Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?
Der Weg zum Gründungszuschuss hat eine feste Reihenfolge. Wer sie kennt, vermeidet die typischen Fehler. Hier siehst du den Ablauf auf einen Blick.
In welcher Reihenfolge gehst du vor?
- Gespräch mit der Arbeitsagentur: Sprich deine Gründungsidee früh bei deiner Ansprechperson an. Dort erfährst du auch, welche Unterlagen deine Agentur sehen möchte.
- Businessplan und Finanzplanung: Du beschreibst Angebot, Zielgruppe, Marketing und Zahlen so, dass Außenstehende sie nachvollziehen können.
- Stellungnahme der fachkundigen Stelle: Eine fachkundige Stelle, zum Beispiel eine Kammer, ein Fachverband oder ein Kreditinstitut, prüft deinen Plan und nimmt zur Tragfähigkeit Stellung.
- Antrag stellen, bevor du startest: Als Start zählt schon, wenn du nach außen tätig wirst. Das Gewerbe meldest du sicherheitshalber erst nach dem Antrag an.
- Phase 2 im Blick behalten: Für die 9 weiteren Monate mit je 300 € stellst du später einen eigenen Antrag mit einem Bericht über deine Tätigkeit. Auch darüber entscheidet die Arbeitsagentur nach Ermessen.
Welche Unterlagen brauchst du?
Laut Arbeitsagentur gehören dazu:
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Stellungnahme der fachkundigen Stelle
Die Stellungnahme stellen wir nicht aus. Wir erarbeiten mit dir Businessplan und Finanzplanung so, dass die fachkundige Stelle sie prüfen kann.
Worauf achtet die Arbeitsagentur im Gespräch?
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Deine Ansprechperson möchte verstehen, was du anbietest, wer deine Kund*innen sind, ob du die nötigen Kenntnisse mitbringst und ob deine Zahlen realistisch sind. Wer seinen Plan in eigenen Worten erklären kann, tritt sicherer auf. Genau darauf bereiten wir dich im Coaching vor, die Entscheidung trifft die Arbeitsagentur.
Welche Stolperfallen solltest du kennen?
- Zu früh gestartet: Einen verspäteten Antrag lässt die Arbeitsagentur nur in Härtefällen zu. Räume mieten oder Ware einkaufen zählt schon als Start.
- Zu wenig ALG I übrig: Beim Start brauchst du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I. Jeder Monat Warten verkürzt ihn.
- Nur nebenbei geplant: Gefördert wird nur eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Absicherung vergessen: Die freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragst du spätestens 3 Monate nach dem Start.
Alle Details zu Voraussetzungen, Höhe und den zwei Phasen findest du in unserem Ratgeber zum Gründungszuschuss.
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