgerufen am 07.10.2026.
  5. [5]Bundesagentur für Arbeit: Hinweise und Hilfen zur Existenz­gründung (Flyer, PDF), Stand April 2023. Abgerufen am 07.10.2026.
  6. [6]Bundesagentur für Arbeit: Agentur für Arbeit Rostock, Über uns.
  7. [7]Bundesagentur für Arbeit, Zentrale: Fachliche Weisungen Gründungs­zuschuss, §§ 93, 94 SGB III (PDF), Stand 13.09.2023. Abgerufen am 07.10.2026.
  8. [8]Bundesagentur für Arbeit: Agentur für Arbeit Rostock, Startseite mit Kontakt und Öffnungs­zeiten.
  9. [9]Bundesagentur für Arbeit: Gründungs­zuschuss beantragen. Abgerufen am 07.10.2026.
  10. [10]Statistik der Bundesagentur für Arbeit (statistik.arbeitsagentur.de): Arbeits­marktreport Rostock, Hanse- und Universitäts­stadt, September 2026 (Tabellen, XLSX), Berichtsmonat September 2026, erstellt 23.09.2026. Abgerufen am 03.10.2026.
  11. [11]gesetze-im-internet.de: § 138 SGB III. Abgerufen am 07.10.2026.
  12. [12]IHK zu Rostock: Gründer­fahrplan und Gründungs­fehler.
  13. [13]Bundesagentur für Arbeit: Vordruck BA GZ 04, Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenz­gründung (PDF), Stand 01/2025.
  14. [14]IHK zu Rostock: Förderungen bei Gründungen aus der Arbeitslos­igkeit (fachliche Stellungnahme, Unterlagen).
  15. [15]gesetze-im-internet.de: § 148 SGB III.
  16. [16]Handwerks­kammer Ostmecklenburg-Vorpommern: Handwerks­rolle (Eintragung, Betriebs­leiter, Beitragsbefreiung für Existenz­gründer).
  17. [17]gesetze-im-internet.de: § 45 SGB III. Abgerufen am 07.10.2026.
  18. [18]GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeits­marktentwicklung mbH (Bewilligungs­stelle des Landes): Mikrodarlehen (Förderseite mit Beratungs­stellen).
  19. [19]Hanse- und Universitäts­stadt Rostock, Stadtamt: Gewerbe anmelden (Dienstleistungen).
  20. [20]gesetze-im-internet.de: § 28a SGB III. Abgerufen am 07.10.2026.
  21. [21]Handwerks­kammer Ostmecklenburg-Vorpommern: Gebührenverzeichnis der Handwerks­kammer Ostmecklenburg-Vorpommern (PDF), Neufassung vom 25.04.2026, genehmigt 02.07.2026.
  22. [22]Land Mecklenburg-Vorpommern, MV-Serviceportal: Gewerbe anmelden, Hanse- und Universitäts­stadt Rostock (MV-Serviceportal).
  23. [23]Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern: Finanzamt Rostock (Steuerportal).
  24. [24]Bundeszentralamt für Steuern: Finanz­amtsuche (GemFA).
  25. [25]Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern: Existenz­gründer (Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern).
  26. [26]gesetze-im-internet.de: § 138 AO.
  27. [27]GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeits­marktentwicklung mbH (Bewilligungs­stelle des Landes): Gründungs­stipendien zur Förderung innovativer Unternehmens­gründungen (Förderseite), Downloads bis 08.07.2026.
  28. [28]Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (bereitgestellt von der GSA): Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs­stipendien vom 23.06.2022, AmtsBl. M-V 2022 S. 326 (PDF), in der Fassung der Änderungen vom 07.12.2023, 13.03.2024 und 29.05.2026.
  29. [29]Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: Dritte Verwaltungs­vorschrift zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs­stipendien (AmtsBl. M-V 2026 S. 275, PDF), Stand 29.05.2026.
  30. [30]Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (bereitgestellt von der GSA): Richtlinie zur Förderung von Existenz­gründungen und Unternehmens­nachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern vom 10.06.2022, AmtsBl. M-V 2022 S. 318 (PDF), Fassung vom 10.06.2022.
  31. [31]gesetze-im-internet.de: § 16b SGB II. Abgerufen am 07.10.2026.
  32. [32]gesetze-im-internet.de: § 19 SGB II. Abgerufen am 07.10.2026.
  33. [33]Bundesagentur für Arbeit: Einstiegs­geld für eine Selbst­ständigkeit.
  34. [34]Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern: Statistischer Bericht Gewerbe­anzeigen in Mecklenburg-Vorpommern 2025 (Kennziffer D123 2025 00, PDF), Herausgabe 30.06.2026.
  35. [35]Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern: Statistischer Bericht Bevölkerungs­entwicklung der Kreise in Mecklenburg-Vorpommern 01.01. bis 31.12.2025 (Kennziffer A113K 2025 44, PDF), endgültige Ergebnisse, Herausgabe 26.06.2026. Abgerufen am 03.10.2026.
  36. [36]Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Unternehmens­nachfolgen, Neugründungen oder tätigen Beteiligungen im Handwerk (Meister­prämie), AmtsBl. M-V 2024 S. 194 (PDF), Verwaltungs­vorschrift vom 23.02.2024, gültig 01.01.2024 bis 31.12.2028.
  37. [37]Landes­förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI): Merkblatt Meister­prämie Stufe 1, Basisförderung (PDF), Stand 25.02.2026.
  38. [38]Landes­förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern: Vordruck Stellungnahme der Handwerks­kammer nach Nr. 4.1 c der Richtlinie Meister­prämie (PDF), Stand 27.06.2025.
  39. [39]gesetze-im-internet.de: § 3 EStG. Abgerufen am 07.10.2026.

Alle Angaben ohne Gewähr. Über Förderungen entscheiden allein die genannten Stellen. Quellen abgerufen am 08.10.2026, sofern nicht anders angegeben.

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    Beim Start brauchst du noch 150 Tage Arbeitslosen­geld I, und jeder Bezugstag zählt.[1][15]

  • Das erste Geld kommt später

    Das erste Geld kommt rund einen Monat nach dem Förderbeginn.[7]

  • Formulare und Nachweise

    Businessplan, Finanzpläne, Lebenslauf und Stellungnahme gehören zum Antrag.[7]

  • Zuschuss, kein Kredit
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