Du bist arbeitslos und spielst mit dem Gedanken, dich selbständig zu machen? Dann bist du nicht allein. Jedes Jahr nutzen tausende Menschen die Arbeitslosigkeit als Sprungbrett in die Selbständigkeit – mit staatlicher Förderung, die den Start deutlich einfacher macht, als die meisten denken.

In diesem Leitfaden erfährst du alles: welche Förderungen dir zustehen, wie du Schritt für Schritt vorgehst, welche Fehler du vermeiden solltest und warum ein kostenloses Gründercoaching deine Erfolgsaussichten massiv erhöht.

Warum der Schritt in die Selbständigkeit gerade jetzt Sinn macht

Arbeitslosigkeit fühlt sich oft wie ein Rückschlag an. Aber sie kann auch ein Wendepunkt sein – der Moment, in dem du aufhörst, für die Ziele anderer zu arbeiten, und anfängst, deine eigene berufliche Zukunft zu gestalten.

Die Ausgangslage ist besser als du denkst. Du hast Zeit, dich vorzubereiten. Du hast Zugang zu Förderungen, die Gründern in Festanstellung nicht zur Verfügung stehen. Und du hast nichts zu verlieren.

Das Wichtigste vorab

Der Staat möchte, dass du gründest. Die Agentur für Arbeit fördert Existenzgründungen aktiv – mit kostenlosem Gründercoaching (AVGS), Gründungszuschuss und weiteren Programmen. Diese Förderungen zusammen können einen Wert von über 20.000 € haben – und du musst davon keinen Cent zurückzahlen.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Diese Förderungen stehen dir zur Verfügung

Das Fördersystem für Gründer aus der Arbeitslosigkeit ist überraschend großzügig – aber kaum jemand kennt alle Möglichkeiten.

1. AVGS-Gutschein: Kostenloses Gründercoaching

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist die erste Förderung, die du beantragen solltest. Mit dem AVGS bekommst du ein professionelles 1:1 Gründercoaching – komplett kostenlos. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vollständig.

Im Coaching wirst du Schritt für Schritt auf die Gründung vorbereitet: Geschäftsidee schärfen, Businessplan erstellen, Finanzplanung aufsetzen, Marketingstrategie entwickeln. Bei den Gründer Piloten umfasst das Coaching 100 Unterrichtseinheiten – eines der umfangreichsten Programme am Markt.

2. Gründungszuschuss: Finanzielle Starthilfe (ALG I)

Der Gründungszuschuss ist die größte Einzelförderung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Er steht ALG-I-Empfängern zu und besteht aus zwei Phasen:

Gründungszuschuss — Beispielrechnung bei 1.500 € ALG I
Phase 1 (6 Monate): ALG I 1.500 € + 300 € Pauschale10.800 €
Phase 2 (9 Monate): 300 € Pauschale2.700 €
Gesamtförderung13.500 € steuerfrei
Wichtige Voraussetzung

Zum Zeitpunkt der Gründung müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bestehen. Der Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden.

3. Einstiegsgeld: Förderung mit Bürgergeld

Wenn du Bürgergeld (ehemals ALG II) beziehst, kommt statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II infrage. Die Höhe wird vom Jobcenter individuell festgelegt. Auch hier gilt: Ein überzeugender Businessplan und ein AVGS-Gründercoaching erhöhen deine Chancen deutlich.

Weitere Fördermöglichkeiten

Je nach Bundesland und Situation gibt es zusätzliche Optionen: KfW-Gründerkredite (z.B. ERP-Gründerkredit StartGeld bis 125.000 €), Mikrokredite, Landesförderprogramme und nach der Gründung das BAFA-Förderprogramm. Im Coaching prüfen wir, welche Kombination für dich am besten passt.

Schritt für Schritt: So machst du dich aus der Arbeitslosigkeit selbständig

1
Erstgespräch mit einem Gründercoach

Bevor du irgendetwas bei der Agentur für Arbeit tust, hol dir eine professionelle Einschätzung. Im kostenlosen Erstgespräch bei den Gründer Piloten prüfen wir deine Fördermöglichkeiten und geben dir einen klaren Fahrplan.

2
AVGS-Gutschein beantragen

Vereinbare einen Termin bei der Agentur für Arbeit. Zeige Motivation und Eigeninitiative – und erwähne, dass du bereits einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger gefunden hast.

3
Gründercoaching absolvieren

Nach Erhalt des AVGS startest du dein 1:1 Coaching. In 100 Unterrichtseinheiten erarbeitest du alles von der Potenzialanalyse über den Businessplan bis zur Marketingstrategie.

4
Businessplan & Finanzplanung erstellen

Gemeinsam mit deinem Coach erstellst du einen vollständigen Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung — die Grundlage für alle Förderanträge.

5
Tragfähigkeitsbescheinigung einholen

Eine fachkundige Stelle (IHK, HWK, Steuerberater) prüft deinen Businessplan und bestätigt die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Pflicht für den Gründungszuschuss.

6
Gründungszuschuss beantragen

Mit allen Unterlagen stellst du den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Bearbeitungszeit: in der Regel zwei bis sechs Wochen.

7
Gewerbe anmelden und durchstarten

Erst jetzt meldest du dein Gewerbe an. Du bist offiziell Unternehmer – mit finanzieller Absicherung und dem Know-how aus dem Coaching.

7 Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest

Erfolgsgeschichte: Vom Jobcenter zum eigenen Business

Praxisbeispiel

Thomas, 42, war nach einer Unternehmensumstrukturierung arbeitslos. Statt sich auf eine neue Anstellung zu bewerben, nutzte er seine langjährige Erfahrung als Handwerker und gründete einen eigenen Betrieb. Über das AVGS-Gründercoaching entwickelte er ein klares Geschäftskonzept, erstellte einen bankfähigen Businessplan und bereitete sich gezielt auf den Gründungszuschuss vor. Sechs Monate später hatte er seine ersten Stammkunden – heute beschäftigt er selbst zwei Mitarbeiter.

Selbständig machen mit Bürgergeld: Geht das?

Ja. Auch wenn du Bürgergeld beziehst, kannst du dich selbständig machen. Du hast keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss (der ist ALG-I-Empfängern vorbehalten), aber es gibt andere Wege.

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II fördert die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Zusätzlich kannst du einen AVGS-Gutschein für ein kostenloses Gründercoaching beantragen – auch als Bürgergeld-Empfänger.

Wichtig: Beim Bürgergeld wird Einkommen aus Selbständigkeit angerechnet, es gibt aber Freibeträge. Im Gründercoaching klären wir, wie du die Übergangsphase am besten gestaltest.

Nebenberuflich gründen während der Arbeitslosigkeit

Während du ALG I beziehst, darfst du eine selbständige Nebentätigkeit von weniger als 15 Stunden pro Woche ausüben. Einkommen wird auf dein Arbeitslosengeld angerechnet – es gibt aber einen Freibetrag von 165 € monatlich. Diese Regelung kann ein guter Weg sein, eine Geschäftsidee zu testen, bevor du voll einsteigst.

Hinweis

Sobald du den Gründungszuschuss beantragst und hauptberuflich gründest (ab 15 Std./Woche), endet der ALG-I-Bezug und die Gründungsförderung beginnt.

Warum ein Gründercoaching den Unterschied macht

Statistisch scheitern rund 30 % aller Gründungen in den ersten drei Jahren. Bei Gründern mit professionellem Coaching liegt die Quote deutlich niedriger. Der Grund: Im Coaching erkennst du Schwächen in deinem Konzept, bevor sie dich Geld kosten.

Bei den Gründer Piloten begleiten wir dich als AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit individuellem 1:1 Online-Coaching durch den gesamten Gründungsprozess. Das Coaching umfasst 100 Unterrichtseinheiten und wird zu 100 % über den AVGS-Gutschein finanziert – für dich komplett kostenlos.

Kostenloses Erstgespräch

Wir begleiten dich — von der Idee bis zur Bewilligung.

Im AVGS-Gründercoaching erstellst du gemeinsam mit deinem Coach den Businessplan und wirst optimal auf alle Förderanträge vorbereitet. Komplett kostenlos.

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Häufig gestellte Fragen

FAQ: Selbständig aus der Arbeitslosigkeit
Kann ich mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen?

Ja. Als arbeitssuchende Person kannst du dich jederzeit selbständig machen. Die Agentur für Arbeit unterstützt diesen Schritt aktiv. Voraussetzung: Vorbereitung vor der Gründung und Antragstellung vor der Gewerbeanmeldung.

Welche Förderungen bekomme ich?

AVGS-Gutschein für kostenloses Gründercoaching, Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger (bis zu 20.000 €) und Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger. Dazu KfW-Kredite, Mikrokredite und Landesförderprogramme.

Muss ich meinen Sachbearbeiter um Erlaubnis fragen?

Du brauchst keine Erlaubnis zum Gründen – aber die Zustimmung für AVGS und Gründungszuschuss. Deshalb ist es wichtig, überzeugend aufzutreten und einen klaren Plan zu präsentieren.

Was passiert mit meinem Arbeitslosengeld, wenn ich gründe?

Mit dem Gründungszuschuss endet dein ALG-I-Bezug und du bekommst stattdessen die Förderung. Dein Restanspruch reduziert sich um die Förderdauer. Scheitert die Gründung, kannst du dich erneut arbeitslos melden.

Wie lange dauert der Prozess von der Arbeitslosigkeit bis zur Gründung?

In der Regel vier bis zwölf Wochen. Bei den Gründer Piloten dauert das Coaching etwa sechs Wochen. Je früher du anfängst, desto besser.

Kann ich mich auch ohne AVGS und Gründungszuschuss selbständig machen?

Ja. Die Förderungen sind keine Pflicht, sondern eine Chance. Neben dem AVGS-geförderten Coaching bieten wir auch Programme für Selbstzahler an.

Dein nächster Schritt

Du bist arbeitslos und willst gründen? Dann fang nicht bei null an – fang bei uns an. Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir deine Situation, prüfen deine Fördermöglichkeiten und zeigen dir den schnellsten Weg vom aktuellen Stand in die Selbständigkeit.

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René Bilda
René Bilda
Geschäftsführer & AZAV-zertifizierter Gründer-Coach

Dieser Artikel kommt von René Bilda – Founder und Coach bei den Gründer Piloten. Sein Job: Gründerinnen und Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen – von der Idee bis zum tragfähigen Business. Komplett individuell. Komplett online. Und mit dem AVGS-Gutschein komplett kostenlos und gefördert.