Du willst gründen? Mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit bekommst du staatliche Förderung — steuerfrei, ohne Rückzahlung, mit professionellem Coaching an deiner Seite.
Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) ist eine staatliche Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Er unterstützt dich finanziell dabei, aus der Arbeitslosigkeit heraus ein eigenes Unternehmen aufzubauen.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, damit du Anspruch auf den Gründungszuschuss hast.
Du beziehst Arbeitslosengeld I oder hast einen Anspruch darauf mit mindestens 150 Tagen Restlaufzeit.
Du machst dich hauptberuflich (mindestens 15 Stunden pro Woche) selbstständig.
Eine akkreditierte Stelle bestätigt die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee — wir helfen dir dabei.
Dein Sachbearbeiter muss von deiner Idee und deinen Fähigkeiten überzeugt sein. Ein starker Businessplan ist entscheidend.
Du hast noch keine bestehende selbstständige Tätigkeit — die Gründung muss noch nicht begonnen haben.
Wichtig: Die Gewerbeanmeldung darf erst nach der Bewilligung des Gründungszuschusses erfolgen.
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen ausgezahlt — insgesamt bis zu 15 Monate.
Du erhältst dein volles Arbeitslosengeld I weiter plus 300 € monatliche Pauschale für soziale Absicherung. Das Arbeitsamt bewilligt diese Phase nach Ermessen.
Nach erfolgreicher Phase 1 kannst du 9 weitere Monate beantragen. Voraussetzung: deine Selbstständigkeit läuft erfolgreich an. Ebenfalls Ermessensentscheidung.
Wir begleiten dich durch jeden Schritt — von der ersten Idee bis zur Auszahlung.
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie hoch dein möglicher Zuschuss ist.
Wir bereiten dich auf das Gespräch bei der Agentur für Arbeit vor. Du beantragst den AVGS für ein kostenloses 1:1 Gründercoaching.
Gemeinsam entwickeln wir einen überzeugenden Businessplan — das wichtigste Dokument für deine Bewilligung.
Wir bereiten dich auf das entscheidende Gespräch mit deinem Sachbearbeiter vor und unterstützen dich bei der Antragsstellung.
Nach Bewilligung meldest du dein Gewerbe an und startest durch — mit staatlichem Rückenwind und unserem Coaching.
Neben dem Gründungszuschuss hast du als arbeitslose oder arbeitssuchende Person Anspruch auf einen AVGS-Gutschein — dieser finanziert ein professionelles 1:1 Gründercoaching vollständig.
Prüfe in 2 Minuten, ob du förderfähig bist — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei dir.
Gründungszuschuss beantragenDu hast Fragen? Wir haben Antworten.
Prüfe jetzt kostenlos & unverbindlich, ob du Anspruch auf den Gründungszuschuss hast. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Jetzt Gründungszuschuss beantragenDer Gründungszuschuss (auch Gründerzuschuss genannt) ist eine staatliche Förderung nach § 93 SGB III, die von der Bundesagentur für Arbeit gewährt wird. Er richtet sich an Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Mit bis zu 20.400 € Gesamtförderung, komplett steuerfrei und ohne Rückzahlungspflicht, gehört er zu den attraktivsten Förderprogrammen für Existenzgründer in Deutschland.
Um den Gründungszuschuss erfolgreich zu beantragen, brauchst du einen überzeugenden Businessplan, eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee sowie einen zuständigen Sachbearbeiter, den du von deinem Vorhaben überzeugst. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger begleiten wir dich durch diesen gesamten Prozess — inklusive Businessplan, Finanzplanung und Gesprächsvorbereitung.
Viele angehende Gründer wissen nicht, dass sie neben dem Gründungszuschuss auch Anspruch auf einen AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) haben. Dieser Gutschein finanziert ein professionelles 1:1 Gründercoaching vollständig — ohne Eigenanteil. Bei den Gründer Piloten erhältst du 100 Unterrichtseinheiten persönliches Coaching, die dich optimal auf den Gründungszuschuss-Antrag vorbereiten.