Stand: 02.05.2026 · Geprüft von René Bilda, BAFA-registrierter Unternehmensberater & AZAV-zertifizierter Gründer-Coach.

Existenzgründung Basics — Rechtsform, Gewerbe, Versicherung. Auf dieser Seite beantworten wir 14 Fragen zu den Grundlagen der Existenzgründung: UG vs. GmbH, Freiberufler vs. Gewerbe, Tragfähigkeit, Versicherungen und Kosten.

Was ist eine Existenzgründung?

Eine Existenzgründung ist die Aufnahme einer hauptberuflichen, selbstständigen Erwerbstätigkeit mit dem Ziel, den eigenen Lebensunterhalt durch unternehmerisches Handeln zu sichern. Rechtlich umfasst sie sowohl gewerbliche Tätigkeiten (§ 14 GewO) als auch freiberufliche Tätigkeiten (§ 18 EStG).

Drei typische Wege der Existenzgründung:

Hauptberuflich bedeutet laut § 138 SGB III: mehr als 15 Stunden pro Woche. Wer weniger arbeitet, gilt als nebenberuflich selbstständig. Förderfähig sind beide Wege — etwa über AVGS (§ 45 SGB III), Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) oder Einstiegsgeld (§ 16b SGB II).

Quellen: § 14 GewO · existenzgründungsportal.de (BMWK) · Stand: 02.05.2026 — geprüft von René Bilda (BAFA-Berater)

Welche Rechtsform passt zu meiner Gründung?

Die Rechtsform bestimmt Haftung, Steuerlast, Buchführungspflicht und Außenwirkung deiner Gründung. Die Auswahl richtet sich nach Risikoprofil, Kapitalbedarf und Anzahl der Gründer. Für 90 % der Solo-Gründungen reicht das Einzelunternehmen.

Die fünf häufigsten Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen: kein Mindestkapital, volle Privathaftung, einfachste Bürokratie
  • GbR: 2+ Gründer, kein Mindestkapital, Privathaftung aller Gesellschafter
  • UG (haftungsbeschränkt): ab 1 € Stammkapital, Haftung beschränkt, 25 % Gewinnrücklage Pflicht
  • GmbH: 25.000 € Stammkapital (12.500 € bei Eintragung), Haftung beschränkt
  • Freiberufler: nach § 18 EStG, kein Gewerbeschein, keine IHK-Pflicht

Faustregel: Niedriges Risiko + kleiner Umsatz → Einzelunternehmen. Hohes Haftungsrisiko oder Investoren → UG/GmbH.

Quellen: § 1 HGB · BMWK Gründungsportal · Stand: 02.05.2026

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe musst du nach § 14 GewO gleichzeitig mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde anzeigen. Die Anmeldung kostet je nach Kommune 20-50 € und dauert in der Regel 10 Minuten.

Gewerbe-anmeldepflichtig sind:

  • Handel (Online-Shop, Einzelhandel, Großhandel)
  • Handwerk (Friseur, Maler, Kfz-Werkstatt)
  • Dienstleistungen ohne akademischen Hintergrund (z.B. Reinigung, Marketing-Agentur ohne Studium)
  • Gastronomie, Hotellerie, Beförderung

Nicht anmeldepflichtig: Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, Künstler, Berater mit Studium), Land- und Forstwirte, reine Vermögensverwaltung.

Nach der Anmeldung informiert die Gemeinde automatisch Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft. Der ELSTER-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss innerhalb von 1 Monat ausgefüllt werden (§ 137 AO).

Quellen: § 14 GewO · § 137 AO · Stand: 02.05.2026

Kann ich mich nebenberuflich selbständig machen?

Ja, eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist erlaubt, solange du weniger als 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest (§ 138 SGB III) und dein Hauptarbeitgeber dem nicht widerspricht. Sie ist der häufigste Einstiegsweg in die Selbstständigkeit.

Voraussetzungen und Pflichten:

  • Arbeitgeber informieren: Pflicht aus dem Arbeitsvertrag, oft Genehmigung nötig
  • Gewerbe oder Freiberuflichkeit anmelden: auch bei nebenberuflicher Tätigkeit Pflicht (§ 14 GewO bzw. ELSTER-Fragebogen)
  • Krankenkasse melden: bei mehr als ca. 18 Stunden/Woche oder über der Hauptbeschäftigung droht Statuswechsel zu hauptberuflich selbstständig
  • Steuerlich: Einkünfte ab 410 € im Jahr in Steuererklärung angeben (Anlage S oder G)

Vorteil: Du behältst Sozialversicherung über den Hauptjob, testest dein Geschäftsmodell ohne finanzielles Risiko und kannst die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG, 25.000 €-Grenze) nutzen.

Quellen: § 138 SGB III · § 19 UStG · Stand: 02.05.2026

Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist eine schriftliche Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, die bestätigt, dass dein Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Sie ist Pflichtbestandteil des Antrags auf Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) bei der Agentur für Arbeit.

Inhalt der Bescheinigung:

  • Bewertung von Geschäftsidee, Markt und Zielgruppe
  • Prüfung von Businessplan und Finanzplan auf Plausibilität
  • Prognose zur wirtschaftlichen Existenzsicherung
  • Einschätzung deiner persönlichen Eignung als Gründerin oder Gründer

Berechtigte Aussteller (fachkundige Stellen):

  • Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK)
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
  • Kreditinstitute, Fachverbände, anerkannte Gründungsberater

Wichtig: Der Coach, der deinen Businessplan erstellt hat, darf nicht selbst die Bescheinigung ausstellen (Interessenkonflikt). Kosten: typisch 100-300 € (IHK), 200-800 € (Steuerberater).

Quellen: § 93 Abs. 2 SGB III · arbeitsagentur.de · Stand: 02.05.2026

Was ist eine fachkundige Stelle?

Eine fachkundige Stelle ist eine durch die Agentur für Arbeit anerkannte Institution oder Person, die berechtigt ist, die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens zu beurteilen und zu bescheinigen. Die Anerkennung ist im Kontext des Gründungszuschusses (§ 93 SGB III) geregelt.

Fachkundige Stellen sind insbesondere:

  • Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) — Kosten: 100-300 €
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte — Kosten: 200-800 €
  • Kreditinstitute (Banken und Sparkassen)
  • Berufsständische Kammern (z.B. Architekten-, Ärztekammern)
  • Anerkannte Gründungsberater (geprüfte Einzelfall-Anerkennung durch das Jobcenter)

Nicht zulässig: Coaches, die das Konzept selbst erstellt oder eng begleitet haben — das gilt als Interessenkonflikt. Der Coach kann den Businessplan ausarbeiten, die Bescheinigung muss aber von einer unabhängigen Stelle kommen.

Quellen: § 93 SGB III · arbeitsagentur.de · Stand: 02.05.2026

Was kostet eine Existenzgründung?

Eine Existenzgründung kostet im Solo-Bereich typisch 500-3.000 € Anfangsinvestition für Bürokratie, Beratung und Grundausstattung — branchenabhängig deutlich mehr (Handel, Gastronomie, Werkstatt: 10.000-50.000 €+).

Typische Pflichtkosten (Einzelunternehmen):

  • Gewerbeanmeldung: 20-50 € (einmalig)
  • IHK-Beitrag: ca. 30-300 €/Jahr (umsatzabhängig, Befreiung im 1. Jahr möglich)
  • Steuerberater (optional): 600-2.400 €/Jahr
  • Berufshaftpflichtversicherung: 200-1.500 €/Jahr (je nach Branche)
  • Krankenversicherung: ab ca. 250 €/Monat (GKV-Mindestbeitrag 2026, § 240 SGB V)

Förderfähig: Beratung über AVGS (§ 45 SGB III, 100 % gefördert), Lebensunterhalt über Gründungszuschuss (bis zu 20.400 € steuerfrei in 15 Monaten) oder Einstiegsgeld (bis zu 6.756 €). Ein Großteil der Anfangskosten ist als Betriebsausgabe absetzbar (§ 4 Abs. 4 EStG).

Quellen: BMWK Gründungsportal · § 240 SGB V · Stand: 02.05.2026

Welche Versicherungen brauche ich als Gründer?

Pflichtversicherungen für Gründer sind in Deutschland nur Krankenversicherung und je nach Beruf die gesetzliche Rentenversicherung. Alles weitere ist freiwillig — aber stark empfohlen, da Selbstständige nicht automatisch über den Arbeitgeber abgesichert sind.

Pflicht für (fast) alle:

  • Krankenversicherung (GKV oder PKV): Mindestbeitrag GKV 2026 ca. 250 €/Monat auf Bemessungsbasis 1.318,33 € (§ 240 SGB V)
  • Rentenversicherung: Pflicht für Lehrer, Pflegekräfte, Hebammen, Künstler/Publizisten (KSK), Handwerker

Stark empfohlen:

  • Berufshaftpflicht: 200-1.500 €/Jahr — schützt vor Schadenersatzansprüchen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: ersetzt fehlende gesetzliche Absicherung
  • Privathaftpflicht: ca. 80-150 €/Jahr — Standard-Grundabsicherung
  • Rechtsschutz: 200-400 €/Jahr — bei Vertragsstreitigkeiten

Quellen: § 240 SGB V · Künstlersozialkasse · Stand: 02.05.2026

Freiberufler oder Gewerbe — wie entscheide ich richtig?

Die Entscheidung Freiberufler oder Gewerbe entscheidet das Finanzamt nach § 18 EStG — nicht du. Der Status richtet sich nach der Art deiner Tätigkeit, nicht nach deinem Wunsch. Falsche Selbsteinschätzung kann zu Nachforderungen von Gewerbesteuer führen.

Du bist Freiberufler, wenn:

  • Tätigkeit fällt unter § 18 EStG Katalogberufe (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Künstler, Wissenschaftler etc.)
  • oder unter "ähnliche Berufe" mit akademischer Qualifikation und persönlicher Leistungserbringung

Du bist Gewerbetreibender, wenn:

  • Du Waren handelst, herstellst oder weiterverkaufst
  • Deine Tätigkeit standardisierbar/automatisierbar ist (z.B. Online-Shop, App-Entwicklung ohne Studium)
  • Du primär Mitarbeiter beschäftigst statt selbst zu arbeiten

Vorteile Freiberufler: keine Gewerbeanmeldung, keine IHK-Pflicht, keine Gewerbesteuer, keine HGB-Buchführungspflicht — immer EÜR möglich (§ 4 Abs. 3 EStG). Bei Unsicherheit: Anfrage beim Finanzamt vor Tätigkeitsaufnahme.

Quellen: § 18 EStG · § 14 GewO · Stand: 02.05.2026

Welche Berufe gelten als Freiberufler nach § 18 EStG?

Nach § 18 EStG sind Freiberufler Personen, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig ausüben — sowie die im Gesetz genannten Katalogberufe.

Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG:

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen
  • Rechts- und Wirtschaftsberatung: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer
  • Naturwissenschaftler/Technik: Ingenieure, Architekten, beratende Volks- und Betriebswirte, Chemiker
  • Sprache und Information: Übersetzer, Dolmetscher, Journalisten, Bildberichterstatter
  • Kunst und Lehre: Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Lehrer, Erzieher

"Ähnliche Berufe": Tätigkeiten mit vergleichbarer akademischer Tiefe und persönlicher Leistungserbringung (z.B. EDV-Berater mit Studium, Heilpraktiker für Psychotherapie).

Vorteil: keine Gewerbesteuer, keine IHK-Mitgliedschaft, immer EÜR statt Bilanz. Bei Mischtätigkeiten droht "Infektionswirkung" — alle Einnahmen werden gewerblich behandelt.

Quellen: § 18 EStG · BMWK Gründungsportal · Stand: 02.05.2026

UG vs. GmbH vs. Einzelunternehmen — welche Rechtsform für mich?

Die Wahl zwischen UG, GmbH und Einzelunternehmen entscheidet sich an drei Faktoren: Haftungsrisiko, Kapitalbedarf und Bürokratieaufwand. Für 90 % der Solo-Gründungen ist das Einzelunternehmen die richtige Wahl.

Direktvergleich:

  • Einzelunternehmen: 0 € Mindestkapital · volle Privathaftung · EÜR · Anmeldekosten 20-50 €
  • UG (haftungsbeschränkt): ab 1 € Stammkapital · Haftung beschränkt · Bilanzpflicht · Anmeldekosten ca. 300-800 € · 25 % Gewinnrücklage Pflicht bis zur GmbH
  • GmbH: 25.000 € Stammkapital (12.500 € bei Eintragung) · Haftung beschränkt · Bilanzpflicht · Notar- und Registerkosten 800-2.000 €

Empfehlung:

  • Niedriges Risiko + Solo: Einzelunternehmen (Coach, Berater, Texter)
  • Höheres Haftungsrisiko + wenig Kapital: UG (App-Startups, Online-Handel)
  • Etabliertes Geschäft + Investoren + Außenwirkung: GmbH

Quellen: § 5a GmbHG (UG) · § 5 GmbHG · Stand: 02.05.2026

Wie viel Stammkapital brauche ich für UG/GmbH?

Das Stammkapital ist die finanzielle Grundausstattung der Kapitalgesellschaft, die bei Gründung eingezahlt werden muss. UG und GmbH unterscheiden sich hier deutlich.

UG (haftungsbeschränkt) — § 5a GmbHG:

  • Mindeststammkapital: 1 € pro Gesellschafter
  • Realistische Praxis: 500-1.000 € (sonst Insolvenz-Risiko ab Tag 1)
  • Pflicht-Rücklage: 25 % des Jahresgewinns, bis 25.000 € erreicht — dann Umwandlung in GmbH möglich
  • Nur Bareinlage zulässig, keine Sacheinlagen

GmbH — § 5 GmbHG:

  • Mindeststammkapital: 25.000 €
  • Bei Eintragung: nur 12.500 € einzuzahlen (Hälfte), Rest als Forderung verbleibt
  • Sacheinlagen möglich (Auto, Maschinen, Patente) mit Werthaltigkeitsprüfung

Zusatzkosten Gründung: Notar 400-1.200 €, Handelsregister 150 €, Gewerbeanmeldung 30 €, IHK-Beitrag laufend. Tipp: Musterprotokoll spart Notarkosten bei Standard-Gründungen.

Quellen: § 5 GmbHG · § 5a GmbHG · Stand: 02.05.2026

Was kostet eine Tragfähigkeitsbescheinigung — und wer stellt sie aus?

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung kostet je nach Aussteller zwischen 0 und 800 €. Sie ist Pflicht für den Antrag auf Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) und kann nur von einer fachkundigen Stelle ausgestellt werden, die nicht selbst dein Konzept erstellt hat (Interessenkonflikt).

Kosten nach Aussteller:

  • IHK / Handwerkskammer: typisch 100-300 € — günstigste Option, längere Wartezeit (2-4 Wochen)
  • Steuerberater: 200-800 € — schnell, ausführlich, aber ohne Branchen-Spezialwissen
  • Wirtschaftsprüfer / Rechtsanwalt: 400-1.200 € — oft mit zusätzlicher Rechtsberatung
  • Anerkannter Gründungsberater: 200-600 € — branchen-spezialisiert, schnell
  • AVGS-Coach (extern): kostenlos möglich — wenn dein Coach eine andere Person ist als der Aussteller

Wichtig: Die Gründer Piloten können keine Tragfähigkeitsbescheinigungen für eigene Coaching-Kunden ausstellen (Interessenkonflikt). Wir empfehlen IHK oder unabhängige Gründungsberater.

Quellen: § 93 Abs. 2 SGB III · arbeitsagentur.de · Stand: 02.05.2026

Selbstständig machen ohne Eigenkapital — geht das?

Ja, eine Existenzgründung ohne Eigenkapital ist möglich — vor allem in dienstleistungs-basierten Branchen (Coaching, Beratung, Texten, Webdesign, Online-Marketing). Voraussetzung: niedriger Investitionsbedarf und schnelle erste Umsätze.

Finanzierungswege ohne Eigenkapital:

  • Gründungszuschuss (§ 93 SGB III): ALG-I-Bezieher, bis zu 20.400 € steuerfrei in 15 Monaten
  • Einstiegsgeld (§ 16b SGB II): Bürgergeld-Bezieher, bis zu 6.756 € in 24 Monaten
  • § 16c SGB II Investitionszuschuss: bis zu 5.000 € einmalig für Sachgüter (Laptop, Werkzeuge)
  • KfW-Gründerkredit StartGeld: bis zu 125.000 € ohne Eigenkapital, 100 % Haftungsfreistellung der Hausbank
  • Mikrokredit Deutschland: bis zu 25.000 € für sehr kleine Gründungen

Kosten-niedrige Geschäftsmodelle: Coach, Online-Berater, virtuelle Assistenz, Freelance-Texter, Webdesigner. Kein Lagerbestand, keine Maschinen, keine Mitarbeiter — nur Laptop und Internet.

AVGS-Coaching (§ 45 SGB III) ist 100 % gefördert — also auch die Gründungsberatung kostet dich nichts.

Quellen: § 93 SGB III · KfW Gründerkredit · Stand: 02.05.2026

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