FAQs zum AVGS Gründercoaching und Gründerzuschuss

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das AVGS-Gründercoaching und den Gründerzuschuss der Arbeitsagentur und des Jobcenters.

Wir erklären dir verständlich, wer Anspruch auf die Förderung hat, wie du den AVGS-Gutschein beantragst und welche Voraussetzungen für den Gründerzuschuss erfüllt sein müssen.

Unser Ziel ist es, dir Klarheit und Sicherheit auf deinem Weg in die Selbstständigkeit zu geben.

Gründer Piloten - AVGS-Gründer-Coaching | Illustration 6

Fragen zum AVGS-Gründer-Coaching

Ein AVGS-Gründercoaching ist ein 1:1 Einzelcoaching, das über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zu 100 % finanziert werden kann. Ziel ist, dass du deine Gründung strukturiert vorbereitest, typische Fehler vermeidest und mit einem klaren Plan in die Selbstständigkeit startest.
Einen AVGS-Gutschein können in der Regel arbeitslose Personen, Arbeitssuchende oder Leistungsbezieher beantragen. Auch wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist, kann ein AVGS möglich sein. Wichtig: Die finale Entscheidung trifft immer deine zuständige Ansprechperson bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.
Nein. Wenn dein AVGS bewilligt ist, übernimmt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Kosten vollständig. Für dich bedeutet das: keine Vorkasse, keine versteckten Gebühren und keine Rückzahlung.
Du vereinbarst einen Termin bei deiner Ansprechperson und sagst, dass du dich selbstständig machen möchtest und dafür ein AVGS-Gründercoaching zur „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“ beantragen willst. Wenn der AVGS ausgestellt ist, kannst du anschließend mit einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger, wie den Gründer Piloten, starten.

Im AVGS-Gründercoaching entwickelst du aus deiner Idee ein tragfähiges Geschäftsmodell und einen klaren Plan für die Umsetzung. Dazu gehören u. a. Businessplan, Positionierung, Marketing und Vertrieb, Finanz- und Kostenplanung sowie die nächsten Schritte für einen sauberen Start. Ergebnis: Du gehst mit einem klaren Fahrplan und deutlich mehr Sicherheit in die Selbstständigkeit.

Die Dauer ist individuell und hängt davon ab, was du für deine Gründung brauchst. In der Regel läuft das Coaching über mehrere Wochen, jedoch maximal 6 Wochen, mit flexibel planbaren 1:1-Terminen, damit es zu deinem Alltag und deinem Tempo passt.

Ja. Wenn du keinen AVGS (oder keine Förderung) bekommst, kannst du das Coaching auch als Selbstzahler buchen – als intensives 1:1 Sparring/Mentorship. Ideal, wenn du schnell Klarheit willst, fundierte Entscheidungen treffen möchtest und deine Gründung professionell aufbauen willst.

Ja. Unser AVGS-Gründercoaching findet komplett digital statt. Du kannst ortsunabhängig teilnehmen – egal ob von zu Hause oder unterwegs. Die Termine werden flexibel mit deinem Coach abgestimmt.

Es handelt sich um ein individuelles 1:1 Coaching. Du arbeitest direkt mit einem erfahrenen Coach zusammen, der dich persönlich begleitet. Kein Gruppenunterricht, keine Standard-Videos – sondern individuelle Unterstützung.

Sobald dein AVGS bewilligt ist und uns die Aktivierung vorliegt, kann dein Coaching starten. In der Regel geht das sehr zügig, da wir flexibel planen.

Sollte dein Antrag abgelehnt werden, prüfen wir gemeinsam alternative Möglichkeiten. Zusätzlich bieten wir unser Gründercoaching auch als Selbstzahler-Variante im 1:1 Mentorship an.

Ja. Du erhältst von uns einen Leitfaden, Argumentationshilfen und klare Formulierungen, damit du im Gespräch strukturiert auftreten kannst. Ziel ist, deine Chancen auf Bewilligung deutlich zu erhöhen.

Nein. Eine grobe Richtung reicht aus. Im Coaching entwickeln wir daraus ein klares, tragfähiges Konzept.

Fragen zum Gründerzuschuss

Der Gründerzuschuss ist eine Förderung der Arbeitsagentur für Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit starten. Er soll dir helfen, den Lebensunterhalt in der Startphase abzusichern, während du dein Geschäft aufbaust.
In der Regel kannst du den Gründerzuschuss beantragen, wenn du ALG I beziehst und noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen hast. Voraussetzung ist außerdem, dass du deine Selbstständigkeit hauptberuflich ausübst.
In Phase 1 bekommst du in der Regel weiter dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus eine Pauschale zur sozialen Absicherung. In Phase 2 kann anschließend eine reduzierte Förderung zur Stabilisierung bewilligt werden.

Nein – der Gründerzuschuss ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet: Die Arbeitsagentur entscheidet individuell. Deine Chancen steigen deutlich, wenn dein Vorhaben sauber vorbereitet ist, dein Konzept nachvollziehbar ist und du im Gespräch klar zeigen kannst, dass du einen realistischen Plan hast.

Ja. Wir begleiten dich bei der Vorbereitung auf den Gründerzuschuss, zum Beispiel bei Businessplan, Struktur und Argumentation für dein Gespräch. Ziel ist, dass du nicht „irgendwas abgibst“, sondern ein sauber vorbereitetes Vorhaben vorlegen kannst, das deine Chancen auf eine positive Entscheidung verbessert.

Der Antrag erfolgt über deine zuständige Arbeitsagentur. Wichtig ist, dass du vor der Gründung den Antrag stellst und ein tragfähiges Konzept vorlegst. Wir unterstützen dich bei der strukturierten Vorbereitung.

Je nach individueller Situation kann sich die Förderung auf bis zu 20.400 Euro summieren. Die genaue Höhe hängt von deinem vorherigen Anspruch auf Arbeitslosengeld ab.

In der Regel erfolgt die Förderung in zwei Phasen: zunächst eine Grundförderung über mehrere Monate und anschließend eine optionale Verlängerung zur Stabilisierung deiner Selbstständigkeit.

Der Antrag auf Gründerzuschuss muss gestellt werden, bevor du deine Selbstständigkeit offiziell aufnimmst. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.

Ein gut vorbereitetes, strukturiertes Vorhaben verbessert deine Argumentationsbasis deutlich. Durch das Coaching erarbeitest du ein professionelles Konzept, das deine Ernsthaftigkeit und Planungssicherheit unterstreicht.

Die Entscheidung liegt im Ermessen der Arbeitsagentur. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, prüfen wir gemeinsam mögliche Alternativen oder Optimierungen für einen neuen Anlauf.

Nein. Der Gründerzuschuss ist eine staatliche Förderung und muss nicht zurückgezahlt werden.

Frage nicht beantwortet?

Du hast eine Frage, die hier nicht dabei ist? Dann klären wir das gerne im kostenlosen Erstgespräch. Wir schauen gemeinsam, wo du gerade stehst, ob ein AVGS-Gründercoaching für dich möglich ist und welche Optionen du rund um den Gründerzuschuss hast.
Gründer Piloten - AVGS-Gründer-Coaching | Illustration 8