Du hast Fragen zur Existenzgründung, zum AVGS-Gutschein oder zum Gründercoaching? Hier findest du klare Antworten auf die wichtigsten Fragen – verständlich, praxisnah und aktuell. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.
AVGS & FörderungEin AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Fördermittel der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 45 SGB III. Mit dem AVGS können arbeitssuchende Personen kostenlos an Maßnahmen teilnehmen, die sie bei der beruflichen Eingliederung unterstützen – zum Beispiel an einem Gründercoaching zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Die Kosten werden vollständig vom Kostenträger übernommen. Für die teilnehmende Person entstehen keinerlei Kosten. Bei den Gründer Piloten nutzen Teilnehmende den AVGS für ein individuelles 1:1 Gründercoaching mit 100 Unterrichtseinheiten.
Anspruch auf einen AVGS haben Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sind. Dazu gehören insbesondere Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I), Bezieher von Bürgergeld (ehemals ALG II) sowie Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind – beispielsweise weil eine Kündigung vorliegt oder ein befristeter Vertrag ausläuft. ALG-I-Empfänger haben nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch auf den AVGS. Bei Bürgergeld-Empfängern liegt die Entscheidung im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Auch Berufsrückkehrer und Hochschulabsolventen können unter bestimmten Voraussetzungen einen AVGS erhalten.
Die Beantragung eines AVGS ist unkompliziert. Du vereinbarst einen Termin bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter und teilst deinem Sachbearbeiter mit, dass du dich selbständig machen möchtest und dafür ein Gründercoaching benötigst. Wichtig ist, dass du deine Geschäftsidee und deine Motivation glaubhaft darlegst. Bei den Gründer Piloten bereiten wir dich im kostenlosen Erstgespräch gezielt auf dieses Gespräch vor – mit konkreten Formulierungshilfen und einem Leitfaden, damit dein Antrag die besten Chancen hat. Der AVGS muss für eine „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" (Maßnahmenart MAT) ausgestellt werden.
Ein AVGS Gründercoaching ist für die teilnehmende Person komplett kostenlos. Die gesamten Kosten werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen. Es fallen keine versteckten Kosten, Eigenanteile oder Nachzahlungen an. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Bildungsträger und dem Kostenträger. Bei den Gründer Piloten zahlst du 0 € – weder für das Coaching noch für die Erstellung deines Businessplans oder deiner Finanzplanung.
Ein AVGS hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von drei bis sechs Monaten ab Ausstellungsdatum. Die genaue Gültigkeitsdauer steht auf dem Gutschein selbst. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme begonnen werden. Eine Verlängerung des AVGS ist in der Regel nicht möglich. Deshalb empfehlen wir bei den Gründer Piloten, bereits vor der Beantragung ein Erstgespräch mit uns zu führen, damit du nach Erhalt des Gutscheins sofort starten kannst.
Der AVGS MAT (Maßnahme bei einem Träger) ist die Variante, die für ein Gründercoaching relevant ist. Mit dem AVGS MAT nimmst du an einer Maßnahme bei einem zugelassenen Bildungsträger teil – zum Beispiel ein 1:1 Coaching bei den Gründer Piloten. Der AVGS MPAV (Maßnahme eines privaten Arbeitsvermittlers) hingegen dient der privaten Arbeitsvermittlung und ist für die Gründungsberatung nicht relevant. Achte bei der Beantragung darauf, dass der AVGS für eine „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III ausgestellt wird.
Ja, der AVGS kann vollständig für ein Online-Coaching genutzt werden. Viele Bildungsträger – darunter die Gründer Piloten – bieten ihre AVGS-Maßnahmen zu 100 % online an. Das hat den Vorteil, dass du unabhängig von deinem Wohnort teilnehmen kannst und deine Termine flexibel über einen Online-Kalender buchst. Voraussetzung ist lediglich ein internetfähiges Endgerät mit stabiler Verbindung.
Wenn dein Antrag auf einen AVGS abgelehnt wird, hast du mehrere Möglichkeiten. Zunächst kannst du Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen – am besten schriftlich und mit einer nachvollziehbaren Begründung. Alternativ kannst du einen neuen Antrag stellen, nachdem du deine Geschäftsidee überarbeitet und deine Argumentation verbessert hast. Bei den Gründer Piloten unterstützen wir dich auch in diesem Fall: Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir deine Optionen und helfen dir, einen überzeugenden Antrag vorzubereiten.
Ja, auch Bürgergeld-Empfänger können einen AVGS für ein Gründercoaching erhalten. Allerdings handelt es sich beim AVGS um eine sogenannte Ermessensleistung – das bedeutet, dass dein Sachbearbeiter im Jobcenter über die Bewilligung entscheidet. Wichtig ist, dass du überzeugend darlegst, warum die Selbständigkeit für dich ein realistischer und nachhaltiger Weg in die Erwerbstätigkeit ist. Neben dem AVGS gibt es für Bürgergeld-Empfänger auch die Möglichkeit, Einstiegsgeld nach § 16b SGB II zu beantragen, das den Start in die Selbständigkeit finanziell absichert.
Gründercoaching & GründerberatungEin Gründercoaching ist eine professionelle Begleitung für Personen, die sich selbständig machen möchten. Im Coaching wirst du Schritt für Schritt auf deine Gründung vorbereitet – von der Schärfung deiner Geschäftsidee über die Erstellung eines Businessplans bis hin zur Klärung rechtlicher und finanzieller Fragen. Im Gegensatz zu einem Gründerseminar ist ein Gründercoaching individuell und auf deine persönliche Situation zugeschnitten. Bei den Gründer Piloten findet das Coaching als 1:1 Einzelcoaching statt – online, flexibel und mit einem Coach, der selbst Gründungserfahrung mitbringt.
Das AVGS Gründercoaching der Gründer Piloten umfasst 100 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) und ist in acht praxisnahe Module gegliedert: Potenzialanalyse und Zielklärung, Geschäftsidee und Zielgruppenanalyse, Businessplanung, Marketing und Vertrieb, rechtliche und steuerliche Grundlagen, Fördermittel und Finanzierung, Gründungsumsetzung und Meilensteinplanung sowie Abschluss und Zukunftsplanung. Die inhaltliche Ausgestaltung wird individuell an deine Ausgangssituation angepasst – kein Coaching gleicht dem anderen.
Der Ablauf eines Gründercoachings bei den Gründer Piloten folgt einem klaren Prozess. Zunächst führst du ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, in dem deine Situation, deine Idee und die Fördermöglichkeiten besprochen werden. Nach Erhalt deines AVGS-Gutscheins reichst du diesen bei uns ein. Dann beginnt das Coaching: Du buchst deine Termine flexibel über den Online-Kalender und triffst dich regelmäßig per Videocall mit deinem persönlichen Coach. Gemeinsam arbeitet ihr an deiner Geschäftsidee, eurem Businessplan und allen gründungsrelevanten Themen.
Die Dauer eines Gründercoachings hängt vom Umfang der bewilligten Unterrichtseinheiten und deinem individuellen Tempo ab. Bei den Gründer Piloten umfasst die Maßnahme in der Regel 100 Unterrichtseinheiten, die über einen Zeitraum von etwa sechs Wochen verteilt werden. Die genaue Dauer kann aber individuell angepasst werden – je nach deinem Bedarf und den Vorgaben deines AVGS. Die Coaching-Sessions finden in der Regel zwei- bis dreimal pro Woche statt.
Ein Gründerseminar findet typischerweise als Gruppenkurs statt und vermittelt allgemeine Grundlagen der Existenzgründung in komprimierter Form. Ein Gründercoaching hingegen ist ein individuelles Einzelformat, bei dem ein persönlicher Coach gezielt auf deine Situation, deine Branche und dein Gründungsvorhaben eingeht. Bei den Gründer Piloten setzen wir ausschließlich auf 1:1 Coaching, weil wir überzeugt sind, dass individuelle Begleitung bessere Ergebnisse liefert als standardisierte Gruppenformate.
Eine Gründerberatung ist ein Oberbegriff für professionelle Beratungsleistungen, die angehende Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützen. Sie umfasst Themen wie Geschäftsmodell-Entwicklung, Marktanalyse, Finanzplanung, Fördermittelbeantragung und rechtliche Grundlagen. Die Gründerberatung kann durch den AVGS gefördert und damit kostenlos in Anspruch genommen werden, sofern sie von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger wie den Gründer Piloten durchgeführt wird.
Die Existenzgründungsberatung ist eine umfassende Beratungsleistung für Personen, die ein Unternehmen gründen oder sich selbständig machen möchten. Sie deckt alle relevanten Bereiche ab: von der Ideenfindung über den Businessplan, die Finanzierung, das Marketing bis hin zu rechtlichen und steuerlichen Fragen. Die Existenzgründungsberatung kann vor der Gründung durch einen AVGS gefördert werden. Nach der Gründung gibt es weitere Fördermöglichkeiten wie das BAFA-Förderprogramm. Bei den Gründer Piloten begleiten wir dich mit einem strukturierten 1:1 Coaching durch den gesamten Gründungsprozess.
Ein guter Gründercoach zeichnet sich durch eigene unternehmerische Erfahrung aus – nicht nur durch theoretisches Wissen. Er sollte eine AZAV-Zertifizierung vorweisen können, damit die Qualität der Beratung gewährleistet ist. Weitere Qualitätsmerkmale sind ein individueller Coaching-Ansatz statt Standardprogramm, branchenspezifische Expertise und eine strukturierte Methodik. Bei den Gründer Piloten haben alle Coaches selbst gegründet und werden passend zu deiner Branche und deinem Vorhaben ausgewählt.
Ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger ist ein Unternehmen, das nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geprüft und zugelassen wurde. Diese Zertifizierung ist Voraussetzung dafür, dass ein Bildungsträger AVGS-geförderte Maßnahmen durchführen darf. Die Zertifizierung wird durch eine fachkundige Stelle – zum Beispiel Certuria – vergeben und stellt sicher, dass der Träger bestimmte Qualitätsstandards in Bezug auf Organisation, Personal und Durchführung erfüllt. Die Gründer Piloten (B Media Agency GmbH) sind AZAV-zertifiziert und dürfen AVGS-Gründercoachings bundesweit durchführen.
Beim Online-Coaching finden alle Sitzungen per Videocall statt – du kannst von überall aus teilnehmen, brauchst nur ein Endgerät mit Internetverbindung. Beim Präsenz-Coaching triffst du deinen Coach persönlich vor Ort. Inhaltlich gibt es keinen Qualitätsunterschied. Online-Coaching bietet jedoch mehr Flexibilität: freie Terminwahl, keine Anfahrt und ortsunabhängige Teilnahme. Bei den Gründer Piloten findet das Coaching zu 100 % online statt, was dir maximale Flexibilität bei der Terminplanung ermöglicht.
Gründungszuschuss & EinstiegsgeldDer Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit für Personen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen. Er besteht aus zwei Phasen: In den ersten sechs Monaten erhältst du dein bisheriges Arbeitslosengeld weiter, plus einen Zuschuss von 300 € pro Monat für soziale Absicherung. In einer optionalen zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 € pro Monat beantragt werden. Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Er ist jedoch eine Ermessensleistung – du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Ein professionelles Gründercoaching bei den Gründer Piloten bereitet dich gezielt auf die Beantragung vor.
Für den Gründungszuschuss musst du mehrere Voraussetzungen erfüllen: Du musst Arbeitslosengeld I beziehen und noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben. Du benötigst einen Businessplan mit Finanzplanung sowie eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle. Die Gewerbeanmeldung darf erst nach der Antragstellung erfolgen. Im AVGS-Gründercoaching bei den Gründer Piloten erstellen wir gemeinsam alle erforderlichen Unterlagen und bereiten dich optimal auf den Antrag vor.
Der Gründungszuschuss setzt sich zusammen aus deinem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld plus einer monatlichen Pauschale von 300 € für soziale Absicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc.). Diese Förderung erhältst du in der ersten Phase für sechs Monate. In einer optionalen zweiten Phase werden ausschließlich die 300 € Pauschale für weitere neun Monate gezahlt. Die genaue Höhe hängt also von deinem individuellen ALG-I-Satz ab.
Nein, der Gründungszuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Er muss weder zurückgezahlt werden noch wird er auf andere Einkünfte angerechnet. Das macht ihn zu einer besonders attraktiven Förderung für den Start in die Selbständigkeit. Allerdings ist er eine Ermessensleistung – die Agentur für Arbeit entscheidet, ob er bewilligt wird. Eine professionelle Vorbereitung durch ein Gründercoaching erhöht die Chancen auf Bewilligung deutlich.
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine finanzielle Förderung für Personen, die Bürgergeld beziehen und sich selbständig machen möchten. Anders als der Gründungszuschuss (der nur für ALG-I-Empfänger gilt) richtet sich das Einstiegsgeld an Bürgergeld-Empfänger. Die Höhe und Dauer des Einstiegsgeldes werden vom zuständigen Jobcenter festgelegt und orientieren sich an der individuellen Bedarfssituation. Bei den Gründer Piloten unterstützen wir dich auch bei der Vorbereitung auf die Beantragung des Einstiegsgeldes.
Der Gründungszuschuss richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) und wird von der Agentur für Arbeit bewilligt. Das Einstiegsgeld hingegen ist für Empfänger von Bürgergeld (ehemals ALG II) vorgesehen und wird vom Jobcenter bewilligt. Beide Förderungen sollen den Start in die Selbständigkeit finanziell absichern, unterscheiden sich aber in Höhe, Dauer und Voraussetzungen. Im Gründercoaching bei den Gründer Piloten klären wir, welche Förderung für dich infrage kommt, und bereiten dich auf die Beantragung vor.
Eine Existenzgründung bezeichnet den Schritt in die berufliche Selbständigkeit – also die Gründung eines eigenen Unternehmens oder einer freiberuflichen Tätigkeit. Dabei werden eine Geschäftsidee entwickelt, ein Geschäftsmodell aufgebaut und alle formalen Schritte durchlaufen: von der Gewerbeanmeldung über die steuerliche Erfassung bis hin zur Beantragung von Fördermitteln. Eine gründliche Vorbereitung durch ein Gründercoaching reduziert das Risiko und erhöht die Erfolgschancen erheblich.
Die Wahl der Rechtsform hängt von mehreren Faktoren ab: Haftung, Kapitalbedarf, steuerliche Aspekte und der geplante Umfang deiner Tätigkeit. Die häufigsten Rechtsformen für Gründer in Deutschland sind das Einzelunternehmen (einfachste und kostengünstigste Form), die GbR (für Gründungen mit Partnern), die UG (haftungsbeschränkt, ab 1 € Stammkapital) und die GmbH (ab 25.000 € Stammkapital). Für viele Gründer aus der Arbeitslosigkeit ist das Einzelunternehmen oder ein Kleingewerbe der beste Einstieg. Im Gründercoaching bei den Gründer Piloten besprechen wir die Vor- und Nachteile jeder Rechtsform für deine konkrete Situation.
Ein Gewerbe muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden, sobald du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Freiberufler (z.B. Designer, Berater, Journalisten) benötigen keine Gewerbeanmeldung, sondern melden sich direkt beim Finanzamt an. Wenn du den Gründungszuschuss beantragen möchtest, ist es wichtig, das Gewerbe erst nach der Antragstellung anzumelden – nicht vorher. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 10 € und 65 € und ist in wenigen Minuten erledigt.
Ja, eine nebenberufliche Selbständigkeit ist möglich und für viele Gründer ein sinnvoller erster Schritt. Du kannst neben einer Festanstellung, einem Studium oder auch neben dem Bezug von Bürgergeld ein Gewerbe anmelden. Allerdings gibt es je nach Situation unterschiedliche Regelungen – zum Beispiel hinsichtlich Sozialversicherung, Steuern und Hinzuverdienstgrenzen. Ein AVGS-gefördertes Gründercoaching setzt in der Regel voraus, dass keine bestehende selbständige Tätigkeit vorliegt. Im Erstgespräch bei den Gründer Piloten klären wir, welcher Weg für dich der richtige ist.
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung (auch fachkundige Stellungnahme genannt) ist ein schriftliches Gutachten, das die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Gründungsvorhabens bestätigt. Sie ist eine zwingende Voraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit. Die Bescheinigung wird von einer fachkundigen Stelle ausgestellt – das können IHK, HWK, Steuerberater, Unternehmensberatungen oder auch bestimmte Bildungsträger sein. Im Coaching bei den Gründer Piloten unterstützen wir dich bei der Erstellung aller Unterlagen, die du für die Tragfähigkeitsprüfung benötigst.
Eine fachkundige Stelle ist eine Institution, die berechtigt ist, die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens zu prüfen und eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Anerkannte fachkundige Stellen sind unter anderem Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Kreditinstitute und bestimmte Gründerzentren. Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist erforderlich für die Beantragung des Gründungszuschusses.
Die Kosten einer Existenzgründung variieren stark je nach Geschäftsmodell und Branche. Die Gewerbeanmeldung kostet 10–65 €. Hinzu kommen je nach Rechtsform Notar- und Registerkosten (z.B. für eine UG oder GmbH). Weitere mögliche Kosten sind Website-Erstellung, Marketingmaterial, Ausstattung, Versicherungen und ggf. Miete für Geschäftsräume. Das Gründercoaching bei den Gründer Piloten ist mit dem AVGS kostenlos und hilft dir, den Kapitalbedarf realistisch zu planen und Finanzierungsmöglichkeiten zu identifizieren.
Als Selbständiger brauchst du mindestens eine Krankenversicherung – gesetzlich oder privat. Je nach Branche und Tätigkeit können weitere Versicherungen sinnvoll oder sogar Pflicht sein: eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung (besonders für Berater und Dienstleister), eine Berufsunfähigkeitsversicherung und ggf. eine Inhaltsversicherung. Im Gründercoaching bei den Gründer Piloten besprechen wir, welche Versicherungen für dein konkretes Vorhaben relevant sind.
Businessplan & FinanzplanungEin Businessplan ist ein schriftliches Dokument, das dein Gründungsvorhaben strukturiert beschreibt. Er dient als Leitfaden für dich selbst, als Entscheidungsgrundlage für Banken und Investoren sowie als Voraussetzung für Fördermittel wie den Gründungszuschuss. Ein vollständiger Businessplan enthält eine Zusammenfassung, die Beschreibung der Geschäftsidee, eine Marktanalyse, dein Geschäftsmodell, deine Marketingstrategie, die Organisation sowie eine Finanzplanung. Bei den Gründer Piloten erstellen wir im Coaching gemeinsam deinen individuellen Businessplan.
Ein professioneller Businessplan umfasst folgende Bestandteile: eine Executive Summary (Zusammenfassung), die Beschreibung des Gründers und seiner Qualifikation, die Geschäftsidee und das Alleinstellungsmerkmal (USP), eine Markt- und Wettbewerbsanalyse, die Zielgruppendefinition, das Geschäftsmodell und die Preisstrategie, die Marketing- und Vertriebsstrategie, die Unternehmensorganisation und Rechtsform sowie die Finanzplanung mit Umsatzprognose, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung. Im Gründercoaching bei den Gründer Piloten arbeitest du jeden dieser Bestandteile mit deinem Coach durch.
Die Erstellung eines Businessplans beginnt mit einer gründlichen Analyse: Wer bist du, was kannst du, was willst du anbieten und für wen? Darauf aufbauend recherchierst du deinen Markt und deine Wettbewerber, definierst deine Zielgruppe und entwickelst dein Geschäftsmodell. Anschließend formulierst du deine Strategie für Marketing und Vertrieb und erstellst die Finanzplanung. Der Businessplan sollte realistisch, nachvollziehbar und gut strukturiert sein. Im Gründercoaching bei den Gründer Piloten wirst du Schritt für Schritt durch diesen Prozess begleitet – dein Coach gibt dir dabei ehrliches Feedback und hilft dir, typische Fehler zu vermeiden.
Ein Finanzplan ist der zahlenmäßige Teil deines Businessplans. Er zeigt, wie sich Einnahmen und Ausgaben deines Unternehmens voraussichtlich entwickeln werden. Ein vollständiger Finanzplan enthält eine Kapitalbedarfsplanung (welche Investitionen sind nötig?), eine Umsatzprognose, eine Rentabilitätsvorschau (wann wirst du profitabel?) und eine Liquiditätsplanung (hast du jeden Monat genug Geld?). Der Finanzplan ist eine zentrale Voraussetzung für den Gründungszuschuss und für Bankgespräche. Bei den Gründer Piloten erstellen wir den Finanzplan gemeinsam im Coaching.
Die Rentabilitätsvorschau ist ein Teil der Finanzplanung und zeigt, ob und wann dein Unternehmen profitabel wird. Sie stellt die erwarteten Einnahmen den geplanten Ausgaben gegenüber – in der Regel für die ersten drei Geschäftsjahre. Die Rentabilitätsvorschau ist ein Pflichtbestandteil für die Beantragung des Gründungszuschusses und wird auch von Banken bei Kreditanfragen verlangt. Sie muss realistisch und nachvollziehbar sein – übertriebene Umsatzerwartungen fallen bei der Prüfung sofort auf.
Die Liquiditätsplanung zeigt, ob dein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt zahlungsfähig ist – also ob du deine Rechnungen, Miete, Versicherungen und sonstigen laufenden Kosten bezahlen kannst. Sie erfasst alle Einzahlungen und Auszahlungen auf monatlicher Basis und deckt typischerweise die ersten 12 bis 36 Monate ab. Die Liquiditätsplanung ist ein wichtiger Bestandteil des Businessplans und wird bei der Beantragung von Fördermitteln und Krediten geprüft.
Ja, die Erstellung des Businessplans inklusive Finanzplanung ist fester Bestandteil des AVGS-Gründercoachings bei den Gründer Piloten. Du erarbeitest den Businessplan gemeinsam mit deinem Coach – Schritt für Schritt, auf Basis deiner individuellen Geschäftsidee. Am Ende des Coachings hast du ein vollständiges Dokument, das du für den Gründungszuschuss, für Bankgespräche oder für Investoren verwenden kannst. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.
Unternehmensberatung & FördermittelEine Unternehmensberatung für Gründer – auch Gründungsberatung genannt – unterstützt angehende Unternehmer bei der Planung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee. Sie umfasst Themen wie Geschäftsmodell-Entwicklung, Marktanalyse, Finanzplanung, Rechtsform-Beratung und Fördermittelbeantragung. Vor der Gründung kann die Beratung durch den AVGS komplett kostenlos in Anspruch genommen werden. Nach der Gründung gibt es weitere Fördermöglichkeiten, zum Beispiel über das BAFA-Förderprogramm, das einen Teil der Beratungskosten übernimmt.
Es gibt eine Vielzahl von Fördermitteln für Existenzgründer in Deutschland. Die wichtigsten sind: der AVGS-Gutschein für ein kostenloses Gründercoaching vor der Gründung, der Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger, das Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger, KfW-Gründerkredite (ERP-Gründerkredit StartGeld), Mikrokredite, Landesförderprogramme und nach der Gründung das BAFA-Förderprogramm für Unternehmensberatung. Im Gründercoaching bei den Gründer Piloten prüfen wir, welche Fördermöglichkeiten für dich infrage kommen.
Das BAFA-Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an bereits gegründete Unternehmen. Es fördert Beratungsleistungen durch einen Zuschuss von bis zu 80 % der Beratungskosten (je nach Region und Unternehmensalter). Im Gegensatz zum AVGS, der vor der Gründung greift, ist das BAFA-Programm für Unternehmen gedacht, die bereits gegründet haben und sich weiterentwickeln möchten. Es kann für Themen wie Marketing, Strategie, Digitalisierung oder Organisationsentwicklung eingesetzt werden.
Der KfW-Gründerkredit (z.B. ERP-Gründerkredit StartGeld) ist ein zinsvergünstigtes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Existenzgründern und jungen Unternehmen bei der Finanzierung helfen soll. Das StartGeld bietet Finanzierungen bis 125.000 €, wobei die KfW eine Haftungsfreistellung von 80 % gegenüber der Hausbank übernimmt. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt. Ein überzeugender Businessplan ist Voraussetzung – diesen erstellst du im Gründercoaching bei den Gründer Piloten.
Marketing & KundengewinnungDie Kundengewinnung ist für viele Gründer die größte Herausforderung. Bewährte Strategien für den Start sind: ein klares Angebot mit einem deutlichen Alleinstellungsmerkmal (USP), eine professionelle Website als digitale Visitenkarte, Social-Media-Präsenz auf den Kanälen deiner Zielgruppe, Netzwerken in relevanten Communities und Verbänden, sowie direktes Ansprechen potenzieller Kunden. Im Modul „Marketing & Vertrieb" des Gründercoachings bei den Gründer Piloten entwickelst du eine auf dich zugeschnittene Marketingstrategie – auch mit kleinem Budget.
Ja, eine Website ist für die meisten Gründer unverzichtbar. Sie ist deine digitale Visitenkarte und oft der erste Kontaktpunkt mit potenziellen Kunden. Eine professionelle Website schafft Vertrauen, zeigt dein Angebot und ermöglicht es Interessenten, dich zu kontaktieren. Sie muss nicht teuer sein – auch mit einfachen Baukasten-Systemen lassen sich ansprechende Seiten erstellen. Im Gründercoaching bei den Gründer Piloten besprechen wir, welche digitale Präsenz für dein Vorhaben sinnvoll ist.
Die Positionierung beschreibt, wie du dich und dein Angebot im Markt von der Konkurrenz unterscheidest. Sie beantwortet die Frage: Warum sollte ein Kunde bei dir kaufen und nicht bei jemand anderem? Eine klare Positionierung hilft dir, die richtige Zielgruppe anzusprechen und dich nicht in einem Preiskampf zu verlieren. Sie umfasst dein Alleinstellungsmerkmal (USP), deine Zielgruppe und dein Markenversprechen. Im Gründercoaching arbeiten wir deine Positionierung gemeinsam heraus.
Eine Marketingstrategie legt fest, wie du dein Angebot sichtbar machst und Kunden gewinnst. Für Gründer umfasst sie typischerweise die Definition der Zielgruppe, die Auswahl der Marketingkanäle (Website, Social Media, Netzwerk, lokale Werbung), die Entwicklung eines Content-Plans und die Festlegung eines realistischen Budgets. Bei den Gründer Piloten entwickeln wir im Coaching eine Marketingstrategie, die zu deinem Geschäftsmodell und deinem Budget passt – mit konkreten Maßnahmen, die du sofort umsetzen kannst.
Der USP (Unique Selling Proposition) ist das einzigartige Merkmal, das dein Angebot von der Konkurrenz unterscheidet. Es kann ein besonderes Produkt, eine spezielle Methode, eine Nischenspezialisierung, ein besonderer Service oder ein einzigartiges Preismodell sein. Ein klarer USP hilft dir, dich am Markt zu positionieren und Kunden von deinem Angebot zu überzeugen. Im Gründercoaching bei den Gründer Piloten arbeiten wir deinen USP gemeinsam heraus – oft steckt er in Fähigkeiten und Erfahrungen, die dir selbst gar nicht bewusst sind.
Recht, Steuern & BuchführungAls Selbständiger fallen in Deutschland je nach Rechtsform und Umsatz verschiedene Steuern an: die Einkommensteuer (auf deinen Gewinn), die Umsatzsteuer (auf deine Rechnungen, sofern du kein Kleinunternehmer bist), ggf. die Gewerbesteuer (für Gewerbetreibende ab einem Freibetrag von 24.500 €) und bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer. Im Gründercoaching bei den Gründer Piloten vermitteln wir dir die Grundlagen – ersetzen aber keinen Steuerberater für individuelle steuerliche Beratung.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird. Das bedeutet, du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Im Gegenzug kannst du aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Für viele Gründer in der Startphase ist die Kleinunternehmerregelung eine sinnvolle Vereinfachung.
Ein Steuerberater ist keine Pflicht, aber in den meisten Fällen eine lohnende Investition. Er hilft dir bei der steuerlichen Erfassung, der Wahl der Rechtsform, der Buchführung und der Erstellung von Steuererklärungen. Gerade in der Gründungsphase kann ein Steuerberater teure Fehler vermeiden. Viele Steuerberater bieten ein kostenloses Erstgespräch an. Im Gründercoaching bei den Gründer Piloten geben wir dir eine Orientierung, welche steuerlichen Themen relevant sind, und empfehlen dir bei Bedarf geeignete Ansprechpartner.
Als Selbständiger bist du verpflichtet, deine Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren. Kleinunternehmer und Freiberufler können die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Kaufleute und Kapitalgesellschaften sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Unabhängig von der Form ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren, Einnahmen und Ausgaben zeitnah zu erfassen und Fristen für Steuererklärungen und Voranmeldungen einzuhalten. Digitale Buchhaltungstools wie Lexoffice oder sevDesk erleichtern den Einstieg enorm.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ein Formular, das du nach deiner Gründung beim zuständigen Finanzamt einreichen musst. Er wird digital über ELSTER ausgefüllt und enthält Angaben zu deiner Person, deiner Tätigkeit, deiner erwarteten Einnahmen und deiner gewählten Rechtsform. Das Finanzamt erteilt dir daraufhin eine Steuernummer, die du auf deinen Rechnungen angeben musst. Freiberufler füllen diesen Fragebogen anstelle einer Gewerbeanmeldung aus.
Über die Gründer PilotenDie Gründer Piloten sind ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit Sitz in Hückelhoven (Nordrhein-Westfalen), der individuelles 1:1 Gründercoaching online anbietet. Das Coaching wird zu 100 % über den AVGS-Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert und ist für Teilnehmende kostenlos. Betrieben wird die Marke Gründer Piloten von der B Media Agency GmbH. Der Ansatz verbindet unternehmerische Erfahrung mit strukturierter Coaching-Methodik und orientiert sich an den Förderzielen der Bundesagentur für Arbeit.
Das Coaching bei den Gründer Piloten findet als individuelles 1:1 Online-Coaching statt. Du buchst deine Termine flexibel über einen Online-Kalender und triffst dich per Videocall mit deinem persönlichen Coach. Das Coaching umfasst 100 Unterrichtseinheiten, aufgeteilt in acht Module – von der Potenzialanalyse über Businessplanung bis hin zur Gründungsumsetzung. Jedes Coaching wird individuell an deine Ausgangssituation, deine Branche und dein Gründungsvorhaben angepasst.
Das Coaching eignet sich für alle Personen, die eine selbständige Tätigkeit anstreben und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind. Typische Teilnehmende sind Personen mit einer Geschäftsidee, die Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, Menschen in beruflicher Neuorientierung, die den Schritt in die Selbständigkeit planen, sowie Gründer, die ihren Businessplan professionell aufbauen und den Gründungszuschuss beantragen möchten. Eine bestehende oder bereits begonnene selbständige Tätigkeit darf nicht vorliegen.
Ein Erstgespräch bei den Gründer Piloten kannst du direkt über die Website buchen – kostenlos und unverbindlich. Im Gespräch besprechen wir deine persönliche Situation, deine Geschäftsidee und die Fördermöglichkeiten über den AVGS-Gutschein. Außerdem klären wir, ob das Coaching für dich der richtige Weg ist, und bereiten dich auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit vor. Du erreichst uns über die Website unter gruender-piloten.de, per E-Mail an kontakt@gruender-piloten.de oder telefonisch unter +49 156 7975 6802.
Ja, neben dem AVGS-geförderten Coaching bieten die Gründer Piloten auch ein Coaching für Selbstzahler an. Dieses richtet sich an Personen, die keinen AVGS erhalten oder die unabhängig von der Agentur für Arbeit ein professionelles Gründercoaching in Anspruch nehmen möchten. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Option für dich am besten passt.