Gründungszuschuss

So klappt es mit dem Gründungszuschuss: 8 Tipps für deinen Antrag 2026

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Ob die Agentur für Arbeit ihn bewilligt, hängt stark von deiner Vorbereitung ab. So planst du Zeitpunkt, Unterlagen und Gespräch, damit dein Antrag überzeugt.

René BildaGründer der Gründer Piloten
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  • 11 Min. Lesezeit
Illustration: Gründerin setzt das letzte Puzzleteil in ein Puzzle mit einer Rakete
Inhalt dieses Artikels
  1. Was Ermessen bedeutet
  2. 1. Voraussetzungen prüfen
  3. 2. Zeitpunkt planen
  4. 3. Früh das Gespräch suchen
  5. 4. Businessplan, der überzeugt
  6. 5. Realistisch rechnen
  7. 6. Tragfähigkeit bestätigen
  8. 7. Eignung belegen
  9. 8. Antrag vor dem Start
  10. Phase 2 nicht vergessen
  11. Wenn es nicht klappt
  12. Checkliste
  13. Häufige Fragen
  14. Weiterlesen

Deine Idee steht, das Arbeitslosengeld läuft und jetzt fragst du dich: Klappt das mit dem Gründungszuschuss? Die ehrliche Antwort: Eine Garantie gibt es nicht, denn die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen. Du hast aber mehr in der Hand, als viele denken. Mit dem richtigen Zeitpunkt, vollständigen Unterlagen und einem gut vorbereiteten Gespräch gibst du deinem Antrag die besten Voraussetzungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung nach § 93 SGB III. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Agentur für Arbeit muss von deinem Vorhaben überzeugt sein.
  • Beim Start deiner Selbstständigkeit brauchst du noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld. Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein, also mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Den Antrag stellst du online und vor dem Start. Dazu gehören Businessplan, Finanzplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.
  • Seit dem 1. Januar 2023 gilt der Vorrang der Vermittlung in Arbeit nicht mehr für den Gründungszuschuss (§ 4 Abs. 2 SGB III).
  • Die Förderung: 6 Monate in Höhe deines Arbeitslosengelds plus 300 € im Monat, danach auf Antrag weitere 9 Monate mit je 300 €. Der Zuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Was bedeutet „Ermessensleistung“ für deinen Antrag?

Im Gesetz steht, dass Gründerinnen und Gründer einen Gründungszuschuss erhalten können. Dieses „kann“ ist der Kern: Selbst wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, prüft deine Vermittlungsfachkraft im Einzelfall, ob sich die Förderung lohnt. Der Gründungszuschuss wird aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt, deshalb muss die Agentur für Arbeit gute Gründe sehen, das Geld in deine Gründung zu stecken.

Worauf die Agentur schaut, lässt sich aus Gesetz und Merkblättern gut ablesen:

  • Tragfähigkeit: Kann deine Selbstständigkeit dich auf Dauer tragen? Das bestätigt eine fachkundige Stelle.
  • Kenntnisse und Fähigkeiten: Bringst du mit, was du für dein Vorhaben brauchst? Das belegst du mit Lebenslauf, Zeugnissen und Erfahrung.
  • Plausibilität: Passen Idee, Zielgruppe, Preise und Zahlen zusammen? Das zeigt dein Businessplan mit Finanzplan.

Für dich heißt das: Nicht die Idee allein entscheidet, sondern wie gut du sie vorbereitest und erklärst. Genau hier setzen die folgenden acht Tipps an.

Seit 2023: kein Vermittlungsvorrang mehr

Früher konnte die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss mit dem Argument ablehnen, dass sie dich schnell in eine Anstellung vermitteln kann. Seit dem 1. Januar 2023 steht im Gesetz ausdrücklich, dass der Vermittlungsvorrang für den Gründungszuschuss nicht gilt (§ 4 Abs. 2 Satz 3 SGB III). Ermessen bleibt trotzdem: Die Agentur prüft weiterhin, ob dein Vorhaben überzeugt.

Tipp 1: Prüfe die Voraussetzungen, bevor du Zeit investierst

Bevor du Wochen in einen Businessplan steckst, prüfe in fünf Minuten, ob du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Fehlt eine davon, hilft dir auch der beste Plan nicht weiter.

VoraussetzungWas das für dich heißtGrundlage
ArbeitslosengeldDu beziehst Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit. Mit Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) kommt statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld vom Jobcenter in Frage.§ 93 Abs. 2 SGB III
150 Tage RestdauerBeim Start deiner Selbstständigkeit kannst du noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld beziehen.§ 93 Abs. 2 SGB III
HauptberuflichDu arbeitest mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig. Andere Tätigkeiten dürfen zusammen nicht mehr Zeit einnehmen als die Selbstständigkeit.Bundesagentur für Arbeit
TragfähigkeitEine fachkundige Stelle bestätigt, dass dein Vorhaben tragfähig ist.§ 93 Abs. 2 SGB III
Kenntnisse und FähigkeitenDu legst dar, dass du die Selbstständigkeit fachlich und kaufmännisch stemmen kannst.§ 93 Abs. 2 SGB III
Keine SperrzeitSolange dein Arbeitslosengeld ruht, zum Beispiel wegen einer Sperrzeit, wird kein Gründungszuschuss gezahlt.§ 93 Abs. 3 SGB III
24 Monate AbstandHast du schon einmal eine Gründungsförderung der Agentur für Arbeit erhalten, müssen seit deren Ende 24 Monate vergangen sein.§ 93 Abs. 4 SGB III

Unsicher, ob alles passt? Mit dem Schnell-Check zum Gründungszuschuss siehst du in wenigen Fragen, wo du stehst. Alle Voraussetzungen im Detail erklärt dir unser Ratgeber Gründungszuschuss 2026: Voraussetzungen, Höhe und Antrag.

Tipp 2: Plane den Zeitpunkt rückwärts

Die 150 Tage sind die wichtigste Frist, denn jeder Tag mit Arbeitslosengeld verkürzt deine Restdauer. Rechne deshalb rückwärts: Wie lange bekommst du Arbeitslosengeld, und bis wann musst du spätestens starten?

Rechenbeispiel: So viel Zeit bleibt dir

Dauer deines Arbeitslosengelds (Beispiel: 12 Monate)
360 Tage
Diese Tage müssen beim Start noch übrig sein
150 Tage
Spätester Start nach Beginn des Arbeitslosengelds (ohne Sperrzeit)
rund 7 Monate

In diese sieben Monate passen Businessplan, Finanzplan, die Stellungnahme der fachkundigen Stelle, das Gespräch mit der Agentur und die Bearbeitungszeit deines Antrags. Das klingt nach viel Zeit, wird aber schnell knapp, wenn du erst nach ein paar Monaten anfängst. Starte deshalb mit der Vorbereitung, sobald du dich arbeitslos gemeldet hast.

Wichtig bei einer Eigenkündigung

Wer selbst kündigt, um sich selbstständig zu machen, bekommt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in der Regel keinen Gründungszuschuss. Oft folgt zudem eine Sperrzeit, und die verkürzt die Dauer deines Arbeitslosengelds (§ 148 SGB III). Sprich deshalb mit deiner Vermittlungsfachkraft, bevor du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst.

Tipp 3: Sprich früh mit deiner Vermittlungsfachkraft

Der erste offizielle Schritt ist ein Beratungstermin bei deiner Vermittlungsfachkraft. Dort erfährst du, ob der Gründungszuschuss für dich in Frage kommt und welche Unterlagen deine Agentur zusätzlich sehen möchte. Geh nicht mit leeren Händen hin. Wer vorbereitet ist, wirkt überzeugt und überzeugend.

  1. Erkläre deine Idee in drei Sätzen

    Was bietest du an, für wen, und warum brauchen deine Kunden genau das?

  2. Zeig, warum du die Richtige oder der Richtige bist

    Berufserfahrung, Ausbildung, Weiterbildungen, erste Kontakte zu Kunden oder Partnern.

  3. Bring erste Zahlen mit

    Grobe Preise, deine monatlichen Kosten und ab wann du mit Umsatz rechnest. Der fertige Finanzplan kommt später.

  4. Nenne deinen Zeitplan

    Wann willst du starten, und bis wann liegen Businessplan und Stellungnahme vor? Stimme den Starttermin mit deiner Vermittlungsfachkraft ab.

Frag im Termin auch nach, ob deine Agentur eine bestimmte Form oder Gliederung für den Businessplan erwartet, und notiere dir die Antworten. So baust du später genau die Unterlagen, die gebraucht werden.

Tipp 4: Schreib einen Businessplan, der Fragen beantwortet

Dein Businessplan ist die Grundlage für die fachkundige Stelle und für die Entscheidung der Agentur. Er muss nicht lang sein, aber er muss die Fragen beantworten, die sich jede Leserin und jeder Leser stellt. Aus der Praxis sind das vor allem diese Punkte:

  • Angebot: Was genau verkaufst du, und was unterscheidet dich von anderen?
  • Zielgruppe und Markt: Wer sind deine Kunden, wie viele gibt es in deinem Einzugsgebiet, und wer ist deine Konkurrenz?
  • Preise: Wie kommst du auf deine Preise, und decken sie deine Kosten?
  • Marketing und Vertrieb: Wie gewinnst du die ersten Kundinnen und Kunden, ganz konkret?
  • Organisation: Rechtsform, Standort, Versicherungen, Anmeldungen.
  • Du als Gründerin oder Gründer: Qualifikation, Erfahrung und warum du das Vorhaben umsetzen kannst.

Ein häufiger Fehler sind allgemeine Aussagen wie „Die Nachfrage ist groß“. Besser sind nachprüfbare Angaben: Zahlen aus deiner Region, Gespräche mit möglichen Kunden, erste Anfragen oder Vorbestellungen. Am Ende soll ein tragfähiges Geschäftskonzept stehen, nicht nur ein Dokument für die Behörde.

Tipp 5: Rechne realistisch und denk an dein Privatleben

Für die Stellungnahme braucht die fachkundige Stelle laut Bundesagentur für Arbeit einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Viele ergänzen eine Liquiditätsplanung, damit du siehst, ob du in jedem Monat zahlungsfähig bleibst.

  • Konservativ planen: Rechne mit einem langsamen Start. Eine Umsatzprognose, die schon im ersten Monat hoch einsteigt, wirft Fragen auf.
  • Lebenshaltung einplanen: Miete, Lebensmittel, Versicherungen. Dein Unternehmen muss später auch dich finanzieren.
  • Soziale Absicherung nicht vergessen: Als Selbstständige oder Selbstständiger zahlst du deine Kranken- und Pflegeversicherung selbst. Die 300 € im Monat sind laut Bundesagentur für Arbeit für deine soziale Absicherung gedacht.
  • Annahmen begründen: Schreib zu jeder wichtigen Zahl, woher sie kommt, zum Beispiel Stundenzahl mal Stundensatz.

Tipp 6: Hol die Stellungnahme der fachkundigen Stelle rechtzeitig

Ohne die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle gibt es keinen Gründungszuschuss. Sie bestätigt, dass dein Vorhaben tragfähig ist. Das Gesetz nennt als Beispiele Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Bundesagentur für Arbeit zählt auch Steuerberatungen, Wirtschaftsprüfungen, Unternehmensberatungen und Einrichtungen der Existenzgründungsberatung dazu.

  • Freie Wahl: Welche Stelle du beauftragst, entscheidest du selbst. Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit dafür nicht.
  • Der richtige Vordruck: Die Stellungnahme wird auf dem Formular „Gründungszuschuss (GZ) Stellungnahme Fachkundige Stelle“ (BA GZ 04) abgegeben. Du findest es auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
  • Vollständige Unterlagen: Die Stelle braucht Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, deinen Lebenslauf und Qualifikationsnachweise.
  • Zeitpuffer: Plane für Prüfung und eventuelle Rückfragen ein paar Wochen ein.

Mehr zur Bescheinigung und wie du sie über uns bekommen kannst, liest du auf unserer Seite zur Tragfähigkeitsbescheinigung.

Tipp 7: Zeig, dass du es kannst

Neben der Tragfähigkeit musst du deine Kenntnisse und Fähigkeiten darlegen (§ 93 Abs. 2 SGB III). Die Vermittlungsfachkraft beurteilt, ob du die Kompetenzen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit mitbringst. Hilfreich sind:

  • Zeugnisse, Ausbildungs- und Meisterbriefe, Zertifikate
  • Berufserfahrung in deiner Branche, am besten mit konkreten Aufgaben und Ergebnissen
  • Weiterbildungen, zum Beispiel zu Buchhaltung, Marketing oder deinem Fachgebiet
  • Referenzen, erste Kundinnen und Kunden oder Absichtserklärungen

Fehlt dir kaufmännisches Wissen, zeig, wie du die Lücke schließt, zum Beispiel mit einem Gründercoaching oder einem Gründungsseminar.

Tipp 8: Stell den Antrag vor dem Start und starte erst danach

Den Antrag auf Gründungszuschuss für die erste Phase stellst du online bei der Agentur für Arbeit. Du kannst deine Angaben zwischenspeichern, Dokumente hochladen und fehlende Unterlagen auch nach dem Absenden nachreichen. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Start deiner Selbstständigkeit.

  • Startdatum abstimmen: Kläre mit deiner Vermittlungsfachkraft, ab wann du starten sollst. Das Gewerbe meldest du erst an, wenn der Antrag gestellt ist.
  • Folgen kennen: Mit dem Start einer hauptberuflichen Selbstständigkeit bist du nicht mehr arbeitslos, damit endet auch dein Arbeitslosengeld. Startest du vor der Entscheidung, trägst du das Risiko einer Ablehnung.
  • Bescheid im Blick behalten: Hast du der Online-Kommunikation zugestimmt, findest du den Bescheid in deinem Profil unter „Bescheidablage“.

Den Gründungszuschuss habe ich zusammen mit René beantragt. Diese Zeit fand ich wirklich sehr gut, wir haben uns unglaublich gut verstanden. Es wurde auch immer besprochen, worauf es mir ankommt und was mir wichtig ist.

Phase 2 nicht vergessen: weitere 9 Monate mit je 300 €

Im Anschluss an die ersten sechs Monate gibt es die zweite Phase: neun weitere Monate mit je 300 €, zusammen 2.700 €. Diese Phase kommt nicht automatisch. Du beantragst sie separat, online über deinen bereits abgeschickten Antrag für Phase 1 in der Vorgangsübersicht. Frag deine Agentur rechtzeitig, ab wann du den Antrag stellen kannst, damit zwischen den Phasen keine Lücke entsteht.

Dafür legst du deine Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen dar (§ 94 Abs. 2 SGB III) und zeigst, dass du hauptberuflich selbstständig bist. Hat die Agentur begründete Zweifel an deiner Geschäftstätigkeit, kann sie eine neue Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. Sammle deshalb vom ersten Tag an Nachweise:

  • Rechnungen und Aufträge
  • eine einfache Übersicht über Umsätze und Kosten, zum Beispiel aus deiner Buchhaltung
  • Belege für deine Marketing- und Vertriebsaktivitäten
  • einen Überblick über deine Arbeitszeit in der Selbstständigkeit

Abgelehnt? Das kannst du jetzt tun

Auch mit guter Vorbereitung kann ein Antrag abgelehnt werden. Dann ist nicht alles verloren.

  1. Begründung genau lesen

    Steht im Bescheid, was gefehlt hat? Fehlende Unterlagen oder Zweifel an Zahlen lassen sich oft beheben.

  2. Widerspruch prüfen

    Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Stützt sich die Ablehnung darauf, dass du schnell vermittelt werden könntest, verweise auf § 4 Abs. 2 Satz 3 SGB III.

  3. Unterlagen verbessern

    Überarbeite Businessplan und Finanzplan dort, wo die Agentur Zweifel hatte, und reiche neue Nachweise ein.

  4. Frist im Blick behalten

    Solange du noch nicht gestartet bist und mindestens 150 Tage Restdauer hast, bleibt der Weg offen. Rechne neu nach.

Checkliste: Bist du bereit für den Antrag?

  • Ich beziehe Arbeitslosengeld und habe beim geplanten Start noch mindestens 150 Tage übrig.
  • Meine Selbstständigkeit wird hauptberuflich, mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Ich hatte ein Beratungsgespräch mit meiner Vermittlungsfachkraft und kenne die gewünschten Unterlagen.
  • Mein Businessplan beschreibt Angebot, Zielgruppe, Markt, Preise, Marketing und Organisation.
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sind fertig und begründet.
  • Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle liegt auf dem Vordruck BA GZ 04 vor.
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise sind zusammengestellt.
  • Der Antrag ist online gestellt, bevor ich starte und das Gewerbe anmelde.

Häufige Fragen: So klappt es mit dem Gründungszuschuss

Wie lange dauert es, bis der Gründungszuschuss bewilligt ist?

Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht, sie ist je nach Agentur für Arbeit unterschiedlich. Für die Vorbereitung von Businessplan, Finanzplan und Stellungnahme solltest du mehrere Wochen einplanen. Frag deine Vermittlungsfachkraft, wie lange die Prüfung bei deiner Agentur in der Regel dauert.

Bekomme ich den Gründungszuschuss nach einer Eigenkündigung?

In der Regel nicht. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass du die Arbeitslosigkeit mit einer eigenen Kündigung selbst herbeiführst. Außerdem wird während einer Sperrzeit kein Gründungszuschuss gezahlt. Sprich vor einer Kündigung mit deiner Vermittlungsfachkraft.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein, der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Voraussetzung ist, dass deine Angaben stimmen und du die Selbstständigkeit wie beantragt ausübst. Gibst du sie auf, melde das sofort der Agentur für Arbeit.

Darf ich neben der Selbstständigkeit noch angestellt arbeiten?

Ja, aber die Selbstständigkeit muss hauptberuflich bleiben. Du arbeitest mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig, und weitere Tätigkeiten dürfen zusammen nicht mehr Zeit einnehmen als die Selbstständigkeit.

Gibt es den Gründungszuschuss auch mit Grundsicherungsgeld?

Nein. Der Gründungszuschuss setzt Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit voraus. Beziehst du Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld), kann dich das Jobcenter mit dem Einstiegsgeld nach § 16b SGB II unterstützen.

Hilft ein Gründercoaching beim Antrag?

Ja, im Gründercoaching erarbeitest du dein Geschäftskonzept mit Businessplan und Finanzplan und bereitest das Gespräch mit der Agentur vor. Die Gründer Piloten sind AZAV-zertifizierter Bildungsträger, mit bewilligtem AVGS ist das Coaching für dich kostenlos. Über den Gründungszuschuss entscheidet trotzdem die Agentur für Arbeit.

Kann ich den Gründungszuschuss ein zweites Mal bekommen?

Grundsätzlich erst, wenn seit dem Ende der letzten Gründungsförderung der Agentur für Arbeit 24 Monate vergangen sind (§ 93 Abs. 4 SGB III). Aus besonderen persönlichen Gründen kann die Agentur von dieser Frist absehen.

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René Bilda

René Bilda

Gründer der Gründer Piloten

René Bilda ist Gründer der Gründer Piloten und seit über 8 Jahren Unternehmer. Mit seinem Team hat er 100+ Gründerinnen und Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleitet. Die Gründer Piloten sind AZAV-zertifizierter Bildungsträger und als Beratungsunternehmen beim BAFA registriert.

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