115. Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erlaubt Dir, ohne Umsatzsteuer zu rechnen, wenn Dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € und Dein laufender Umsatz unter 100.000 € bleibt (Stand 2026, dauerhafte Regelung seit 2025). Sie ist die einfachste steuerliche Variante für Solo-Gründer.
Was das konkret bedeutet:
- Du schreibst Rechnungen ohne 19 % USt — der Endpreis ist Dein Netto-Preis.
- Du musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt abgeben.
- Du kannst aber auch keine Vorsteuer ziehen (z. B. aus Laptop-Kauf, Software-Abos).
- Auf Deiner Rechnung muss der Hinweis auf § 19 UStG stehen.
- Du sparst Dir Steuerberaterkosten und monatliche USt-Voranmeldung.
Wichtig: Die Regelung gilt nur für die Umsatzsteuer — Einkommensteuer und Gewerbesteuer fallen trotzdem an. Geeignet, wenn Deine Kunden Privatpersonen sind und Du wenig Investitionen hast. Bei B2B-Geschäft ist Regelbesteuerung oft sinnvoller, da Deine Kunden die USt sowieso als Vorsteuer abziehen und Du selbst auch Vorsteuer geltend machen kannst.