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Fragen und Antworten
29 Antworten, nach Thema sortiert
Tippe auf eine Frage, um die Antwort zu lesen. Alle Angaben zu Förderungen entsprechen dem Stand September 2026.
12 Antworten
Ein AVGS-Gründercoaching ist ein individuelles 1:1 Coaching für Menschen, die sich selbstständig machen möchten. AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Mit einem bewilligten Gutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten zu 100 %. Grundlage ist § 45 SGB III, die Maßnahme heißt dort „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“. Das Ziel ist ein tragfähiges Geschäftskonzept, von dem du leben kannst: von der Geschäftsidee über Positionierung, Marketing und Finanzen bis zum fertigen Businessplan.
Einen AVGS können Menschen bekommen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder denen Arbeitslosigkeit droht, zum Beispiel nach einer Kündigung. Das gilt bei der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) genauso wie beim Jobcenter (Grundsicherungsgeld, bis Juni 2026 Bürgergeld). Der Gutschein ist eine Ermessensleistung: Ob du ihn für ein Gründercoaching erhältst, entscheidet deine Ansprechperson, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wichtig: Wenn du bereits hauptberuflich selbstständig bist, kommt der AVGS für ein Gründercoaching in der Regel nicht mehr infrage.
Mit einem bewilligten AVGS zahlst du 0 €. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt dann die gesamten Coaching-Kosten. Es gibt keine Vorkasse, keine versteckten Gebühren und keine Rückzahlung. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab, du musst nichts auslegen.
Für das Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bekommst du von uns einen Leitfaden mit konkreten Formulierungshilfen.
Das Coaching deckt alle Themen ab, die du für deinen Start brauchst: Potenzialanalyse und Zielklärung, Geschäftsidee und Zielgruppe, Businessplanung, Marketing und Vertrieb, rechtliche und steuerliche Grundlagen, Fördermittel und Finanzierung sowie die Planung deiner Umsetzung. Am Ende hast du einen vollständigen Businessplan, eine Finanzplanung und einen konkreten Fahrplan für deine Gründung.
In der Regel planen wir rund sechs Wochen ein. Wie viele Unterrichtseinheiten du nutzen kannst, steht auf deinem AVGS, die genaue Dauer richtet sich nach deinem Bedarf und den Vorgaben des Gutscheins. Deine Termine stimmst du flexibel mit deinem Coach ab, passend zu deinem Alltag. Das Coaching findet vollständig online statt.
Ja. Wenn du keinen AVGS bekommst oder schneller starten möchtest, ist unser 1:1 Mentoring-Programm der passende Weg. Du bekommst fundiertes Feedback, eine klare Positionierung und eine professionelle Vorbereitung, unabhängig von einer Förderentscheidung.
Ja. Unser AVGS-Gründercoaching findet zu 100 % online statt, ortsunabhängig und deutschlandweit. Du brauchst nur ein internetfähiges Gerät und eine stabile Verbindung. Deine Termine buchst du flexibel über unseren Online-Kalender.
Ausschließlich individuelles 1:1 Coaching. Du arbeitest direkt und persönlich mit einem Coach, der selbst erfahrener Unternehmer ist. Kein Gruppenunterricht und keine Standard-Videos, sondern Unterstützung, die zu deinem Vorhaben passt.
Ja. Du bekommst unseren Leitfaden für das Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, mit konkreten Formulierungen, häufigen Fragen und Argumentationshilfen. So gehst du strukturiert und gut vorbereitet in den Termin. Die Entscheidung über den AVGS trifft deine Ansprechperson.
Nein. Eine grobe Richtung oder ein erster Gedanke reicht aus. Deine Geschäftsidee zu entwickeln und zu schärfen ist ausdrücklich Teil des Coachings.
Dann prüfen wir gemeinsam deine Möglichkeiten: zum Beispiel ein erneutes Gespräch mit einer besseren Begründung, einen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid oder den Start im 1:1 Mentoring-Programm ohne AVGS. Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst, kann für deinen Start in die Selbstständigkeit auch das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) infrage kommen. Mehr dazu liest du im Beitrag AVGS abgelehnt.
9 Antworten
Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III), oft auch Gründerzuschuss genannt, ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Er ist für deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung in der ersten Zeit nach der Gründung gedacht und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen: Du beziehst Arbeitslosengeld I und hast zu Beginn deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch. Du machst dich hauptberuflich selbstständig, legst die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle vor und zeigst, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringst. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, kann stattdessen das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) beantragen.
Phase 1 (6 Monate): ein Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 € monatlich für die soziale Absicherung.
Phase 2 (weitere 9 Monate): 300 € monatlich. Dafür stellst du einen eigenen Antrag und weist deine Geschäftstätigkeit nach.
Die Höhe hängt von deinem persönlichen Arbeitslosengeld ab. Ein Rechenbeispiel: Bei 2.650 € Arbeitslosengeld ergeben sich über beide Phasen 20.400 €. Deine eigene Summe rechnest du mit dem Rechner auf unserer Seite zum Gründungszuschuss aus.
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Wichtig sind ein tragfähiges Konzept, eine nachvollziehbare Begründung und ein überzeugender Auftritt im Gespräch. Eine gute Vorbereitung hilft dir, deinen Antrag überzeugend zu begründen. Eine Bewilligung kann dir aber niemand zusagen.
Ja. Im AVGS-Gründercoaching bereiten wir dich gezielt auf den Antrag vor: mit Businessplan, Finanzplanung, Marktanalyse und einer klaren Argumentation für dein Gespräch bei der Agentur für Arbeit. Auch die Tragfähigkeitsbescheinigung kannst du auf Wunsch über uns anfragen: Eine unabhängige Steuerberatungskanzlei prüft deinen Businessplan und stellt sie aus, wenn dein Vorhaben tragfähig ist.
Bevor du deine Selbstständigkeit aufnimmst. Rückwirkend ist der Antrag nicht möglich. Melde dein Gewerbe deshalb erst an, wenn du den Antrag gestellt hast. Plane genug Vorlauf ein und sprich früh mit deiner Agentur für Arbeit, denn für Businessplan, Finanzplan und Tragfähigkeitsbescheinigung brauchst du Zeit.
Indirekt ja. Das Coaching selbst ist kein formales Kriterium für den Gründungszuschuss. Es hilft dir aber, ein professionell ausgearbeitetes Konzept vorzulegen und im Gespräch klar und nachvollziehbar zu argumentieren. Die Entscheidung bleibt bei der Agentur für Arbeit.
Nein. Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du musst ihn grundsätzlich nicht zurückzahlen, auch wenn du deine Selbstständigkeit später aufgibst. Anders kann es aussehen, wenn die Förderung zu Unrecht gezahlt wurde, zum Beispiel wegen falscher Angaben.
Du kannst gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats), das Gespräch mit deiner Agentur für Arbeit suchen oder dein Konzept überarbeiten. Wir begleiten dich auch in diesem Fall und prüfen gemeinsam, welcher Schritt sinnvoll ist.
8 Antworten
Das 1:1 Mentoring-Programm ist unser Angebot für alle, die ohne AVGS gründen: eine intensive, persönliche Begleitung für Gründungsinteressierte, die schnell und unabhängig von einer Förderentscheidung starten möchten. Über 3 Monate arbeitest du eng mit einem erfahrenen Unternehmer zusammen und entwickelst mit ihm deine Idee, dein Geschäftsmodell und deine Positionierung.
Das Mentoring passt zu dir, wenn du
Das AVGS-Coaching ist an den Gutschein gebunden: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter muss es bewilligen, dafür ist es mit bewilligtem AVGS für dich kostenlos. In der Regel planen wir rund sechs Wochen ein. Das 1:1 Mentoring kommt ohne Fördervoraussetzungen aus, läuft über 3 Monate und geht tiefer in strategische und unternehmerische Themen. Du bezahlst es selbst und kannst ohne Wartezeit starten.
Den genauen Preis besprechen wir im persönlichen Erstgespräch, weil wir das Programm individuell auf dein Vorhaben zuschneiden. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Nach dem kostenlosen Erstgespräch startet das dreimonatige Programm: ein persönliches 1:1 Coaching pro Woche per Video, dazu 24/7 WhatsApp-Support für deine Fragen zwischen den Terminen und direktes Feedback auf Businessplan, Positionierung und Angebot. Alles läuft online, deine Termine buchst du flexibel über unseren Online-Kalender.
Je nach deinen Zielen vertiefen wir zum Beispiel: Geschäftsmodell und Positionierung, Zielgruppen- und Marktanalyse, Businessplan und Finanzplanung, Marketing- und Vertriebsstrategie, Preisgestaltung, die Vorbereitung auf den Gründungszuschuss, erste Kunden gewinnen, digitale Sichtbarkeit und die bürokratischen Schritte rund um deine Gründung.
Ja, die beiden Programme ergänzen sich inhaltlich. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Einstieg für dich sinnvoll ist und wie eine Kombination aussehen kann.
Buche ein kostenloses Erstgespräch. Wir schauen gemeinsam, wo du gerade stehst, was deine Ziele sind und ob das Mentoring der richtige nächste Schritt für dich ist.
Auf einen Blick
Der AVGS bezahlt dein Coaching vor der Gründung. Der Gründungszuschuss unterstützt deinen Lebensunterhalt nach der Gründung. Das 1:1 Mentoring ist der Weg ohne Gutschein.
AVGS und Gründungszuschuss schließen sich nicht aus: Viele bereiten sich zuerst im AVGS-Gründercoaching vor und stellen danach den Antrag auf Gründungszuschuss. Über beide Förderungen entscheidet die Behörde im Einzelfall.
Hintergrund
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist einer der wichtigsten Förderwege für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger bieten die Gründer Piloten ein individuelles 1:1 Online-Coaching an. Mit bewilligtem AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist es für dich kostenlos.
Der AVGS ist eine Förderleistung nach § 45 SGB III. Mit ihm können Menschen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind, bei einem zugelassenen Träger eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung besuchen. Bei den Gründer Piloten ist das die „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“, ein strukturiertes Gründercoaching im 1:1 Format. Ob du einen AVGS erhältst, entscheidet deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter nach Ermessen.
Wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus gründet, kann den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III beantragen. In Phase 1 erhältst du sechs Monate lang einen Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 € für die soziale Absicherung. In Phase 2 sind weitere neun Monate mit 300 € möglich. Ein schlüssiger Businessplan und eine fundierte Finanzplanung helfen dir, deinen Antrag überzeugend zu begründen. Dabei unterstützen wir dich im Coaching. Mehr zum Gründungszuschuss
Für den Gründungszuschuss brauchst du die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, die bestätigt, dass dein Vorhaben tragfähig ist. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute, in der Praxis auch Steuerberater. Auf Wunsch kannst du die Tragfähigkeitsbescheinigung über uns anfragen.
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) regelt, welche Träger und Maßnahmen für die Arbeitsförderung zugelassen werden. Eine unabhängige fachkundige Stelle prüft dafür unter anderem die Qualifikation der Coaches und das Qualitätsmanagement. Für dich heißt das: Du kannst deinen AVGS bei uns einlösen, und wir rechnen direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab.
Nicht jeder bekommt einen AVGS oder möchte auf die Entscheidung warten. Dafür gibt es das 1:1 Mentoring-Programm: drei Monate mit einem persönlichen Coaching pro Woche, 24/7 WhatsApp-Support und einem erfahrenen Unternehmer an deiner Seite. Gemeinsam arbeitet ihr an Geschäftsmodell, Positionierung, Marketing, Finanzplanung und Umsetzung, vollständig online und zugeschnitten auf dein Vorhaben. Mehr zum 1:1 Mentoring
Die Gründer Piloten sind auf individuelles Gründercoaching spezialisiert. Das Ziel ist immer ein tragfähiges Geschäftskonzept, von dem du leben kannst. Unsere Coaches sind selbst erfahrene Unternehmer, wir sind AZAV-zertifizierter Bildungsträger und als Beratungsunternehmen beim BAFA registriert. Das Coaching findet als Online-1:1-Coaching deutschlandweit statt. Bisher haben wir 100+ Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit begleitet.
Im kostenlosen 15-Minuten-Erstgespräch klären wir persönlich, was für dich möglich ist: AVGS-Gründercoaching, Gründungszuschuss oder 1:1 Mentoring.